
Rechtsanwalt Jochen Resch stellt in diesem YouTube-Video 2018 einen Ausstiegsweg für Anleger von IBH-Fonds in Aussicht. Elf Videos hat er zu IBH veröffentlicht. © Quelle: www.youtube.com/watch?v=a3fcRbzkPfw&list=PLfNKhWNsgXI2MrwIjV4K4EGzlNuWH9ixD&index=10
Ein Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg hat als Rechtsanwalt Anleger vertreten und war auch für die Käuferin ihrer Fondsanteile aktiv. Stiftung Warentest setzt die Resch Rechtsanwälte GmbH wegen schlechter Beratung und möglicher Interessenkollision auf die Warnliste Geldanlage. [Update 2.12.2020] Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat inzwischen mitgeteilt, ihr Vorstand Jochen Resch habe sein Amt niedergelegt. [Ende Update]
Anlegerin wollte Fondsinvestment beenden
Als Anna Berger* 2017 Resch Rechtsanwälte aus Berlin beauftragte zu helfen, ein Fondsinvestment zu beenden, waren die Schreiben an sie von Jochen Resch persönlich unterzeichnet. Ein Glücksfall, so schien es: Der Rechtsanwalt vertritt seit Jahrzehnten Anleger, äußert sich öffentlich zu Anlegerschutzthemen und ist seit 20 Jahren im Vorstand der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Fondsanteil auffällig günstig übernommen
Für Berger sieht es aber schlecht aus: Resch schloss für sie einen Vertrag mit einer Gesellschaft, die den Fondsanteil auffällig günstig übernahm. Für diese war Resch auch tätig, obwohl das Mandat mit Berger noch lief. Zudem vertrat er weitere Anleger, die der Gesellschaft Anteile übertrugen. Für Anleger ist ein hoher Preis gut, für die Käuferin ein niedriger. Rechtsanwälten ist es verboten, entgegengesetzte Interessen zu vertreten.
Unser Rat
- Probleme.
- Ihr Rechtsanwalt tut in Ihrem Fall etwas, was Sie so nicht wollen? Äußern Sie dies klar ihm gegenüber. Beschweren Sie sich bei gravierenden Problemen mit einem Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer, die für ihn zuständig ist. Hat der Anwalt einen Fehler gemacht, ist es gegebenenfalls möglich, gegen ihn vorzugehen.
Nur 1 Euro mit wenig Nachbesserung
Berger beteiligte sich 1999 am geschlossenen Immobilienfonds Achte Grundbesitz Wohnbaufonds GbR von IBH. Wie alle IBH-Fonds lief er schlecht (Wie 8000 IBH-Anleger 120 Millionen Euro verloren). Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger (SGK) aus Berlin bot IBH-Anlegern Hilfe an. Im Juni 2017 antwortete Berger und bekam im Juli 2017 Post von Resch, dem Gründer und bis 2005 Vorstand der SGK. Resch schlug unter anderem vor, ihr beim Ausstieg zu helfen, indem sie kündigte oder ihren Anteil anderen übertrug. Das nahm Berger an, sie zahlte dafür 892,50 Euro an ihn.
Besuch der Gesellschafterversammlung
Am 18. August 2017 besuchte Resch die Gesellschafterversammlung von Bergers Fonds. Die Fondsgeschäftsführung stellte die Lage dar. Sie legte im August eine Prognose vor, wonach Anleger nach einer Fondsauflösung je 10 000 Euro eingesetztem Kapital wohl etwa 3 300 bis 5 100 Euro zu erwarten hatten.
Übertragungsvertrag abgeschlossen
Ende August schloss Resch für Berger einen Übertragungsvertrag ab und informierte sie darüber. Ihren Anteil übernahm die Hanseatische Immo-Invest GmbH (HII) aus Oldenburg, heute Berlin, – für 1 Euro. Falls der Fonds nach seiner Liquidation Anlegern mehr als 10 Prozent ihrer Beteiligungssumme auszahle, sollte Berger noch ein Viertel des Mehrerlöses erhalten. Ein seltsam mageres Ergebnis für Reschs Mandantin angesichts der Informationen, die er hatte. Berger wollte den Vertrag kippen, gab aber auf.
Vollmacht auch von der Käuferin
Tatsächlich machte HII zumindest mit Bergers Anteil ein gutes Geschäft. HII verkaufte ihn im Januar 2020 im Paket mit Anteilen weiterer 23 Anleger an dem Fonds für gut 98 000 Euro. Je 10 000 Euro ursprünglichem Anlegerkapital bekam HII gut 1 750 Euro. In allen Finanztest vorliegenden Übertragungsverträgen über IBH-Anteile von Resch-Mandanten an HII bis 2020 sind 1 Euro plus ein Viertel vom Mehrerlös vereinbart.
Käuferin auf Versammlung vertreten
In der Zwischenzeit war Resch auch für HII tätig. Im August 2019 bevollmächtigte ihn HII, sie auf der Gesellschafterversammlung vom IBH-Fonds Achte Grundbesitz zu vertreten. Resch sieht darin kein Problem: Es habe in diesem Fall einheitliche Interessen gegeben. Die Vertretung stelle „keinen Verstoß gegen anwaltliche Pflichten dar“. Mit dieser Ausnahme sei er nicht für HII tätig gewesen.
Ansprechpartner für die Übertragung
Die Käuferin der Anteilspakete von HII bezeichnet aber Resch als ihren Ansprechpartner für die Übertragung. Resch gibt an, nicht für HII, sondern die Anlegermandanten gehandelt zu haben. HII-Chef Philipp Endtricht teilte mit, HII kenne Resch „als engagierten Vertreter der Anteilseigner. Ansonsten gibt es keine Verbindung.“ HII lege wegen ihres Geschäftsmodells Wert „auf ein Low Profile“.
Warnliste Geldanlage von Stiftung Warentest
Wir setzen die Resch Rechtsanwälte GmbH wegen schlechter Beratung und möglicher Interessenkollision auf unsere Warnliste Geldanlage.
* Name geändert
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Das ist ja fast unglaublich und wenn es war ist, muss es doch Konsequenzen geben. Alle beteiligten Parteien gleichzeitig zu vertreten und von jedem bezahlt zu werden ist wohl für Herr Resch das normalste der Welt. Bei dem Gespräch wo der armen Frau Berger erklärt wurde warum sie ihren Fondsanteil im Wert von 10.000, für den sie eventuell noch 3-5 tausend Euro bekäme, für nur 1€ verkaufen soll (mit Option auf mehr wenn alles gut geht). Wie verzweifelt muss sie gewesen sein sich auf diesen unseriösen Deal einzulassen!? Und das im Namen des Anlergerschutzes! Unglaublich und skandalös. Wer weiß wie viele geschröpfte Anleger es noch gibt die unter Mithilfe des SGK bei Resch gelandet sind und Ihre Anteile aus Verzweiflung billigst verkauft haben?
@Pfluftl01: Hatten Sie den Eindruck, dass Resch und Staratschek hier ein gemeinsames Spiel spielen?
@Stiftung Warentest: Danke für ihren Hinweis zur „Warnliste Geldanlage“. Sollte sich jeder mal ansehen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Vertritt man so die Interessen der Anleger,immerhin vertrat der SDK bereits bei der Gesellschafterversammlung 2017 einen Anteil von 15,46% aller Stimmen,dann liegt der Verdacht Nahe ein anderes Ziel zu verfolgen. Um an meine Vollmacht zu kommen, wird die Angst auf persönliche Haftung (das Risiko besteht) geschürt. Was dabei rauskommen kann beschreibt der hier erläuterte Fall von Frau Berger. Ich bedauere Frau Berger, denn sie wurde von allen Parteien über den Tisch gezogen, was mir hätte auch passieren können. Gibt es hier keine Möglichkeit durch dieses Fehlverhalten den verantwortlichen Anwalt aus der Anwaltskammer auszuschließen um andere vor ihm zu schützen?
Kommentar vom Autor gelöscht.
Ziel war es, von mir eine Vollmacht zu erhalten um mich u.a. auf der Gesellschafterversammlung am 21.08.2019 zu vertreten. In der Vollmacht stand u.a. Folgendes (Zitat): „Die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. Berlin ist insbesondere auch berechtigt, die Abwahl des Geschäftsführers und die Wahl eines neuen Geschäftsführers vorzunehmen. Diese Vollmacht berechtig ferner die Ausübung sämtlicher Einsichtsrechte in alle Unterlagen der Gesellschaft einschließlich der Prozessführung. Dem Vollmachtgeber dürfen dadurch keine Kosten entstehen!“ Ein Freund riet mir, die Vollmacht nicht zu erteilen und mir selbst ein Bild auf der Gesellschafterversammlung zu machen. Dies war sicher die bessere Entscheidung, denn der anwesende Anwalt der für alle durch die SDK vertretenen Anleger vor Ort war, hat keine Initiative gezeigt den Geschäftsführer abzuwählen oder den damals neuen Geschäftsführer zu Vorgängen befragt.