
Dieter Zetzsche und seine Ehefrau sind an geschlossenen Immobilienfonds von IBH beteiligt. Sie sind empört darüber, dass ihre Nein-Stimmen bei einer Abstimmung im Ergebnis nicht zu erkennen sind. © Martin Jehnichen
Anleger verlustreicher geschlossener Immobilienfonds von IBH sind empört: Ihre Stimmen tauchten nicht im Ergebnis einer Abstimmung auf.
[Update 1.12.2022] Gericht setzt Liquidatorin ab
Das Amtsgericht München hat die Aif Invest GmbH im August 2022 als Liquidatorin von 15 geschlossenen Immobilienfonds von IBH abberufen. Das ist selten. Neuer Liquidator ist der Rechtsanwalt Frank Bassermann. Aif hat dagegen Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde.
Für fünf weitere Fonds hat die Großgesellschafterin CCI beim Amtsgericht Chemnitz die Abberufung der Aif beantragt. Das Gericht hat Aif Ende September verboten, über Mittel der Fonds zu verfügen.
Das Amtsgericht München begründet die Abberufung auch mit nicht gezählten Nein-Stimmen von Anlegern bei Abstimmungen. Unschön: Ein Verkauf vieler Fondsimmobilien an die Primus-Valor-Gruppe ist geplatzt, sie fordert nun Schadenersatz.
Abstimmungsergebnis ohne Nein-Stimmen
Im Oktober 2020 haben sich mehrere Anleger geschlossener Immobilienfonds von IBH empört bei Finanztest gemeldet. Einer ist Dieter Zetzsche, der mit seiner Frau an drei Fonds beteiligt ist. Bis 14. September 2020 sollten die Anleger von insgesamt 20 IBH-Fonds schriftlich über den Ausschluss der Großgesellschafterin CCI abstimmen. „Wir haben bei allen drei Fonds mit Nein gestimmt“, sagt Zetzsche. Ende September teilte die Liquidatorin ihrer Fonds, die Aif Invest GmbH aus Berlin, aber als Ergebnis mit: „100 % Ja-Stimmen / 0 % Nein-Stimmen“.
Offener Konflikt
Wie wir berichtet hatten, haben die 20 IBH-Fonds viele Probleme und sollen liquidiert werden. Liquidatorin Aif und Großgesellschafterin CCI werfen sich gegenseitig vor, Anlegern zu schaden.
Pflicht zur Zustimmung?
Für Aif-Invest-Chef Martin Staratschek ist der Ausschluss von CCI existenziell für die Fonds. Er erklärt, in solchen Fällen hätten die Gesellschafter, also auch die Anleger, die Pflicht zuzustimmen. Pflichtwidrig ablehnende Stimmen tauchten daher im Ergebnis nicht als Nein-Stimmen auf.
Einstweilige Verfügung
CCI sieht das anders und hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt. Aif Invest wiederum hat Widerspruch eingelegt. Der Ausgang ist offen.
Tipp: Als Anleger geschlossener Fonds können Sie gegebenenfalls gegen gefasste Beschlüsse vorgehen. Es ist aber aufwendig und oft nur mithilfe eines auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalts zu schaffen.
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Die schriftliche Begründung :„ Darüber hinaus ist in der höchstrichterlichen Rechtssprechung anerkannt, dass es bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen zu einer Zustimmungspflicht aller Gesellschafter kommen kann, wenn die sogenannte gesellschaftliche Treuepflicht dies gebietet. In einer Publikumsgesellschaft wie der vorliegenden führt diese Zustimmungspflicht bei der Beschlussfassung mit existentieller Bedeutung dazu, dass alle nicht bzw. pflichtwidrig abgegebenen Stimmen so zu behandeln sind, als wären sie entsprechend der bestehenden Verpflichtung abgegeben worden.“Somit ist auch mein Verhalten nach Einschätzung von Herrn Staratschek pflichtwidrig, wenn ich das Verhalten der CCI, seinem bisherigem Partner, nicht so bewerte wie er. All diese Maßnahmen werden auch mein Geld kosten, denn die Honorare der Anwälte sind hoch. Ich kann auch hier nur wiederholen: Herr Staratschek vertritt nicht meine Interessen! Lässt mich Kleinanleger das Deutsche Rechtssystem in Stich?
Wozu eine Abstimmung durchführen wenn alle Enthaltungen und Gegenstimmen als unzulässig definiert werden. Das Rechtsverständnis von Herr Staratschek entspricht einem Autokraten. Weder die DDR-Regierung noch die aktuellen Herrscher in Diktaturen streichen die Gegenstimmen. Wenn dies in unserem Rechtsstaat zulässig ist, dann lebe ich im falschen Land. Dieser Mann ist untragbar und leidet an Realitätsverlust. Mal sehen wie es den Anlegern gelingt ihr Geld vor den langen Fingern des Liquidators zu schützen. Damit haben offensichtlich auch Großanleger ihre Schwierigkeiten. Die Gier des Menschen ist seine schlimmste Eigenschaft.