IBH-Immobilienfonds Nein-Stimmen verschwunden

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IBH-Immobilienfonds - Nein-Stimmen verschwunden

Dieter Zetz­sche und seine Ehefrau sind an geschlossenen Immobilienfonds von IBH beteiligt. Sie sind empört darüber, dass ihre Nein-Stimmen bei einer Abstimmung im Ergebnis nicht zu erkennen sind. © Martin Jehnichen

Anleger verlust­reicher geschlossener Immobilienfonds von IBH sind empört: Ihre Stimmen tauchten nicht im Ergebnis einer Abstimmung auf.

[Update 1.12.2022] Gericht setzt Liquidatorin ab

Das Amts­gericht München hat die Aif Invest GmbH im August 2022 als Liquidatorin von 15 ­geschlossenen Immobilienfonds von IBH abberufen. Das ist selten. Neuer Liquidator ist der Rechts­anwalt Frank Bassermann. Aif hat dagegen Beschwerde einge­legt, über die noch nicht entschieden wurde.

Für fünf weitere Fonds hat die Groß­gesell­schafterin CCI beim Amts­gericht Chemnitz die Abberufung der Aif beantragt. Das Gericht hat Aif Ende September verboten, über Mittel der Fonds zu verfügen.

Das Amts­gericht München begründet die Abberufung auch mit nicht gezählten Nein-Stimmen von Anlegern bei Abstimmungen. Unschön: Ein Verkauf vieler Fonds­immobilien an die Primus-Valor-Gruppe ist geplatzt, sie fordert nun Schaden­ersatz.

Abstimmungs­ergebnis ohne Nein-Stimmen

Im Oktober 2020 haben sich mehrere Anleger geschlossener Immobilienfonds von IBH empört bei Finanztest gemeldet. Einer ist Dieter Zetz­sche, der mit seiner Frau an drei Fonds beteiligt ist. Bis 14. September 2020 sollten die Anleger von insgesamt 20 IBH-Fonds schriftlich über den Ausschluss der Groß­gesell­schafterin CCI abstimmen. „Wir haben bei allen drei Fonds mit Nein gestimmt“, sagt Zetz­sche. Ende September teilte die Liquidatorin ihrer Fonds, die Aif Invest GmbH aus Berlin, aber als Ergebnis mit: „100 % Ja-Stimmen / 0 % Nein-Stimmen“.

Offener Konflikt

Wie wir berichtet hatten, haben die 20 IBH-Fonds viele Probleme und sollen liquidiert werden. Liquidatorin Aif und Groß­gesell­schafterin CCI werfen sich gegen­seitig vor, Anlegern zu schaden.

Pflicht zur Zustimmung?

Für Aif-Invest-Chef Martin Staratschek ist der Ausschluss von CCI existenziell für die Fonds. Er erklärt, in solchen Fällen hätten die Gesell­schafter, also auch die Anleger, die Pflicht zuzu­stimmen. Pflicht­widrig ablehnende Stimmen tauchten daher im Ergebnis nicht als Nein-Stimmen auf.

Einst­weilige Verfügung

CCI sieht das anders und hat vor dem Land­gericht Berlin eine einst­weilige Verfügung erwirkt. Aif Invest wiederum hat Wider­spruch einge­legt. Der Ausgang ist offen.

Tipp: Als Anleger geschlossener Fonds können Sie gegebenenfalls gegen gefasste Beschlüsse vorgehen. Es ist aber aufwendig und oft nur mithilfe eines auf Gesell­schafts­recht spezialisierten Rechts­anwalts zu schaffen.

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Pfluftl01 am 15.11.2020 um 11:59 Uhr
Auch meine Stimme wurde gewandelt

Die schriftliche Begründung :„ Darüber hinaus ist in der höchstrichterlichen Rechtssprechung anerkannt, dass es bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen zu einer Zustimmungspflicht aller Gesellschafter kommen kann, wenn die sogenannte gesellschaftliche Treuepflicht dies gebietet. In einer Publikumsgesellschaft wie der vorliegenden führt diese Zustimmungspflicht bei der Beschlussfassung mit existentieller Bedeutung dazu, dass alle nicht bzw. pflichtwidrig abgegebenen Stimmen so zu behandeln sind, als wären sie entsprechend der bestehenden Verpflichtung abgegeben worden.“Somit ist auch mein Verhalten nach Einschätzung von Herrn Staratschek pflichtwidrig, wenn ich das Verhalten der CCI, seinem bisherigem Partner, nicht so bewerte wie er. All diese Maßnahmen werden auch mein Geld kosten, denn die Honorare der Anwälte sind hoch. Ich kann auch hier nur wiederholen: Herr Staratschek vertritt nicht meine Interessen! Lässt mich Kleinanleger das Deutsche Rechtssystem in Stich?

rruehl am 15.11.2020 um 10:29 Uhr
Illegale Machenschaften?

Wozu eine Abstimmung durchführen wenn alle Enthaltungen und Gegenstimmen als unzulässig definiert werden. Das Rechtsverständnis von Herr Staratschek entspricht einem Autokraten. Weder die DDR-Regierung noch die aktuellen Herrscher in Diktaturen streichen die Gegenstimmen. Wenn dies in unserem Rechtsstaat zulässig ist, dann lebe ich im falschen Land. Dieser Mann ist untragbar und leidet an Realitätsverlust. Mal sehen wie es den Anlegern gelingt ihr Geld vor den langen Fingern des Liquidators zu schützen. Damit haben offensichtlich auch Großanleger ihre Schwierigkeiten. Die Gier des Menschen ist seine schlimmste Eigenschaft.