
Untersuchung der Brust per Röntgenstrahlen. Sie ist jetzt für Frauen von 50 bis 75 Jahre alle zwei Jahre Kassenleistung. © Adobe Stock / Peakstock
Brustkrebs frühzeitig erkennen: Das soll die Mammografie leisten. Künftig haben mehr Frauen darauf Anspruch als bisher. Jede sollte Vor- und Nachteile für sich abwägen.
Soll ich teilnehmen oder nicht? Diese Frage stellen sich Millionen von Frauen in Deutschland alle zwei Jahre aufs Neue, wenn wieder die Einladung zum Mammografie-Screening im Briefkasten liegt. Anspruch auf die Röntgenuntersuchung der Brust hat seit fast 20 Jahren die Altersgruppe der 50- bis 69-Jährigen. Ab dem 1. Juli 2024 wird die Altersgrenze auf 75 angehoben. Damit steht die Untersuchung nun rund 14,5 Millionen Frauen zur Verfügung.
Ziel der Mammografie: Brustkrebs frühzeitig erkennen und die Sterblichkeitsrate langfristig senken. Wir geben einen Überblick, wer wann Anspruch hat und was zu Nutzen sowie Risiken bekannt ist. Dazu Tipps, wie Sie erkennen, ob Ihre Frauenärztin Sie gut zum Screening berät.
70- bis 75-Jährige müssen sich vorerst selbst anmelden
Neu anspruchsberechtigt für das Mammografie-Screening sind 70- bis 75-jährige Frauen. Hintergrund der Erweiterung sind aktualisierte Empfehlungen der Europäischen Kommission, um die Krebsfrüherkennung zu stärken. Die Frauen müssen dazu aber selbst aktiv werden, eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahen Screening-Einheit erhalten sie vorerst nicht. Dafür sind laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss umfangreiche Vorbereitungen und Anpassungen des derzeitigen Angebots notwendig. Ein Terminangebot per Post wird es voraussichtlich erst ab 2026 geben.
Tipp: Übergangsweise können 70- bis 75-Jährige selbst einen Mammografie-Termin bei der regional zuständigen Zentralen Stelle vereinbaren. Die letzte Mammografie muss bei der Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.
Die Teilnahme an einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung ist freiwillig, die Entscheidung sehr persönlich. Wägen Sie Vor- und Nachteile individuell ab. Hilfreich kann eine Entscheidungshilfe sein.
Belegter Vorteil für Ältere nur sehr klein
Die Kehrseite: Mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, an einer anderen Krankheit als Brustkrebs zu sterben. Und nur wenige Studien untersuchen den Nutzen des Brustkrebs-Screenings für Frauen ab 70 Jahren. Die Ergebnisse sind laut dem IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) nicht so klar und aussagekräftig wie für Jüngere und reichen nicht aus, um den Nutzen für Frauen ab 70 Jahren zu beziffern (siehe Nutzen und Risiken der Brustkrebs-Früherkennung).
Daher hat das IQWiG vorhandene Daten aus älteren Studien für jüngere Frauen auf die Älteren übertragen und Modellrechnungen angestellt. In seinem Abschlussbericht bewertet es den Nutzen des Mammografie-Screenings auch für die älteren Frauen höher als damit verbundene Schäden. Es betont aber: Der belegte Vorteil für die einzelne Frau sei nur sehr klein, eine individuelle Abwägung bleibe unerlässlich.
Tipp: Lassen Sie sich zu Nutzen und Risiken von Frauenarzt oder -ärztin beraten. Unser Test der Beratungsqualität (PDF als Download). 2014 hatte allerdings deutliche Mängel aufgezeigt. Woran Sie gute Beratung erkennen, lesen Sie in unseren Tipps.
Die Sterberate durch Brustkrebs sinkt
Zwar bleibt Brustkrebs die häufigste Krebsart bei Frauen, aber er ist nicht die gefährlichste. Das Risiko, an Brustkrebs zu sterben, konnte in den vergangenen 50 Jahren mehr als halbiert werden. Das belegen aktuelle Daten aus den USA, die das Fachmagazin Jama veröffentlicht hat. Die Zahlen hierzulande gehen in die gleiche Richtung. Als Gründe für die positive Entwicklung nennen Fachleute zum einen die stetig verbesserten Therapien, zum anderen Einführung und Ausbau der Früherkennung.
Brustkrebs-Früherkennung in der Diskussion
Über das Mammografie-Screening wird in Wissenschaft und Medien seit Jahren kontrovers diskutiert. Kritiker sagen: Viele Frauen wissen nicht, dass die Teilnahme am Screening im individuellen Fall nutzen, aber auch schaden kann.
Wichtig zu wissen: Die Mammografie schützt nicht vor Brustkrebs. Sie kann nicht verhindern, dass Brustkrebs entsteht, sondern ihn nur in einem frühen Stadium erkennen. Es handelt sich nicht um eine Vorsorge-, sondern um eine Früherkennungsuntersuchung.
Ausweitung auch für 45-Jährige in Sicht
Auch jüngere Frauen, die zwischen 45 und 49 Jahren alt sind, könnten künftig ins Mammografie-Screening einbezogen werden. Das empfehlen die EU-Kommission, das IQWiG und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Das Strahlenrisiko sei relativ gering, die Studienlage zum Nutzen gut. Beratungen zur Senkung der Altersgrenze laufen nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereits. Er entscheidet über Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Ein Beschluss werde noch 2024 angestrebt. Formal braucht es dafür zudem eine Novelle der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung.
Auch 3-D-Mammografie in der Diskussion
Vor dem Absenken der Altersgrenze soll das Bundesamt für Strahlenschutz beurteilen, ob in bestimmten Fällen eine 3-D-Mammografie (Tomosynthese) zur Brustkrebsfrüherkennung zugelassen werden kann. Das sagte ein Sprecher des zuständigen Bundesumwelt- und -verbraucherschutzministeriums auf Anfrage von test.de. Mit dieser Weiterentwicklung der Mammografie ist das Brustdrüsengewebe aufgrund der schichtweisen, dreidimensionalen Darstellung besser beurteilbar, da die Strukturen des Brustgewebes ohne Überlagerungen zu erkennen sind. Davon könnten vor allem Frauen mit dichtem Brustdrüsengewebe profitieren.
Mammografie auch deutlich früher möglich
Außerhalb des Screenings hat jede Frau mit einem Verdacht auf Brustkrebs – unabhängig vom Alter – Anspruch auf eine Mammografie. Zur Brustkrebs-Früherkennung wird Frauen ab dem 30. Lebensjahr angeboten, die Brust jährlich abzutasten. Ertasten die Gynäkologinnen oder Gynäkologen zum Beispiel einen Knoten oder sehen bei einer Ultraschalluntersuchung Auffälligkeiten, können sie betroffene Frauen für eine Mammografie zu einer Radiologin oder einem Radiologen überweisen.
Tipp: Bemerken Sie eine Veränderung der Brust, wenden Sie sich direkt an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Das können etwa tastbare Knoten, Dellen, Verhärtungen der Brust sein aber auch sichtbare Verformungen, Hautveränderungen, Einziehungen der Brustwarze oder Blutungen aus der Brustwarze.
Was hilft Krebs vorzubeugen und früh zu erkennen
Vor Hautkrebs schützen. Die Zahl der Todesfälle durch Hautkrebs steigt. Die Behandlungen von Hautkrebs-Erkrankungen haben in den vergangenen 20 Jahren in Deutschland zugenommen. Langfristig können UVA- und UVB-Strahlen Hautkrebs verursachen. Welche Sonnencremes zuverlässig schützen, steht in unseren Tests Sonnenschutzmittel für Erwachsene und Sonnencreme für Kinder.
Möglichkeiten der Früherkennung. Die Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung beim Hautarzt ist für Erwachsene alle zwei Jahre kostenlos. Ob Apps Hautkrebs von harmlosen Altersflecken unterscheiden können, haben wir in unserem Test von Hautscreenings-Apps untersucht.
Hilfe bei der Diagnose. Wurde bei Ihnen eine Vorstufe von weißem Hautkrebs festgestellt, können Medikamente bei Aktinischer Keratose zum Auftragen helfen. Für Angehörige von Krebspatienten bietet unser Ratgeber Diagnose Krebs Orientierung und viele Tipps zum Unterstützen und dem Umgang mit seelischen Belastungen.
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An keiner Stelle unserer Veröffentlichung ist von einem Rechtsanspruch auf Beratung als systematischem Bestandteil des Screening-Programms die Rede. Aber: Beratung von Patienten gehört zu den ärztlichen Kernleistungen und ist gegenüber den Krankenkassen abrechnungsfähig. Wenn eine ratsuchende Frau sich an ihren Frauenarzt oder ihre Frauenärztin wendet, um sich zum Mammografie-Screening beraten zu lassen und zu ihren möglichen individuellen Brustkrebsrisikofaktoren sowie zum Stellenwert der Untersuchung im Kontext weiterer gesetzlicher Früherkennungsmaßnahmen wie der Tastuntersuchung der Brust – dann steht der Arzt in der Pflicht, sie zu beraten.
Ihre Antwort auf meinen Kommentar enthält viel Wahres: dass „Frauenärzte die ersten Ansprechpartner für ratsuchende Frauen“ sind, dass „ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Inanspruchnahme der Mammografie hilfreich sein kann“.
Nur ist dies, übrigens gegen den Rat der Frauenärzte, nicht in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie verankert. Aus Kostengründen sollen die niedergelassenen Frauenärzte beim Mammographie-Screening außen vor bleiben. Auch in der von Ihnen angeführten Patientenleitlinie steht, dass „das Programm vor der Röntgenaufnahme der Brust kein Beratungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt vorsieht“.
Es bleibt daher falsch, dass Sie in Ihrem Artikel einen Rechtsanspruch postulieren. Und Ihrer Antwort versteigen Sie sich nun sogar zu einer Beratungspflicht.
Angesichts der Diskussion über Termine bei Fachärzten für eine Leistung, die nicht Bestandteil der GKV ist, auch noch „ausreichend Zeit“ zu fordern, ist zudem kess.
In der Tat sieht das Mammografie-Screening-Programm keine systematische Beratung durch Frauenärzte vor der Durchführung der Mammografie in der Screeningeinheit vor. Nichtsdestotrotz sind Frauenärzte die ersten Ansprechpartner für ratsuchende Frauen zu allen Untersuchungen der Krebsfrüherkennung, die den frauenärztlichen Bereich betreffen. So wird auch auf der Website des Mammografie-Screening-Programms www.mammo-programm.de unter den FAQs ausgeführt, dass „das Mammografie-Screening eine ergänzende Untersuchung zur jährlich angebotenen gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin (ist). Hier besteht die Möglichkeit, im vertrauten Rahmen mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin zu sprechen.“ Auch in der Patientenleitlinie „Früherkennung von Brustkrebs“ als Bestandteil des „Leitlinienprogramms Onkologie“ wird darauf verwiesen, dass ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Inanspruchnahme der Mammografie hilfreich sein kann – und es werden konkrete Hinweise gegeben, welche Fragen mit der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt vor der Untersuchung beim Mammografie-Screening besprochen werden können. Frauenärzte stehen also sehr wohl in der Beratungspflicht, wenn sich ratsuchende Frauen an sie wenden.
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass in vielen Fällen die Beratung zu kurz ausfällt. Ich habe jahrelang als Hebamme gearbeitet.
Beim Mammographie-Screening sind die niedergelassenen (Frauen-) Ärzte ausdrücklich nicht eingebunden. Anders als z. B. bei der Darmkrebsfrüherkennung ist eine vorgeschaltete Aufklärung durch diese nicht vorgesehen (vgl. u. a. §§ 38 bzw. 14 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie). Ich weiß daher nicht, auf welcher Grundlage Sie ein „Recht, sich über das Screening bei Ihrem Arzt beraten zu lassen“ postulieren, insinuiert ist ja wohl zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.