Hintergrund: Wie das Programm organisiert ist
Was ist die zentrale Stelle? Es gibt 17 zentrale Stellen – entsprechend den Bundesländern mit Ausnahme der zentralen Stellen Nordrhein und Westfalen-Lippe. Sie sind für die Einladungen und Terminvereinbarungen zuständig. Auf Bundesebene ist die Kooperationsgemeinschaft Mammographie für die Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung des Screenings verantwortlich. Träger des Programms sind der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Warum gilt das Programm nur für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren? Bei der Abwägung zwischen Nutzen und Risiken des Screenings spielt das Alter eine wichtige Rolle. Brustkrebs tritt bei jungen Frauen wesentlich seltener auf. Außerdem ist die Dichte des Brustgewebes bei jüngeren Frauen unter 50 Jahren eher hoch. Das minimiert die Treffsicherheit der Mammografie. Bei Frauen über 69 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit höher, an einer anderen Krankheit als Brustkrebs zu sterben. Außerhalb des Screenings hat jede Frau mit einem Verdacht auf Brustkrebs auch unabhängig vom Alter Anspruch auf eine Mammografie.
Warum wird statt der Röntgenuntersuchung nicht Ultraschall verwendet? Ein Ultraschall kommt ohne Strahlenbelastung aus, ist aber keine geeignete Methode zur flächendeckenden Brustkrebsfrüherkennung. Er liefert weniger aussagekräftige Bilder als die Mammografie. Durch den Ultraschall kommt es zu mehr falschen Befunden. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Brustkrebssterblichkeit durch den Ultraschall gesenkt werden kann. Er kommt aber als ergänzende Untersuchung zur Abklärung infrage.