Nutzen
Bei Frauen, die am Mammografie-Screening teilnehmen, kann Brustkrebs früher erkannt werden als bei Frauen, die nicht teilnehmen. Betroffene können so mitunter schonender behandelt werden, etwa durch brusterhaltende Therapien. Hochwertige, also randomisiert-kontrollierte Studien aus anderen Ländern zeigen: Das Mammografie-Screening senkt die Brustkrebssterblichkeit. Die Stiftung Warentest hat diesen statistischen Nutzen in absoluten Zahlen auf Basis von Studien und Meta-Analysen für 1 000 Frauen zwischen 50 und 69 Jahren errechnet, die 20 Jahre regelmäßig am Screening teilnehmen: Bei 59 Frauen wird Brustkrebs diagnostiziert, 13 davon sterben an einem Mammakarzinom. Ohne Screening würden 49 von 1 000 Frauen die Diagnose Brustkrebs erhalten und 16 sterben. Das Screening verhindert demzufolge in 20 Jahren 3 Brustkrebstodesfälle pro 1 000 Frauen.
Risiken
Die Früherkennungsuntersuchung führt auch zu Überdiagnosen. Das heißt, ein Brustkrebs wird diagnostiziert und behandelt, der ohne Screening einer Frau zu Lebzeiten keine Probleme bereitet hätte, zum Beispiel weil der Tumor nur langsam wächst. Von 1 000 Frauen, die über 20 Jahre regelmäßig am Screening teilnehmen, sind nach Berechnungen der Stiftung Warentest schätzungsweise 10 Frauen von einer Überdiagnose betroffen und werden unnötig behandelt. Fast jede Dritte von 1 000 Frauen erhält mindestens einmal einen auffälligen Befund. Ein Großteil davon erweist sich in Nachuntersuchungen als unbegründet. Auch solche falsch-positiven Befunde können psychisch belastend sein. Ein Tumor kann auch zwischen zwei Mammografien entstehen oder trotz Screening unentdeckt bleiben. Die Strahlenbelastung durch das Röntgen ist bei der qualitätsgesicherten Mammografie als gering einzuschätzen.
test-Kommentar
Jede Frau muss individuell entscheiden und die Vor- und Nachteile für sich gegeneinander abwägen. Der geringen Chance, seltener an Brustkrebs zu versterben, steht das höhere Risiko von Überdiagnosen und falsch-positiven Befunden gegenüber. Die Stiftung Warentest bewertet das Mammografie-Screening deshalb als mit Einschränkung geeignet.
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- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
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An keiner Stelle unserer Veröffentlichung ist von einem Rechtsanspruch auf Beratung als systematischem Bestandteil des Screening-Programms die Rede. Aber: Beratung von Patienten gehört zu den ärztlichen Kernleistungen und ist gegenüber den Krankenkassen abrechnungsfähig. Wenn eine ratsuchende Frau sich an ihren Frauenarzt oder ihre Frauenärztin wendet, um sich zum Mammografie-Screening beraten zu lassen und zu ihren möglichen individuellen Brustkrebsrisikofaktoren sowie zum Stellenwert der Untersuchung im Kontext weiterer gesetzlicher Früherkennungsmaßnahmen wie der Tastuntersuchung der Brust – dann steht der Arzt in der Pflicht, sie zu beraten.
Ihre Antwort auf meinen Kommentar enthält viel Wahres: dass „Frauenärzte die ersten Ansprechpartner für ratsuchende Frauen“ sind, dass „ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Inanspruchnahme der Mammografie hilfreich sein kann“.
Nur ist dies, übrigens gegen den Rat der Frauenärzte, nicht in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie verankert. Aus Kostengründen sollen die niedergelassenen Frauenärzte beim Mammographie-Screening außen vor bleiben. Auch in der von Ihnen angeführten Patientenleitlinie steht, dass „das Programm vor der Röntgenaufnahme der Brust kein Beratungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt vorsieht“.
Es bleibt daher falsch, dass Sie in Ihrem Artikel einen Rechtsanspruch postulieren. Und Ihrer Antwort versteigen Sie sich nun sogar zu einer Beratungspflicht.
Angesichts der Diskussion über Termine bei Fachärzten für eine Leistung, die nicht Bestandteil der GKV ist, auch noch „ausreichend Zeit“ zu fordern, ist zudem kess.
In der Tat sieht das Mammografie-Screening-Programm keine systematische Beratung durch Frauenärzte vor der Durchführung der Mammografie in der Screeningeinheit vor. Nichtsdestotrotz sind Frauenärzte die ersten Ansprechpartner für ratsuchende Frauen zu allen Untersuchungen der Krebsfrüherkennung, die den frauenärztlichen Bereich betreffen. So wird auch auf der Website des Mammografie-Screening-Programms www.mammo-programm.de unter den FAQs ausgeführt, dass „das Mammografie-Screening eine ergänzende Untersuchung zur jährlich angebotenen gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Frauenärztin (ist). Hier besteht die Möglichkeit, im vertrauten Rahmen mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin zu sprechen.“ Auch in der Patientenleitlinie „Früherkennung von Brustkrebs“ als Bestandteil des „Leitlinienprogramms Onkologie“ wird darauf verwiesen, dass ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Inanspruchnahme der Mammografie hilfreich sein kann – und es werden konkrete Hinweise gegeben, welche Fragen mit der Frauenärztin bzw. dem Frauenarzt vor der Untersuchung beim Mammografie-Screening besprochen werden können. Frauenärzte stehen also sehr wohl in der Beratungspflicht, wenn sich ratsuchende Frauen an sie wenden.
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass in vielen Fällen die Beratung zu kurz ausfällt. Ich habe jahrelang als Hebamme gearbeitet.
Beim Mammographie-Screening sind die niedergelassenen (Frauen-) Ärzte ausdrücklich nicht eingebunden. Anders als z. B. bei der Darmkrebsfrüherkennung ist eine vorgeschaltete Aufklärung durch diese nicht vorgesehen (vgl. u. a. §§ 38 bzw. 14 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie). Ich weiß daher nicht, auf welcher Grundlage Sie ein „Recht, sich über das Screening bei Ihrem Arzt beraten zu lassen“ postulieren, insinuiert ist ja wohl zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.