Die Hyopovereinsbank muss eine Schrottimmobilie zurücknehmen, die sie im Jahr 1994 für rund 115 000 Euro an Karen und Volker Ehlers aus Ulm vermittelt hatte. Die Bank habe gegen ihre Pflichten zur richtigen und vollständigen Information verstoßen, urteilte das Landgericht Berlin.
Die Hypovereinsbank aus München bestritt zwar die Falschberatung. Doch das half ihr nichts. Denn laut Zeugenaussagen hatte ein Abteilungsleiter der Bank dem Ehepaar erklärt, dass es die 36-Quadratmeter-Wohnung mit Tiefgaragenplatz nach fünf Jahren mit Gewinn weiterverkaufen könne. Das war und ist unzutreffend (Az. 4 O 317/03), erklärten die Richter.
Karen Ehlers hatte sich an Rechtsanwalt Klaus Kratzer aus Nürnberg gewandt, nachdem die Bank ihr mit der Zwangsvollstreckung der Immobilie gedroht hatte. Zuvor hatte sie die Darlehensraten für die Immobilie nicht mehr bezahlt, weil sie sich durch die Aussagen der Bank getäuscht fühlte.
Nach dem Gerichtsurteil muss die Hypovereinsbank das Ehepaar nun so stellen, als wenn die beiden die Wohnung nie gekauft hätten.
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