! Warnliste. Schauen Sie in die Finanztest-Warnliste, wenn Sie an Ihrer Anlage zweifeln. Dort finden Sie Angebote, Initiatoren, Vermittler und Anbieter, vor denen wir warnen.
Rechtsberatung. Wenn Sie das Gefühl haben, dass mit Ihrer Geldanlage etwas nicht stimmt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Eine Erstberatung kostet bei den Verbraucherzentralen zwischen 25 und 60 Euro. Eine Rechtsberatungsstelle in Ihrer Nähe nennt Ihnen der Bundesverband (www.vzbv.de, Telefon 0 30/25 80 00).
Sachverständige. Lassen Sie Ihre Kapitalanlage von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen prüfen, wenn Sie Zweifel an Rechnungen im Prospekt oder an der Beratungsleistung haben. Stellt er Mängel fest, können Sie Schadenersatzansprüche mithilfe seines Gutachtens leichter durchsetzen. Im IHK-Sachverständigenverzeichnis finden Sie 15 Gutachter (svv.ihk.de, > Zum Verzeichnis, > Stichwort: Kapitalanlage). Fragen Sie den Gutachter vorher nach den Kosten.
Anwalt. Schadenersatzansprüche aus Ihrer Geldanlage sollten Sie mithilfe eines Anwalts geltend machen. Eine Erstberatung kostet etwa 200 Euro. Geeignete Anwälte in Ihrer Nähe finden Sie über den Deutschen Anwaltverein (Tel. 0 180 5/18 18 05).
Rechtsschutz. Versicherer lehnen oft die Kostenübernahme für eine Anlegerklage ab. Lassen Sie deshalb von Ihrem Anwalt klären, ob der Versicherer nicht doch zur Kostenübernahme verpflichtet ist.
Unterlagen. Zeigen Sie Ihrem Anwalt alle Unterlagen. Dazu gehören Notizen über das Beratungsgespräch, Vertrag, Prospekt, Jahresabschlüsse, Geschäftsberichte und Mitteilungen der Anlagefirma. Ihr Anwalt entscheidet dann, ob Sie Schadenersatzansprüche gegen Ihren Berater, die Anlagefirma, den Prospektherausgeber, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater oder gegen mehrere Verantwortliche haben.
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