Diese Anleger zogen vor Gericht und bekamen recht.
Beratung nicht anlegergerecht
Als „Superanlage ohne Risiko“ hatte eine Anlageberaterin Elisabeth Christensen aus Murnau einen Anteil an einem geschlossenen Fonds der Stuttgarter Anlagefirma Kapital Consult verkauft. Doch der Dreiländerfonds DLF 98/29 brachte nicht die erwarteten Ausschüttungen. Christensen verklagte die Beraterin auf Schadenersatz und bekam recht. Das Landesgericht München II verurteilte die Beraterin zu Schadenersatz in Höhe von 63 000 Euro (Az. 1 O 7307/04), weil sie nicht anlegergerecht beraten habe. Im Gegenzug muss Christensen die Beteiligung zurückgeben.
Die Beraterin habe ihre Kundin weder über das Risiko eines Totalverlusts aufgeklärt noch habe sie über mögliche Schwankungen der Ausschüttungen und den fehlenden Verkaufsmarkt für den Anteil informiert, sagt Oliver Busch von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner in München. Negative Berichte in der Wirtschaftspresse habe sie nicht erwähnt.
Vergleich mit Göttinger Gruppe
Schon 1995 drehten Mitarbeiter der Securenta AG Diplomingenieur Michael Kaiser aus Berlin eine riskante Unternehmensbeteiligung als Altersvorsorge an. Um einen langen Rechtsstreit zu vermeiden, schloss Kaiser kürzlich mit der Gesellschaft, die zur Göttinger Gruppe gehört, vor dem Landgericht Berlin einen Kompromiss. Laut Vergleich muss die Securenta Kaiser nun 7 400 Euro zahlen (Az. 31 O 600/04). Das ist die Hälfte dessen, was Kaiser über Jahre in Raten eingezahlt hat Die Securenta stimmte zu, die Summe in vier Raten zu je 1 850 Euro bis Ende Mai 2006 zu zahlen.
Bisher hat sie noch nicht gezahlt. Der Vergleich sieht vor, dass das Unternehmen bei Zahlungsverzug die gesamte Summe in Höhe von 14 800 Euro bezahlen muss. Kaisers Rechtsanwalt Friedrich Bultmann in Berlin fürchtet, dass die Securenta pleite ist. Er hat bereits Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Beim Initiator Geld gepfändet
Als Abenteuer mit letztlich glücklichem Ausgang betrachtet Rentner Johannes Reuther sein Investment beim Sächsischen Wirtschaftsdienst Dr. Hering (SWD) in Dresden. Auf Empfehlung seines Finanzvermittlers hatte er 15 000 Euro an den SWD gezahlt. Reuthers Geld sowie weitere etwa 80 Millionen Euro anderer Anleger sollte in ein Premium-Depot und ein Primeaccount der American Investment & Finance Corporation und der AIF Bank & Trust Company investiert werden und hohe Zinsen einfahren. Doch der SWD betrog die Kunden, seine Initiatoren wurden verhaftet.
Dennoch erhielt Reuther sein Geld plus etwa 3 000 Euro Zinsen jetzt zurück. Sein Anwalt Peter Mattil aus München hatte kurzerhand Vermögenswerte von SWD-Chef Ferdinand Hoischen in der Schweiz pfänden lassen. Reuther und weitere Anleger erhielten ihren Schaden aus dem beschlagnahmten Geld ersetzt.
Firma haftet für Falschberatung
Gleich mehrere Anleger, die sich an Unternehmen der Göttinger Gruppe beteiligten, haben vom Bundesgerichtshof (BGH) Schadenersatz zugesprochen bekommen. Sie hatten nach 1998 Geld in die Beteiligung „Securente“ investiert.
Laut BGH sind sie mangelhaft aufgeklärt worden, weil ihnen die Rente am Ende der Vertragslaufzeit als sicher dargestellt worden ist. Dabei sei seit 1999 klar gewesen, dass die Anlage gegen das Kreditwesengesetz verstieß und das Guthaben nur noch in einer Summe ausgezahlt werden durfte (Az. II ZR 124/03, II ZR 140/03, II ZR 149/03, II ZR 180/03 und II ZR 310/03).
Futura Finanz haftet für Vertreter
Die Vertriebsfirma Futura Finanz AG in Hof (jetzt IFF AG) muss 6 400 Euro Schadenersatz zahlen, weil ein Vermittler Peter Czoppik aus Niederviehbach falsch beraten hat (OLG München, Az. 20 U 1503/06). Die Richter sind zu der Überzeugung gelangt, dass der Vermittler erklärt habe, Czoppik könne seine Beteiligung an der Deutschen Vermögensfonds I AG & Co. KG problemlos binnen drei Jahren kündigen. Tatsächlich sei die Anlage erst nach vielen Jahren kündbar, so Anwältin Gabriele Sedlmaier von der Kanzlei Dr. Ziegler und Kollegen in Landshut.
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