
Achtung. Manche Empfehlungen des Deutsche Gemeinschaft für Anleger- & Datenschutz e. V. sollten mit Vorsicht genossen werden. © Getty Images
Ein vermeintlicher Anlegerschutzverein empfiehlt riskante Beteiligungen – an denen der Vereinsvorsitzende mittelbar beteiligt ist.
Beratung angeblich zum Schutz von Anlegern
Die Deutsche Gemeinschaft für Anleger- & Datenschutz e. V. aus Duisburg will laut eigenen Angaben Mitgliedern und Verbrauchern „Beratungs- und Hilfsleistungen“ zur Verfügung stellen, insbesondere „beim Anlegerschutz“. Dennoch empfahl der Verein äußerst riskante atypische stille Beteiligungen an einem Unternehmen, der Performica Immobilien & Kapitalpflegegesellschaft mbH aus Duisburg.
Fragwürdige Interessensverknüpfung
In diesem Fall zusätzlich problematisch ist eine Verquickung der Interessen: Der Vorsitzende des Vereins, Peter Kirstein, ist mittelbar der Eigentümer. Ihm gehören 100 Prozent der Performica Vermögensbildungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH aus Duisburg. Diese Firma wiederum hält die Anteile der Performica Immobilien & Kapitalpflegegesellschaft mbH.
Keine Antworten vom Verein
Der Beteiligungsvertrag über die stille Beteiligung beinhaltet auch eine Klausel, die ein Widerrufsrecht vorzeitig außer Kraft setzen soll. Finanztest fragte dazu bei dem Verein nach, ebenso zu den Verflechtungen, erhielt aber keine Antworten. Der Verein, der bereits im Zusammenhang mit dubiosen Ratschlägen nach der Insolvenz der Prokon GmbH auf die Warnliste Geldanlage von Finanztest kam, kommt erneut auf die Liste, ebenso die beiden Firmen von Peter Kirstein.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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