
Kitaplatz. Mancherorts eine echte Mangelware. Eltern sind auf eine gute Betreuung ihrer Kinder angewiesen. © Getty Images / Westend61
Betreuungsplätze in Kitas oder bei einer Tagesmutter sind an vielen Orten rar. Wir geben Tipps rund um Antrag, Förderung und Platzanspruch und bieten einen Musterbrief.
Eltern brauchen eine gute Kinderbetreuung für ihre Kleinen. Das ist gut für die Entwicklung ihres Nachwuchses, es ermöglicht Eltern aber auch, ihren eigenen Erfordernissen nachzugehen, vor allem, erwerbstätig zu sein und damit zum Familieneinkommen beizutragen. Die Bewerbung um einen Kitaplatz ist in manchen Orten gar keine leichte Aufgabe, denn oft gibt es zu wenige Plätze, vor allem in den Wunschkitas. Manchmal kann eine Tagespflegebetreuung zumindest übergangsweise eine Lösung sein. Mit unserem Musterbrief zur Bewerbung um Kinderbetreuung kann die Anmeldung losgehen. Die Expertinnen der Stiftung Warentest beantworten viele Fragen rund um die Kinderbetreuung vom Rechtsanspruch bis zu den Kosten und der Möglichkeit, sie steuerlich abzusetzen.
Antworten auf Ihre Fragen
Alle Fragen im Überblick
Anspruch auf Kinderbetreuung
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Ich möchte arbeiten. Kann mein Kind einen Kitaplatz erhalten?
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Das hängt vom Alter Ihres Kindes ab: Ist Ihr Kind jünger als ein Jahr, hat es einen Betreuungsanspruch, wenn Sie berufstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend sind. Gleiches gilt, wenn Ihre Familiensituation eine Betreuung notwendig macht, etwa weil ein Elternteil krank ist und sich nicht ausreichend um das Kind kümmern kann. Ab dem ersten Geburtstag hat Ihr Kind bis zum Schuleintritt grundsätzlich Anspruch auf Betreuung in einer Tagespflege oder einer Kita. Das gilt seit 2013. Dieser Anspruch setzt dann jeweils keine Berufstätigkeit Ihrerseits voraus.
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Warum erhalte ich trotz Rechtsanspruch nicht umgehend einen Platz?
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Ob berufstätig oder nicht: Kinderbetreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kita), durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater entlastet Eltern und Kinder haben ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Doch das garantiert nicht, dass Eltern auch einen Platz für ihr Kind bekommen. Trotz des Ausbaus der Betreuungsangebote stehen in manchen Regionen nicht genügend Plätze für alle anspruchsberechtigten Kinder zur Verfügung.
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Wo bekomme ich Beratung rund um Kita und Kinderbetreuung? Worauf sollte ich unbedingt achten?
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Der Träger der Jugendhilfe informiert Sie über die pädagogischen Konzepte der örtlichen Betreuungsangebote, damit Sie eine passende Einrichtung finden. Lassen Sie sich beraten. Im Antrag geben Sie dann Ihre Favoriten an. Kümmern Sie sich frühzeitig. Sobald klar ist, dass Ihr Kind zukünftig Betreuung benötigt, sollten Sie einen Platz beantragen – auch wenn noch kein Anspruch besteht. So hat das Jugendamt genügend Zeit, um den Bedarf zu planen. Achtung: Manche Träger setzen Antragsfristen fest. Und schließlich: Planen Sie die Kosten ein. Ob und in welcher Höhe Sie sich an den Kosten beteiligen müssen, hängt von Land, Kommune und Träger sowie Ihrem Einkommen ab. Die Verpflegung Ihres Kindes zahlen Sie immer selbst.
Wie sieht die Betreuung aus?
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Wie unterscheiden sich Tageseinrichtungen von Tagespflege?
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Beide Betreuungskonzepte sollen die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung der Kinder positiv beeinflussen. Erzieher setzen den Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag um. In Tageseinrichtungen werden Kinder halb- oder ganztägig betreut und gefördert. In der Tagespflege werden Kinder in kleinen Gruppen von einer festen Bezugsperson beaufsichtigt. Das ist eine Tagesmutter oder ein Tagesvater. Diese Betreuungsart ist individuell gestaltbar, familienähnlich und flexibel.
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Wie viel Zeit kann mein Kind in der Betreuung verbringen?
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Ihr Kind wird in jedem Fall mindestens 20 Stunden in der Woche betreut. Das ist das Regelangebot. Darüber hinaus kann der Anspruch aber auch eine ganztägige Betreuung umfassen, etwa wenn Sie berufstätig oder in Ausbildung oder Studium sind.
Wie finde ich einen Platz?
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An wen wende ich mich, wenn ich einen Betreuungsplatz benötige?
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Verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kitaplätzen und Tagesmüttern sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In der Regel sind das die örtlichen Jugendämter. Hier stellen Sie auch den Antrag auf einen Platz. Im Zweifel kann die Kommune Ihnen mitteilen, wer Ihr Ansprechpartner ist.
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Muss ich selbst eine Kita suchen? Was ist der Kita-Gutschein?
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Ein bundesweit gültiges Anmeldeverfahren für Kinderbetreuung gibt es nicht. Einige Kommunen, Landkreise und Kitaanbieter haben zentrale Vormerksysteme, meist eine Datenbank im Internet, in die Eltern ihren Bedarf und ihre Wunschkitas eintragen können. Die Träger vermitteln dann auf Antrag einen Platz entsprechend der verfügbaren Kapazitäten in ihren Einrichtungen. Im Antrag geben Sie an, welche Betreuungsart und Einrichtung Sie favorisieren. Ihrem Wunsch nach einer bestimmten Kita oder Tagesmutter kann nur entsprochen werden, wenn das Platzangebot ausreicht. In einigen Ländern gibt es den Kita-Gutschein: Den erhalten Sie, wenn Ihrem Kind nach Prüfung des Antrags Betreuung zusteht. Eine freie Kita müssen Sie dann selbst suchen.
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Was muss ich beachten, wenn ich eine Betreuung beantrage?
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Anspruchsinhaber ist das Kind. Als Eltern stellen Sie den Antrag in dessen Namen, möglichst schriftlich. Nutzen Sie unseren Musterantrag Betreuung. Im Schreiben teilen Sie dem Jugendamt mit, welche Leistung (Kita oder Tagespflege) Sie ab wann und in welchem Umfang benötigen. Stellen Sie den Antrag vor dem ersten Geburtstag Ihres Kindes, sollten Sie ihn nach Vollendung des ersten Lebensjahres erneuern, da der Anspruch erst dann entsteht. Melden Sie Ihr Interesse an einem Platz gleichzeitig bei allen infrage kommenden Betreuungseinrichtungen an und lassen Sie sich wenn nötig auf eine Warteliste setzen.
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Muss ich jedes Angebot annehmen, das der Träger mir macht?
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Einen Platz kann man, ohne den Betreuungsanspruch zu verlieren, nur ablehnen, wenn er unzumutbar ist. Was unzumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab und wird zum Teil erst vor Gericht geklärt. Bisher geurteilt wurde zum Beispiel, dass man einen Betreuungsplatz im Nachbarort akzeptieren muss, wenn er in „angemessener Entfernung“ liegt. Zulässig sind bis zu 25 Minuten Fahrtzeit. In Städten kann man die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln als Richtschnur nehmen, auf dem Land eher die mit dem Auto. Eltern von mehreren Kindern können nicht unbedingt erwarten, dass ihre Kinder Plätze in der selben Einrichtung bekommen. Die Zumutbarkeit eines Platzes wird für jedes Kind separat beurteilt. Geschwister spielen dabei erst mal keine Rolle – auch wenn durch Betreuung in verschiedenen Einrichtungen längere Fahrtzeiten entstehen.
Wer einen zumutbaren Platz ablehnt, verliert den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Kosten & Rechte
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Wie viel kostet mich der Betreuungsplatz für mein Kind?
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Die Höhe der Kitagebühren hängt vom Wohnort ab. Jedes Bundesland und jede Kommune regelt das selbst. In Berlin zahlen Eltern bis auf die Verpflegungskosten nichts, andernorts werden mehrere Hundert Euro fällig. Laut einer aktuellen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln liegt die Spanne deutschlandweit zwischen 0 und 630 Euro im Monat für ein Kind im Alter von anderthalb Jahren. Über die genauen Kosten für einen Platz in der örtlichen Kita entscheiden Kommune und Träger. Die Höhe des Beitrags hängt meist von mehreren Faktoren ab: vom Jahreseinkommen der Eltern, vom Alter des Kindes, der Betreuungszeit und davon, ob es Geschwisterkinder gibt. Bei Geringverdienern übernimmt häufig das Jugendamt auf Antrag die Kosten. Für Familien, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, ist der Betreuungsplatz kostenlos.
Neben den Gebühren müssen Eltern meist das Essen für die Kleinen bezahlen. Unter Umständen kommen noch weitere Kosten dazu, etwa für Bastelmaterialien. Private Kitas sind in der Regel teurer.
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Kann ich Betreuungskosten im Rahmen meiner Steuererklärung absetzen?
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Ja. Kosten für die Unterbringung des Kindes in der Kita oder bei der Tagesmutter können Sie als Sonderausgaben von Ihrer Steuer absetzen. Das Finanzamt erkennt zwei Drittel der anfallenden Kosten an – maximal 4 000 Euro pro Kind und Jahr. Nicht abziehbar sind die Kosten für Verpflegung und Transport des Kindes zur Kita. Betreuen Oma, Opa oder Tante das Kind gegen Bezahlung, können Sie die Kosten ebenfalls absetzen. Wichtig ist, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen und der Lohn überwiesen wird. Das betreuende Familienmitglied darf nicht mit im Haushalt leben. Zahlen Sie für die Betreuung durch Angehörige kein Geld, können Sie Fahrtkosten gegen eine einfache Quittung erstatten und beim Fiskus abrechnen.
Tipp: Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Artikel Kinderbetreuung und Steuern.
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Darf die Kita mir kündigen?
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Eine private Kindertagesstätte darf den Betreuungsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden (Az. 3 O 37/22). In dem konkreten Fall hatten sich Kita und die Eltern dreier Kinder zerstritten. Die Kinder hatten andere durch Schläge, Tritte, Bisse und Sprüche wie „Halts Maul“ und „Ich bring dich um“ terrorisiert. Ein erzwungener Wechsel sei zwar eine erhebliche Belastung für die Kleinen, aber Kitas hätten ein Interesse und das Recht, die Betreuung durch die Auswahl der Kinder nach ihren Vorstellungen zu gestalten, so das Gericht.
Kein Betreuungsplatz?
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Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf einen Kitaplatz abgelehnt wird?
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Sind beispielsweise nicht genügend Plätze zum gewünschten Zeitpunkt oder in der bevorzugten Betreuungsform verfügbar, wird Ihr Antrag abgelehnt oder nur mit Änderungen bewilligt. In solchen Fällen können Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, Widerspruch einlegen. Wird dieser auch abgelehnt, können Sie klagen. In einigen Bundesländern müssen Sie sofort Klage erheben. Was für Sie gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Widerspruchs- oder Klagefrist auf ein Jahr.
Ziel von Widerspruch oder Klage ist es, dass der Träger der Jugendhilfe Ihnen innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist einen Platz zuweist oder einen neu schafft – etwa indem er Gruppen vergrößern lässt oder Betreuung in einer weiter entfernten Einrichtung anbietet. Allerdings dauert es in der Regel bei solchen Verfahren Monate oder Jahre, bis eine Entscheidung fällt. Wird die Zeit bis zum geplanten Besuch knapp, kann deshalb vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auch ein Eilantrag gestellt werden. Richter entscheiden hier meist innerhalb weniger Wochen.
Klagen können Sie übrigens auch, wenn das zuständige Jugendamt nicht innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Bedarfsmeldung reagiert.
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Der Betreuungsplatz für mein Kind wurde nicht rechtzeitig bewilligt. Darf ich eine Privatkita suchen oder muss ich zu Hause bleiben?
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Sie dürfen eine alternative Betreuung organisieren. Wenn Ihnen deshalb höhere Kosten entstehen oder Sie Verdienstausfall haben, können Sie die Erstattung der Mehrkosten durch das Jugendamt einklagen.
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Was kann und darf ich tun, wenn die Kita streikt?
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Niedrige Löhne, schwierige Arbeitsbedingungen und Fachkräftemangel in den Kitas führen immer wieder zu Streiks und stellen Eltern dementsprechend vor Herausforderungen. Kleinere Kinder können natürlich nicht einfach alleine bleiben. Kita-Träger sind nicht verpflichtet, eine Notbetreuung anzubieten, und die Plätze sind oft begrenzt. Manche Eltern können ihre Kinder nach Absprache mit dem Arbeitgeber im Homeoffice betreuen, ihre Arbeitszeiten verschieben oder sogar das Kind mit zur Arbeit nehmen. Oft sind solche individuellen Lösungen nicht möglich. Was dann?
Wenn arbeitstätige Mütter oder Väter unvorhersehbar ohne Betreuung dastehen, dürfen sie unter Umständen zu Hause bleiben und ihr Kind zu betreuen. Das gilt aber nur, so lange sie keine andere Lösung finden – zum Bespiel Betreuung durch Verwandte, Freunde, oder einen Babysitter. Eventuelle Kosten müssen sie selbst zahlen. Wenn es keine Alternative gibt, dürfen Eltern zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben ohne Konsequenzen zu befürchten. Sie müssen allerdings gegebenenfalls nachweisen können, sich um andere Betreuung bemüht zu haben. Der Arbeitgeber muss das akzeptieren und – solange im Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht anders steht – weiter Gehalt zahlen. Es ist allerdings ratsam, dem Arbeitgeber möglichst früh Bescheid zu geben. Wie lange Eltern wegen Streiks der Arbeit fernbleiben dürfen ist nicht einheitlich geregelt, aber in der Regel gelten zwei bis drei Tage als angemessen.
Bei im Voraus angekündigten Streiks ist die Situation etwas anders. Wenn sie keine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind finden, müssen Mütter oder Väter einen Urlaubstag nehmen – vorausgesetzt im Tarif- oder Arbeitsvertrag ist es nicht anders geregelt. Sind die Urlaubstage schon aufgebraucht, können sie sich unbezahlt freistellen lassen. Das darf der Arbeitgeber auch nicht ohne weiteres ablehnen. Schadenersatz bekommen Eltern dafür allerdings nicht, weil ein Streik als höhere Gewalt gilt.
Achtung: Eltern dürfen sich selbst oder das Kind nicht einfach krankmelden um zur Betreuung zu Hause zu bleiben. Das gilt als Täuschung und kann Grund für eine Mahnung oder sogar eine fristlose Kündigung sein.
Was muss ich bei der Anmeldung beachten?
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Ich habe einen Betreuungsplatz ergattern können. Worauf muss ich beim Abschluss des Betreuungsvertrags achten?
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Den Vertrag für die Betreuung schließen Sie mit der Kindertageseinrichtung. Darin wird festgehalten, was für das Betreuungsverhältnis wichtig ist, etwa ob es sich um einen Ganztags- oder Halbtagsplatz handelt, die tägliche Dauer der Betreuung, wer das Kind abholen darf, in welchem Fall der Vertrag gekündigt werden kann und auch die Höhe der Elternbeiträge, die sich meist aus den Gebühren für den Platz und dem Geld fürs Essen ergeben.
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Was bedeutet das Masernschutzgesetz für mich und mein Kind?
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Seit März 2020 müssen alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr zum Besuch einer Kita oder der Schule gegen Masern geimpft sein. Das besagt das Masernschutzgesetz. Bei Antritt des Kitaplatzes muss deshalb ein Impfnachweis vorgelegt werden – entweder durch den Impfausweis oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft. Wenn ein Kind bereits an Masern erkrankt war, muss die Immunität durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt sein. Falls ernsthafte medizinische Gründe gegen eine Impfung des Kindes sprechen, muss es durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Für Tageseinrichtungen gilt in der Regel dasselbe.
Wenn Eltern keinen Nachweis für eine Masernimpfung des Kindes vorweisen können, verlieren sie den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz (Az. 1 L 98/24.MZ).
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- Kinderbetreuung kann mehrere Hundert Euro im Monat kosten. Über die Steuererklärung holen Eltern sich einen Teil zurück, ab 2025 gibt es mehr als zuvor.
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- Geschwisterregelungen bei Kitagebühren gelten auch für Halbgeschwister – zumindest in Nordrhein-Westfalen. Das hat das dortige Oberverwaltungsgericht entschieden.
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- Über eine Million Unfälle von Kindern zählt die gesetzliche Unfallversicherung pro Jahr. Wichtig ist, jeden Unfall in Kita, Schule oder auf dem Weg dorthin zu melden.
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Kommentarliste
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@Marlene1987: Vielen Dank für Ihre Anregung für einen Dienstleistungstest, die wir gern im Hause weiterleiten. Wir haben die Dienstleistungen dieses relativ neuen Portals noch nicht getestet und können Ihnen leider nicht mit Informationen zum Unternehmen dienen.
Hallo,
neuerdings kommen Anbieter auf den Markt, die deutschlandweite Kitaplatzvermittlung anbieten. Einer davon heißt bswp. kita.kids.
Was ist von solchen Anbietern zu halten? SOllte man so etwas in Anspruch nehmen? Ich habe wenig Zeit, bin mir aber nicht sicher, ob so ein Service seriös ist.
Schöne Grüße
@mandy111: Die Steuerregeln gelten unverändert, Sie können also nach wie vor eine einfache Quittung gegen Barzahlung einreichen. Die Fahrkosten werden wie alle anderen Betreuungskosten zu 2/3 anerkannt, und zwar im Rahmen des Höchstbetrages von 4 000 Euro je Kind und Jahr. Wenn das nicht anerkannt wird, legen Sie Einspruch ein. Wichtig ist, dass mit dem Familienmitglied für die Betreuung ein Arbeitsvertrag geschlossen und der Lohn überwiesen wird. Das betreuende Familienmitglied darf nicht mit im Haushalt leben. (PH)
Hallo liebes Test Team, gilt das immer noch, dass man bei Fahrtkostenerstattung eine einfache Quittung und Bargeld verwenden darf für die Steuererklärung? Und werden davon auch nur zwei Drittel davon anerkannt, wie bei den Betreuungskosten selbst?
Auf was müßten wir achten, wenn für die zeitweise Betreuung einen ( nicht mit selben Wohnsitz lebenden) Familienangehörigen bezahlen würden? Braucht das ein richtiges Arbeitsverhältnis mit Anmeldung etc? Wo müßte das gemeldet werden?
Danke für Ihre Antwort! Freundliche Grüße
@tschiseb: Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir haben zu den Details der Voraussetzungen des § 23 SGB VIII noch nicht berichtet. Gern leite ich das als Anregung im Hause weiter.
Im Handbuch Kindertagspflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Familie finden Sie auf Seite 20 f dazu eine kurze Ausführung für das Land Hamburg: www.handbuch-kindertagespflege.de/fileadmin/Dokumente/Kapitel_1/handbuch_kindertagespflege_kapitel_1_maerz2020_bf.pdf
Welche Ansprechpartner in den Bundesländern zuständig sind, ist in der Broschüre ebenfalls genannt.
Unter der folgenden kostenfreien Telefonnummer bietet das Bundesministerium eine Beratung zur Kindertagespflege an: 0800 / 201 2013 (maa)