
Kündigung im Job. Es ist stets ratsam, anwaltlichen Rat einzuholen, wenn es zum Streit um eine Kündigung oder Abfindung kommt, und eilig ist es auch. © Lisa Rock
Wer den Job verliert, kann sich gegen die Kündigung wehren oder eine Abfindung sichern. Wir erklären die Rechtslage und geben Tipps für Anwaltssuche und Steuererklärung.
Erhalten Arbeitnehmer die Kündigung, ist das fast immer schmerzhaft – egal, ob ein zerrüttetes Verhältnis zum Chef dahintersteckt oder Fehlverhalten, eine betriebsbedingte Kündigung wegen schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse oder nach einer Unternehmensfusion. In jedem Fall gilt: Chefs müssen strenge Regeln befolgen, wenn sie ein Arbeitsverhältnis beenden wollen. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern ist die Belegschaft per Gesetz vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Ein Rauswurf ist dann nur erlaubt, wenn der Betrieb Personal abbauen muss oder der Arbeitnehmer selbst einen Grund für die Kündigung liefert.
Rechtsberatung muss sein
Im Detail wird es kompliziert. Laien haben kaum eine Chance, alle heiklen Punkte zu erkennen. Wer die Kündigung erhält, sollte deshalb sofort einen Arbeitsrechtsanwalt oder den Gewerkschaftsrechtsschutz zurate ziehen. Sonst gehen wahrscheinlich Rechte verloren.
Das Wichtigste in Kürze
Jobkündigung – das müssen Sie wissen
Rechtsanwalt. Kündigungsverfahren werden oft sehr emotional geführt. Wer persönlich betroffen ist, verhandelt meist nicht optimal. Profis schaffen das besser und nehmen Betroffenen einen Teil der Last ab. Unternehmen Sie nichts ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsbeistand.
Betriebsrat. Im Unternehmen gibt es einen Betriebs- oder Personalrat? Gehen Sie hin, sobald die Kündigung droht, und bitten Sie darum, dem Schritt zu widersprechen.
Beratung. Lassen Sie sich möglichst schnell von einem Arbeitsrechtsanwalt oder von der Gewerkschaft beraten. Fangen Sie nicht an, selbst mit dem Chef zu verhandeln.
Arbeitsagentur. Melden Sie sich umgehend arbeitssuchend. Das verhindert, dass die Agentur Ihre Bezüge kürzt, sollten Sie wirklich arbeitslos werden.
Lohnschulden. In manchen Fällen überweist der Arbeitgeber das letzte Gehalt nicht oder nicht vollständig. Was Sie in diesem Fall tun können, erfahren Sie im Special Lohnschulden - was tun?.
Abfindung. In diesem Text lesen Sie auch, wie Sie eine gute Abfindung erstreiten. Worauf Sie bei einer Abfindung steuerlich achten sollten, erfahren Sie im Unterartikel Steuern auf Abfindung senken.
Arbeitszeugnis. Verlangen Sie ein gutes Arbeitszeugnis. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie in unserem Special zum Arbeitszeugnis.
Nur drei Wochen Zeit sich zu wehren
Das Kündigungsschutzgesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, den Rauswurf vom Arbeitsgericht überprüfen zu lassen. Viel Zeit bleibt dafür jedoch nicht: Schon drei Wochen nach Zugang des Schreibens muss die Klage beim Gericht liegen. Versäumt ein Betroffener die Frist, wird die Kündigung wirksam, selbst wenn sie unberechtigt war. Dann ist meist nicht mehr viel zu machen.
Vor Gericht besser mit anwaltlicher Vertretung
Theoretisch können Beschäftigte auf eigene Faust prozessieren. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Besser sind die Erfolgsaussichten aber, wenn ein Fachmann die Klage vorbereitet und die Verhandlungsführung übernimmt. Grund: Der Richter kann nur berücksichtigen, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihm sagen. Er muss den Sachverhalt nicht von sich aus ermitteln. Arbeitnehmer laufen Gefahr, dass für sie günstige Fakten auf der Strecke bleiben und der Prozess deshalb verloren geht.
Kündigung – den geeigneten Anwalt finden
Wo findet sich ein geeigneter Rechtsbeistand bei einer Kündigung? Wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann sich dort beraten lassen. Nicht organisierte Arbeitnehmer sollten einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.
Tipp: Rechtsschutzversicherte erhalten vom Versicherer Unterstützung (Vergleich Rechtsschutzversicherung).
Anwaltliche Gebühren bei Kündigung
Wie viel Geld ein Anwalt für seine Dienste berechnen darf, ist gesetzlich vorgeschrieben. Laut dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schlägt eine Erstberatung mit maximal 226,10 Euro zu Buche, zusammen mit der Telekommunikationspauschale von 23,80 Euro kann der erste Termin bis zu 249 Euro kosten. Immerhin: Dieser Betrag wird auf die Gebühren angerechnet, die anfallen, wenn der Anwalt den Fall tatsächlich bearbeitet. Welche Ausgaben auf Arbeitnehmer zukommen, wenn sie gegen ihre Kündigung klagen, zeigt die Tabelle unten. Die Angaben beziehen sich nur auf die erste Instanz. Berufungs- und Revisionsverfahren kosten extra und können die Rechnung noch vervielfachen.
Das kostet ein Prozess vor dem Arbeitsgericht
Anwalts- und Gerichtskosten variieren, je nachdem, um welche Summen es geht. Ein Überblick. |
|||
Monatsgehalt (brutto) in Euro |
Gerichtskosten bis zu ... Euro |
Rechtsanwaltsgebühren (Euro) |
|
Vertretung vor Gericht |
Zusätzlich bei Einigung |
||
1 000 |
238 |
684 |
264 |
1 500 |
322 |
1 017 |
398 |
2 000 |
364 |
1 184 |
464 |
2 500 |
448 |
1 517 |
598 |
3 000 |
490 |
1 684 |
664 |
3 1151 |
532 |
1 850 |
731 |
3 2902 |
532 |
1 850 |
731 |
4 000 |
590 |
2 005 |
792 |
5 000 |
648 |
2 160 |
854 |
6 000 |
706 |
2 315 |
916 |
7 000 |
764 |
2 469 |
978 |
8 000 |
822 |
2 624 |
1 040 |
10 000 |
898 |
2 865 |
1 163 |
Legende
Angegeben sind die Gerichtskosten für Kündigungsschutzklagen beim Arbeitsgericht und die Mindestgebühren für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt einschließlich des Honorars für die Teilnahme an einem Verhandlungstermin.
Basis ist jeweils die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelte Bezugsgröße für das Jahr 2021.
- 1
- Durchschnittsgehalt neue Bundesländer.
- 2
- Durchschnittsgehalt alte Bundesländer.
Tipp: Während in anderen Gerichtszweigen der Verlierer stets den Anwalt der Gegenseite bezahlen muss, gilt in der ersten Instanz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens eine Besonderheit: Jede Seite zahlt ihren Anwalt aus eigener Tasche – egal, wer den Prozess gewinnt. Nur die Gerichtskosten muss der Verlierer allein zahlen.
Kostenlos klagen mit Gewerkschaft
Fein raus sind Arbeitnehmer mit einer Rechtsschutzpolice, die arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt. Sie zahlen nichts oder die vereinbarte Selbstbeteiligung für die Wahrung ihrer Rechte. Auch der Gewerkschaftsrechtsschutz ist für Mitglieder kostenlos. Zumindest eine Erstberatung sollten sich aber auch jene Kündigungsopfer gönnen, die den Anwalt selbst bezahlen müssen. Das gilt selbst dann, wenn der Fall aussichtslos erscheint. Oft lässt sich juristisch mehr erreichen, als Laien erwarten. Auch soziale Erwägungen spielen eine Rolle, zum Beispiel Unterhaltsverpflichtungen.
Ohne Risiko klagen mit Prozessfinanzierer
Legaltech-Unternehmen bieten die Finanzierung des Streits um die Abfindung an. Das kostet zunächst gar nichts. Der Prozessfinanzierer prüft, was aus seiner Sicht in Ihrem Fall drin ist und macht Ihnen ein Angebot.
Beispiel: Ein Gußbearbeiter erhielt nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit die Kündigung. Angeblich stand die Insolvenz bevor. Tatsächlich war eine Woche später ein neuer Investor am Start. Conny.legal erstritt für den Mann eine Abfindung in Höhe von 20 000 Euro. 1 800 Euro davon erhielt das Unternehmen als Provision.
Beachten Sie: Legal-Unternehmen zielen auf Fälle ab, die sich leicht erfassen und automatisiert bearbeiten lassen. Auch wenn Sie kein Prozessfinanzierungs-Angebot erhalten, kann ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt für Sie oft mehr herausholen, als Ihnen das Unternehmen von sich aus anbietet.
Betriebsbedingte Kündigung – die Sozialauswahl
Eine noch größere Rolle spielen soziale Kriterien bei betriebsbedingten Kündigungen. Ist eine Firma in Schwierigkeiten, ist das grundsätzlich ein zulässiger Kündigungsgrund. Allerdings müssen Unternehmen für den Personalabbau in solchen Fällen stets jene Mitarbeiter wählen, die am wenigsten schutzbedürftig sind. Relevant für diese Sozialauswahl sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Arbeitnehmers, dessen Unterhaltspflichten und etwaige Behinderungen. Grob vereinfacht bedeutet das: Neuzugänge müssen eher gehen als alte Hasen, Singles eher als Familienväter und Gesunde eher als Menschen, die im Rollstuhl sitzen.
Sonderfall: Kündigung in der Probezeit
Nicht auf das Kündigungsschutzgesetz berufen können sich Arbeitnehmer normalerweise in der ersten Zeit nach ihrer Einstellung. Erst sechs Monate nach der Einstellung greift das Gesetz. Kündigt der Chef im ersten Halbjahr, braucht er dafür also keinen Grund. Er muss lediglich die für alle Kündigungen vorgeschriebenen Formvorschriften beachten.
Formale Fehler in Kündigungsschreiben
Allein wegen formaler Fehler im Kündigungsschreiben lohnt es sich oft schon, den Rauswurf von einem Anwalt prüfen zu lassen. Selbst vermeintlich kleine Formfehler können eine Kündigung unwirksam machen. Nicht selten ist das Dokument zum Beispiel von einer Person unterschrieben, die das nicht durfte. In der Regel haben nur Geschäftsführer, Prokuristen oder Personalleiter die Macht, das Unternehmen bei solchen Schritten zu vertreten. Auch Kündigungen per Mail sind unwirksam. Sie genügen nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform. Wichtig ist aber, dass Arbeitnehmer auch Formfehler binnen einer Woche geltend machen und innerhalb der Drei-Wochen-Frist klagen. Tun sie das nicht, kostet sie auch eine eigentlich unwirksame Kündigung den Job.
Eine gute Abfindung bei Kündigung erstreiten
Selbst wenn der Arbeitsplatz nicht zu retten ist, kann sich eine Kündigungsschutzklage lohnen. Zum Beispiel, um eine Abfindung zu erstreiten. Bei betriebsbedingten Kündigungen besteht teils sogar ein Anspruch auf eine solche Zahlung: Wer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet, kann laut Gesetz ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr verlangen. Voraussetzung ist, dass der Chef im Kündigungsschreiben eine Abfindung für eben diesen Fall anbietet.
Das sind die Mindestabfindungen
So viel Geld steht Arbeitnehmern immer zu, wenn sie aus betrieblichen Gründen gehen müssen |
|||
Betriebszugehörigkeit (Jahre) |
Monatsgehälter |
Bei Durchschnittsverdienst1 in Euro |
|
Ostdeutschland2 |
Westdeutschland |
||
1 |
0,5 |
1 557 |
1 645 |
2 |
1,0 |
3 115 |
3 290 |
3 |
1,5 |
4 672 |
4 935 |
4 |
2,0 |
6 230 |
6 580 |
5 |
2,5 |
7 787 |
8 225 |
6 |
3,0 |
9 345 |
9 870 |
7 |
3,5 |
10 902 |
11 515 |
8 |
4,0 |
12 460 |
13 160 |
9 |
4,5 |
14 017 |
14 805 |
10 |
5,0 |
15 575 |
16 450 |
12 |
6,0 |
18 690 |
19 740 |
14 |
7,0 |
21 805 |
23 030 |
16 |
8,0 |
24 920 |
26 320 |
18 |
9,0 |
28 035 |
29 610 |
20 |
10,0 |
31 150 |
32 900 |
Legende
- 1
- Entsprechend der für die Sozialversicherung 2021 maßgeblichen Werte
- 2
- Ohne den früheren West-Teil von Berlin. Der wird zu den alten Bundesländern gerechnet
Tipp: Auch in einer solchen Konstellation lohnt sich eine Beratung, denn nicht immer ist es sinnvoll, die eigenen Rechte für die Standardabfindung zu verkaufen. Oft ist vor Gericht deutlich mehr drin. Kündigungsschutzklagen enden häufig nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich, mit dem beide Parteien leben können.
Sperrzeit für Arbeitslosengeld vermeiden
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und eine Abfindung kassiert, muss teils bis zu drei Monate auf Arbeitslosengeld verzichten. Die Behörden unterstellen in solchen Fällen oft, dass der Betreffende seinen Job freiwillig aufgegeben hat – und kürzen die Bezüge. Ein Automatismus ist eine solche Sperrzeit aber nicht. Versierte Anwälte können sie nicht immer, aber oft verhindern.
Kündigungsschutz und Finanzamt
Abfindungen sind steuerpflichtiges Einkommen. Zugunsten von Arbeitnehmern gelten aber Regeln, die die Steuerlast begrenzen können. Voraussetzung: Sie haben die Abfindung richtig ausgehandelt und machen die Steuererklärung. Details lesen sie im Unterartikel Steuern auf Abfindung senken.
So entschieden die Gerichte
Kündigungen, egal ob fristlos oder ordentlich, unterliegen strengen Regeln und sind nicht immer rechtmäßig. Wer schnell einen Anwalt einschaltet, kann vor Gericht Kündigungsschutzklage einreichen. So entschieden Gerichte in der Vergangenheit.
Rauchen nur in der Pause
Rauchen während der Arbeitszeit kann trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit zur Kündigung ohne Abmahnung führen. Eine 60-jährige Mitarbeiterin eines Jobcenters scheiterte mit ihrer Klage gegen ihre Kündigung. Sie hatte innerhalb von sieben Arbeitstagen mindestens 28 Zigarettenpausen gemacht, ohne sich dafür von der Arbeitszeiterfassung abzumelden. Die Frau hielt die Kündigung für zu hart. Sie hatte versprochen, in Zukunft nur noch unbezahlt zu rauchen. Die Pflicht zum so genannten „Ausstempeln“ gelte aber erst zwei Jahre und werde von der Kollegschaft nicht so eng gesehen, argumentierte sie. Das Landesarbeitsgericht in Erfurt bewertete ihr Verhalten als Arbeitszeitbetrug und einen besonders schwerwiegenden Vertrauensbruch. Immerhin: Die fristlose außerordentliche Kündigung war nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit unwirksam. Die verhaltensbedingte ordentliche Kündigung gehe allerdings wegen der fortgesetzten Verstöße auch ohne vorherige Abmahnung in Ordnung, entschied das Gericht in Thüringen.
Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 03.05.2022
Aktenzeichen: 1 Sa 18/21
Frisierte Abrechnung rechtfertigt Kündigung
Wer seine Gehaltsnachweise fälscht, um etwa an Kredite oder Wohnungen zu kommen, kann von seiner Firma fristlos gekündigt werden. Ein Kundenberater eines Mobilfunkunternehmens wollte ein Wohnhaus kaufen und nahm dafür einen Kredit auf. Um ihn zu erhalten, fälschte er seine Gehaltsabrechnungen, die nun 4 440 Euro statt der tatsächlichen 2 500 Euro Brutto-Monatseinkommen auswiesen. Als der Chef davon Wind bekam, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos. Der reagierte mit einer Kündigungsschutzklage. Er beanstandete, dass sein außerdienstliches Verhalten kein Kündigungsgrund sei; schließlich habe das Unternehmen keinen Schaden genommen. Das Landesarbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers: Das Fälschen der Abrechnungen habe das Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer zerstört. Insbesondere seine Tätigkeit als Kundenberater, zu der auch das Aufsetzen und Prüfen von Verträgen gehöre, sei ihm nicht mehr zuzumuten.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.08.2021
Aktenzeichen: 8 Sa 1671/19
Arbeitnehmeranwältin: Rechtsanwälte Kraft, Geil und Kollegen, Bielefeld
Mangelndes Englisch als Kündigungsgrund
Fehlende Fremdsprachenkenntnisse können eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen – aber nur, wenn die Fremdsprache für die Tätigkeit zwingend erforderlich ist und nicht nur wünschenswert. So urteilte das Landesarbeitsgericht Köln. Einer Buchhalterin war nach einer Umstrukturierung im Betrieb wegen mangelnder Englischkenntnisse gekündigt worden. Ihre zu erledigenden Aufgaben hatten sich nicht verändert. Ihr würden nun allerdings Englischkenntnisse in Wort und Schrift fehlen, argumentierte ihr Chef.
Die Richter sahen dies anders. Da die Geschäftssprache der Firma nicht Englisch ist, sei es für das Arbeitsverhältnis nicht zwingend erforderlich, Englisch in Wort und Schrift zu beherrschen. Außerdem habe die Frau jahrelang eine Stelle im Betrieb innegehabt, deren Anforderungsprofil gute Englischkenntnisse voraussetzten, ohne dass es nennenswerte Probleme gab.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.03.2019
Aktenzeichen: 6 Sa 489/18
Arbeitnehmeranwältin: Rechtsanwältin Dr. Andrea Wassermeyer, Essen
Keine Kündigung wegen häufiger Krankheit
Häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten eines Mitarbeiters allein reichen nicht für eine Kündigung. Nötig ist die Prognose, dass er auch in Zukunft besonders krankheitsanfällig ist. Dabei kommt es nicht nur auf die Fehlzeiten an, sondern auch auf deren Grund. Krankheiten, die in der Regel verheilen, rechtfertigen keine negative Prognose.
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.03.2017
Aktenzeichen: 2 Sa 158/16
Arbeitnehmervertreterin: Rechtsanwältin Dr. Britta Bradshaw, Ahrensburg
Rachekündigung ist nicht zulässig
Kündigt ein Arbeitnehmer, ist das kein Grund für den Arbeitgeber, seinerseits eine Kündigung mit kürzerer Frist auszusprechen. In einem vom Arbeitsgericht Siegburg entschiedenen Fall hatte ein Beschäftigter sein Arbeitsverhältnis am 22. Januar 2019 zum 15. April 2019 gekündigt. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber dem Angestellten zum 28. Februar 2019. Grund dafür war der „Abkehrwille“ des Angestellten. Dieser klagte gegen die Kündigung. Zu Recht, so das Gericht. Dass der Arbeitnehmer von sich aus gehen wolle, rechtfertige grundsätzlich keine arbeitgeberseitige Kündigung.
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 17.07.2019
Aktenzeichen: 3 Ca 500/19
Arbeitnehmervertreter: Rechtsanwälte Lachner von Laufenberg & Partner, Köln
Keine fristlose Kündigung wegen kranker Kinder
Wer sein krankes Kind zur Arbeit mitbringt, darf deswegen nicht fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden. Im verhandelten Fall ging es um eine Altenpflegerin in Probezeit. Sie nahm erst ihre kranken Kinder zur Arbeit mit, dann erkrankte sie wenige Tage später selbst. Weil ihr die Mitnahme der Kinder verboten war, wurde ihr daraufhin fristlos gekündigt. Die Altenpflegerin legte Kündigungsschutzklage ein. Das Arbeitsgericht Siegburg findet: Fristlos ist die Kündigung zwar nicht gerechtfertigt. Aber die Altenpflegerin hat ihre Pflicht verletzt. Problematisch ist die Mitnahme der kranken Kinder einerseits aus versicherungsrechtlichen Gründen andererseits wegen der Ansteckungsgefahr für die ältere Patienten. Deswegen darf sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist in der Probezeit entlassen werden .
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 04.09.2019
Aktenzeichen: 3 Ca 642/19
Arbeitnehmervertreter: Rechtsanwälte Bernhardt Ziemer und Kollegen, Troisdorf
-
Soziale Netzwerke und Bewertungsportale Wo die Meinungsfreiheit endet
- Wer andere im Netz kritisiert, muss sich an Regeln halten. Unser Knigge für Onlinekritik klärt, wo das Recht auf freie Meinungsäußerung endet.
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Überstunden Was Firma und Mitarbeitende beachten müssen
- Hier lesen Sie, wann und wie viele Überstunden der Betrieb anordnen kann, welche Regeln für Beschäftigte gelten und wann es kein Geld für Mehrarbeit gibt.
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Arbeitslosengeld (ALG 1) Wann und wie viel die Agentur für Arbeit zahlt
- Ob nach Kündigung oder Vertragsende – Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wie viel es gibt, lässt sich mit unserem Rechner unten schätzen.
11 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Kommentarliste
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In aller Kürze: Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Kleinbetriebe nur sehr eingeschränkt, https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html. Insbesondere muss bei betriebsbedingten Kündigungen keine regelrechte Sozialauswahl erfolgen. Gleichwohl können Kündigungen rechtswidrig sein und besteht das Arbeitsverhältnis dann fort oder müssen Arbeitgeber eine Entschädigung zahlen. Auch in solchen Fällen empfehlen wir dringend, über die Gewerkschaft oder einen in der Vertretung von Arbeitnehmern erfahrenen Rechtsanwalt eine Rechtsberatung einzuholen.
Interessant wären Details zur Kündigung von Mitarbeitern in Kleinunternehmen, die nach 10 Jahren ohne Fehlverhalten gekündigt werden.
Richtig: Bietet der Arbeitgeber gleich im Kündigungschreiben 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit als Abfindung an & der betroffene Arbeitnehmer lässt sich darauf ein, dann ist alles schnell & klar geregelt. Das ist aber nicht immer empfehlenswert. Für Arbeitnehmer ist nicht immer, aber oft mehr drin, vor allem wenn die Kündigung am Ende als rechtswidrig erscheint. Wir empfehlen deshalb, sich unbedingt bei der Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtsanwalt beraten zu lassen. Anschließend können Arbeitnehmer sich immer noch auf die angebotene Abfindung einlassen und so von § 1a des Kündigungsschutzgesetzes profitieren.
Eine betriebsbedingte Kündigung nach KSchG 1a
ist der goldene Weg:
- keine Diskussion mit dem Arbeitsamt, keine Anrechnung, keine Sperre. Nie.
- keine Rechtsanwaltskosten, kein Prozess, kein Streit
- Abfindung ohne Abzug und ohne Anrechnung
Einmal unterschrieben, haben beide Seiten (Rechts-) Frieden, Gewissheit und den Krampf hinter sich.
Es ist deshalb oft für beide Seiten der goldene Weg!
Leider empfiehlt das kein gewerblicher Rechtsanwalt, es gibt nichts zu klagen und nichts zu verhandeln. Interessenkonflikt!
Alles steht in § 1a KSchG.
Das war das Gesetz, das alle immer haben wollten.
Sehr bedauerlich, wenn das von Stiftung Warentest nicht ausgiebig beleuchtet wird!
Wer es braucht: Bei der Gewerkschaft sind Arbeitsrechtsanwälte ohne Interessenkonflikt, die das kennen und können.
Ein riesiges Dankeschön an die Arbeitsrechtsanwältin von Verdi - danke an die Gewerkschaft, dass diese Arbeitsrechtsanwältin bei Verdi mir den A**** gerettet hat mit diesem unbekannten TIPP!!
Richtig, einen regelrechten Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur selten und unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 des KSchG https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html Gleichwohl zahlen Arbeitgeber auf die Kündigungsschutzklage von Angestellten hin sehr oft eine Abfindung, vergleiche auch § 9 KSchG https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__9.html. Nur bei kleinen reinen Ausbildungsbetrieben oder solchen mit höchstens zehn Mitarbeitern, für die das Kündigungsschutzgesetz gem. § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html nur sehr eingeschränkt anwendbar ist, sind Abfindungen seltener. Selbst dort sind sie aber nicht völlig ausgeschlossen, weil rechtswidrige Kündigungen über §§ 280 Abs. 1, 249, 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Recht auf Ersatz für sowohl materielle als auch immaterielle Schäden auslösen können.