Digitale Stromzähler Smart Meter kosten extra

Digitale Stromzähler - Smart Meter kosten extra

Strom­verbrauch. Mit einem intelligenten Mess­system haben Kunden ihren Strom­verbrauch stets im Blick. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Bis 2032 soll es in jedem Haushalt einen digitalen Stromzähler geben, zumindest eine „moderne Mess­einrichtung“. Manche bekommen auch einen Smart Meter. Der ist teurer.

Laut Mess­stellen­betriebs­gesetz müssen bis zum Jahr 2032 alle Netznutzer mindestens mit einer „modernen Mess­einrichtung“ ausgestattet sein. Einige Haushalte, vor allem solche mit hohen Strom­verbräuchen oder Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, bekommen ein „intelligentes Mess­system“ – den sogenannten Smart Meter.

Den Unterschied zeigt die Grafik unten Stromverbrauch modern messen. Ein modernes Mess­system ist ein einfacher elektronischer Stromzähler. Er ist nicht mit dem Internet verbunden und muss wie bisher manuell abge­lesen werden. Anders die mit dem Internet verbundene Variante namens intelligentes Mess­system (Smart Meter): Mithilfe eines Kommunikations­moduls über­mittelt es die Mess­daten an den Netz­betreiber. Das ermöglicht eine Ablesung aus der Ferne und häufigere, exaktere Abrechnungen ohne Abschlags­zahlungen. Stiftung Warentest beant­wortet die wichtigsten Fragen.

Digitale Stromzähler

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Sind digitale Stromzähler Pflicht? Kann ich den Einbau verweigern?

Die moderne Mess­einrichtung – also ohne Kommunikations­modul – wird früher oder später in jedem Haushalt Mindest­stan­dard. Intelligente Mess­systeme werden ab 2025 Pflicht bei:

- Strom­kunden mit einem hohen Verbrauch,

- Strom­erzeugern wie Betreibern von Solaranlagen und

Haushalten mit einer steuer­baren Verbrauchs­einrichtung, zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Wallbox.

Smart Meter können aber auch in allen anderen Haushalten einge­baut werden: entweder weil die für den Einbau verantwort­liche Firma das beschließt oder – ab 2025 – weil ein Kunde es selber wünscht.

Wann wird bei mir ein neuer Zähler einge­baut?

Der Einbau moderner Mess­einrichtungen läuft bereits seit einigen Jahren, vor allem in Neubauten, im Zuge größerer Renovierungen und bei Austausch alter Zähler, die ihre Lebens­dauer über­schritten haben.

Die Ausstattung der Haushalte mit intelligenten Mess­systemen Smart Meter aber dümpelt seit langem vor sich hin. Eigentlich hätte der Pflicht­einbau bei bestimmten Gruppen, beispiels­weise bei Betreibern von Photovoltaikanlagen, bereits 2017 starten sollen. Doch der so genannte Rollout scheiterte jahre­lang daran, dass es nicht ausreichend Modelle gab, die vom Bundes­amt für Sicherheit in der Informations­technik zertifiziert waren.

Im Mai 2023 beschloss die Bundes­regierung deshalb das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“. Mit dem Gesetz wurden die jähr­lichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler gesenkt und ein fester Fahr­plan für Einbau und Verbreitung der Smart Meter fest­gelegt.

Demnach gilt für Strom­kunden mit einem jähr­lichen Verbrauch von mehr als 6 000 Kilowatt­stunden ab 2025 ein Pflicht­einbau. Gleiches gilt für Betreiber einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung ab 7 Kilowatt installierter Leistung. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Mess­system ausgestattet sein.

Alle anderen Kunden sind ab 2025 berechtigt, den Einbau eines Smart Meters selbst zu verlangen. Dieser muss dann inner­halb von vier Monaten installiert werden.

Welche Vorteile und welche Nachteile haben digitale Stromzähler?

Die große Mehr­heit der Strom­kunden bekommt bisher kein Smart Meter, sondern eine „moderne Mess­einrichtung“. Dieser digitale Stromzähler bietet nicht wesentlich mehr als der alte analoge Zähler. Der Zählerstand muss nach wie vor manuell abge­lesen werden, ein bequemer Über­blick über den eigenen Strom­verbrauch ist nur begrenzt möglich.

Smart Meter bringen dagegen tatsäch­lich einen Zusatz­nutzen. Diese intelligenten Mess­systeme veranschaulichen den aktuellen und vergangenen Strom­verbrauch oder auch die Erzeugung des eigenen Stroms mit einer Photovoltaikanlage. Außerdem machen sie detaillierte Analysen der eigenen Verbrauchs­werte möglich. Das moti­viert, Stromfresser aufzuspüren und Verhaltens­weisen zu ändern.

Nicht zuletzt sollen die Smart Meter die Einführung dyna­mischer Strom­tarife voran­bringen. Dahinter steckt die Idee, zu Zeiten eines Über­angebots den Strom güns­tiger anzu­bieten, weil etwa Sonne und Wind in Spitzen­zeiten besonders viel Energie liefern. Ab 2025 sind Strom­anbieter verpflichtet, Kunden mit einem intelligenten Mess­system einen dyna­mischen Strom­tarif anzu­bieten. Nutzt der Kunde einen dynamischen Stromtarif, kann das finanzielle Vorteile bringen.

Entstehen durch den Einbau der neuen Stromzähler Kosten?

Ja, aber meistens nur geringe. Strom­kunden mussten schon immer für ihren Zähler zahlen, im Schnitt waren es früher rund 8 Euro im Jahr. Diese Kosten rechnen Strom­anbieter über den Grund­preis ab. Digitale Stromzähler dürfen mehr kosten, für die einfachen modernen Mess­einrichtungen sind aber höchs­tens 20 Euro im Jahr erlaubt.

Anders als früher kann der Mess­stellen­betreiber für den Betrieb des Zählers eine eigene Rechnung schi­cken. Die Mess­stellen­betreiber haben aber mit den meisten Stromlieferanten vereinbart, dass diese die Kosten weiterhin mit dem Kunden abrechnen. Dennoch: Bei einem Wechsel des Strom­anbieters empfiehlt es sich, einen Blick in die allgemeinen Geschäfts­bedingungen zu werfen. Dort steht, ob der Mess­stellen­betrieb im Strom­preis enthalten ist oder nicht.

Bei Smart Metern sind die Kosten höher. Wie der Bundes­tag Ende Januar im Rahmen weiterer Änderungen im Energiewirt­schafts­gesetz beschlossen hat, steigen ab 2025 die Preis­ober­grenzen für den Einbau und den Betrieb von Smart Metern. So müssen Strom­kunden mit einem Jahres­verbrauch von 6 000 bis 10 000 Kilowatt­stunden in Zukunft bis 40 Euro im Jahr für den Betrieb des Smart Meters zahlen, Betreiber einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung zwischen 2 und 15 Kilowatt­stunden bis 50 Euro im Jahr. Wer freiwil­lig ein intelligentes Mess­system installieren lässt, muss für den Betrieb bis 30 Euro im Jahr zahlen plus eine einmalige Gebühr von 100 Euro für den Einbau.

Bei Haushalten, in denen die Ausstattung mit Smart Metern verpflichtend ist (siehe Grafik), ist in Zukunft außerdem eine Steuerungs­einrichtung Pflicht. Für den Einbau und den Betrieb der Steuerungs­einrichtung darf der Mess­stellen­betreiber zusätzlich 50 Euro im Jahr berechnen.

Brauche ich einen neuen Zählerschrank?

Das hängt von der Situation vor Ort ab. Laut Verbraucherzentrale ist bei etwa einem Viertel aller Haushalte ein Umbau des Zählerschrankes notwendig. Besonders betroffen seien vor 1965 gebaute Häuser. Achtung: Den Umbau müssen Haus­eigentümer selber zahlen. Das kann ein gewaltiges Loch in die Haus­halts­kasse reißen: Ein neuer Zählerschrank kostet schnell mehrere Tausend Euro.

Tipp: Sollte bei Ihnen ein Umbau des Zählerschrankes notwendig sein, holen Sie sich in jedem Fall mehrere Kosten­vor­anschläge ein und vergleichen Sie Preise und Leistung.

Muss ich mich selbst um den Austausch kümmern?

Nein. Zuständig für den Austausch ist der „grund­zuständige Mess­stellen­betreiber“. Meist ist das der örtliche Netz­betreiber – nicht zu verwechseln mit dem Stromlieferanten. Es steht dem Kunden aber frei, sich einen anderen Mess­stellen­betreiber zu suchen.

Wie erfahre ich, wann bei mir der Zähler gewechselt wird?

Der Mess­stellen­betreiber muss den Einbau des neuen Zählers mindestens drei Monate vorher ankündigen und den Kunden auf das Recht hinweisen, den Anbieter für den Mess­stellen­betrieb zu wechseln. Spätestens zwei Wochen vorher muss er einen konkreten Termin für den Einbau nennen und mindestens einen Ersatz­termin anbieten.

Welche Daten senden und empfangen digitale Stromzähler?

Bei modernen Mess­einrichtungen ändert sich wenig gegen­über den alten analogen „Ferraris-Zählern“. Sind sie nicht mit einem Kommunikations­modul ausgestattet, über­tragen sie keine Daten und müssen wie herkömm­liche Zähler weiter vor Ort abge­lesen werden.

Der Unterschied: Sie zeigen den Zählerstand digital in einem Display an. Außerdem speichern sie die Verbrauchs­werte. So können Kunden nach­schauen, wie viel Strom sie am Vortag, in der vergangenen Woche oder inner­halb eines Jahres verbraucht haben.

Bei intelligenten Mess­systemen ist das anders: Sie über­tragen mithilfe des Kommunikations­moduls die Mess­daten an einen Server des Mess­stellen­betreibers. Dieser leitet sie an den Energieversorger weiter und stellt sie dem Kunden über ein Webportal oder eine App zur Verfügung. Das soll helfen, den eigenen Strom­verbrauch besser zu kennen und steuern zu können.

Smart Meter können auch Signale empfangen. Die Bewohner eines Smart Homes können so beispiels­weise ihre elektrischen Geräte auto­matisch an- und ausschalten. Ist in dem Smart Meter zusätzlich eine Steuerbox einge­baut, ist es auch möglich, beispiels­weise eine Photovoltaik-Anlage fern­zusteuern und bei Netz­über­lastung abzu­regeln. Auch der Verbrauch „steuer­barer Verbrauchs­einrichtungen wie Wärmepumpen“ oder Wall­boxen dürfen bei Netz­über­lastung mit Hilfe des Smart Meters gedrosselt werden.

Sind meine Daten bei der Über­tragung geschützt?

Ja. Die Daten, die ein Smart Meter über­trägt, sind höchst sensibel: Aus ihnen lassen sich Erkennt­nisse über Alltag und Gewohn­heiten der Bewohner gewinnen. Sie werden entweder über das Mobilfunknetz, WLan, Lan oder die Stromleitung über­tragen. Wie bei jeder digitalen Kommunikations­infrastruktur sind die Daten theoretisch der Gefahr von Hacker­angriffen ausgesetzt. Die smarten Zähler müssen deshalb sehr hohe Sicher­heits­anforderungen erfüllen, die das Bundes­amt für Sicherheit in der Informations­technik eigens für intelligente Mess­systeme entwickelt hat.

Grafik: Strom­verbrauch modern messen

Strom­kunden bekommen neue Zähler, die den Verbrauch besser anzeigen sollen. Wir stellen beide Varianten vor.

Digitale Stromzähler - Smart Meter kosten extra

© Stiftung Warentest / René Reichelt

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Kommentarliste

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  • WB1450 am 07.02.2025 um 10:33 Uhr
    Der Smart-Meter

    dient nur dem Netzbetreiber.
    Wenn ich als Verbraucher meine Daten detailliert wissen will kann ich sie, wenn ich das Passwort vom Versorger habe mit ein bisschen Übung auch aus dem Digitalen Stromzähler auslesen.
    Für eine "Hom-Automation.." gibt es ein Reihe von günstigen einfachen Aufsätzen auf den Digitalen Zähler die durch Magnet halten oder auch durch Einbau durch den El-Fachkraft in den Stromkasten die das ständige sekundengenaue Messen können.

  • Gelöschter Nutzer am 21.09.2024 um 15:19 Uhr
    Der wirkliche Grund für Smart Meters

    @Maus1410: sie haben recht, um seinen Stromverbrauch im Blick zu haben und gegebenenfalls auch unterjährig eingreifen zu können, bedarf es keines Smart Mieters oder einer intelligenten Messeinrichtung.
    @Stiftung Warentest: Sie bringen es mit ihrem Kommentar auf den Punkt: Es geht bei Smart Meters nicht darum, dass ich als Verbraucher einen besseren Überblick über meinen Stromverbrauch oder ähnliches habe. Letztlich geht es darum, aus der Ferne den Strom abschalten zu können. Das ist der einzige Grund für Smart Meters. Ich finde es gut, dass die Stiftung Warentest dies hier auch einmal klar ausspricht. Die meisten Menschen dürften es allerdings eh schon wissen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.09.2024 um 16:22 Uhr
    Stromfresser aufspüren

    @Maus1410: Eine intelligente Messeinrichtung kann mehr, als nur Stromfresser aufspüren. Sie können über ein Kommunikationsmodul Signale des Netzbetreibers empfangen und bei Überlastung zum Beispiel mit dem Smart Meter gedrosselt werden.

  • Maus1410 am 20.09.2024 um 12:11 Uhr
    @Stiftung Warentest Stromfresser aufspüren

    Stromverbrauch und Einspeiusung messen kann man auch mit einem Zweirichtungszähler. Macht man sich dann noch die "Arbeit" 1x im Monat den Zählerstand abzulesen und das mit einer Excel-Tabelle über mindestens ein Jahr, dann hat man alle Infos, die man braucht. Seit ich ein Fassadenpaneel habe, verfahre ich so. Bei unverändertem Verbrauchsverhalten reduziert sich der jährliche Strombedarf um bis zu 400 kWh. Kosten für Anschaffung und Montage durch einen Fachmann rd. 1200,-€. Bei ständig steigenden Strompreisen ist das in einigen Jahren wieder reingeholt. Nachrüsten ist bis zu einer Grenze 800 Watt für den Wechselrichter möglich (Aktuell offiziell noch 600 Watt. Die bisher geltende Norm schreibt max. 600 W Einspeisung ins öffentliche Netz vor und sieht den Anschluss der Anlage über eine Wieland-Einspeisesteckdose vor. Der Verband arbeitet immer noch an der neuen Produktnorm). Geräteverbrauch kann man messen. Wozu dann noch eine "intelligente" Messeinrichtung?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.09.2024 um 09:12 Uhr
    Wechsel des Messstellenbetreibers

    @alle: Der Messstellenbetrieb muss vom grundzuständigen Messstellenbetreiber angeboten werden.
    Zwar gibt es vom Gesetz her die Möglichkeit, vom grundzuständigen Messstellenbetreiber zu einem wettbewerbsrechtlichen Messstellenbetreiber zu wechseln. Aber hier gibt nur wenige Anbieter, die Verbrauchern diese Dienstleistung anbieten.
    Wichtig für Verbraucher: Mit dem Wechsel vom grundzuständigen Messstellenbetreiber weg greifen die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme nicht mehr.
    Lesetipp:
    www.durchblick-energiewende.de/wissen/energie/auswahlrecht-des-messstellenbetreibers-was-verbraucher-wissen-muessen