Bis 2032 soll es in jedem Haushalt einen digitalen Stromzähler geben, zumindest eine „moderne Messeinrichtung“. Manche bekommen auch einen Smart Meter. Der ist teurer.
Laut Messstellenbetriebsgesetz müssen bis zum Jahr 2032 alle Netznutzer mindestens mit einer „modernen Messeinrichtung“ ausgestattet sein. Einige Haushalte, vor allem solche mit hohen Stromverbräuchen oder Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, bekommen ein „intelligentes Messsystem“ – den sogenannten Smart Meter.
Den Unterschied zeigt die Grafik unten Stromverbrauch modern messen. Ein modernes Messsystem ist ein einfacher elektronischer Stromzähler. Er ist nicht mit dem Internet verbunden und muss wie bisher manuell abgelesen werden. Anders die mit dem Internet verbundene Variante namens intelligentes Messsystem (Smart Meter): Mithilfe eines Kommunikationsmoduls übermittelt es die Messdaten an den Netzbetreiber. Das ermöglicht eine Ablesung aus der Ferne und häufigere, exaktere Abrechnungen ohne Abschlagszahlungen. Stiftung Warentest beantwortet die wichtigsten Fragen.
Sind digitale Stromzähler Pflicht? Kann ich den Einbau verweigern?
Die moderne Messeinrichtung – also ohne Kommunikationsmodul – wird früher oder später in jedem Haushalt Mindeststandard. Intelligente Messsysteme werden ab 2025 Pflicht bei:
- Stromkunden mit einem hohen Verbrauch,
- Stromerzeugern wie Betreibern von Solaranlagen und
Haushalten mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Wallbox.
Smart Meter können aber auch in allen anderen Haushalten eingebaut werden: entweder weil die für den Einbau verantwortliche Firma das beschließt oder – ab 2025 – weil ein Kunde es selber wünscht.
Wann wird bei mir ein neuer Zähler eingebaut?
Der Einbau moderner Messeinrichtungen läuft bereits seit einigen Jahren, vor allem in Neubauten, im Zuge größerer Renovierungen und bei Austausch alter Zähler, die ihre Lebensdauer überschritten haben.
Die Ausstattung der Haushalte mit intelligenten Messsystemen Smart Meter aber dümpelt seit langem vor sich hin. Eigentlich hätte der Pflichteinbau bei bestimmten Gruppen, beispielsweise bei Betreibern von Photovoltaikanlagen, bereits 2017 starten sollen. Doch der so genannte Rollout scheiterte jahrelang daran, dass es nicht ausreichend Modelle gab, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert waren.
Im Mai 2023 beschloss die Bundesregierung deshalb das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“. Mit dem Gesetz wurden die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler gesenkt und ein fester Fahrplan für Einbau und Verbreitung der Smart Meter festgelegt.
Demnach gilt für Stromkunden mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden ab 2025 ein Pflichteinbau. Gleiches gilt für Betreiber einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung ab 7 Kilowatt installierter Leistung. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.
Alle anderen Kunden sind ab 2025 berechtigt, den Einbau eines Smart Meters selbst zu verlangen. Dieser muss dann innerhalb von vier Monaten installiert werden.
Welche Vorteile und welche Nachteile haben digitale Stromzähler?
Die große Mehrheit der Stromkunden bekommt bisher kein Smart Meter, sondern eine „moderne Messeinrichtung“. Dieser digitale Stromzähler bietet nicht wesentlich mehr als der alte analoge Zähler. Der Zählerstand muss nach wie vor manuell abgelesen werden, ein bequemer Überblick über den eigenen Stromverbrauch ist nur begrenzt möglich.
Smart Meter bringen dagegen tatsächlich einen Zusatznutzen. Diese intelligenten Messsysteme veranschaulichen den aktuellen und vergangenen Stromverbrauch oder auch die Erzeugung des eigenen Stroms mit einer Photovoltaikanlage. Außerdem machen sie detaillierte Analysen der eigenen Verbrauchswerte möglich. Das motiviert, Stromfresser aufzuspüren und Verhaltensweisen zu ändern.
Nicht zuletzt sollen die Smart Meter die Einführung dynamischer Stromtarife voranbringen. Dahinter steckt die Idee, zu Zeiten eines Überangebots den Strom günstiger anzubieten, weil etwa Sonne und Wind in Spitzenzeiten besonders viel Energie liefern. Ab 2025 sind Stromanbieter verpflichtet, Kunden mit einem intelligenten Messsystem einen dynamischen Stromtarif anzubieten. Nutzt der Kunde einen dynamischen Stromtarif, kann das finanzielle Vorteile bringen.
Entstehen durch den Einbau der neuen Stromzähler Kosten?
Ja, aber meistens nur geringe. Stromkunden mussten schon immer für ihren Zähler zahlen, im Schnitt waren es früher rund 8 Euro im Jahr. Diese Kosten rechnen Stromanbieter über den Grundpreis ab. Digitale Stromzähler dürfen mehr kosten, für die einfachen modernen Messeinrichtungen sind aber höchstens 20 Euro im Jahr erlaubt.
Anders als früher kann der Messstellenbetreiber für den Betrieb des Zählers eine eigene Rechnung schicken. Die Messstellenbetreiber haben aber mit den meisten Stromlieferanten vereinbart, dass diese die Kosten weiterhin mit dem Kunden abrechnen. Dennoch: Bei einem Wechsel des Stromanbieters empfiehlt es sich, einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu werfen. Dort steht, ob der Messstellenbetrieb im Strompreis enthalten ist oder nicht.
Bei Smart Metern sind die Kosten höher. Wie der Bundestag Ende Januar im Rahmen weiterer Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz beschlossen hat, steigen ab 2025 die Preisobergrenzen für den Einbau und den Betrieb von Smart Metern. So müssen Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von 6 000 bis 10 000 Kilowattstunden in Zukunft bis 40 Euro im Jahr für den Betrieb des Smart Meters zahlen, Betreiber einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung zwischen 2 und 15 Kilowattstunden bis 50 Euro im Jahr. Wer freiwillig ein intelligentes Messsystem installieren lässt, muss für den Betrieb bis 30 Euro im Jahr zahlen plus eine einmalige Gebühr von 100 Euro für den Einbau.
Bei Haushalten, in denen die Ausstattung mit Smart Metern verpflichtend ist (siehe Grafik), ist in Zukunft außerdem eine Steuerungseinrichtung Pflicht. Für den Einbau und den Betrieb der Steuerungseinrichtung darf der Messstellenbetreiber zusätzlich 50 Euro im Jahr berechnen.
Brauche ich einen neuen Zählerschrank?
Das hängt von der Situation vor Ort ab. Laut Verbraucherzentrale ist bei etwa einem Viertel aller Haushalte ein Umbau des Zählerschrankes notwendig. Besonders betroffen seien vor 1965 gebaute Häuser. Achtung: Den Umbau müssen Hauseigentümer selber zahlen. Das kann ein gewaltiges Loch in die Haushaltskasse reißen: Ein neuer Zählerschrank kostet schnell mehrere Tausend Euro.
Tipp: Sollte bei Ihnen ein Umbau des Zählerschrankes notwendig sein, holen Sie sich in jedem Fall mehrere Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie Preise und Leistung.
Muss ich mich selbst um den Austausch kümmern?
Nein. Zuständig für den Austausch ist der „grundzuständige Messstellenbetreiber“. Meist ist das der örtliche Netzbetreiber – nicht zu verwechseln mit dem Stromlieferanten. Es steht dem Kunden aber frei, sich einen anderen Messstellenbetreiber zu suchen.
Wie erfahre ich, wann bei mir der Zähler gewechselt wird?
Der Messstellenbetreiber muss den Einbau des neuen Zählers mindestens drei Monate vorher ankündigen und den Kunden auf das Recht hinweisen, den Anbieter für den Messstellenbetrieb zu wechseln. Spätestens zwei Wochen vorher muss er einen konkreten Termin für den Einbau nennen und mindestens einen Ersatztermin anbieten.
Welche Daten senden und empfangen digitale Stromzähler?
Bei modernen Messeinrichtungen ändert sich wenig gegenüber den alten analogen „Ferraris-Zählern“. Sind sie nicht mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet, übertragen sie keine Daten und müssen wie herkömmliche Zähler weiter vor Ort abgelesen werden.
Der Unterschied: Sie zeigen den Zählerstand digital in einem Display an. Außerdem speichern sie die Verbrauchswerte. So können Kunden nachschauen, wie viel Strom sie am Vortag, in der vergangenen Woche oder innerhalb eines Jahres verbraucht haben.
Bei intelligenten Messsystemen ist das anders: Sie übertragen mithilfe des Kommunikationsmoduls die Messdaten an einen Server des Messstellenbetreibers. Dieser leitet sie an den Energieversorger weiter und stellt sie dem Kunden über ein Webportal oder eine App zur Verfügung. Das soll helfen, den eigenen Stromverbrauch besser zu kennen und steuern zu können.
Smart Meter können auch Signale empfangen. Die Bewohner eines Smart Homes können so beispielsweise ihre elektrischen Geräte automatisch an- und ausschalten. Ist in dem Smart Meter zusätzlich eine Steuerbox eingebaut, ist es auch möglich, beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage fernzusteuern und bei Netzüberlastung abzuregeln. Auch der Verbrauch „steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen“ oder Wallboxen dürfen bei Netzüberlastung mit Hilfe des Smart Meters gedrosselt werden.
Sind meine Daten bei der Übertragung geschützt?
Ja. Die Daten, die ein Smart Meter überträgt, sind höchst sensibel: Aus ihnen lassen sich Erkenntnisse über Alltag und Gewohnheiten der Bewohner gewinnen. Sie werden entweder über das Mobilfunknetz, WLan, Lan oder die Stromleitung übertragen. Wie bei jeder digitalen Kommunikationsinfrastruktur sind die Daten theoretisch der Gefahr von Hackerangriffen ausgesetzt. Die smarten Zähler müssen deshalb sehr hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eigens für intelligente Messsysteme entwickelt hat.
Grafik: Stromverbrauch modern messen
Stromkunden bekommen neue Zähler, die den Verbrauch besser anzeigen sollen. Wir stellen beide Varianten vor.
- Die Preise dynamischer Stromtarife ändern sich stündlich. Wer Strom nutzt, wenn er günstig ist und einen guten Tarif wählt, kann sparen. Welche Anbieter interessant sind.
- An der Strombörse schwanken die Preise stündlich. Haushalte können über dynamische Stromtarife profitieren. Wie das geht, was nötig ist und für wen es sich lohnt.
- Die Strompreise sind gesunken. Günstige Angebote finden Neukunden derzeit für unter 30 Cent pro Kilowattstunde. Wir zeigen, wie Sie mit einem Anbieterwechsel Geld sparen.
30 Kommentare
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
WB1450 am 07.02.2025 um 10:33 Uhr
Der Smart-Meter
dient nur dem Netzbetreiber. Wenn ich als Verbraucher meine Daten detailliert wissen will kann ich sie, wenn ich das Passwort vom Versorger habe mit ein bisschen Übung auch aus dem Digitalen Stromzähler auslesen. Für eine "Hom-Automation.." gibt es ein Reihe von günstigen einfachen Aufsätzen auf den Digitalen Zähler die durch Magnet halten oder auch durch Einbau durch den El-Fachkraft in den Stromkasten die das ständige sekundengenaue Messen können.
@Maus1410: sie haben recht, um seinen Stromverbrauch im Blick zu haben und gegebenenfalls auch unterjährig eingreifen zu können, bedarf es keines Smart Mieters oder einer intelligenten Messeinrichtung. @Stiftung Warentest: Sie bringen es mit ihrem Kommentar auf den Punkt: Es geht bei Smart Meters nicht darum, dass ich als Verbraucher einen besseren Überblick über meinen Stromverbrauch oder ähnliches habe. Letztlich geht es darum, aus der Ferne den Strom abschalten zu können. Das ist der einzige Grund für Smart Meters. Ich finde es gut, dass die Stiftung Warentest dies hier auch einmal klar ausspricht. Die meisten Menschen dürften es allerdings eh schon wissen.
@Maus1410: Eine intelligente Messeinrichtung kann mehr, als nur Stromfresser aufspüren. Sie können über ein Kommunikationsmodul Signale des Netzbetreibers empfangen und bei Überlastung zum Beispiel mit dem Smart Meter gedrosselt werden.
Stromverbrauch und Einspeiusung messen kann man auch mit einem Zweirichtungszähler. Macht man sich dann noch die "Arbeit" 1x im Monat den Zählerstand abzulesen und das mit einer Excel-Tabelle über mindestens ein Jahr, dann hat man alle Infos, die man braucht. Seit ich ein Fassadenpaneel habe, verfahre ich so. Bei unverändertem Verbrauchsverhalten reduziert sich der jährliche Strombedarf um bis zu 400 kWh. Kosten für Anschaffung und Montage durch einen Fachmann rd. 1200,-€. Bei ständig steigenden Strompreisen ist das in einigen Jahren wieder reingeholt. Nachrüsten ist bis zu einer Grenze 800 Watt für den Wechselrichter möglich (Aktuell offiziell noch 600 Watt. Die bisher geltende Norm schreibt max. 600 W Einspeisung ins öffentliche Netz vor und sieht den Anschluss der Anlage über eine Wieland-Einspeisesteckdose vor. Der Verband arbeitet immer noch an der neuen Produktnorm). Geräteverbrauch kann man messen. Wozu dann noch eine "intelligente" Messeinrichtung?
@alle: Der Messstellenbetrieb muss vom grundzuständigen Messstellenbetreiber angeboten werden. Zwar gibt es vom Gesetz her die Möglichkeit, vom grundzuständigen Messstellenbetreiber zu einem wettbewerbsrechtlichen Messstellenbetreiber zu wechseln. Aber hier gibt nur wenige Anbieter, die Verbrauchern diese Dienstleistung anbieten. Wichtig für Verbraucher: Mit dem Wechsel vom grundzuständigen Messstellenbetreiber weg greifen die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme nicht mehr. Lesetipp: www.durchblick-energiewende.de/wissen/energie/auswahlrecht-des-messstellenbetreibers-was-verbraucher-wissen-muessen
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
dient nur dem Netzbetreiber.
Wenn ich als Verbraucher meine Daten detailliert wissen will kann ich sie, wenn ich das Passwort vom Versorger habe mit ein bisschen Übung auch aus dem Digitalen Stromzähler auslesen.
Für eine "Hom-Automation.." gibt es ein Reihe von günstigen einfachen Aufsätzen auf den Digitalen Zähler die durch Magnet halten oder auch durch Einbau durch den El-Fachkraft in den Stromkasten die das ständige sekundengenaue Messen können.
@Maus1410: sie haben recht, um seinen Stromverbrauch im Blick zu haben und gegebenenfalls auch unterjährig eingreifen zu können, bedarf es keines Smart Mieters oder einer intelligenten Messeinrichtung.
@Stiftung Warentest: Sie bringen es mit ihrem Kommentar auf den Punkt: Es geht bei Smart Meters nicht darum, dass ich als Verbraucher einen besseren Überblick über meinen Stromverbrauch oder ähnliches habe. Letztlich geht es darum, aus der Ferne den Strom abschalten zu können. Das ist der einzige Grund für Smart Meters. Ich finde es gut, dass die Stiftung Warentest dies hier auch einmal klar ausspricht. Die meisten Menschen dürften es allerdings eh schon wissen.
@Maus1410: Eine intelligente Messeinrichtung kann mehr, als nur Stromfresser aufspüren. Sie können über ein Kommunikationsmodul Signale des Netzbetreibers empfangen und bei Überlastung zum Beispiel mit dem Smart Meter gedrosselt werden.
Stromverbrauch und Einspeiusung messen kann man auch mit einem Zweirichtungszähler. Macht man sich dann noch die "Arbeit" 1x im Monat den Zählerstand abzulesen und das mit einer Excel-Tabelle über mindestens ein Jahr, dann hat man alle Infos, die man braucht. Seit ich ein Fassadenpaneel habe, verfahre ich so. Bei unverändertem Verbrauchsverhalten reduziert sich der jährliche Strombedarf um bis zu 400 kWh. Kosten für Anschaffung und Montage durch einen Fachmann rd. 1200,-€. Bei ständig steigenden Strompreisen ist das in einigen Jahren wieder reingeholt. Nachrüsten ist bis zu einer Grenze 800 Watt für den Wechselrichter möglich (Aktuell offiziell noch 600 Watt. Die bisher geltende Norm schreibt max. 600 W Einspeisung ins öffentliche Netz vor und sieht den Anschluss der Anlage über eine Wieland-Einspeisesteckdose vor. Der Verband arbeitet immer noch an der neuen Produktnorm). Geräteverbrauch kann man messen. Wozu dann noch eine "intelligente" Messeinrichtung?
@alle: Der Messstellenbetrieb muss vom grundzuständigen Messstellenbetreiber angeboten werden.
Zwar gibt es vom Gesetz her die Möglichkeit, vom grundzuständigen Messstellenbetreiber zu einem wettbewerbsrechtlichen Messstellenbetreiber zu wechseln. Aber hier gibt nur wenige Anbieter, die Verbrauchern diese Dienstleistung anbieten.
Wichtig für Verbraucher: Mit dem Wechsel vom grundzuständigen Messstellenbetreiber weg greifen die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen für den Einbau und Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme nicht mehr.
Lesetipp:
www.durchblick-energiewende.de/wissen/energie/auswahlrecht-des-messstellenbetreibers-was-verbraucher-wissen-muessen