
Ein Stromanbieter verspricht Kunden, über einen Steuertrick bis zu 320 Euro an Abgaben einzusparen. Die Stiftung Warentest sagt, warum das Angebot riskant sein kann.
So funktioniert das „Sparwunder“
Die Elektrizitätswerke Düsseldorf bieten online unter der Marke Wunderwerk den Stromtarif „Sparwunder“ an. Kunden sollen ihre Stromkosten mithilfe des Arbeitgebers senken. Dies soll Paragraf 8, Absatz 2, Satz 11 des Einkommensteuergesetzes ermöglichen.
Strom statt Tankgutschein. Firmen dürfen laut diesem Paragrafen ihren Arbeitnehmern monatlich bis zu 44 Euro steuer- und sozialabgabenfrei vom Lohn zukommen lassen und ihnen dafür zum Beispiel Tank- oder Essensgutscheine aushändigen. Der Dreh von Wunderwerk ist, diesen Freibetrag mit dem Abschluss eines Stromtarifs („Sparwunder“) zu kombinieren und damit zu werben, dass Kunden so Abgaben bis zu 320 Euro jährlich sparen können.
Das spricht für das Angebot
Der Tarif ist vier Wochen zum Ende eines Monats kündbar und hat eine zwölfmonatige Preisgarantie. Das ist fair. Der Kilowattstundenpreis liegt im Mittelfeld: in Berlin für einen Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden bei 30,14 Cent. Das sind 1,91 Cent weniger, als die Bundesnetzagentur im Schnitt angibt.
Das spricht dagegen
Der Spartrick hängt von der Zustimmung des Arbeitgebers und der Duldung des Finanzamts ab. Bislang gibt es kein Schreiben vom Bundesfinanzministerium, das dieses Konstrukt bestätigt. Hinzu kommt: Eine Ersparnis von etwa 320 Euro pro Jahr erreichen nur wenige Steuerzahler. Möglich wäre dies etwa bei einem Single in Steuerklasse 1, der 52 900 Euro versteuert. Dank des Freibetrags von 44 Euro pro Monat sinkt seine Steuerlast um 210 Euro jährlich. Zudem zahlt er etwa 107 Euro weniger Sozialabgaben, zusammen rund 317 Euro. Würde er 31 000 Euro versteuern, käme er nur auf 268 Euro.
Fazit: Riskant und nicht für jeden Kunden sinnvoll
Das Konstrukt ist riskant. Zum einen können nicht alle ihre Abgaben um die versprochenen 320 Euro senken. Die Höhe hängt vom zu versteuernden Einkommen und der Steuerklasse ab. Außerdem ist der Kunde abhängig von der Zustimmung des Finanzamts und seines Arbeitgebers und darf seinen Freibetrag nicht schon mit anderen Vergünstigungen, wie Benzingutscheine ausgeschöpft haben. Sollte all das gelingen, sind Kunden nicht auf den „Sparwunder“-Tarif angewiesen. Dies ginge theoretisch auch mit jedem anderen Stromtarif.
Wichtig zu wissen: Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes können den Freibetrag von 44 Euro nicht nutzen.
Tipp: Wie Sie im Tarifdickicht den Durchblick behalten, erklärt unser Check von Vergleichsportalen für Strom und Gas.
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