Sparwunder Strom­kosten mithilfe des Arbeit­gebers senken?

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Sparwunder - Strom­kosten mithilfe des Arbeit­gebers senken?

Ein Strom­anbieter verspricht Kunden, über einen Steuertrick bis zu 320 Euro an Abgaben einzusparen. Die Stiftung Warentest sagt, warum das Angebot riskant sein kann.

So funk­tioniert das „Sparwunder“

Die Elektrizitäts­werke ­Düssel­dorf bieten online unter der Marke Wunder­werk den Stromtarif „Sparwunder“ an. Kunden sollen ihre Strom­kosten mithilfe des Arbeit­gebers senken. Dies soll Paragraf 8, Absatz 2, Satz 11 des Einkommensteuerge­setzes ermöglichen.

Strom statt Tank­gutschein. Firmen dürfen laut diesem Paragrafen ihren Arbeitnehmern monatlich bis zu 44 Euro steuer- und sozial­abgabenfrei vom Lohn zukommen lassen und ­ihnen dafür zum Beispiel Tank- oder Essens­gutscheine aushändigen. Der Dreh von Wunder­werk ist, diesen Frei­betrag mit dem Abschluss eines Strom­tarifs („Sparwunder“) zu kombinieren und damit zu werben, dass Kunden so Abgaben bis zu 320 Euro jähr­lich sparen können.

Das spricht für das Angebot

Der Tarif ist vier Wochen zum Ende eines Monats künd­bar und hat eine zwölfmonatige Preis­garantie. Das ist fair. Der Kilowatt­stunden­preis liegt im Mittel­feld: in Berlin für einen Vier­personen­haushalt mit einem Jahres­verbrauch von 3500 Kilowatt­stunden bei 30,14 Cent. Das sind 1,91 Cent weniger, als die Bundes­netz­agentur im Schnitt angibt.

Das spricht dagegen

Der Spartrick hängt von der Zustimmung des Arbeit­gebers und der Duldung des Finanz­amts ab. ­Bislang gibt es kein Schreiben vom Bundes­finanz­ministerium, das dieses Konstrukt bestätigt. Hinzu kommt: ­Eine Ersparnis von etwa 320 Euro pro Jahr erreichen nur wenige Steuer­zahler. Möglich wäre dies etwa bei ­einem Single in Steuerklasse 1, der 52 900 Euro versteuert. Dank des Frei­betrags von 44 Euro pro Monat sinkt seine Steuerlast um 210 Euro jähr­lich. Zudem zahlt er etwa 107 Euro weniger Sozial­abgaben, zusammen rund 317 Euro. Würde er 31 000 Euro versteuern, ­käme er nur auf 268 Euro.

Fazit: Riskant und nicht für jeden Kunden sinn­voll

Das ­Konstrukt ist riskant. Zum einen können nicht alle ihre Abgaben um die versprochenen 320 ­Euro senken. Die Höhe hängt vom zu versteuernden Einkommen und der Steuerklasse ab. Außerdem ist der Kunde abhängig von der Zustimmung des Finanz­amts und seines Arbeit­gebers und darf seinen Frei­betrag nicht schon mit anderen Vergüns­tigungen, wie Benzin­gutscheine ausgeschöpft haben. Sollte all das gelingen, sind Kunden nicht auf den „Sparwunder“-Tarif angewiesen. Dies ginge theoretisch auch mit jedem anderen Strom­tarif.

Wichtig zu wissen: Beamte und Angestellte des Öffent­lichen Dienstes können den Frei­betrag von 44 Euro nicht nutzen.

Tipp: Wie Sie im Tarifdi­ckicht den Durch­blick behalten, erklärt unser Check von Vergleichsportalen für Strom und Gas.

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