Solar­strom So lohnt sich Photovoltaik

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Solar­strom - So lohnt sich Photovoltaik

Solardach. Die Bundes­regierung will die Photovoltaik stark ausbauen. Einige Bundes­länder haben bereits eine Solardach­pflicht für Neubauten beschlossen. © Adobe Stock / slavun

Höhere Vergütungs­sätze, bessere Strom­erträge, keine lästigen Steuern mehr: Wie Sie jetzt mit Solar­strom Geld sparen und verdienen können.

Solar­strom So lohnt sich Photovoltaik

Für Haus­eigentümer wird es jetzt deutlich einfacher, Solar­strom auf dem Dach zu erzeugen. Bereits rück­wirkend ab dem Kalender­jahr 2022 sind Einkünfte aus dem Betrieb kleiner und mitt­lerer Photovoltaikanlagen steuerfrei. Ab 1. Januar 2023 fällt auch die Umsatz­steuer für die Lieferung und Montage von Solar­strom­anlagen und Speichern weg, die auf oder in der Nähe eines Wohn­gebäudes installiert werden.

Wesentliche Verbesserungen gibt es auch durch das Ende Juli 2022 inkraft­getretene Gesetz zur Reform des Erneuer­baren-Energien-Gesetzes (EEG). Die wichtigsten Änderungen: Betreiber neuer Solar­strom­anlagen bekommen mehr Geld. Und es gibt seitdem zwei völlig unterschiedliche Tarife für den Solar­strom, den sie ins öffent­liche Netz einspeisen. Die Experten der Stiftung Warentest haben gerechnet, wie sich die Reform der Solar­förderung auf die Wirt­schaftlich­keit neuer Photovoltaikan­langen auswirkt. Ergebnis: Eine Solar­anlage auf dem Dach wird in den meisten Fällen lohnen. Renditen von 3 bis 6 Prozent sind über einen Zeitraum von 20 Jahren auch bei vorsichtiger Kalkulation drin.

Warum sich die Unter­suchung „Solar­strom“ für Sie lohnt

EEG-Reform

Der Bundes­tag hat die neue Solar­förderung beschlossen: Seit 30. Juli 2022 gibt es für Betreiber neuer Solar­anlagen mehr Geld – vor allem für Haus­eigentümer, die ihren Strom komplett ins öffent­liche Netz speisen. Wir erläutern die Details der Reform, wer davon profitiert und wie die neuen Vergütungs­sätze die Wirt­schaftlich­keit der Anlagen beein­flussen.

Renditen für Anlagen mit und ohne Speicher

Lohnt sich eine Solar­anlage? Unsere Tabellen und Grafiken zeigen, welche Renditen nach der EEG-Reform möglich sind und wie sich zum Beispiel unterschiedliche Eigen­verbrauchs­anteile auswirken. Und mit unserem Solar­rechner können Sie Kosten, Erträge und Rendite Ihrer Photovoltaik-Anlage detailliert ermitteln.

Tipps für die Planung

Die Experten der Stiftung Warentest erklären, welche Dächer sich zur Solar­strom­erzeugung eignen und worauf Haus­eigentümer bei Kauf und Planung ihrer Anlage achten sollten.

Kaufen oder Mieten

Unser Praxis­test zeigt: Angebote zum Kaufen und Mieten einer PV-Anlage sind oft schwer vergleich­bar, Wirt­schaftlich­keits­berechnungen der Anbieter häufig lückenhaft und unver­ständlich.

Steuern

Für Solar­strom­produzenten galten lange Zeit komplizierte Steuer­regeln. Damit ist es für die meisten Haus­eigentümer nun vorbei: Die Einkommensteuer entfällt und für die Lieferung und Installation neuer Anlagen muss auch keine Umsatz­steuer bezahlt werden. Wir erläutern, wer von den Steuer­erleichterungen profitiert.

Altanlagen

Nach 20 Jahren fallen Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung heraus. Wir sagen, welche Möglich­keiten die Besitzer haben, ihre Solar­anlage auch danach noch profitabel weiter zu betreiben.

PDF-Version

Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf ein PDF der Online-Veröffent­lichung. Es enthält sämtliche Inhalte zum Thema aus Finanztest 3/2022 und 6/2022 und berück­sichtigt bereits die neue Rechts­lage − auch bei allen Beispiel­rechnungen.

Solar­strom So lohnt sich Photovoltaik

Eigen­verbrauch oder Voll­einspeisung

Nach der EEG-Reform gibt es jetzt zwei Betreibermodelle mit unterschiedlichen Vergütungs­sätzen:

  • Modell Eigen­verbrauch. Eigentümer, die ihren erzeugten Strom teil­weise selbst verbrauchen, bekommen künftig bis zu 8,2 Cent pro Kilowatt­stunde (kWh), die sie ins öffent­liche Netz einspeisen – wie bisher im Jahr der Inbetrieb­nahme und in den 20 Folge­jahren. Das sind 25 Prozent mehr als bisher und im Gesetz­entwurf zunächst vorgesehen.
  • Modell Voll­einspeiser. Verkaufen Anlagen­betreiber den erzeugten Strom komplett an den Netz­betreiber, erhalten sie künftig bis zu 13 Cent pro Kilowatt­stunde – doppelt so viel wie bisher. Davon profitieren vor allem Haus­eigentümer, die ausreichend Dach­fläche für eine relativ große Anlage haben.

Besitzer neuer Solar­anlagen müssen sich also entscheiden: Entweder sie verbrauchen einen Teil des erzeugten Solar­stroms selbst und sparen damit Strom­kosten. Oder sie speisen den Strom komplett ins öffent­liche Netz. Dann bekommen sie eine deutlich höhere Einspeise­vergütung, sparen aber keinen Cent bei der Strom­rechnung. Wir haben berechnet, was für wen güns­tiger ist – je nach Anlagengröße, Strom­preis und möglichem Eigen­verbrauch.

Zwei Tarife für Solar­strom

Vergütungs­sätze für die Einspeisung von Solar­strom ins öffent­liche Netz (Cent pro kWh).

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Kosten und Erträge sorgfältig kalkulieren

Gute Erträge sind möglich, fallen Haus­eigentümern aber nicht in den Schoß. Die Einspeise­vergütung wurde zwar erhöht, doch Solar­anlagen sind zuletzt immer teurer geworden. Damit sich die Investition lohnt, müssen Haus­eigentümer auf den Preis achten und die voraus­sicht­lichen Erträge und Kosten ihrer Anlage sorgfältig kalkulieren. Die Experten der Stiftung Warentest erklären, mit welchen Anschaffungs­kosten und laufenden Betriebs­kosten sie rechnen müssen, wie hoch die Erträge für die Strom­einspeisung und die ersparten Strom­kosten ausfallen und welche steuerlichen Regeln zu beachten sind.

Renditen für Anlagen mit und ohne Speicher

Wir haben berechnet, welche Renditen und Über­schüsse Solar­strom­erzeuger je nach Anlagen­preis, Strom­ertrag und Eigen­verbrauchs­anteil für unterschiedliche Betreibermodelle erzielen:

  • Anlagen ohne Speicher mit Eigen­verbrauch und Über­schusseinspeisung
  • Anlagen mit Speicher, Eigen­verbrauch und Über­schusseinspeisung
  • Anlagen mit Voll­einspeisung ins öffent­liche Stromnetz (ohne Speicher und Eigen­verbrauch)

Dabei zeigen wir anhand von Grafiken, wie sich der Eigen­verbrauchs­anteil sowie die Höhe und Entwick­lung des Strom­preises auf die Rendite auswirkt.

Tipps: Welche Möglich­keiten es gibt, die Sonnen­energie zu nutzen, erklären wir in unserem umfang­reichen Special zur Solartechnik. Die voraus­sicht­liche Rendite Ihrer geplanten Solar­anlage können Sie mit unserem kostenlosen Solarrechner ermitteln.

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pohlslena1 am 29.05.2023 um 17:45 Uhr
alles Super wie bei ARAL

alles Super wie bei ARAL

JonaS95 am 05.05.2023 um 15:42 Uhr
Solaranlage auf einem Flachdach

Ich möchte auf meinem Garagen-Flachdach(ca 10 Quadratmeter)eine Photovoltaikanlage montieren.
Können Sie für diese Anlage Produktempfelungen geben?

TestLeser376 am 16.04.2023 um 19:54 Uhr
PV Anlage Wartungskosten/UST Erklärung Altanlage

Ich betreibe seit 4 Jahren eine PV-Anlage. Auf die Kleinunternehmerregelung bei der UST habe ich verzichtet. Im Jahr 2022 hatte ich eine Wartung der Anlage. Wernn ich alles richtig verstanden habe , sollte ich dies bei Steuererklärung 2022 wie folgt angeben : Die PV Anlage kann ich steuerlich nicht mehr geltend machen bzw eine EÜR nicht mehr einreichen. Die UST auf die Rechnung der Wartungskosten verrechne ich zu meinen Gunsten bei der UST Erklärunfg 2022. Die NETTO Rechnungskosten (ohne UST da schon geltend gemacht) ,der Wartung kann ich als Steuermäßigung für Handwerkerechnung geltend machen.
Na ja einfach sieht auch anders aus.

josefe am 16.04.2023 um 09:43 Uhr
Osterpaket-dümmstmöglicher Zeitpunkt Inbetriebnahm

Hallo an die Stiftung Warentest!
Ich habe letztes Jahr, in gutem Vertrauen an das Osterpaket, eine 22kWp-Volleinspeise-PV-Anlage installiert, ohne die tatsächliche Gesetzesänderung abzuwarten. Es hieß damals im Osterpaket von Habeck: "Kein Attentismus".
Ich hätte doch noch die zwei Wochen abwarten sollen [im Nachhinein, der tatsächliche Zeitpunkt war damals nicht so klar], da ich jetzt statt ca. 13 nur 6.3 ct bekomme. Ich kann das so nicht lassen, hat test einen Tipp für mich?

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.03.2023 um 13:40 Uhr
Eigentümergemeinschaft / Beschlussfassung

@Laha: Zu den vereinfachten Voraussetzungen zur Beschlussfassung nach der WEG-Reform 2022 für Modernisierungsmaßnahmen haben wir in den folgenden Artikeln informiert:
www.test.de/weg-reform
www.test.de/eigentuemergemeinschaft
Auf die Verpflichtung zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen der Wohnungseigentümer nach § 15 WEG gehen wir im Ratgeber Immobilien verwalten und vermieten auf Seite 159 f ein:
www.test.de/immobilienverwaltung
Der Einbau von Solaranlagen gehört zu den Maßnahmen der nachhaltigen Einsparung von Energie und kann eine Modernisierungsmaßnahme des Gemeinschaftseigentums darstellen, für die eine Duldungspflicht besteht.
Die Anschaffung einer Solaranlage durch die Wohnungseigentümergemeinschaft haben wir auch im Ratgeber "Energetisch Sanieren für Wohnungseigentümergemeinschaften" behandelt:
www.test.de/energetische-sanierung-eigentuemergemeinschaft