Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach kann sich heute noch lohnen – künftig auch wieder für Hauseigentümer, die ihren Strom komplett ins öffentliche Netz speisen.
Die Preise für Photovoltaikanlagen sind gestiegen. Zugleich bekommen Betreiber neuer Anlagen immer weniger Geld für den Strom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Derzeit sind es nur rund 6,5 Cent pro Kilowattstunde – 30 Prozent weniger als noch vor zwei Jahren. Das Umweltbundesamt hat deshalb davor gewarnt, dass sich neue Anlagen schon bald nicht mehr rechnen könnten.
Gute Renditen sind immer noch drin
So weit ist es aber noch nicht. Finanztest-Berechnungen zeigen: Mit einem Solarkraftwerk auf dem Dach lässt sich auch unter den aktuellen Bedingungen Geld verdienen. Eine Rendite von über 3 bis 4 Prozent ist langfristig selbst bei vorsichtiger Kalkulation drin.
Allein mit der Einspeisung ins Netz ist ein kostendeckender Betrieb derzeit nicht möglich. Dafür wird der Eigenverbrauch immer attraktiver. Solarstrom, den Eigentümer im Haushalt zum Waschen, Kochen oder zum Laden ihres E-Autos nutzen, müssen sie nicht teuer beim Energieversorger kaufen. Nach der Strompreisexplosion zu Jahresbeginn 2022 dürfte vielen Hausbesitzern mehr Unabhängigkeit vom Energieversorger gerade recht sein. Damit sich ihre Anlage lohnt, müssen Solarfans jedoch auf den Preis achten und die voraussichtlichen Erträge und Kosten ihrer Anlage sorgfältig kalkulieren.
Doppelte Vergütung für Volleinspeiser geplant
Wer ein Anlage plant, sollte außerdem die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Blick behalten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor: Anlagenbetreiber, die den erzeugten Storm komplett ins Netz einspeisen, erhalten dafür künftig bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde – etwa doppelt so viel wie bisher. Für Anlagen mit Eigenverbrauch soll es dagegen weitgehend beim Alten bleiben. Die Eigentümer erhalten nur bis zu 6,53 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht den Vergütungssätzen für Anlagen, die im April 2022 in Betrieb genommen wurden.
Passiert das Gesetz den Bundestag, kann es sich daher lohnen, den erzeugten Solarstrom komplett ins öffentliche Netz einzuspeisen. Vor allem für Betreiber relativ großer Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Kilowatt wird die Volleinspeisung in vielen Fällen günstiger sein, als nur Überschuss an den Netzbetreiber zu verkaufen.
Das bietet unser Special Solaranlage
Renditen für Anlagen mit und ohne Speicher. Lohnt sich eine Solaranlage? Darüber entscheiden der Preis der Anlage, der Stromertrag, der Anteil des selbst verbrauchten Stroms und die Entwicklung der Strompreise. Unsere Tabellen und Grafiken zeigen, welche Renditen möglich sind und wie sich zum Beispiel unterschiedliche Eigenverbrauchsanteile auswirken.
EEG-Reform. Die Bundesregierung plant wichtige Neuregungen – mit deutlich höheren Vergütungssätzen für Betreiber, die ihren Solarstrom komplett ins öffentliche Netz speisen. Wir erläutern die Details der geplanten Reform, wer davon profitiert und wie die neuen Vergütungssätze die Wirtschaftlichkeit der Anlagen beeinflussen.
Tipps für die Planung. Die Experten der Stiftung Warentest erklären, welche Dächer sich zur Solarstromerzeugung eignen und worauf Hauseigentümer bei Kauf und Planung ihrer Anlage achten sollten.
Kaufen oder Mieten. Unser Praxistest zeigt: Angebote zum Kaufen und Mieten einer PV-Anlage sind oft schwer vergleichbar, Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Anbieter häufig lückenhaft und unverständlich.
Überschüsse berechnen. Mit einer einfachen Überschlagsrechnung können Sie herausfinden, ob Ihre Anlage auf Dauer Gewinne verspricht. Mit unserem Solarrechner können Sie Kosten, Erträge und Rendite Ihrer Photovoltaik-Anlage detailliert ermitteln.
Steuern sparen. Wir erklären, wie Sie als Stromproduzent Steuern sparen können, indem Sie sich die Umsatzsteuer zurückholen, bei der Einkommensteuer Ihre Betriebsausgaben berücksichtigen und Investitionen abschreiben.
Altanlagen. Nach 20 Jahren fallen Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung heraus. Wir sagen, welche Möglichkeiten die Besitzer haben, ihre Solaranlage auch danach noch profitabel weiter zu betreiben.
Einspeisevergütung garantiert für 20 Jahre
Erträge erzielen die Betreiber von Solarstromanlagen aus zwei Quellen:
Eigenverbrauch. Einen Teil des Solarstroms verbrauchen sie selbst, und zwar möglichst viel. So sparen sie Stromkosten von derzeit mehr als 30 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Mit jeder Strompreiserhöhung wird die Ersparnis größer.
Netzeinspeisung. Den Teil des Stroms, den sie nicht verbrauchen, verkaufen sie an den Netzbetreiber. Der muss ihnen für jede kWh die gesetzliche Einspeisevergütung von derzeit 6,5 Cent zahlen – im Jahr der Inbetriebnahme und in den 20 Folgejahren. Wer den Solarstrom komplett ins öffentliche Netz einspeist, soll künftig bis zu 13,4 Cent pro kWh bekommen, muss dafür aber auf den Vorteil verzichten, den er durch den Eigenverbrauch erzielen könnte.
Photovoltaik-Rendite durch Eigenverbrauch
Ein Blick auf die Stromrechnung zeigt: Derzeit ist es viel besser, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, statt ihn für weniger als 7 Cent pro kWh ins Netz einzuspeisen und Haushaltsstrom für 30 oder 40 Cent pro kWh aus dem Netz zu beziehen. Stromerzeugung und -verbrauch klaffen allerdings auseinander. An sonnigen Sommertagen produziert die Anlage Strom im Überfluss. In den Wintermonaten liefert sie wenig und nachts gar keine Energie. Ohne Speicher lassen sich daher meist nur 15 bis 30 Prozent des erzeugten Stroms selbst nutzen. Das reicht aber schon für einen kräftigen Renditeschub.
Solaranlage mit Speicher oft weniger rentabel
Um mehr Solarstrom selbst zu nutzen, setzen Hauseigentümer zunehmend auf Anlagen mit Stromspeicher. Die Akkus speichern den tagsüber nicht benötigten Solarstrom und geben ihn abends wieder ab, wenn er gebraucht wird. Je nach Anlagengröße, Stromverbrauch und Speicherkapazität lässt sich der Eigenverbrauchsanteil auf 50 Prozent und mehr steigern.
Lange Zeit waren die Speicher aber so teuer, dass es für die meisten Privathaushalte unwirtschaftlich war, einen anzuschaffen. Doch in den vergangenen Jahren haben sich die Preise deutlich verringert. Und weil die Strompreise gestiegen sind, ist eine Kilowattstunde Strom aus dem Speicher heute mehr wert als früher. In der Regel ist eine Photovoltaikanlage mit Speicher zwar immer noch weniger rentabel als ohne. Doch wenn der Speicher günstig und auf den Stromverbrauch im Haushalt abgestimmt ist, haben Hauseigentümer gute Chancen, zumindest die Anschaffungskosten wieder hereinzuholen.
Tipps: Welche Möglichkeiten es gibt, die Sonnenenergie zu nutzen, erklären wir in unserem umfangreichen Special zur Solartechnik.
- Mit Solarstromanlagen können Hauseigentümer mindestens 20 Jahre lang Geld verdienen und Stromkosten sparen. Unser Solarrechner ermittelt Kosten, Erträge und Rendite.
- Das Umweltbundesamt warnt, dass sich neue Solaranlagen bald nicht mehr rentieren könnten. Finanztest-Experte Jörg Sahr erklärt, für wen sich Photovoltaik noch lohnt.
- Für Photovoltaikanlagen gelten komplizierte Steuerregeln. Anlagenbetreiber können vor allem in den ersten Jahren viel Steuern sparen. test.de zeigt, wie.
Die Frage von HeinzPf ist berechtigt. Darf für die PV-Einspeisung überhaupt eine unterschiedliche Vergütung gezahlt werden, nur weil nicht alles eingespeist wird? Vermutlich ja (weil die Allgemeinheit ja auch ein Interesse an Strom hat, wenn insgesamt viel Hausstrom verbraucht wird), aber ich bin jetzt schon auf die Urteilsbegründungen gespannt, wenn es zu Klagen kommen sollte. Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung, hätte ich aber von unserer Ampel-Regierung mehr erwartet. Es wird durch die erhöhte Vergütung bei der Volleinspeisung der falsche Anreiz gesetzt! Denn für die Energiewende benötigen wir insbesondere auch Speicher - und die entstehen nur bei der Eigennutzung. Lobbyisten-Einfluss für Großanlagen? Auch die angekündigte Entbürokratisierung und die versprochene Nichtbenachteiligung derjenigen, die schell eine PV-Anlage in Angriff nehmen wollen, ist wohl auf der Strecke geblieben. Vielleicht ändert sich ja im endgültigen Gesetzt noch was - aber ich bin wenig optimistisch.
@Willi.2000: Ja, unsere Angaben sind korrekt. Die Einspeisevergütung ergibt sich wie bisher aus dem "anzulegenden Wert" (§ 48 EEG) abzüglich 0,4 Cent pro Kilowattstunde für die Stromvermarktung durch den Netzbetreiber (§ 53 EEG). Bei einem anzulegenden Wert von 13,80 Cent/kWh beträgt die Einspeisevergütung daher 13,40 Cent/kWh.
Frage zur Übergangsregel 2022/2023 Volleinspeisung
@Parang: Es ist aber so, wie wir es in dem Artikel schreiben. Das geplante Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 soll grundsätzlich für Anlagen gelten, die ab 2023 in Betrieb genommen werden. Für Anlagen, die 2022 in Betrieb gehen, sieht der Gesetzentwurf die im Artikel beschriebene Übergangsregel vor. Es sind aber noch Änderungen möglich. Am12. Mai war die erste Lesung im Bundestag; jetzt werden erst einmal die Bundestags-Ausschüsse beraten (federführend ist der Wirtschaftssausschuss).
Sind die Angaben zu den neuen Vergütungssätzen im Rahmen der Reform des Erneuerbaren Energiegesetzes im Finanztest-Artikel korrekt. Dort sind bis zu 6,53 als Einspeisevergütung bei Eigenverbrauch sowie 13,4 Cent bei Volleinspeisung angegeben. Im Gesetzentwurf vom 02.05.2022 meine ich hingegen folgende Vergütungssätze zu finden: 6,93 Cent und 13,8 Cent. Vielleicht ist es möglich mir die Abweichungen zu erklären. Vielen Dank!
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Die Frage von HeinzPf ist berechtigt. Darf für die PV-Einspeisung überhaupt eine unterschiedliche Vergütung gezahlt werden, nur weil nicht alles eingespeist wird? Vermutlich ja (weil die Allgemeinheit ja auch ein Interesse an Strom hat, wenn insgesamt viel Hausstrom verbraucht wird), aber ich bin jetzt schon auf die Urteilsbegründungen gespannt, wenn es zu Klagen kommen sollte.
Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung, hätte ich aber von unserer Ampel-Regierung mehr erwartet. Es wird durch die erhöhte Vergütung bei der Volleinspeisung der falsche Anreiz gesetzt! Denn für die Energiewende benötigen wir insbesondere auch Speicher - und die entstehen nur bei der Eigennutzung. Lobbyisten-Einfluss für Großanlagen?
Auch die angekündigte Entbürokratisierung und die versprochene Nichtbenachteiligung derjenigen, die schell eine PV-Anlage in Angriff nehmen wollen, ist wohl auf der Strecke geblieben.
Vielleicht ändert sich ja im endgültigen Gesetzt noch was - aber ich bin wenig optimistisch.
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@Willi.2000: Ja, unsere Angaben sind korrekt. Die Einspeisevergütung ergibt sich wie bisher aus dem "anzulegenden Wert" (§ 48 EEG) abzüglich 0,4 Cent pro Kilowattstunde für die Stromvermarktung durch den Netzbetreiber (§ 53 EEG). Bei einem anzulegenden Wert von 13,80 Cent/kWh beträgt die Einspeisevergütung daher 13,40 Cent/kWh.
@Parang: Es ist aber so, wie wir es in dem Artikel schreiben. Das geplante Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 soll grundsätzlich für Anlagen gelten, die ab 2023 in Betrieb genommen werden. Für Anlagen, die 2022 in Betrieb gehen, sieht der Gesetzentwurf die im Artikel beschriebene Übergangsregel vor. Es sind aber noch Änderungen möglich.
Am12. Mai war die erste Lesung im Bundestag; jetzt werden erst einmal die Bundestags-Ausschüsse beraten (federführend ist der Wirtschaftssausschuss).
Sind die Angaben zu den neuen Vergütungssätzen im Rahmen der Reform des Erneuerbaren Energiegesetzes im Finanztest-Artikel korrekt. Dort sind bis zu 6,53 als Einspeisevergütung bei Eigenverbrauch sowie 13,4 Cent bei Volleinspeisung angegeben. Im Gesetzentwurf vom 02.05.2022 meine ich hingegen folgende Vergütungssätze zu finden: 6,93 Cent und 13,8 Cent. Vielleicht ist es möglich mir die Abweichungen zu erklären. Vielen Dank!