Ermittelt die Versicherung nach einem Unfall eine Schadenssumme, mit der Schädiger oder Geschädigter nicht einverstanden sind, können sie einen eigenen Gutachter beauftragen. Das Finanztest-Special erklärt, wie man einen guten Gutachter findet, was dessen Arbeit kostet und wer am Ende zahlen muss. Hier lesen Sie auch, was von sogenannten Abfindungsvergleichen zu halten ist und wie der Streit mit der Kaskoversicherung im Detail abläuft.
Der Einstieg in den Finanztest-Bericht
„Auf Deutschlands Straßen kracht es fast fünf Mal in der Minute. Insgesamt 2,4 Millionen Verkehrsunfälle im Jahr registriert die Polizei. Oft sind nur kleinere Blechschäden die Folge, aber manchmal wird es richtig teuer. Die für alle verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die Schäden des Unfallgegners, die Kaskoversicherung die Schäden am eigenen Fahrzeug. Ob nun Geschädigter oder Unfallverursacher – beide hoffen, dass die Versicherung die Kosten übernimmt. Doch nicht immer ermittelt diese den erhofften Betrag. Wer nicht mit der Summe einverstanden ist, die der Sachverständige der Versicherung errechnet, kann einen eigenen Gutachter beauftragen. (...)“
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