- Im Zweifelsfall. Fragen Sie den Gutachter, den der Autoversicherer schickt, ob er ein Mitarbeiter des Unternehmens ist. Haben Sie Zweifel an der Neutralität des Sachverständigen, sollten Sie ein eigenes Gutachten in Betracht ziehen.
- Streit mit Haftpflichtversicherung. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Der Haftpflichtversicherer des Gegners muss diesen zahlen, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden – wie einen Kratzer im Lack – handelt. Mit einer Ausnahme: Trifft Sie eine Teilschuld am Unfall, müssen Sie sich beteiligen.
- Streit mit Kaskoversicherung. Bei Streit mit Ihrer Kaskoversicherung können Sie das Sachverständigenverfahren in Anspruch nehmen. Das Ergebnis des Verfahrens ist bindend. Die Kosten zahlt der Verlierer oder bei einem Kompromiss beide anteilig.
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- Ob E-Auto oder Verbrenner – bei der Autoversicherung können Sie Hunderte Euro sparen. Unser Vergleich zeigt das aktuelle Preisniveau der Kfz-Versicherer zum 1.1.2022.
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- Wenn Marder oder Reh Schäden anrichten, helfen Versicherungen nur selten. Die Experten der Stiftung Warentest sagen, wann sich ein Blick in den Vertrag dennoch lohnt.
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- Mehrere Versicherer haben von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung bis 2019 zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten kassiert. Dazu gehört auch die Allianz...
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