Unser Rat
- Im Zweifelsfall. Fragen Sie den Gutachter, den der Autoversicherer schickt, ob er ein Mitarbeiter des Unternehmens ist. Haben Sie Zweifel an der Neutralität des Sachverständigen, sollten Sie ein eigenes Gutachten in Betracht ziehen.
- Streit mit Haftpflichtversicherung. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Der Haftpflichtversicherer des Gegners muss diesen zahlen, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden – wie einen Kratzer im Lack – handelt. Mit einer Ausnahme: Trifft Sie eine Teilschuld am Unfall, müssen Sie sich beteiligen.
- Streit mit Kaskoversicherung. Bei Streit mit Ihrer Kaskoversicherung können Sie das Sachverständigenverfahren in Anspruch nehmen. Das Ergebnis des Verfahrens ist bindend. Die Kosten zahlt der Verlierer oder bei einem Kompromiss beide anteilig.
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