Auto­versicherung

Unser Rat

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  • Im Zweifels­fall. Fragen Sie den Gutachter, den der Auto­versicherer schickt, ob er ein Mitarbeiter des Unter­nehmens ist. Haben Sie Zweifel an der Neutralität des Sach­verständigen, sollten Sie ein eigenes Gutachten in Betracht ziehen.
  • Streit mit Haft­pflicht­versicherung. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen Sach­verständigen. Der Haft­pflicht­versicherer des Gegners muss diesen zahlen, wenn es sich nicht um einen Bagatell­schaden – wie einen Kratzer im Lack – handelt. Mit einer Ausnahme: Trifft Sie eine Teilschuld am Unfall, müssen Sie sich beteiligen.
  • Streit mit Kasko­versicherung. Bei Streit mit Ihrer Kasko­versicherung können Sie das Sachverständigenverfahren in Anspruch nehmen. Das Ergebnis des Verfahrens ist bindend. Die Kosten zahlt der Verlierer oder bei einem Kompromiss beide anteilig.
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