Auto­versicherung

So streiten Sie mit der Kasko

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Wer sich mit der Teil- oder Voll­kasko­versicherung über die Schadenhöhe streitet, muss im Sach­verständigen­verfahren Regeln einhalten:

  • Start des Verfahrens. Der Versicherungs­nehmer muss gegen­über seinem Versicherer schriftlich erklären, dass er das Sach­verständigen­verfahren eröffnen will, und benennt dazu einen Gutachter.
  • Zwei Wochen Frist. Der Versicherer hat dann zwei Wochen Zeit zu reagieren: Entweder geht er auf den Vorschlag des Versicherten ein und der Fall ist erledigt oder er wählt einen eigenen Gutachter. Verstreicht die Frist, ohne dass der Versicherer einen Gutachter benannt hat, darf der Versicherte auch den zweiten Sach­verständigen bestimmen.
  • Ombuds­mann. Die zwei ausgewählten Gutachter bestimmen ihrer­seits einen Obmann. Dieser entscheidet später, falls sich die beiden Sach­verständigen nicht einigen können. Finden die Gutachter keinen Obmann, wird er vom Amts­gericht bestimmt. Das Ergebnis des Sach­verständigen­verfahrens ist bindend.
  • Verlierer zahlt. Die Kosten für das Verfahren werden bei einem Kompromiss aufgeteilt. Folgt ein Gutachter dem Vorschlag des anderen, muss der Verlierer zahlen.
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