Kfz-Haft­pflicht­schaden Kiffer zahlen selbst

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Kfz-Haft­pflicht­schaden - Kiffer zahlen selbst

Nach Cannabis­konsum Auto zu fahren, ist keine gute Idee. © Getty Images / Tunatura

Auto­fahrer, die unter Drogen stehen, müssen Kfz-Haft­pflicht­schäden bis zu einer Summe von 5 000 Euro selbst bezahlen. Kfz-Versicherer dürfen dies in ihren Versicherungs­bedingungen fest­legen, bestätigte das Amts­gericht Hannover.

Zu viel THC führt zu Fahr­untüchtig­keit

Konkret ging es um einen einfachen Vorfahrts­unfall, bei dem der Unfall­ver­ursacher eine von rechts kommende Auto­fahrerin über­sehen hatte. Durch den Zusammen­stoß entstand am Auto der Fahrerin ein Blech­schaden in Höhe von knapp 2 000 Euro. Die hinzugerufene Polizei stellte fest, dass der Unfall­ver­ursacher unter anderem Symptome wie stark gerötete und wäss­rige Augen hatte. Ein Bluttest wies später nach, dass der Mann sogar mehr als die acht­fache Menge an Tetrahydrocannabiol (THC) im Blut hatte, die bereits für eine relative Fahr­untüchtig­keit ausreicht.

Versicherung darf Verursacher zur Kasse bitten

Die Kfz-Versicherung des Unfall­ver­ursachers regulierte zwar zunächst den Schaden, darf sich das Geld nun aber von ihrem Versicherungs­nehmer zurück­holen (Az. 565 C 2401/20).

Tipp: Worauf Sie bei der Schaden­regulierung achten müssen, beleuchten wir in unserem Special Schadensabwicklung nach Autounfall. Güns­tige Tarife für Kasko- und Haft­pflicht­versicherung zeigt unser Kfz-Versicherungsvergleich.

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Friesenjunge am 09.02.2021 um 11:06 Uhr
stimmt nicht!

Wenn das so wäre würden alle Raucher auf den Kosten sitzen bleiben. Zigaretten sind nämlich auch Drogen!