
Erst als sich Finanztest-Leserin Iris Althammer beim Ombudsmann beschwerte, ersetzte Versicherer Generali rund 1 460 Euro Schaden. Der Fall zeigt, dass es sich für Versicherte lohnen kann, den Schlichter anzurufen.
Teurer Feuerwehreinsatz
Der Geruch von Öl verbreitete sich im Mehrfamilienhaus. Ein Bewohner merkte, dass aus einem Tank im Keller Heizöl auslief und alarmierte die Feuerwehr, die mit mehreren Fahrzeugen anrückte. Das Leck konnte gestoppt und das ausgelaufene Öl beseitigt werden. „Zum Glück war kein Nachbargrundstück betroffen und kein Öl ins Grundwasser gesickert“, sagt Iris Althammer, die sich um die Finanzen des Hauses kümmert. Rund 1 460 Euro zahlte sie für den Feuerwehreinsatz.
Ein Fall für die Gewässerschadenhaftpflicht
„Die Rechnung habe ich direkt an meinen Versicherer Generali weitergeleitet“, sagt die Finanztest-Leserin. Drei oberirdische Öltanks im Keller waren über die Öltankversicherung versichert, genauer: über die Grundbesitzer- inklusive Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Rund 224 Euro kostete der Schutz im Jahr, Schäden bis 2 Millionen Euro waren damit abgesichert. Der Schutz ist unbedingt nötig, denn wenige Tropfen Heizöl können Tausende Liter Wasser verseuchen. Ein Schaden geht schnell in die Hunderttausende. Wenn der Tank ausläuft oder die Rohre fürs Betanken kaputtgehen, haften die Grundstücksbesitzer.
Tipp: Mehr zum Thema in unserem Test Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung.
Versicherer verweigert Zahlung
Versicherer Generali lehnte die Regulierung ab. Schreiben gingen hin und her. Der Versicherer argumentierte: „Es stellt sich dann natürlich die Frage, welcher weitere, unmittelbar drohende Schaden durch das Abpumpen des Öls verhindert worden ist. Dies erschließt sich uns so ohne weiteres nicht.“
Versicherungsombudsmann hilft
Althammer wandte sich an den Ombudsmann. „Wenige Wochen später hatte ich das Geld auf dem Konto.“ Jeder Verbraucher kann eine formlose Beschwerde gegen seinen Versicherer beim Ombudsmann einlegen. Wenn auch das Unternehmen seine Sicht dargelegt hat, prüft der Ombudsmann. Bis zu einer Summe von 10 000 Euro darf er Versicherer zu einer Leistung verpflichten. Für Verbraucher ist die Schlichtung kostenlos. Beschwerden sind per Brief, E-Mail, Telefon und online möglich (0 800/3 69 60 00, versicherungsombudsmann.de). Für Kranken- und Pflegeversicherung ist ein anderer Schlichter zuständig (pkv-ombudsmann.de).
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Und als Folge kündigt der Versicherer jetzt sehr wahrscheinlich und es wird ungleich schwieriger eine neue Versicherung zu finden. Das ist doch mittlerweile überall das gleiche Spiel - Rechtsschutz, Hausrat, Gebäude, nur KFZ ist noch nicht so schlimm.