
Arbeitsagentur. Einmal müssen Antragsteller auf jeden Fall persönlich dorthin. Ihr Arbeitslosengeld können sie aber auch online beantragen. © picture alliance / Sportpressefoto M.i.S.
Ob nach Kündigung oder Vertragsende – Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wie viel es gibt, lässt sich mit unserem Rechner unten schätzen.
Finanzielle Hilfen für Arbeitssuchende
Arbeitslosengeld 1. Wer keine Arbeit hat, braucht finanzielle Unterstützung, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. In vielen Fällen besteht nach Verlust des Jobs ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Arbeitslosengeld 1 beantragen Arbeitslose bei der Bundesagentur für Arbeit.
Krankengeld. Erkrankt ein Bezieher von Arbeitslosengeld 1, erhält er in den ersten sechs Wochen weiterhin Arbeitslosengeld 1 von der Bundesagentur für Arbeit. Ist er weiterhin krankgeschrieben, bekommt er von seiner Krankenkasse Krankengeld in Höhe seines Arbeitslosengeldes 1.
Weiterbildung, Umschulung. Neben finanzieller Unterstützung verfolgt die Bundesagentur für Arbeit das Ziel, Arbeitssuchende in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Dafür leistet sie über die Sicherung des Lebensunterhalts hinaus etwa Zuschüsse für Weiterbildung oder Umschulung und für Anschaffungen, die im Rahmen einer neuen Beschäftigung erforderlich sind – zum Beispiel Arbeitskleidung.
Mitwirkungspflichten. Bezieher von Arbeitslosengeld 1 haben Mitwirkungspflichten. Erfüllen sie diese nicht, drohen ihnen Sanktionen.
Weitere Hilfen. Betroffene können weitere Hilfen bekommen, beispielsweise Wohngeld. Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können außerdem neben dem Kindergeld einen Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro pro Kind und Monat erhalten. Ob ihr Antrag Erfolg hat, können sie online prüfen. Der Kinderzuschlag kann auf den Seiten der Familienkasse von zu Hause online beantragt werden.
Überschuldung. Häufen sich durch den Einkommensverlust aufgrund der Arbeitslosigkeit unbezahlte Rechnungen, können Menschen in eine finanzielle Schieflage geraten, aus der sie scheinbar nur schwer wieder herausfinden. Welche Möglichkeiten es gibt, steht in unserem Special Überschuldung.
Bürgergeld. Sind die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 nicht erfüllt, bekommen Erwerbslose in der Regel Bürgergeld. Bürgergeld beantragen Betroffene beim Jobcenter.
Was ist Arbeitslosengeld 1?
Das Arbeitslosengeld 1 wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert und geht dem Bürgergeld meist voraus. Ob und wie lange jemand Arbeitslosengeld 1 beziehen kann, hängt meist davon ab, ob und wie lange er in der Arbeitslosenversicherung versichert war.
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen, wie etwa auch die gesetzliche Rentenversicherung. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Regel vom Bruttolohn abgezogen. Diese Abgaben finden sie auf ihrer monatlichen Gehaltsbescheinigung.
Römisch oder arabisch?
Da nicht jeder Latein in der Schule hatte, verwenden wir hier die Schreibweisen, nach denen auch im Internet üblicherweise gesucht wird, also mit arabischen Ziffern: „Arbeitslosengeld 1“ und „ALG 1“ statt „Arbeitslosengeld I“ und „ALG I“.
Wann Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht
Um Arbeitslosengeld 1 zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Berechtigte waren in den letzten 30 Monaten, bevor sie sich arbeitslos gemeldet haben, mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden (Anwartschaftszeit).
- Seit 1. Januar 2023 reichen für überwiegend kurz befristet Beschäftigte bereits Versicherungspflichtzeiten von sechs Monaten innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit aus.
- Sie haben sich bei ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
- Sie sind ohne Anstellung, können aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (weniger als 15 Stunden pro Woche).
- Sie suchen eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Arbeitsagentur zusammen.
Neben der versicherungspflichtigen Beschäftigung können weitere Zeiten für den Anspruch auf Arbeitslosengeld einberechnet werden, zum Beispiel:
- Berechtigte waren freiwillig in der Arbeitslosenversicherung, zum Beispiel während einer Selbstständigkeit.
- Sie haben ein Kind erzogen (bis zum dritten Lebensjahr).
- Sie haben Krankengeld erhalten.
Aber auch in diesen Fällen müssen Anspruchsberechtigte innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung auf eine Dauer von mindestens zwölf Monaten Versicherungszeit kommen.
Wer häufig befristet beschäftigt war, für den gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Anwartschaftszeit: In diesem Fall genügen mindestens sechs Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung in den fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die meisten Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet waren.
Wie berechne ich das Arbeitslosengeld (ALG 1)?
Um die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes zu erfahren, können Sie unseren Rechner benutzen. Die Berechnungsgrundlage ist Ihr durchschnittlicher Bruttolohn in den letzten zwölf Monaten. Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge in voller Höhe. Dafür zieht sie die gewöhnlich anfallenden Abzüge heraus und errechnet ein sogenanntes pauschalisiertes Nettoentgelt. In der Regel beträgt das Arbeitslosengeld 60 Prozent dieses Nettoentgelts. Haben Sie Kinder, erhöht sich Ihr Arbeitslosengeld auf 67 Prozent.
Änderungen seit 1. Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein neuer Beitragssatz für die Pflegeversicherung: Der allgemeine Beitragssatz beträgt nun 3,6 Prozent und der Zuschlag für Kinderlose 0,6 Prozent. Diese Änderungen wirken sich auch auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Vom pauschalisierten Nettoentgelt und damit auch vom Arbeitslosengeld I wird etwas mehr abgezogen. Diese Änderungen sind im Rechner berücksichtigt.
ALG-1-Rechner
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Steuerklassen optimieren
Da sich das Arbeitslosengeld auch am Nettoeinkommen orientiert, hat Ihre Steuerklasse Einfluss auf die Höhe des Betrags, der an Sie ausgezahlt wird. Am höchsten ist das Nettoentgelt bei Verheirateten, wenn sie die Steuerklasse 3 (III) haben, am niedrigsten in der Steuerklasse 5 (V).
Tipp: Wechseln Sie rechtzeitig in eine günstigere Steuerklasse, sofern Sie frühzeitig von einer anstehenden Arbeitslosigkeit erfahren. Die bessere Steuerklasse 3 oder auch 4 (IV) sollte bereits im Januar des Jahres gelten, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt. Einen späteren Wechsel akzeptiert die Arbeitsagentur nur, wenn die neuen Steuerklassen für ein Paar sinnvoll sind.
Wann und wo beantrage ich Arbeitslosengeld 1?
Grundsätzlich müssen Sie sich spätestens drei Monate vor der endgültigen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Ist Ihnen das nicht möglich, etwa weil Sie weniger als drei Monate vor Ende Ihrer Beschäftigung davon erfahren, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Arbeitsagentur melden. Anderenfalls droht Ihnen eine Sperre von einer Woche und damit eine Kürzung des Arbeitslosengeldes.
Sie können sich persönlich vor Ort in Ihrer Agentur für Arbeit (diese finden Sie mithilfe der Dienststellensuche auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit), telefonisch unter der Nummer 0800 4 555500 oder online arbeitssuchend melden. Möchten Sie sich online arbeitssuchend melden, müssen Sie sich erst einmal registrieren.
Sobald Ihr Arbeitsverhältnis beendet ist, müssen Sie sich erneut bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld beantragen. Das machen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Dienststelle. Mitbringen müssen Sie Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis, Ihren Sozialversicherungsausweis und das Kündigungsschreiben beziehungsweise bei befristetem Job Ihren Arbeitsvertrag und Ihren Lebenslauf. Das Antragsformular können Sie online ausfüllen (dafür müssen Sie registriert sein, siehe oben) oder sich in Ihrer Agentur vor Ort holen.
Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld 1?
Das hängt davon ab, wie alt Sie sind und wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet, bekommen Sie sechs Monate Arbeitslosengeld ab dem Tag der persönlichen Meldung der Arbeitslosigkeit.
Haben Sie in den letzten fünf Jahren 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, bekommen Sie 12 Monate Arbeitslosengeld. Nur wer über 50 Jahre alt ist, kann bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten, wenn er in den letzten fünf Jahren mehr als 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld sind Sie kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Werden Sie krank, müssen Sie das Ihrer Agentur umgehend melden.
Was sind Sperrzeiten?
Hat die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt, erhält der arbeitslose Arbeitnehmer in diesem Zeitraum kein Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird dann auch nicht nachträglich ausgezahlt. Die Gründe für Sperrzeiten führt § 159 Absatz 1 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) auf.
Der bekannteste Grund ist die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Wer sein Arbeitsverhältnis selbst aufgibt, obwohl er noch keine neue Arbeitsstelle gefunden hat, muss mit einer Sperrzeit von zwölf Wochen rechnen. Kann der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für seine Arbeitsaufgabe nennen, zum Beispiel weil sein Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt oder der Arbeitnehmer einen Verwandten pflegen muss, kann die Sperrzeit entfallen.
Gegen die Verhängung einer Sperrzeit kann ein arbeitsloser Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch einen Bescheid der Agentur für Arbeit Widerspruch einlegen – am besten postalisch per Einschreiben. Bleibt es trotz Widerspruch bei der Sperrzeit, besteht die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben.
Folgen für die Rente
Arbeitslosigkeit mindert den gesetzlichen Rentenanspruch. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 ist die Einbuße allerdings noch vergleichsweise gering. Die Arbeitsagentur überweist für den Arbeitslosen Rentenbeiträge in Höhe von 80 Prozent des Bruttoeinkommens, aus dem sich sein Arbeitslosengeld 1 berechnet. Lange Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld 2 kann den gesetzlichen Rentenanspruch empfindlich verringern, so dass Betroffene möglicherweise sogar später eine Grundrente beziehen.
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- Bürgergeld kann beantragen, wer kein Arbeitslosengeld erhält. 2024 stieg das Bürgergeld um etwa 12 Prozent an. Unser Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch.
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@Sladinky: In der Regel kehrt man mit dem Bezug von ALG I in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Gehört man zum Kreis derjenigen, die auch während des Bezugs von ALG 1 privat krankenversichert bleiben wollen, weil sie das wünschen oder müssen, weil sie über 55 Jahre sind, gibt es einen Zuschuss vom Leistungsträger. Die Höhe bemisst sich an dem, was der Leistungsträger für die gesetzliche Krankenversicherung hätte bezahlen müssen. Es gibt jedoch höchstens den tatsächlich bezahlten Beitrag:
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__258.html
Wie verhält es sich mit der Berechnung, wenn man privat krankenversichert ist?
@niklas_finn: Danke für den Hinweis. Den dafür verantwortlichen Tippfehler haben wir korrigiert. Auch beim Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird das Arbeitslosengeld I jetzt korrekt berechnet.
Ja, für die Ermittlung des Einkommens in den Vorjahresmonaten greift die Beitragsbemessungsgrenze für 2023.
Kann es sein, dass Ihre Berechnung bei einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 7.550 Euro nicht richtig rechnet? Bis 7.750 erhöht sich das tägliche Bruttoentgelt auf maximal 254,79 Euro.
Ist es richtig, dass bei der durchschnittlichen Berechnung des Bruttoentgelts für Tage der letzten 12 Monate die in Vorjahr fallen die Beitragsbemessungsgrenze des Vorjahrs zu berücksichtigen ist?
@HORSCHT8: Zeiten des Kurzarbeitergeldbezuges tragen wie 'normale' Beschäftigungszeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei und werden auch bei der Ermittlung der Anspruchsdauer berücksichtigt.