Wer lange gearbeitet aber wenig verdient hat, bekommt einen Rentenzuschlag. Die Stiftung Warentest erklärt, wie die Grundrente funktioniert und hilft bei der Berechnung.
Das Wichtigste in Kürze
Grundrente – Das sollten Sie wissen
Anspruch. Wer 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ gesammelt hat und dabei unter 80 Prozent des Durchschnitts verdient hat, hat eventuell Anspruch auf die Grundrente.
Antrag. Für die Grundrente muss keinen Antrag gestellt werden. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch.
Beratung. Lassen Sie sich bei der Deutsche Rentenversicherung beraten. Termine können Sie online (deutsche-rentenversicherung.de) oder telefonisch (Tel. 0 800 1000 4800) vereinbaren.
Einkommen. Eigenes Einkommen und das des Ehepartners wird ab einer bestimmten Höhe auf die Grundrente angerechnet. Vermögen jedoch nicht.
Wer die Grundrente bekommt
Nachdem die Rentenversicherung den Anspruch aller Rentnerinnen und Rentner überprüft hat, bekommen nun 1,1 Millionen Menschen eine Aufstockung ihrer Rente. Durchschnittlich werden 86 Euro zusätzlich zur „normalen“ Rente ausgezahlt.
Die Grundrente ist für all jene gedacht, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber eher wenig verdient haben. Damit jahrzehntelange Arbeit mit niedrigem Verdienst bei der Rente besser berücksichtigt wird, gibt es für solche Menschen jetzt einen Zuschlag. Sie sollen mit der Grundrente im Alter besser dastehen als diejenigen, die gar nicht oder nur kurz in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Beantragen müssen Versicherte die Grundrente nicht. Sie wird auch denjenigen gezahlt, die bereits in Rente sind.
Um die volle Grundrente zu bekommen, müssen Versicherte mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen:
Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit,
Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege,
Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation,
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege,
Ersatzzeiten (das sind zum Beispiel Zeiten der politischen Haft in der DDR).
Für alle, die mindestens 33 aber nicht 35 Jahre mit Grundrentenzeiten vorweisen können, gibt es eine geringere Aufstockung. Sie steigt mit jedem Monat, bis mit 35 Jahren die volle Grundrente erreicht ist.
Die Grundrente richtet sich zwar an Menschen mit niedrigen Löhnen. Zu wenig dürfen sie aber auch nicht verdient haben. Der Gesetzgeber will mit einer Untergrenze verhindern, dass Personen vom Zuschlag profitieren, deren Arbeitsentgelte nur die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten – wie das etwa bei „Minijobbern“ oft der Fall ist.
Berechnet wird die Grundrente deshalb aus allen „Grundrentenbewertungszeiten“, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Das sind im Jahr 2023 monatlich rund 1079 Euro brutto und entspricht 0,025 monatlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto. Liegt der Verdienst in einem bestimmten Zeitraum darunter, zählt dieser nicht mit. Hat ein Rentner also 40 Jahre gearbeitet und in 15 Jahren davon weniger als 30 Prozent des Durchschnitts verdient, wird die Grundrente nur aus den Entgeltpunkten der anderen 25 Jahre berechnet. Der Durchschnittsverdienst ändert sich jedes Jahr. Die Gehaltsgrenzen sind deshalb für vergangene Jahre andere.
Obergrenze bei 80 Prozent des Durchschnittsverdiensts
Der Verdienst während des Berufslebens darf aber für den Grundrentenanspruch auch eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten haben. Im Schnitt dürfen Rentnerinnen und Rentner höchstens 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens erzielt haben. Das sind im Jahr 2023 rund 2 876 Euro brutto im Monat und entspricht 0,8 jährlichen Entgeltpunkten auf dem Rentenkonto. Ist das übers gesamte Berufsleben erzielte durchschnittliche Einkommen höher, gibt es keinen Zuschlag.
Die Grundrente wird anhand bestimmter Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto berechnet, die Versicherte im Laufe ihres Erwerbslebens gesammelt haben. Für ein Jahr Rentenbeiträge mit Durchschnittsverdienst (2023: 43 142 Euro) bekommen Versicherte in den alten Bundesländern einen Entgeltpunkt, in den neuen Bundesländern etwas mehr. Die erworbenen Entgeltpunkte werden verdoppelt, allerdings auf maximal 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr und für maximal 35 Jahre. Der ermittelte Wert wird danach um 12,5 Prozent gekürzt. Das soll dafür sorgen, dass Menschen, die einen höheren Beitrag gezahlt haben, auch eine höhere Gesamtrente bekommen.
Wer zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten vorweisen kann, bekommt einen kleineren Zuschlag. Bei 33 Jahren werden die Entgeltpunkte auf maximal 0,4 Entgeltpunkte hochgewertet. Für jeden zusätzlichen Monat erhöht sich die Aufwertung – bis auf maximal 0,8 Entgeltpunkte bei 35 Jahren.
Allzu viel sollten Rentnerinnen und Rentner nicht erwarten. Im Durchschnitt liegt der Zuschlag laut Arbeitsministerium 2023 bei rund 86 Euro im Monat. Im Optimalfall sind jedoch knapp 420 Euro möglich.
Ist das Einkommen im Ruhestand trotz niedriger gesetzlicher Rente ordentlich, etwa durch einen Job oder Mieteinkünfte, zahlt die Rentenkasse den Zuschlag nicht oder nur teilweise. Die volle Grundrente wird nur an Rentnerinnen und Rentner gezahlt, deren Einkommen unter einem Freibetrag von 1 250 Euro für Alleinstehende und 1 950 Euro für verheiratete Paare liegt. Dieser Freibetrag soll jährlich angepasst werden.
Der Einkommensfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (Gehalt, Renten, Betriebsrenten, Mieteinkünfte und ähnliches) inklusive zu versteuernder Kapitalerträge. Der steuerfreie Anteil der Rente wird hinzugerechnet. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Bruttoeinkommen. Das Finanzamt berücksichtigt dafür Abzüge wie zum Beispiel Werbungskosten und Sonderausgaben.
Liegt das berücksichtigte Einkommen oberhalb des Freibetrags, wird das darüberliegende Einkommen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Das soll durch einen automatischen Datenabgleich mit dem Finanzamt passieren.
Übersteigt das Einkommen bei Alleinstehenden 1 600 Euro und bei Ehepaaren 2 300 Euro, wird das Einkommen darüber zu 100 Prozent angerechnet.
Einkommen zwei Jahre später angerechnet
Ein Aspekt der Einkommensanrechnung, der sicher für Verwirrung sorgen wird: Angerechnet wird immer das vom Finanzamt übermittelte Einkommen des vorvergangenen Jahres. Für 2023 wird also das Einkommen von 2021 angerechnet. Das liegt laut Rentenversicherung daran, dass der Abgleich mit dem Finanzamt automatisch geschehen soll und für Neurentner 2023 beim Finanzamt erst das steuerpflichtige Einkommen des Jahres 2021 vorliegt. Wer also 2023 eine kleine Rente bekommt, aber in den beiden Jahren davor noch ordentlich verdient hat, hat zwei Jahre lang keinen Anspruch auf die Grundrente.
Es muss jedoch laut Arbeitsministerium keine Rentnerin und kein Rentner eine Steuererklärung abgeben, um eine Grundrente zu erhalten, wenn sie oder er nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist. Gibt es kein zu versteuerndes Einkommen, würden nur die Renteneinkommen und Versorgungsbezüge mit pauschalen Abzügen berücksichtigt.
Heirat kann Grundrente verhindern
Bei Paaren, die zwar zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, wird das Einkommen einzeln betrachtet. Ein Partner könnte also hohe Einkommen haben, ohne dass die Grundrente des anderen Partners davon betroffen ist. Heiraten die beiden, würde der Grundrentenzuschlag entfallen, da nun das Einkommen des Paares betrachtet würde – unabhängig davon, ob sie sich steuerlich zusammen oder einzeln veranlagen lassen.
Beispielrechnung: Hohe Grundrente
Das System der Grundrente ist kompliziert. Deshalb hier einige Beispiele zur Verdeutlichung:
Ein Rentner aus Köln hat 40 Jahre lang 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr erarbeitet, er hat also halb so viel wie der Durchschnitt verdient. Das entspricht aktuell einem Jahresgehalt von 19 451 Euro. Seine gesetzliche Rente beträgt damit 752 Euro. Durch die Grundrente bekommt er für 35 Jahre 0,3 Entgeltpunkte zusätzlich (395 Euro). Damit kommt er insgesamt auf die Maximalerhöhung von 0,8 Entgeltpunkten. Dieser Wert wird um 12,5 Prozent gekürzt. Der Zuschlag des Rentners würde somit 345 Euro betragen. Als neue Rente bekäme er 1 097 Euro.
Angenommen, der alleinlebende Kölner Beispiel-Rentner arbeitet nebenbei und kommt so zusammen mit seiner Rente auf ein monatliches anrechenbares Einkommen von insgesamt 1 400 Euro. Nach Abzug des Freibetrags (1 250 Euro) bleiben 150 Euro. Davon werden 60 Prozent – 90 Euro – von seiner ursprünglichen Grundrente von 345 Euro abgezogen. Der Zuschlag durch die Grundrente würde dann nur noch 255 Euro betragen (345 Euro – 90 Euro).
Beispielrechnung: Geringe Grundrente
Eine Rentnerin aus Chemnitz hat 40 Jahre lang 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr erarbeitet. Ihre gesetzliche Rente beträgt damit etwa 1 128 Euro. Durch die Grundrente bekäme sie für 35 Jahre 0,05 Entgeltpunkte zusätzlich. Nach der Kürzung um 12,5 Prozent wären das 66 Euro.
Angenommen, sie würde nebenbei arbeiten und wie der Rentner im Beispiel oben auf 1 400 Euro monatlich anrechenbares Einkommen kommen, würden ihr theoretisch ebenfalls 90 Euro abgezogen. Ihre Grundrente von 66 Euro entfällt damit.
Eine Rentnerin in Braunschweig hat 35 Jahre gearbeitet und 5 Jahre Kinder erzogen. Während ihres Arbeitslebens hat sie die ersten 20 Jahre 0,6 Entgeltpunkte pro Jahr erarbeitet und danach 15 Jahre nur noch 0,25 Prozent (monatlich 25 Prozent des Durchschnittsentgelts). Ihre Rente beträgt damit inklusive Kindererziehungszeiten 780 Euro.
Sie hat Anspruch auf eine Grundrente, allerdings werden nur die 20 Jahre mit 0,6 Entgeltpunkten für die Berechnung herangezogen. Die 15 Jahre mit dem geringeren Gehalt entfallen für die Berechnung. Sie bekommt also für 20 Jahre 0,2 Entgeltpunkte hinzu. Nach der Kürzung um 12,5 Prozent sind das 132 Euro Grundrentenzuschlag.
Keine Vermögensprüfung bei Grundrente
Anders als beim Einkommen spielt die Höhe des Vermögens bei der Grundrente keine Rolle. Eine Vermögensprüfung findet nicht statt. Versicherte können also Grundrente erhalten, auch wenn sie Haus, Land, Goldbarren oder andere größere Vermögenswerte haben.
Freibetrag beim Wohngeld
Damit die Grundrente keine negative Auswirkung auf einen eventuellen Bezug von Wohngeld hat und damit wirkungslos würde, gibt es hier einen Freibetrag. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutztem Wohneigentums für Menschen mit niedrigen Einkünften. Gerade in Großstädten sind viele Rentnerinnen und Rentner auf Wohngeld angewiesen. Durch den Freibetrag wird die gesetzliche Rente, einschließlich der Grundrente, beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet.
Der Freibetrag wird je nach Einkommen individuell berechnet und beträgt mindestens 100 Euro und maximal 251 Euro. Freibeträge soll es auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung geben. Die Freibeträge gelten, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind.
Im Juli 2021 hat die Rentenversicherung die ersten Bescheide zur Grundrente versendet. Sie wurde am 2. Juli 2020 vom Bundestag verabschiedet. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Rentner seit dem 1. Januar 2021. Die Deutsche Rentenversicherung warnte allerdings schon früh vor dem hohen Verwaltungsaufwand bei der Prüfung der Neu- und Bestandsrentner, so dass die Zuschläge nicht sofort ausgezahlt werden konnten. Seit Januar 2021 aufgelaufene Beträge werden nachgezahlt. Zuschläge, die vor dem Tod des Berechtigten noch nicht ausgezahlt wurden, bekommt der hinterbliebene Ehepartner. Auch die Hinterbliebenenrente erhöht sich durch den Grundrentenzuschlag.
Keine Belastung der Beitragszahler
Damit es durch die Grundrente nicht zu einer höheren Belastung der Rentenbeitragszahler kommt, sollen die Kosten vollständig durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung – also aus Steuermitteln – finanziert werden.
- Arbeitnehmer können Altersteilzeit für einen früheren Jobausstieg nutzen. Gehalt und Rente sind höher als bei Teilzeit. Unser Rechner ermittelt Ihr ungefähres Gehalt.
- Die staatliche Grundsicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht. test.de erklärt, wie der Staat hilft und beantwortet häufige Fragen zum Thema.
- Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renteneintrittsalter.
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Stiftung_Warentest am 01.03.2022 um 14:51 Uhr
Pflichtversicherungszeiten im EU-Ausland
@S.K.Stoykov: Für die Klärung Ihrer Fragen zu Ihrem persönlichen Rentenverlauf bitten wir Sie, sich an die Rentenberatungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden. Dort teilt man Ihnen mit, ob bei Ihnen persönlich die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag vorliegen. Allgemein können wir sagen, dass auch Pflichtversicherungszeiten, die aus einer Berufstätigkeit im Ausland stammen, einer Bedeutung zukommen. Für die Prüfung der mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten werden auch Pflichtversicherungszeiten für eine Berufstätigkeit in anderen EU-Ländern berücksichtigt. Der Zuschlag selbst wird aber nur aus deutschen Zeiten berechnet. www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundrente_zuschlag_zur_rente.html
Hallo, ich habe über 420 Monate Vollzeit gearbeitet. Seit kurzem habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft, arbeite hier seit 8,5 Jahren Vollzeit und verdiene ca. 25.000 € brutto pro Jahr. In meinem Heimatland Bulgarien, das Mitglied der EU ist, habe ich 2 Jahre Wehrpflichtdienst, war ich 5 Jahre Student und dann ungefähr 240 Monate Vollzeitarbeit habe . Während meiner Tätigkeit in Bulgarien habe ich zwischen 50 und 80 % des durchschnittlichen BULGARISCHEN Jahreseinkommens bezogen. Natürlich sind die Einkommen in Bulgarien um ein Vielfaches geringer als in Deutschland Meine Frage ist, ob ich überhaupt Anspruch auf eine Grundrente habe. Ich werde sehr dankbar für die Antwort sein. Mit freundlichen Grüßen S.Stoykov
Ich habe etwa 3 Tage gebraucht um die Berechnung der Grundrente in etwa zu verstehen. Man findet oft falsche Infos im Netz, selbst bei der Rentenversicherung selber! Trauriges Ergebnis ist wohl, daß ich vermutl. keine Zuzsatzrente bekommen werde, obwohl scheinbar alles passte, aber....: da ich wohl mehrere Jahre als selbstständiger Töpfer/ Künstler einfach zu wenig verdient habe, (denn ich mußte ja oftmals investieren in meinen Betrieb) zählen diese Jahre einfach nicht als Beitragszeiten! Danke CDU/Christl.SozialeUnion! Ich weiß mal wieder, warum ich euch niemals wählen werde. Mal abgesehen von eurem Hang zur Bestechlichkeit (Maskenaffäre) und zur Mauschelei mit Großindustrie, deren Lobbyisten.
@Palawan: Beim Erhalt einer Altersrente zählen die Monate mit Pflichtbeiträgen nach Rentenbeginn nicht dazu: www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html#96e2bf9e-4e2a-43e4-9ea8-1e1394b8bbb0
Hallo Andrea Fuchs, Ich bin ebenfalls Grafikerin, war über KSK versichert und habe exakt dasselbe Problem. Die Auf und Abs meines Einkommens bewirken jetzt, dass ich knapp keine Grundrente bekomme trotz 35,5 Jahren Arbeitszeit. Einige Monate fallen bei mir aus dem vorgegebenen Raster. Ja, es ist eine Mogelpackung um die CDU/CSU als soziale Partei hinstellen zu können. Um den Eindruck zu erwecken Rentnern mit wenig Rente würde hiermit aus der Armut geholfen. Ich würde gern wissen, ob es möglich ist durch Arbeit während der Rente diese fehlenden erforderlichen Zeiten nachzuarbeiten? Wäre schön, wenn mir das jemand beantworten könnte.
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@S.K.Stoykov: Für die Klärung Ihrer Fragen zu Ihrem persönlichen Rentenverlauf bitten wir Sie, sich an die Rentenberatungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden. Dort teilt man Ihnen mit, ob bei Ihnen persönlich die Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag vorliegen.
Allgemein können wir sagen, dass auch Pflichtversicherungszeiten, die aus einer Berufstätigkeit im Ausland stammen, einer Bedeutung zukommen.
Für die Prüfung der mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten werden auch Pflichtversicherungszeiten für eine Berufstätigkeit in anderen EU-Ländern berücksichtigt. Der Zuschlag selbst wird aber nur aus deutschen Zeiten berechnet.
www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundrente_zuschlag_zur_rente.html
Hallo,
ich habe über 420 Monate Vollzeit gearbeitet. Seit kurzem habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft, arbeite hier seit 8,5 Jahren Vollzeit und verdiene ca. 25.000 € brutto pro Jahr. In meinem Heimatland Bulgarien, das Mitglied der EU ist, habe ich 2 Jahre Wehrpflichtdienst, war ich 5 Jahre Student und dann ungefähr 240 Monate Vollzeitarbeit habe . Während meiner Tätigkeit in Bulgarien habe ich zwischen 50 und 80 % des durchschnittlichen BULGARISCHEN Jahreseinkommens bezogen. Natürlich sind die Einkommen in Bulgarien um ein Vielfaches geringer als in Deutschland Meine Frage ist, ob ich überhaupt Anspruch auf eine Grundrente habe.
Ich werde sehr dankbar für die Antwort sein.
Mit freundlichen Grüßen
S.Stoykov
Ich habe etwa 3 Tage gebraucht um die Berechnung der Grundrente in etwa zu verstehen.
Man findet oft falsche Infos im Netz, selbst bei der Rentenversicherung selber!
Trauriges Ergebnis ist wohl, daß ich vermutl. keine Zuzsatzrente bekommen werde, obwohl scheinbar alles passte, aber....:
da ich wohl mehrere Jahre als selbstständiger Töpfer/ Künstler einfach zu wenig verdient habe, (denn ich mußte ja oftmals investieren in meinen Betrieb) zählen diese Jahre einfach nicht als Beitragszeiten!
Danke CDU/Christl.SozialeUnion!
Ich weiß mal wieder, warum ich euch niemals wählen werde.
Mal abgesehen von eurem Hang zur Bestechlichkeit (Maskenaffäre) und zur Mauschelei mit Großindustrie, deren Lobbyisten.
@Palawan: Beim Erhalt einer Altersrente zählen die Monate mit Pflichtbeiträgen nach Rentenbeginn nicht dazu:
www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html#96e2bf9e-4e2a-43e4-9ea8-1e1394b8bbb0
Hallo Andrea Fuchs,
Ich bin ebenfalls Grafikerin, war über KSK versichert und habe exakt dasselbe Problem. Die Auf und Abs meines Einkommens bewirken jetzt, dass ich knapp keine Grundrente bekomme trotz 35,5 Jahren Arbeitszeit.
Einige Monate fallen bei mir aus dem vorgegebenen Raster.
Ja, es ist eine Mogelpackung um die CDU/CSU als soziale Partei hinstellen zu können. Um den Eindruck zu erwecken Rentnern mit wenig Rente würde hiermit aus der Armut geholfen.
Ich würde gern wissen, ob es möglich ist durch Arbeit während der Rente diese fehlenden erforderlichen Zeiten nachzuarbeiten?
Wäre schön, wenn mir das jemand beantworten könnte.