Kfz-Versicherung im Vergleich

So haben wir getestet

Datum:
  • Text: Michael Sittig
  • Testleitung: Beate-Kathrin Bexterm­öller
  • Test­assistenz: Achim Pieritz
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens

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Im Test sind insgesamt 164 Angebote für Kfz-Haft­pflicht- und Kaskotarife von 68 Versicherern, die mindestens in Europa und den außer­europäischen EU-Gebieten leisten.

Berechnung des Beitrags­niveaus

In der Haft­pflicht gilt das Beitrags­niveau für sechs verschiedene zehn Jahre alte Gebraucht­wagen und die maximale Deckungs­summe (meist 50 oder 100 Millionen Euro). In der Teilkasko gilt das Beitrags­niveau für sechs verschiedene sechs Jahre alte ­Gebraucht­wagen, in der Voll­kasko gilt es für sechs Neuwagen­typen, die im ersten Halb­jahr 2024 oft verkauft wurden. Die Pfeile in den Testergebnissen online und in der Komplettübersicht als PDF zeigen, wie hoch das Beitrags­niveau eines Tarifs im Vergleich zum Durch­schnitt der untersuchten Tarife ist.

Modell­kunden. Abge­fragt haben wir die Jahres­beiträge für Modell­kunden im Alter von 20, 40 und 70 Jahren. Unsere Modell­kunden sind in Schadenfrei­heits­klasse 2, 15 und 35. Wohn­ort: ein Post­leitzahlenbezirk (PLZ) mit mitt­lerer Regionalklasse. Die Modell­kunden sind verheiratet, nutzen ihr Auto allein, fahren 12 000 Kilo­meter im Jahr und haben keine weiteren Verträge bei ihrem Versicherer. Sie haben weder ein eigenes Haus noch eine Garage, sondern parken das Auto an der Straße.

Weichen die Versicherungs­kosten für den untersuchten Wohn­ort extrem von Kosten an benach­barten PLZ dieses Wohn­orts ab, ist kein aussagekräftiges Beitrags­niveau ermittel­bar.

Selbst­behalt. Teilkasko 150 Euro, Voll­kasko 300 Euro. Die Voll­kasko umfasst Teilkasko mit 150 Euro Selbst­behalt.

Leistungen

Von uns empfohlene Mindest­leistungen:

Kfz-Haft­pflicht­versicherung

Deckungs­summe 100 Millionen Euro, mindestens 15 Millionen Euro als Maximal­deckung pro geschädigter Person.

Erweiterte Kfz-Haft­pflicht für Mietwagen im Ausland (Mallorca-Police).

Kasko­versicherung

Teilkasko: Tierbisse an Leitungen, Schläuchen, Kabeln; Folgeschäden mindestens bis 5 000 Euro. Kollisionen versichert mit „Tieren aller Art“ oder „allen Wirbeltieren“.

Voll­kasko: Neupreis­erstattung mindestens zwölf Monate, Schadenrück­kauf und Verzicht auf Einwand der groben Fahr­lässig­keit.

Erläuterungen zu den Produktmerkmalen

Ein Ja‑Häkchenin der Tabelle bedeutet, dass der Tarif diesen Punkt erfüllt.

Maximale Deckung. Dieser Tarif bietet mehr als die gesetz­liche Mindest­deckung, nämlich pauschal 50 oder 100 Millionen Euro. Die Deckung pro geschädigter Person ist aber auch dann auf kleinere Beträge begrenzt.

Deckung pro Person. Hier ist an­gegeben, welche Höchst­grenzen pro geschädigter Person gelten. Die ­gesetzliche Maximal­deckung bei ­Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro. Höhere Summen sind ­sinn­voll.

Pflicht­verletzung. Verstößt der Kunde gegen vertragliche Pflichten, etwa indem er jemanden ohne Führer­schein ans Steuer lässt, gilt häufig nur die gesetzliche Mindest­deckung – auch wenn er gegen Aufpreis höhere Summen vereinbart hat.

Ja‑Häkchen = Hier gilt die höhere Deckung. Bei allen anderen Tarifen gilt die geringere ­gesetzliche Deckung.

Mallorca­police. Für Mietwagen im Ausland gelten die für das eigene ­Auto in Deutsch­land vereinbarten ­Deckungs­summen (falls die Deckung durch den Mietwagen­anbieter bei einem Unfall nicht ausreicht), aber nur in der Kfz-Haft­pflicht, nicht in der Kasko. Das gilt in der Regel nur in Europa, nicht zum Beispiel in den USA oder in Asien. Hier ist ein Zusatz­schutz ratsam.

Ja‑Häkchen = Hier gilt die volle, im Haft­pflicht­vertrag vereinbarte Deckung.

SF-Über­tragung von Dritten. Auto­halter können ihre Schadenfrei­heits­klasse (SF) an andere Personen über­tragen (zwei Möglich­keiten: Über­tragung von allen Dritten oder Über­tragung nur von bestimmten Dritten).

Ja‑Häkchen = Sie können an jede Person über­tragen.

Ja‑Häkchen = Sie können nur an bestimmte Personen­gruppen über­tragen.

Unter­brechung. Besitzt der Kunde lange kein Auto, bleibt er für den genannten Zeitraum in der alten SF-Klasse.

Güns­tigere Einstufung für

Kinder von Kunden; Moped­besitzer; Zweitwagen; Partner.

Es wird bestenfalls in die genannte ­SF-Klasse einge­stuft.

Verpflichtende Werk­statt­bindung im Kasko­vertrag. Diese Tarife sind oft bis zu 20 Prozent güns­tiger als Tarife ohne. Bei anderen Tarifen hat der Kunde oft die Option, nach einem Kaskoschaden eine vom Versicherer vorgegebene Werk­statt zu wählen und hat dann Vorteile wie zum Beispiel einen reduzierten Selbst­behalt.

Ja‑Häkchen = In diesem Tarif darf der Kunde Kaskoschäden in Deutsch­land nur in Werk­stätten re­parieren lassen, die der Versicherer vorgibt.

Ausgewählte Leistungen in der Kasko

(Für Elektro­autos können andere Bedingungen gelten, siehe Produktmerkmale weiter unten.)

Neupreis. Versicherer ersetzt bei Neuwagen den Neupreis in dieser Zeit ab Erst­zulassung (nur an Erst­besitzer).

Kauf­preis. Bei ­Gebrauchten gibt es den Kauf­preis für diesen Zeitraum ab Kauf­datum.

Tierbiss­schäden. In Teilkasko sind direkte Schäden versichert, Folgeschäden in der genannten Höhe.

Ja‑Häkchen = An allen Teilen.

eingeschränkt = Begrenzt auf bestimmte Teile.

Erweiterter Wild­schaden. Oft zahlt die Kasko nur für Un­fälle mit Haarwild wie Rehe und Wild­schweine, nicht mit Federwild (Fasane) oder mit Haus- und Nutztieren.

Ja‑Häkchen = Diese Tarife umfassen alle Tiere.

eingeschränkt = Haarwild und bestimmte weitere Tiere.

Neu für Alt. Wird das Auto nach ­einem Kaskoschaden mit Neuteilen repariert, kann es an Wert gewinnen. Dann kürzt die Kasko die Erstattung.

Ja‑Häkchen = Kein Abzug bei Neula­ckierung.

Verzicht auf grobe Fahr­lässig­keit. Baut der Kunde grob fahr­lässig einen Unfall, darf die Versicherung ihre Leistung kürzen.

Ja‑Häkchen = Der Versicherer zahlt voll, es sei denn bei Alkohol, Drogen, Diebstahl.

eingeschränkt = Weitere Ausnahmen, zum Beispiel Handy am Steuer, Raserei.

Abschluss. Ab dieser Typklasse oder diesem Auto­wert gibt es Voll­kasko­schutz nur mit Zuschlägen oder gar nicht.

Schadenrück­kauf. In Voll­kasko kann der Kunde den Schaden selbst bezahlen und eine Hoch­stufung vermeiden.

Rabatt­schutz. Damit kommt der Kunde nach einem verschuldeten ­Unfall nicht in eine teurere Schadenfrei­heits­klasse. Bei einem Versicherer­wechsel muss diese „Sonder­einstufung“ nicht akzeptiert werden.

Ja‑Häkchen = Inklusive.

optional = Gegen Mehr­beitrag.

Auslands­schaden­schutz. Anbieter kümmert sich um Regulierung nach unver­schuldetem Unfall im Ausland.

Ja‑Häkchen = Inklusive.

optional = Gegen Mehr­beitrag.

Fahrer­unfall­schutz. Verursacht der Fahrer einen Unfall, ist sein Schaden versichert, etwa bei Verletzungen.

Ja‑Häkchen = Inklusive.

optional = Gegen Mehr­beitrag.

Besondere Leistungen für E-Autos

Die meisten Tarife gelten für Elektro- und Hybridfahr­zeuge (Plug-Ins).

Neupreis­erstattung Akku: Je nach Tarif wird unter bestimmten Voraus­setzungen (etwa: neues Fahr­zeug, Erst­besitz) eine Zeit lang der Neupreis des Akkus gezahlt. Anschließend werden in der Regel Abzüge vom Neupreis pro Betriebs­jahr (Abzug Neu für Alt) vorgenommen. In anderen Tarifen wird nicht explizit der Neupreis gezahlt, sondern im Schadens­fall werden die Reparatur­kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungs­wertes gezahlt und für den genannten Zeitraum auf den Abzug ‚Neu für alt‘ verzichtet. Es kann sein, dass die Gesamt­höhe der Erstattung limitiert ist.

Folgeschäden am Akku durch Tierbiss oder Kurz­schluss: Diese sind in der Teilkasko versichert. Eine Schaden­regulierung durch den Versicherer zieht keine Rück­stufung des Vertrages nach sich. Manche – speziell für E-Autos erhöhten – Teilkasko­leistungen gibt es nur bei Abschluss einer Voll­kasko­versicherung.

Diebstahl­schutz für Lade­kabel, mobiles Ladegerät, Schaden­ersatz für Wall­box. Diese Leistungen – sofern aufgeführt – sind in der genannten Höhe versichert. Eine Entschädigung gibt es häufig nur, wenn die genannten Gegen­stände unter Verschluss verwahrt sind.

Allgefahren­deckung in Voll­kasko: In der Regel keine feste Betrags­grenze, maximale Erstattung wäre dann die Höhe des Wiederbeschaffungs­wertes. Bestimmte Schaden­arten sind in manchen Tarifen nur im Rahmen von ‚All-Risk‘ abge­sichert (z.B. Über­spannungs­schäden, Bedien­fehler am Akku).

Weitere Leistungen: Manche Tarife bieten weitere Leistungen wie Kosten für Wasser­container (Akku-Lösch­kosten) oder Zustands­diagnostik.

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1081 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • jiwon13 am 26.05.2025 um 16:21 Uhr
    Vorsicht beim Telematik-Tarif der HUK24

    Letztes Jahr haben wir den Telematik-Tarif bei der HUK24
    abgeschlossen, mit einem kleinen Sensor an der Windschutzscheibe.
    Laut Versicherungsbedingungen bestimmt der "Gesamtfahrwert" am
    Stichtag, 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, den Folgebonus.
    Wir sind über 3000km gefahren, und bei jeder Fahrt wurde angezeigt
    "Fahrt wird aufgezeichnet". Man kann sich unsere Überraschung
    vorstellen, als auf der Rechnung für das zweite Versicherungsjahr
    stand "Folge-Bonus nicht ermittelbar".
    Auf Rückfrage behauptet die HUK, es lägen keine Fahrtdaten vor. Und
    leider kann man nicht beweisen, dass vor dem Stichdatum Fahrten
    aufgezeichnet wurden, denn die App löscht die Fahrten nach vier
    Wochen!
    Ich kann jedem Telematik-Kunden bei der HUK nur raten: Machen Sie
    regelmäßig Screenshots der in der App angezeigten Fahrten und des
    Fahrtwertes! Nur so können Sie später beweisen, dass der Fehler bei
    der HUK liegt, wenn die behauptet, keine Fahrtdaten zu haben.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.04.2025 um 10:49 Uhr
    Online-Artikel

    @carmilita1991: Sie haben die Möglichkeit, unter Punkt 3: "Alle Details zur Kfz-Versicherung" einen Ausdruck oder die Speicherung vorzunehmen. Klicken Sie auf: "Hier finden Sie die güns­tigsten Tarife für Ihren Bedarf". Dieser Artikel ist nicht im Heft Stiftung Warentest veröffentlicht. Unser Rat: Nutzern sie den individuellen Versicherungsvergleich unter Punkt 6, um einen passgenauen Tarif zu finden: "Kfz-Tarifvergleich für Ihr passgenaues Angebot".

  • carmilita1991 am 01.04.2025 um 15:21 Uhr
    In welcher Stiftung Warentest Ausgabe nachlesbar?

    Kfz-Versicherung im Vergleich, Artikel vom Datum: 15.01.2025: In welcher Stiftung Warentest Ausgabe ist der Bericht gedruckt nachlesbar?
    Dankeschön!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.03.2025 um 10:23 Uhr
    SB-Übernahme bei Carsharing und Mietwagen-Nutzung

    Die "SB-Übernahme bei Carsharing und Mietwagen-Nutzung" bedeutet in der Regel, dass der Versicherer den Selbstbehalt übernimmt, wenn die Versicherungsnehmer einen Schaden im Rahmen eines Car-Sharing oder einer Mietwagennutzung verursachen und der zugrunde liegenden Vertrag eine Eigenbeteiligung des Nutzers vorzieht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.03.2025 um 10:20 Uhr
    Übernahme Havarie-Große-Risiken

    Unter Übernahme "Havarie-Große-Risiken" wird in der Regel Folgendes verstanden:
    Versicherungsschutz bei der Benutzung von Schiffen / Fähren
    Bei der Benutzung von Schiffen oder Fähren gibt es Ersatz, wenn
    das versicherte Fahrzeug
    • untergeht,
    • durch Schlingern des Wasserfahrzeugs, überkommendes Wasser oder Gegenfallen von Gegenständen beschädigt wird,
    • durch die Schiffsführung aufgeopfert wird, soweit die Kunden nicht aus der Großen Havarie entschädigt werden.
    Ferner gibt es Ersatz für Aufwendungen, die im Rahmen der Großen Havarie im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust des Fahrzeugs entstehen.