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Alle Testergebnisse für Kfz-VersicherungenIm Test sind insgesamt 164 Angebote für Kfz-Haftpflicht- und Kaskotarife von 68 Versicherern, die mindestens in Europa und den außereuropäischen EU-Gebieten leisten.
Berechnung des Beitragsniveaus
In der Haftpflicht gilt das Beitragsniveau für sechs verschiedene zehn Jahre alte Gebrauchtwagen und die maximale Deckungssumme (meist 50 oder 100 Millionen Euro). In der Teilkasko gilt das Beitragsniveau für sechs verschiedene sechs Jahre alte Gebrauchtwagen, in der Vollkasko gilt es für sechs Neuwagentypen, die im ersten Halbjahr 2024 oft verkauft wurden. Die Pfeile in den Testergebnissen online und in der Komplettübersicht als PDF zeigen, wie hoch das Beitragsniveau eines Tarifs im Vergleich zum Durchschnitt der untersuchten Tarife ist.
Modellkunden. Abgefragt haben wir die Jahresbeiträge für Modellkunden im Alter von 20, 40 und 70 Jahren. Unsere Modellkunden sind in Schadenfreiheitsklasse 2, 15 und 35. Wohnort: ein Postleitzahlenbezirk (PLZ) mit mittlerer Regionalklasse. Die Modellkunden sind verheiratet, nutzen ihr Auto allein, fahren 12 000 Kilometer im Jahr und haben keine weiteren Verträge bei ihrem Versicherer. Sie haben weder ein eigenes Haus noch eine Garage, sondern parken das Auto an der Straße.
Weichen die Versicherungskosten für den untersuchten Wohnort extrem von Kosten an benachbarten PLZ dieses Wohnorts ab, ist kein aussagekräftiges Beitragsniveau ermittelbar.
Selbstbehalt. Teilkasko 150 Euro, Vollkasko 300 Euro. Die Vollkasko umfasst Teilkasko mit 150 Euro Selbstbehalt.
Leistungen
Von uns empfohlene Mindestleistungen:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Deckungssumme 100 Millionen Euro, mindestens 15 Millionen Euro als Maximaldeckung pro geschädigter Person.
Erweiterte Kfz-Haftpflicht für Mietwagen im Ausland (Mallorca-Police).
Kaskoversicherung
Teilkasko: Tierbisse an Leitungen, Schläuchen, Kabeln; Folgeschäden mindestens bis 5 000 Euro. Kollisionen versichert mit „Tieren aller Art“ oder „allen Wirbeltieren“.
Vollkasko: Neupreiserstattung mindestens zwölf Monate, Schadenrückkauf und Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Erläuterungen zu den Produktmerkmalen
Ein Ja‑Häkchenin der Tabelle bedeutet, dass der Tarif diesen Punkt erfüllt.
Maximale Deckung. Dieser Tarif bietet mehr als die gesetzliche Mindestdeckung, nämlich pauschal 50 oder 100 Millionen Euro. Die Deckung pro geschädigter Person ist aber auch dann auf kleinere Beträge begrenzt.
Deckung pro Person. Hier ist angegeben, welche Höchstgrenzen pro geschädigter Person gelten. Die gesetzliche Maximaldeckung bei Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro. Höhere Summen sind sinnvoll.
Pflichtverletzung. Verstößt der Kunde gegen vertragliche Pflichten, etwa indem er jemanden ohne Führerschein ans Steuer lässt, gilt häufig nur die gesetzliche Mindestdeckung – auch wenn er gegen Aufpreis höhere Summen vereinbart hat.
Ja‑Häkchen = Hier gilt die höhere Deckung. Bei allen anderen Tarifen gilt die geringere gesetzliche Deckung.
Mallorcapolice. Für Mietwagen im Ausland gelten die für das eigene Auto in Deutschland vereinbarten Deckungssummen (falls die Deckung durch den Mietwagenanbieter bei einem Unfall nicht ausreicht), aber nur in der Kfz-Haftpflicht, nicht in der Kasko. Das gilt in der Regel nur in Europa, nicht zum Beispiel in den USA oder in Asien. Hier ist ein Zusatzschutz ratsam.
Ja‑Häkchen = Hier gilt die volle, im Haftpflichtvertrag vereinbarte Deckung.
SF-Übertragung von Dritten. Autohalter können ihre Schadenfreiheitsklasse (SF) an andere Personen übertragen (zwei Möglichkeiten: Übertragung von allen Dritten oder Übertragung nur von bestimmten Dritten).
Ja‑Häkchen = Sie können an jede Person übertragen.
Ja‑Häkchen = Sie können nur an bestimmte Personengruppen übertragen.
Unterbrechung. Besitzt der Kunde lange kein Auto, bleibt er für den genannten Zeitraum in der alten SF-Klasse.
Günstigere Einstufung für
Kinder von Kunden; Mopedbesitzer; Zweitwagen; Partner.
Es wird bestenfalls in die genannte SF-Klasse eingestuft.
Verpflichtende Werkstattbindung im Kaskovertrag. Diese Tarife sind oft bis zu 20 Prozent günstiger als Tarife ohne. Bei anderen Tarifen hat der Kunde oft die Option, nach einem Kaskoschaden eine vom Versicherer vorgegebene Werkstatt zu wählen und hat dann Vorteile wie zum Beispiel einen reduzierten Selbstbehalt.
Ja‑Häkchen = In diesem Tarif darf der Kunde Kaskoschäden in Deutschland nur in Werkstätten reparieren lassen, die der Versicherer vorgibt.
Ausgewählte Leistungen in der Kasko
(Für Elektroautos können andere Bedingungen gelten, siehe Produktmerkmale weiter unten.)
Neupreis. Versicherer ersetzt bei Neuwagen den Neupreis in dieser Zeit ab Erstzulassung (nur an Erstbesitzer).
Kaufpreis. Bei Gebrauchten gibt es den Kaufpreis für diesen Zeitraum ab Kaufdatum.
Tierbissschäden. In Teilkasko sind direkte Schäden versichert, Folgeschäden in der genannten Höhe.
Ja‑Häkchen = An allen Teilen.
eingeschränkt = Begrenzt auf bestimmte Teile.
Erweiterter Wildschaden. Oft zahlt die Kasko nur für Unfälle mit Haarwild wie Rehe und Wildschweine, nicht mit Federwild (Fasane) oder mit Haus- und Nutztieren.
Ja‑Häkchen = Diese Tarife umfassen alle Tiere.
eingeschränkt = Haarwild und bestimmte weitere Tiere.
Neu für Alt. Wird das Auto nach einem Kaskoschaden mit Neuteilen repariert, kann es an Wert gewinnen. Dann kürzt die Kasko die Erstattung.
Ja‑Häkchen = Kein Abzug bei Neulackierung.
Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit. Baut der Kunde grob fahrlässig einen Unfall, darf die Versicherung ihre Leistung kürzen.
Ja‑Häkchen = Der Versicherer zahlt voll, es sei denn bei Alkohol, Drogen, Diebstahl.
eingeschränkt = Weitere Ausnahmen, zum Beispiel Handy am Steuer, Raserei.
Abschluss. Ab dieser Typklasse oder diesem Autowert gibt es Vollkaskoschutz nur mit Zuschlägen oder gar nicht.
Schadenrückkauf. In Vollkasko kann der Kunde den Schaden selbst bezahlen und eine Hochstufung vermeiden.
Rabattschutz. Damit kommt der Kunde nach einem verschuldeten Unfall nicht in eine teurere Schadenfreiheitsklasse. Bei einem Versichererwechsel muss diese „Sondereinstufung“ nicht akzeptiert werden.
Ja‑Häkchen = Inklusive.
optional = Gegen Mehrbeitrag.
Auslandsschadenschutz. Anbieter kümmert sich um Regulierung nach unverschuldetem Unfall im Ausland.
Ja‑Häkchen = Inklusive.
optional = Gegen Mehrbeitrag.
Fahrerunfallschutz. Verursacht der Fahrer einen Unfall, ist sein Schaden versichert, etwa bei Verletzungen.
Ja‑Häkchen = Inklusive.
optional = Gegen Mehrbeitrag.
Besondere Leistungen für E-Autos
Die meisten Tarife gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge (Plug-Ins).
Neupreiserstattung Akku: Je nach Tarif wird unter bestimmten Voraussetzungen (etwa: neues Fahrzeug, Erstbesitz) eine Zeit lang der Neupreis des Akkus gezahlt. Anschließend werden in der Regel Abzüge vom Neupreis pro Betriebsjahr (Abzug Neu für Alt) vorgenommen. In anderen Tarifen wird nicht explizit der Neupreis gezahlt, sondern im Schadensfall werden die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes gezahlt und für den genannten Zeitraum auf den Abzug ‚Neu für alt‘ verzichtet. Es kann sein, dass die Gesamthöhe der Erstattung limitiert ist.
Folgeschäden am Akku durch Tierbiss oder Kurzschluss: Diese sind in der Teilkasko versichert. Eine Schadenregulierung durch den Versicherer zieht keine Rückstufung des Vertrages nach sich. Manche – speziell für E-Autos erhöhten – Teilkaskoleistungen gibt es nur bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung.
Diebstahlschutz für Ladekabel, mobiles Ladegerät, Schadenersatz für Wallbox. Diese Leistungen – sofern aufgeführt – sind in der genannten Höhe versichert. Eine Entschädigung gibt es häufig nur, wenn die genannten Gegenstände unter Verschluss verwahrt sind.
Allgefahrendeckung in Vollkasko: In der Regel keine feste Betragsgrenze, maximale Erstattung wäre dann die Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Bestimmte Schadenarten sind in manchen Tarifen nur im Rahmen von ‚All-Risk‘ abgesichert (z.B. Überspannungsschäden, Bedienfehler am Akku).
Weitere Leistungen: Manche Tarife bieten weitere Leistungen wie Kosten für Wassercontainer (Akku-Löschkosten) oder Zustandsdiagnostik.
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Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Letztes Jahr haben wir den Telematik-Tarif bei der HUK24
abgeschlossen, mit einem kleinen Sensor an der Windschutzscheibe.
Laut Versicherungsbedingungen bestimmt der "Gesamtfahrwert" am
Stichtag, 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres, den Folgebonus.
Wir sind über 3000km gefahren, und bei jeder Fahrt wurde angezeigt
"Fahrt wird aufgezeichnet". Man kann sich unsere Überraschung
vorstellen, als auf der Rechnung für das zweite Versicherungsjahr
stand "Folge-Bonus nicht ermittelbar".
Auf Rückfrage behauptet die HUK, es lägen keine Fahrtdaten vor. Und
leider kann man nicht beweisen, dass vor dem Stichdatum Fahrten
aufgezeichnet wurden, denn die App löscht die Fahrten nach vier
Wochen!
Ich kann jedem Telematik-Kunden bei der HUK nur raten: Machen Sie
regelmäßig Screenshots der in der App angezeigten Fahrten und des
Fahrtwertes! Nur so können Sie später beweisen, dass der Fehler bei
der HUK liegt, wenn die behauptet, keine Fahrtdaten zu haben.
@carmilita1991: Sie haben die Möglichkeit, unter Punkt 3: "Alle Details zur Kfz-Versicherung" einen Ausdruck oder die Speicherung vorzunehmen. Klicken Sie auf: "Hier finden Sie die günstigsten Tarife für Ihren Bedarf". Dieser Artikel ist nicht im Heft Stiftung Warentest veröffentlicht. Unser Rat: Nutzern sie den individuellen Versicherungsvergleich unter Punkt 6, um einen passgenauen Tarif zu finden: "Kfz-Tarifvergleich für Ihr passgenaues Angebot".
Kfz-Versicherung im Vergleich, Artikel vom Datum: 15.01.2025: In welcher Stiftung Warentest Ausgabe ist der Bericht gedruckt nachlesbar?
Dankeschön!
Die "SB-Übernahme bei Carsharing und Mietwagen-Nutzung" bedeutet in der Regel, dass der Versicherer den Selbstbehalt übernimmt, wenn die Versicherungsnehmer einen Schaden im Rahmen eines Car-Sharing oder einer Mietwagennutzung verursachen und der zugrunde liegenden Vertrag eine Eigenbeteiligung des Nutzers vorzieht.
Unter Übernahme "Havarie-Große-Risiken" wird in der Regel Folgendes verstanden:
Versicherungsschutz bei der Benutzung von Schiffen / Fähren
Bei der Benutzung von Schiffen oder Fähren gibt es Ersatz, wenn
das versicherte Fahrzeug
• untergeht,
• durch Schlingern des Wasserfahrzeugs, überkommendes Wasser oder Gegenfallen von Gegenständen beschädigt wird,
• durch die Schiffsführung aufgeopfert wird, soweit die Kunden nicht aus der Großen Havarie entschädigt werden.
Ferner gibt es Ersatz für Aufwendungen, die im Rahmen der Großen Havarie im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust des Fahrzeugs entstehen.