Wer Pflege braucht und Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten möchte, muss einen Pflegegrad haben. Dieser kann zwischen 1 und 5 liegen und ist davon abhängig, wie ein Mensch seinen Alltag allein bewältigt – und was er nicht ohne Hilfe anderer schafft. Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind etwa die Unterstützung durch Pflegekräfte oder Pflegegeld für die Hilfe durch nahestehende Menschen.
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@BigWombat: Eine gekürzte Fassung des Artikels zu den Kosten im Pflegeheim finden Sie hier im Artikel unter Punkt 4.7.
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Auf diesen Artikel wird vom Beitrag "Eigenanteil im Heim sinkt" aus dem Heft 2/2022 verlinkt obwohl es sich um einen anderen Artikel handelt.
@Gutmens: Danke fürs aufmerksame Mitlesen. Ja, die pflegebedürftige Person muss es heißen.
In Finanztest August 2021 heißt es auf Seite 90:
"Ist die Pflegeperson in Krankenhaus, Reha oder Palliativversorgung, hat die Kasse eine Woche Zeit, zwei Wochen, wenn jemand, der die Pflege übernimmt, dafür Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragt hat."
Das ist falsch! Es muss "pflegebedürftige Person" heißen statt "Pflegeperson".
Im Internetauftritt (siehe oben) ist der Beitrag korrekt.
Guten Tag,
Privat Versicherte wenden sich nicht an die Firma Compass um einen Pflegegrad zu erlangen, sondern müssen sich auch zunächst an ihre (private) Pflegeversicherung wenden. Die Firma Compass übernimmt nur die Pflegeberatung für privat Pflegeversicherte.
Mfg
JS