So haben wir Zahnpasta getestet
Die Stiftung Warentest untersucht Zahnpasten anhand vieler Parameter. Lesen Sie hier, wie wir testen und bewerten.
Prüfmethodik
Die Stiftung Warentest prüft regelmäßig Zahnpasten. Die Noten in den Disziplinen werden Gruppenurteile genannt. Derzeit vergeben wir sechs Gruppenurteile: Kariesprophylaxe, Entfernung von Verfärbungen, Titandioxid, Umweltkritische Stoffe, Verpackung sowie Deklaration und Werbeaussagen. Aus diesen Gruppenurteilen ergibt sich das Stiftung-Warentest-Qualitätsurteil.
Falls erforderlich, passen wir die Prüfungen an, zum Beispiel an neue Erkenntnisse. Seit der Veröffentlichung 9/25 bewerten wir, ob ein Produkt umweltkritische Stoffe enthält. Seit der Veröffentlichung 10/20 gibt es ein K.-o.-Kriterium: Hat ein Produkt keinen Fluorid-Zusatz angegeben, prüfen wir dies im Labor nach. Enthält die Paste tatsächlich kein Fluorid, bewerten wir die Kariesprophylaxe mit Mangelhaft und führen keine weiteren Prüfungen durch.
Seit 7/22 werten wir das Qualitätsurteil von Zahnpasten um eine Note ab, wenn sie Titandioxid enthalten. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes raten wir zu Zahncremes ohne diesen Stoff, da er möglicherweise das Erbgut schädigen kann. Für die Veröffentlichungen 6/23 und 12/23 haben wir nur Zahnpasten ausgewählt, die kein Titandioxid enthalten.
Zusätzlich passt die Stiftung Warentest ihre Tests regelmäßig an die Produkt- und Methodenentwicklungen an. Aus diesem Grund untersuchen und bewerten wir seit 9/25 nach einem anderen Prüfprogramm. Im Vergleich zu den Prüfungen und der Darstellung der Ergebnisse bis 7/22 haben wir ab 6/23 die Gewichtung bei den Zahnpasten wie folgt geändert:
- Kariesprophylaxe: 50 % (bis 11/24: 45 % und „Kariesprophylaxe durch Fluorid“)
- Entfernung von Verfärbungen: 20 % (bis 11/24: 30 %)
- Umweltkritische Stoffe: 5 %
- Verpackung: 10 % (bis 7/22: 5 %)
- Deklaration und Werbeaussagen: 15 %
- Titandioxid: 0 % (ab 7/22)
Seit der Veröffentlichung 6/23 bewerten wir auch, ob die Verpackung recyclingfähig ist, Trennungs- und Entsorgungshinweise vorhanden sind und wie sich die Produkte handhaben lassen.
Einkauf der Zahnpasten
Wir kaufen die Produkte anonym im Handel ein. Weder kostenlose Muster noch Prototypen gelangen in den Test.
Preise
Unsere Online-Testtabelle zeigt Ladenpreise an. Die Preise ermittelt die Stiftung Warentest mittels Anbieterbefragung. Zuletzt haben wir sie im August 2025 aktualisiert.
Abwertungen
Abwertungen sorgen dafür, dass sich gravierende Mängel auch deutlich auf das test-Qualitätsurteil auswirken und sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Die Stiftung Warentest wendet bei Zahnpasten folgende Abwertungen an:
Kariesprophylaxe: Ist der Prüfpunkt Kariesprophylaxe mangelhaft, kann das Qualitätsurteil nicht besser sein.
Entfernung von Verfärbungen:
- Zahnpasten mit Weißmacher-Versprechen: Ist das Urteil Entfernung von Verfärbungen gut oder schlechter, kann das test-Qualitätsurteil nicht besser sein.
- In den Veröffentlichungen 6/23 und 12/23: Ist das Urteil Ausreichend oder schlechter, wird das Qualitätsurteil um eine halbe Note abgewertet.
- Seit 6/24: Ist das Urteil Ausreichend oder schlechter, wird das Qualitätsurteil um eine Note abgewertet.
Verpackung: Lautet das Urteil für die Verpackung Ausreichend oder schlechter, werten wir das Qualitätsurteil um eine halbe Note ab. Ist das Produkt zusätzlich in einer Faltschachtel verpackt, werten wir das Verpackungsurteil um eine halbe Note ab. Bei ausreichender oder mangelhafter Recyclingfähigkeit kann das Verpackungsurteil nur eine Note besser sein.
Deklaration und Werbeaussagen: Ist der Prüfpunkt Deklaration und Werbeaussagen ausreichend, wird das Qualitätsurteil um eine halbe Note abgewertet.
Titandioxid: Lautet das Urteil für Titandioxid Ausreichend, werten wir das Qualitätsurteil um eine Note ab (7/22 und seit 6/24).
Kariesprophylaxe: 50 % (bis 11/24: 45 % und „Kariesprophylaxe durch Fluorid“)
Wir bestimmen den Fluoridgehalt. In Zahnpasten können Wirkstoffe wie Fluoride Karies vorbeugen und die Härtung des Zahnschmelzes fördern. Zwei Fachleute beurteilen die Kariesprophylaxe auf Basis von uns bekannter Fachliteratur, Empfehlungen von Fachgesellschaften und eingereichten Anbieterunterlagen. Sie berücksichtigen dabei jeweils die Art und die Konzentration der eingesetzten Wirksubstanzen sowie den pH-Wert und ob weitere Wirkstoffe vorhanden waren.
Wir bestimmen den Fluoridgehalt mittels Gaschromatographie mit angeschlossenem Flammenionisationsdetektor (GC-FID) in Anlehnung an die amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch § 64 LFGB K 84.06.01-2. Zur Absicherung kann der Gehalt an Monofluorphosphaten in Anlehnung an Din 38 405, Teil 4, mit einer ionenselektiven Elektrode geprüft werden.
pH-Wert: Den pH-Wert bestimmen wir potenziometrisch mittels pH-Elektrode.
Entfernen von Verfärbungen: 20 % (bis 11/24: 30 %)
Wir verwenden Zahnschmelzproben aus Rinder-Schneidezähnen. Sie haben eine dem menschlichen Zahn vergleichbare Struktur. Die Proben glätten und polieren wir, setzen sie einer Färbelösung aus und putzen sie dann unter genau definierten Bedingungen.
Das Entfernen von Verfärbungen wird in Anlehnung an die Methode von Stookey G.K. et al. (In-vitro Removal of Stain with Dentifrices, J. Dent. Res. 61 (1982): 1236–1239) geprüft. Die entsprechende Messgröße heißt PCR (Pellicle Cleaning Ratio) und beschreibt, wie eine Zahnpasta gefärbte Auflagerungen entfernt. Bei diesem Testverfahren werden Schmelzproben von einer Größe von etwa 5 mal 5 Millimetern aus Rinder-Schneidezähnen verwendet. Sie haben eine dem menschlichen Zahn vergleichbare Struktur. Die Proben werden geglättet und poliert, einer Färbelösung ausgesetzt und dann unter genau definierten Bedingungen geputzt. Die Reinigungswirkung einer Zahnpasta hängt dabei teilweise mit der Höhe des Abriebs am Dentin (Zahnbein) zusammen.
Umweltkritische Stoffe: 5 % (ab 9/25)
Wir prüften anhand der Inhaltsstofflisten, ob die Produkte nicht oder schlecht biologisch abbaubare Stoffe enthalten, und fragten die Anbieter nach den Gehalten. Unsere Bewertung erfolgte abhängig von der jeweiligen üblichen Einsatzkonzentration.
Titandioxid: 0 %
Wir bestimmen in allen Zahnpasten, die Titandioxid deklarieren, die Gehalte. Die Bestimmung erfolgte nach Schmelzaufschluss mittels Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie (Flammen-AAS).
Verpackung 10 % (bis 7/22: 5 %)
Wir prüften, ob sich die Tuben vollständig entleeren lassen und ob sie eine Originalitätssicherung haben, also gegen unerlaubtes Öffnen vor dem Kauf geschützt sind. Wir bewerteten, ob unnötiges Verpackungsmaterial wie Faltschachteln verwendet wird. Für die Prüfung der Handhabung testeten fünf Personen, wie gut sich die Packungen öffnen und schließen ließen, sowie ihre Handlichkeit und die Entnahme der Zahnpasta.
Seit der Veröffentlichung 6/23 prüfen wir, ob Trennungs- und Entsorgungshinweise vorhanden sind. Wir ermitteln die Recyclingfähigkeit der Zahnpasta-Tuben. Wir bewerten, inwieweit sie erfasst, sortiert und verwertet werden können, um durch Recycling materialidentische Rohstoffe zurückzugewinnen und damit neue einsparen zu können. Basis für die Bewertung der Recyclingfähigkeit ist der Mindeststandard der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Deklaration und Werbeaussagen 15 %
Ein Experte prüft, ob die Kennzeichnung der EU-Kosmetikverordnung. und der Fertigpackungsverordnung entspricht. Drei Fachleute prüfen Leserlichkeit und Werbeaussagen. Wir ermitteln, ob passend zu den Werbeaussagen über die normale zahnpflegende Wirkung hinaus Wirkstoffe in der Inhaltsstoffliste angegeben sind, für die eine Wirkung wissenschaftlich belegt ist.
Weitere Untersuchungen
Wir ermitteln den Zinkgehalt der Pasten. Um den Abrieb am Zahnbein (Dentin) zu messen, putzen wir standardisiert Rinder-Zahnproben und bestimmen per berührungslosem Messverfahren den Oberflächenabtrag. Hat der Anbieter einen Weißmacher-Effekt in einem definierten Zeitraum versprochen, überprüfen wir dies analog zur Prüfung Entfernung von Verfärbungen.
Zink: Für die Untersuchung auf Zink führen wir einen Mikrowellendruckaufschluss nach § 64 LFGB K 84.00–29 durch. Anschließend ermitteln wir per Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) nach Din 21392:2021 die Konzentration an Zink.
Abrieb am Dentin: Seit der Veröffentlichung 10/19 erfolgt die Bestimmung des relativen Abriebs am Dentin (RDA) durch Profilometrie an Dentinproben aus Rinderzähnen; in Anlehnung an die Methode zur Bestimmung der relativen Abrasivität der Din EN ISO 11609:2017. Die entsprechende Messgröße heißt RDA-PE (Relative Dentin Abrasion-Profilometry Equivalent). Bei diesem Testverfahren werden Dentinproben von Rinderzähnen unter genau definierten Bedingungen geputzt. Anschließend wird das Dentin berührungslos durch ein optisches 3D Oberflächenmessgerät vermessen. So prüfen wir, wie viel Dentin durch die Zahnpasta abgetragen wird.
Weißmacher-Versprechen: Seit Veröffentlichung 1/19 führen wir eine zusätzliche Untersuchung durch, wenn bei Zahnpasten spezielle „Weißmacher-Effekte“ ausgelobt sind. Um diese zu überprüfen, verwenden wir Proben aus Rinderzähnen, die menschlichen Zähnen vergleichbar sind. Sie werden geglättet, poliert und definiert eingefärbt. Dann putzen wir sie standardisiert mit einer Maschine – unterschiedlich lange, jeweils passend zur Werbeaussage. Davor und danach bestimmen wir die Helligkeit der Proben mit einem Messgerät. Aus der Differenz der Werte berechnen wir den „Weißmacher-Effekt“.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@monogram: Für die Kommentarfunktion bieten wir keine Suchfunktion an. Ältere Kommentare können sich auf frühere Testveröffentlichungen beziehen und sind daher für die aktuellen Testergebnisse nicht mehr relevant.
Wir gliedern unsere Testtabelle nach der Stärke des Abriebes von „sehr geringer Abrieb“ bis „hoher Abrieb“. Die Höhe des Abriebs fließt – mit Ausnahme der Sensitiv Zahnpasten - nicht in die Bewertung mit ein. Gesunden Zähnen kann auch ein hoher Abrieb nichts anhaben. Bei freiliegenden Zahnhälsen und empfindlichen Zähnen empfiehlt sich dagegen ein niedriger Abrieb.
@komplett_durchgetestet: Um unseren Produktfinder auf test.de aktuell zu halten, befragen wir regelmäßig die Anbieter, ob die getesteten Produkte in testrelevanten Kriterien noch unverändert erhältlich sind. Teilt uns ein Anbieter mit, dass ein Testprodukt geändert wurde oder nicht mehr auf dem Markt verfügbar ist, entfernen wir es aus unserem Produktfinder. Kaufland hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Bevola Whitening Mitte des Jahres verändert wurde.
Guten Abend, Danke für Ihre Antwort. Leider war dies aber nicht die Antwort auf meine Frage. Es ging nicht darum, warum diese Zahnpaste nicht (erneut) getestet wurde, sondern darum, warum diese aus den Übersichten der Online-Testergebnisse von 11/2023 verschwunden ist und dort ist der Platz 2 nun der Platz 1, Platz 3 nun Platz 2, usw.
Für das Verschwinden bei gleichzeitigem Beibehalten der anderen Zahnpaste muss es doch einen Grund geben (?).
@komplett_durchgetestet: Für jeden Test müssen wir eine neue Produktauswahl treffen. Dabei spielt die Marktbedeutung der Produkte eine wichtige Rolle. Da die Testplätze begrenzt sind, können wir nur eine bestimmt Anzahl an Pasten in den Test aufnehmen. Die Kaufland Bevola Whitening konnten wir diesmal leider nicht berücksichtigen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Punkt 1:
Wie wäre es mit einer Suchfunktion in den Kommentaren, bei mehr als 450 Kommentaren, um vielleicht nicht noch mal alles auszubreiten ...
Punkt 2:
Colgate Max White Ultra Freshness Pearls ist die einzige mit "sehr gut" Entfernung von Verfärbungen bei gleichzeitig niedrigem Abrieb, nur übertroffen von Elmex Zahnschmelz Professional Weiss-Schmelz, aber dann mit mittlerem Abrieb. Die erstere wäre dann der echte Testsieger (Preis hin oder her), aber warum wurde der Abrieb nicht quantifiziert?
Besten Dank und HG aus HH