Im Test: 33 Weinblätter (exemplarisch), davon 22 gefüllt und 11 ungefüllt. 23 Produkte stammten aus Fertigpackungen, 10 Weinblätter wurden als lose Ware in Kaufhäusern, Feinkostläden und Markthallen eingekauft.
Einkauf der Prüfmuster: Dezember 2003.
Preise: Grundlage der Berechnung: von uns bezahlte Einkaufspreise.
Belastung mit Pflanzenschutzmitteln
Die Weinblätter wurden nach dem Entfernen der Füllung auf mehr als 370 Pestizide untersucht. Die Probenvorbereitung erfolgte gemäß der Empfehlung der AG Pestizide der Lebensmittelchemischen Gesellschaft von 1995.
Chemisch-analytische Prüfungen
Pflanzenschutzmittel gemäß DFG S 19: ASU (Amtliche Sammlung von Untersuchungsmethoden) L 00.00-34;
N-Methylcarbamate: In Anlehnung an ASU L 29.00-6;
Benzimidazole: In Anlehnung an eine Methode der CVUA Stuttgart Anastassiades, M. et al.; Deutsche Lebensmittel-Rundschau (1997) 93 (10); 316-327;
Dithiocarbamate: ASU L 00.00-49/3;
Schwefel: In Anlehnung an DFG 184-A;
Kupfer: In Anlehnung an DFG 147-A.
Höchstmengen
Grundlage für die Bewertung der Ergebnisse ist die Rückstands-Höchstmengenverordnung vom 21. Oktober 1999, zuletzt geändert am 5. November 2003 durch die 8. Änderungsverordnung. Richtwert war die Höchstmenge für frische Kräuter. Wo es diese nicht gab, haben wir uns am Wert für Gemüse beziehungsweise für „andere pflanzliche Lebensmittel“ orientiert.
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