Verstecktes Risiko Urteil gegen Prokon

Das Windkraftunternehmen Prokon darf nicht mehr einseitig die Vorteile seiner Genussscheine bewerben, ohne auf die Risiken dieser Geldanlage hinzuweisen. So urteilte das Landgericht Itzehoe auf eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg (Az. 5 O 66/10). Finanztest hatte die Werbung bereits im vergangenen Jahr (siehe Meldung „Windige Werbung“ aus Finanztest 04/2010) kritisiert. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

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  • Vertrauenssache13 am 21.01.2014 um 19:42 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Grund: Mehrfachpostings mit gleichem Wortlaut (in diesem Fall zu sämtlichen Prokonveröffentlichungen) werden gelöscht (dda)