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Alle Testergebnisse für Versicherungen auf Reiseportalen 12/2019Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Alle Tarife mit Selbstbeteiligung. Bei allen Tarifen auf den Portalen verlangt der Versicherer vom Kunden eine Selbstbeteiligung an den Stornogebühren des Reiseveranstalters. Meist zahlt der Kunde 20 Prozent des Schadens selbst. Bei HolidayCheck und Urlaubsguru fällt die Selbstbeteiligung nur an, wenn der Kunde die Reise aufgrund einer ambulant behandelten Erkrankung absagt oder abbricht.
Maximale Reisedauer. Die Reisedauer ist beim Reiseabbruch oft begrenzt. Wir geben an, wie lange eine einzelne Reise dann dauern darf.
Reiserücktritt (65 %)
Allgemeine Prüfpunkte
- Gibt es einen Verzicht auf Selbstbeteiligung, verbraucherfreundliche Fristen für Abschluss und Kündigung, mögliche Reisedauer von mindestens einem Jahr, Geltung für jedes Alter und sind bei Familientarifen volljährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
- Wird auch eine bei Reisebuchung bezahlte Vermittlungsgebühr erstattet?
- Ist klar geregelt, dass der Versicherer voll leistet, wenn der Versicherungsfall zuerst ihm gemeldet wird, der Kunde aber auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen könnte?
- Greift der Schutz, wenn nicht nur dem Versicherten oder einer mitreisenden Person, sondern einer „Risikoperson“ (etwa einem Elternteil) etwas zustößt?
- Erkennt der Versicherer neben nahen Angehörigen weitere wichtige Risikopersonen an, zum Beispiel Lebenspartner oder -gefährten oder Personen, die minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen?
- Gibt es bei gemeinsam gebuchten Reisen Einschränkungen bei der Anzahl der Mitreisenden und müssen diese gemeinsam versichert sein?
Weitere Prüfkriterien
- Gibt es Ausschlüsse bei Schwangerschaft, Vorerkrankungen, chronischen psychischen Erkrankungen, Pandemien oder wenn medizinische Maßnahmen an nicht körpereigenen Organen wie einer transplantierten Niere oder an Hilfsmitteln wie Herzschrittmachern oder Hörgeräten notwendig sind?
- Ist klar geregelt, welche Erkrankung versichert ist?
- Ist hierbei die Beweislast zwischen Versicherer und Versichertem fair verteilt?
- Zahlt der Versicherer auch bei Vorerkrankungen, die lange nicht behandelt werden mussten?
- Zahlt der Versicherer bei Impfunverträglichkeit oder einem Termin für eine Organspende?
- Zahlt er bei Arbeitsplatzverlust, -wechsel oder Antritt einer neuen Arbeit?
- Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte im Reisezeitraum eine Prüfung wiederholen müssen?
- Zahlt er, wenn der Versicherte wegen eines erheblichen Schadens am Eigentum des Versicherten oder dem einer Risikoperson die Reise absagen muss?
- Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte die Reise wegen eines Terroranschlags stornieren, der sich kurz vor Reiseantritt am Urlaubsort oder in dessen Nähe ereignete?
- Springt der Versicherer ein, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten, und übernimmt er die zusätzlichen Kosten der Anreise und Entschädigung für entgangene Reiseleistungen?
- Zahlt er auch, wenn öffentliche Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und deshalb der Zug oder Flug verpasst wird?
Reiseabbruch (25 %)
Reiseabbruch und -unterbrechung
Übernimmt der Versicherer zusätzliche Reisekosten und erstattet er nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, wenn der Versicherte die Reise abbrechen oder unterbrechen muss?
Günstig ist es, wenn der Versicherer bei Abbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reise den gesamten Reisepreis erstattet. Wir haben auch geprüft, ob der Versicherer bei Abbruch entgangene Reiseleistungen ohne Abzüge erstattet.
Der Versicherer soll mindestens folgende Abbruchgründe anerkennen: Erkrankung, Tod, Unfall, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Termin zur Organspende, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeitsplatzes, neuer Arbeitsplatz.
Verspätete Rückkehr
Erstattet der Versicherer zusätzliche Rückreisekosten und Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung?
Dafür soll er mindestens folgende Gründe anerkennen: Erkrankung, Tod, Unfall, Komplikation bei Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigentum, Elementarereignisse wie Erdbeben, die Erkrankung einer mitreisenden Person oder wenn sich die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als zwei Stunden verzögert.
Verständlichkeit (10 %)
Bewertet haben wir die Unterlagen für die Kunden nach Lesbarkeit, Verständlichkeit, Übersichtlichkeit, Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit.
Gut ist es beispielsweise, wenn kurze Sätze ohne komplizierte Verschachtelungen verwendet werden.
Maßstab war unter anderem der Verständlichkeitsindex der Universität Hohenheim.
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Kommentarliste
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@alle: Wir empfehlen, Reiseversicherungen immer direkt beim Versicherungsunternehmen abzuschließen. (TK)
HanseMerkur - Vorsicht Abzocke!!! Wenn man eine Versicherung für eine Reise abschließt, wird die kommenden Jahre weiter abgebucht. Ich habe die Reiseversicherung für eine Iran-Reise benötigt - natürlich einmalig - wie die meisten wohl. Unbewusst (im Kleingedruckten) landet man aber in einer jährlichen Abofalle!!! Niemals wieder!!!!
@reiner_1: Bei Jahresversicherungen versichert man nicht die Summe aller Reisen. Die gesamte Versicherungssumme gilt für jede einzelne Reise. Beträgt die Versicherungssumme also z.B. 2000 Euro, dann darf jede einzelne Reise in dem Versicherungsjahr 2000 Euro kosten, die Versicherungssumme „lebt“ also jedes Mal wieder neu „auf“. Ob Ihr Versicherer sich auf eine Reduzierung der Versicherungssumme wegen dieses Irrtums einlässt, müssen Sie bei Ihrer Versicherung erfragen und wäre reine Kulanz. (TK)
Hallo,
wir haben eine Jahresreiserücktritt bei der Würzburger (Basispaket) abgeschossen.
Diese soll zwei Urlaubsreisen abdecken. Da wir nun einen Urlaub in Italien stornierten und somit nur noch eine Urlaubsreise abgedeckt werden muss, kann nun die Versicherung auf eine kleinere Versicherungssumme (= 1 Urlaub) verändert werden?
Danke
Kommentar vom Autor gelöscht.