Versicherungen auf Reiseportalen

So haben wir getestet

Versicherungen auf Reiseportalen Alle Testergebnisse für Ver­sicherungen auf Reiseportalen 12/2019 freischalten

Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

Alle Tarife mit Selbst­beteiligung. Bei allen Tarifen auf den Portalen verlangt der Versicherer vom Kunden eine Selbst­beteiligung an den Storno­gebühren des Reise­ver­anstalters. Meist zahlt der Kunde 20 Prozent des Schadens selbst. Bei HolidayCheck und Urlaubs­guru fällt die Selbst­beteiligung nur an, wenn der Kunde die Reise aufgrund einer ambulant behandelten Erkrankung absagt oder abbricht.

Maximale Reisedauer. Die Reisedauer ist beim Reise­abbruch oft begrenzt. Wir geben an, wie lange eine einzelne Reise dann dauern darf.

Reiser­ücktritt (65 %)

Allgemeine Prüf­punkte

  • Gibt es einen Verzicht auf Selbst­beteiligung, verbraucherfreundliche Fristen für Abschluss und Kündigung, mögliche Reisedauer von mindestens einem Jahr, Geltung für jedes Alter und sind bei Familien­tarifen voll­jährige Kinder in Ausbildung mitversichert?
  • Wird auch eine bei Reise­buchung bezahlte Vermitt­lungs­gebühr erstattet?
  • Ist klar geregelt, dass der Versicherer voll leistet, wenn der Versicherungs­fall zuerst ihm gemeldet wird, der Kunde aber auch eine andere Versicherung in Anspruch nehmen könnte?
  • Greift der Schutz, wenn nicht nur dem Versicherten oder einer mitreisenden Person, sondern einer „Risik­operson“ (etwa einem Eltern­teil) etwas zustößt?
  • Erkennt der Versicherer neben nahen Angehörigen weitere wichtige Risik­opersonen an, zum Beispiel Lebens­partner oder -gefährten oder Personen, die minderjäh­rige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen?
  • Gibt es bei gemein­sam gebuchten Reisen Einschränkungen bei der Anzahl der Mitreisenden und müssen diese gemein­sam versichert sein?

Weitere Prüfkriterien

  • Gibt es Ausschlüsse bei Schwangerschaft, Vorerkrankungen, chro­nischen psychischen Erkrankungen, Pandemien oder wenn medizi­nische Maßnahmen an nicht körper­eigenen Organen wie einer trans­plantierten Niere oder an Hilfs­mitteln wie Herz­schritt­machern oder Hörgeräten notwendig sind?
  • Ist klar geregelt, welche Erkrankung versichert ist?
  • Ist hierbei die Beweislast zwischen Versicherer und Versichertem fair verteilt?
  • Zahlt der Versicherer auch bei Vorerkrankungen, die lange nicht behandelt werden mussten?
  • Zahlt der Versicherer bei Impfun­verträglich­keit oder einem Termin für eine Organspende?
  • Zahlt er bei Arbeits­platz­verlust, -wechsel oder Antritt einer neuen Arbeit?
  • Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte im Reise­zeitraum eine Prüfung wieder­holen müssen?
  • Zahlt er, wenn der Versicherte wegen eines erheblichen Schadens am Eigentum des Versicherten oder dem einer Risik­operson die Reise absagen muss?
  • Zahlt der Versicherer, wenn Versicherte die Reise wegen eines Terror­anschlags stornieren, der sich kurz vor Reiseantritt am Urlaubs­ort oder in dessen Nähe ereignete?
  • Springt der Versicherer ein, wenn Versicherte ihre Reise aus einem versicherten Grund zu spät antreten, und über­nimmt er die zusätzlichen Kosten der Anreise und Entschädigung für entgangene Reise­leistungen?
  • Zahlt er auch, wenn öffent­liche Verkehrs­mittel mehr als zwei Stunden Verspätung haben und deshalb der Zug oder Flug verpasst wird?

Reise­abbruch (25 %)

Reise­abbruch und -unter­brechung

Über­nimmt der Versicherer zusätzliche Reise­kosten und erstattet er nicht in Anspruch genom­mene Reise­leistungen, wenn der Versicherte die Reise abbrechen oder unter­brechen muss?

Günstig ist es, wenn der Versicherer bei Abbruch inner­halb der ersten Hälfte der Reise den gesamten Reise­preis erstattet. Wir haben auch geprüft, ob der Versicherer bei Abbruch entgangene Reise­leistungen ohne Abzüge erstattet.

Der Versicherer soll mindestens folgende Abbruch­gründe anerkennen: Erkrankung, Tod, Unfall, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Termin zur Organspende, Schaden am Eigentum, Verlust des Arbeits­platzes, neuer Arbeits­platz.

Verspätete Rück­kehr

Erstattet der Versicherer zusätzliche Rück­reise­kosten und Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung?

Dafür soll er mindestens folgende Gründe anerkennen: Erkrankung, Tod, Unfall, Komplikation bei Schwangerschaft, Bruch von Prothesen, Schaden am Eigentum, Elementar­ereig­nisse wie Erdbeben, die Erkrankung einer mitreisenden Person oder wenn sich die Rück­reise wegen Verspätung eines öffent­lichen Verkehrs­mittels um mehr als zwei Stunden verzögert.

Verständlich­keit (10 %)

Bewertet haben wir die Unterlagen für die Kunden nach Lesbarkeit, Verständlich­keit, Über­sicht­lich­keit, Voll­ständig­keit und Wider­spruchs­freiheit.

Gut ist es beispiels­weise, wenn kurze Sätze ohne komplizierte Verschachte­lungen verwendet werden.

Maßstab war unter anderem der Verständlich­keits­index der Universität Hohen­heim.

Mehr zum Thema

16 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.06.2020 um 15:13 Uhr
    Vorsicht

    @alle: Wir empfehlen, Reiseversicherungen immer direkt beim Versicherungsunternehmen abzuschließen. (TK)

  • mirk1979 am 04.06.2020 um 13:58 Uhr
    Vorsicht bei HanseMerkur

    HanseMerkur - Vorsicht Abzocke!!! Wenn man eine Versicherung für eine Reise abschließt, wird die kommenden Jahre weiter abgebucht. Ich habe die Reiseversicherung für eine Iran-Reise benötigt - natürlich einmalig - wie die meisten wohl. Unbewusst (im Kleingedruckten) landet man aber in einer jährlichen Abofalle!!! Niemals wieder!!!!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.05.2020 um 08:38 Uhr
    Stornierung der Reiserücktrittsversicherung

    @reiner_1: Bei Jahresversicherungen versichert man nicht die Summe aller Reisen. Die gesamte Versicherungssumme gilt für jede einzelne Reise. Beträgt die Versicherungssumme also z.B. 2000 Euro, dann darf jede einzelne Reise in dem Versicherungsjahr 2000 Euro kosten, die Versicherungssumme „lebt“ also jedes Mal wieder neu „auf“. Ob Ihr Versicherer sich auf eine Reduzierung der Versicherungssumme wegen dieses Irrtums einlässt, müssen Sie bei Ihrer Versicherung erfragen und wäre reine Kulanz. (TK)

  • reiner_1 am 21.05.2020 um 14:45 Uhr
    Stornierung der Reiserücktrittsversicherung möglic

    Hallo,
    wir haben eine Jahresreiserücktritt bei der Würzburger (Basispaket) abgeschossen.
    Diese soll zwei Urlaubsreisen abdecken. Da wir nun einen Urlaub in Italien stornierten und somit nur noch eine Urlaubsreise abgedeckt werden muss, kann nun die Versicherung auf eine kleinere Versicherungssumme (= 1 Urlaub) verändert werden?
    Danke

  • reiner_1 am 21.05.2020 um 14:35 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.