Versicherungen auf Reiseportalen

So haben wir getestet

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Versicherungen auf Reiseportalen Alle Testergebnisse für Ver­sicherungen auf Reiseportalen 12/2019

Im Test

Wir haben für zehn umsatz­starke Reiseportale geprüft, welche Qualität die bei der Buchung von Pauschalr­eisen angebotenen Versicherungen haben. Bei den Portalen handelt es sich um Vermittler von Reisen verschiedener Reise­ver­anstalter. Stichtag unserer Unter­suchung war der 25. September 2019.

Unter­suchungen

Wir haben anhand von vier fiktiven Reisebei­spielen geprüft, welche Versicherungen im Zusammen­hang mit der Reise­buchung angeboten werden. Unsere Beispiel­kunden waren Familien, Einzel­personen, Senioren und Paare. Wir haben die ersten Angebote untersucht, die den Kunden vor endgültiger Bestätigung der zahlungs­pflichtigen Buchung ange­zeigt wurden.

Bewertet haben wir sowohl die einzeln auf den Reiseportalen angebotenen Reise­rücktritts- und -abbruch­versicherungen als auch die entsprechenden Bausteine der auf den Reiseportalen erhältlichen Versicherungs­pakete. Auch die in den Versicherungs­paketen in der Regel enthaltenen Auslands­reise-Kranken­versicherungen haben wir bewertet.

Bewertung der Reise­rücktritts- und -abbruch­versicherung.

Grund­lage sind die Test­kriterien der Unter­suchung der Reiserücktritts- und –abbruchversicherungen.

Bei allen Tarifen auf den Portalen verlangt der Versicherer vom Kunden eine Selbst­beteiligung an den Storno­gebühren des Reise­ver­anstalters. Das führte zu Punkt­abzug. Meist zahlt der Kunde 20 Prozent des Schadens selbst. Bei HolidayCheck und Urlaubs­guru fällt die Selbst­beteiligung nur an, wenn der Kunde die Reise aufgrund einer ambulant behandelten Erkrankung absagt oder abbricht.

Bewertung der Auslands­reise-Kranken­versicherung.

Grund­lage sind die Test­kriterien der Unter­suchung der Auslandsreise-Krankenversicherungen.

Die Bewertung der Auslands­reise-Kranken­versicherung wurde um eine halbe Note abge­wertet, wenn das Urteil für die allgemeinen Tarifbedingungen mangelhaft war. Abwertungen führen generell dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf die Bewertung auswirken. Bei vier Portalen ist auch bei der Auslands­kranken­versicherung eine Selbst­beteiligung vorgesehen. Ist im Ausland eine Behand­lung notwendig, zahlt der Kunde in der Regel 100 Euro aus der eigenen Tasche.

Höchst­eintritts­alter. Kunden, die das angegebene Alter über­schreiten, können den Vertrag nicht abschließen oder erhalten den für Familien meist güns­tigeren Familien­tarif nicht. Bei Familien­tarifen gilt das Alter für die älteste versicherte Person.

Kinder bis zum Alter von ... Jahren mitversichert. Kinder sind bis zum angegebenen Alter im Familien­tarif mitversichert – voll­jährige Kinder meist nur, wenn Sie in Ausbildung oder unter­halts­berechtigt sind.

Weitere Unter­suchungen

Wir haben weitere Merkmale der angebotenen Versicherungen und der Reiseportale erfasst, aber nicht bewertet:

Beitrag für Versicherungs­paket (Preisbeispiele). Der Beitrag hängt vom Reise­preis und Leistungs­umfang des Tarifs und teil­weise vom Alter des Versicherten ab. Der angegebene Beitrag gilt für alle im Paket enthaltenen Versicherungen.

Jahres­verträge. Wir haben den Beitrag für ein Jahr angegeben. Jede einzelne Reise im Jahr ist bis zum versicherten Reise­preis abge­sichert. Zusätzlich haben wir angegeben, wie hoch der Reise­preis im zweiten Versicherungs­jahr ist.

Vertrag für eine Reise. Bei Versicherungs­paketen für Einzel­reisen unterscheidet sich der Beitrag aufgrund der darin enthaltenen Auslands­kranken­versicherung meist nach dem Reiseziel. Für Reisen inner­halb Europas sind die Beiträge teil­weise güns­tiger.

Höchst­versicherungs­summe. Der Wert gibt die maximal mögliche Versicherungs­summe pro Reise an. Bei Familien­verträgen gilt sie pro Reise und Familie.

Ombuds­mann. Bei Streit mit dem Versicherer können Kunden kostenlos am Schlichtungs­verfahren des Versicherungs­ombuds­mannes oder des Ombuds­mannes Private Kranken- und Pflege­versicherung teilnehmen. Für die Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung und die meisten Paket­bausteine ist der Versicherungsombudsmann zuständig. Er kann bis zu einem Streit­wert von 10.000 Euro verbindlich entscheiden.

Über Streitig­keiten bezüglich der Auslands­reise-Kranken­versicherung entscheidet der PKV-Ombudsmann. Er spricht im Streitfall eine Empfehlung aus. Dazu muss der Versicherer Mitglied im PKV- Verband sein.

Allianz Travel/AWP P&C und Ergo Reise­versicherung nehmen nicht am Verfahren des PKV-Ombuds­manns teil, die Ergo Reise­versicherung auch nicht am Verfahren des Versicherungs­ombuds­manns.

Reiseportale. Für die Reise­buchungs­portale haben unsere Tester außerdem noch folgende Merkmale erfasst:

  • Gibt es eine Auswahl von Produkten verschiedener Anbieter?
  • Können Kunden zwischen Verträgen für einzelne Reisen und Jahres­verträgen wählen?
  • Können Kunden zwischen Produktpaketen und einzelnen Reise­versicherungs­produkten wählen?
  • Verlängern sich Jahres­verträge auto­matisch um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht zwischen­zeitlich kündigt? Erhöht sich der Beitrag im zweiten Jahr?
  • Wie werden Kunden bei Abwahl des Versicherungs­schutzes auf Risiken und Kosten im Schadens­fall aufmerk­sam gemacht?
  • Wir haben auch geprüft, ob der Versicherungs­schutz voreinge­stellt ist. Das war bei keinem der Portale der Fall.
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16 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 04.06.2020 um 15:13 Uhr
Vorsicht

@alle: Wir empfehlen, Reiseversicherungen immer direkt beim Versicherungsunternehmen abzuschließen. (TK)

mirk1979 am 04.06.2020 um 13:58 Uhr
Vorsicht bei HanseMerkur

HanseMerkur - Vorsicht Abzocke!!! Wenn man eine Versicherung für eine Reise abschließt, wird die kommenden Jahre weiter abgebucht. Ich habe die Reiseversicherung für eine Iran-Reise benötigt - natürlich einmalig - wie die meisten wohl. Unbewusst (im Kleingedruckten) landet man aber in einer jährlichen Abofalle!!! Niemals wieder!!!!

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.05.2020 um 08:38 Uhr
Stornierung der Reiserücktrittsversicherung

@reiner_1: Bei Jahresversicherungen versichert man nicht die Summe aller Reisen. Die gesamte Versicherungssumme gilt für jede einzelne Reise. Beträgt die Versicherungssumme also z.B. 2000 Euro, dann darf jede einzelne Reise in dem Versicherungsjahr 2000 Euro kosten, die Versicherungssumme „lebt“ also jedes Mal wieder neu „auf“. Ob Ihr Versicherer sich auf eine Reduzierung der Versicherungssumme wegen dieses Irrtums einlässt, müssen Sie bei Ihrer Versicherung erfragen und wäre reine Kulanz. (TK)

reiner_1 am 21.05.2020 um 14:45 Uhr
Stornierung der Reiserücktrittsversicherung möglic

Hallo,
wir haben eine Jahresreiserücktritt bei der Würzburger (Basispaket) abgeschossen.
Diese soll zwei Urlaubsreisen abdecken. Da wir nun einen Urlaub in Italien stornierten und somit nur noch eine Urlaubsreise abgedeckt werden muss, kann nun die Versicherung auf eine kleinere Versicherungssumme (= 1 Urlaub) verändert werden?
Danke

reiner_1 am 21.05.2020 um 14:35 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.