So haben wir getestet
Im Test
Wir haben für zehn umsatzstarke Reiseportale geprüft, welche Qualität die bei der Buchung von Pauschalreisen angebotenen Versicherungen haben. Bei den Portalen handelt es sich um Vermittler von Reisen verschiedener Reiseveranstalter. Stichtag unserer Untersuchung war der 25. September 2019.
Untersuchungen
Wir haben anhand von vier fiktiven Reisebeispielen geprüft, welche Versicherungen im Zusammenhang mit der Reisebuchung angeboten werden. Unsere Beispielkunden waren Familien, Einzelpersonen, Senioren und Paare. Wir haben die ersten Angebote untersucht, die den Kunden vor endgültiger Bestätigung der zahlungspflichtigen Buchung angezeigt wurden.
Bewertet haben wir sowohl die einzeln auf den Reiseportalen angebotenen Reiserücktritts- und -abbruchversicherungen als auch die entsprechenden Bausteine der auf den Reiseportalen erhältlichen Versicherungspakete. Auch die in den Versicherungspaketen in der Regel enthaltenen Auslandsreise-Krankenversicherungen haben wir bewertet.
Bewertung der Reiserücktritts- und -abbruchversicherung.
Grundlage sind die Testkriterien der Untersuchung der Reiserücktritts- und –abbruchversicherungen.
Bei allen Tarifen auf den Portalen verlangt der Versicherer vom Kunden eine Selbstbeteiligung an den Stornogebühren des Reiseveranstalters. Das führte zu Punktabzug. Meist zahlt der Kunde 20 Prozent des Schadens selbst. Bei HolidayCheck und Urlaubsguru fällt die Selbstbeteiligung nur an, wenn der Kunde die Reise aufgrund einer ambulant behandelten Erkrankung absagt oder abbricht.
Bewertung der Auslandsreise-Krankenversicherung.
Grundlage sind die Testkriterien der Untersuchung der Auslandsreise-Krankenversicherungen.
Die Bewertung der Auslandsreise-Krankenversicherung wurde um eine halbe Note abgewertet, wenn das Urteil für die allgemeinen Tarifbedingungen mangelhaft war. Abwertungen führen generell dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf die Bewertung auswirken. Bei vier Portalen ist auch bei der Auslandskrankenversicherung eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Ist im Ausland eine Behandlung notwendig, zahlt der Kunde in der Regel 100 Euro aus der eigenen Tasche.
Höchsteintrittsalter. Kunden, die das angegebene Alter überschreiten, können den Vertrag nicht abschließen oder erhalten den für Familien meist günstigeren Familientarif nicht. Bei Familientarifen gilt das Alter für die älteste versicherte Person.
Kinder bis zum Alter von ... Jahren mitversichert. Kinder sind bis zum angegebenen Alter im Familientarif mitversichert – volljährige Kinder meist nur, wenn Sie in Ausbildung oder unterhaltsberechtigt sind.
Weitere Untersuchungen
Wir haben weitere Merkmale der angebotenen Versicherungen und der Reiseportale erfasst, aber nicht bewertet:
Beitrag für Versicherungspaket (Preisbeispiele). Der Beitrag hängt vom Reisepreis und Leistungsumfang des Tarifs und teilweise vom Alter des Versicherten ab. Der angegebene Beitrag gilt für alle im Paket enthaltenen Versicherungen.
Jahresverträge. Wir haben den Beitrag für ein Jahr angegeben. Jede einzelne Reise im Jahr ist bis zum versicherten Reisepreis abgesichert. Zusätzlich haben wir angegeben, wie hoch der Reisepreis im zweiten Versicherungsjahr ist.
Vertrag für eine Reise. Bei Versicherungspaketen für Einzelreisen unterscheidet sich der Beitrag aufgrund der darin enthaltenen Auslandskrankenversicherung meist nach dem Reiseziel. Für Reisen innerhalb Europas sind die Beiträge teilweise günstiger.
Höchstversicherungssumme. Der Wert gibt die maximal mögliche Versicherungssumme pro Reise an. Bei Familienverträgen gilt sie pro Reise und Familie.
Ombudsmann. Bei Streit mit dem Versicherer können Kunden kostenlos am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmannes oder des Ombudsmannes Private Kranken- und Pflegeversicherung teilnehmen. Für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung und die meisten Paketbausteine ist der Versicherungsombudsmann zuständig. Er kann bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verbindlich entscheiden.
Über Streitigkeiten bezüglich der Auslandsreise-Krankenversicherung entscheidet der PKV-Ombudsmann. Er spricht im Streitfall eine Empfehlung aus. Dazu muss der Versicherer Mitglied im PKV- Verband sein.
Allianz Travel/AWP P&C und Ergo Reiseversicherung nehmen nicht am Verfahren des PKV-Ombudsmanns teil, die Ergo Reiseversicherung auch nicht am Verfahren des Versicherungsombudsmanns.
Reiseportale. Für die Reisebuchungsportale haben unsere Tester außerdem noch folgende Merkmale erfasst:
- Gibt es eine Auswahl von Produkten verschiedener Anbieter?
- Können Kunden zwischen Verträgen für einzelne Reisen und Jahresverträgen wählen?
- Können Kunden zwischen Produktpaketen und einzelnen Reiseversicherungsprodukten wählen?
- Verlängern sich Jahresverträge automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht zwischenzeitlich kündigt? Erhöht sich der Beitrag im zweiten Jahr?
- Wie werden Kunden bei Abwahl des Versicherungsschutzes auf Risiken und Kosten im Schadensfall aufmerksam gemacht?
- Wir haben auch geprüft, ob der Versicherungsschutz voreingestellt ist. Das war bei keinem der Portale der Fall.
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