Streik, Verspätung, Flug­ausfall Diese Entschädigungen stehen Flug­gästen zu

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Streik, Verspätung, Flug­ausfall - Diese Entschädigungen stehen Flug­gästen zu

Alles cancelled? Die EU-Flug­gast­rechte­ver­ordnung regelt die Passagierrechte bei Flug­ausfall, Verspätung und Über­buchung. © Getty Images / Image Source

Am Montag, 27. März, droht ein Streik auch auf den deutschen Flughäfen. Bis zu 600 Euro Entschädigung müssen Air­lines bei Verspätung oder Flug­ausfall zahlen.

Flugpassagiere haben in Europa umfassende Rechte, wenn ihre Flug­verbindung nicht klappt oder sich verspätet. Haben sie ihren Ziel­flughafen erst mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreicht, wurde ihr Flug annulliert oder wurden Passagiere wegen Über­buchung nicht mitgenommen, können ihnen je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zustehen. Voraus­setzung: Der Start­flughafen oder der Haupt­sitz der Air­line müssen in der EU liegen. Manche Fluggesell­schaften führen Annullierungen oder Verspätungen einfach auf „außergewöhnliche Umstände“ zurück und zahlen nicht. Damit kommen die Airlines nicht immer durch. Auch bei Streiks wirkt diese gern verwendete General­ausrede, um Entschädigungs­ansprüche abzu­wehren, keinesfalls immer.

Das Wichtigste in Kürze

Flug­gast­rechte im Über­blick

Ersatz. Wenn Ihr Flug gestrichen wurde oder sich enorm verspätet, wenden Sie sich an die Fluggesell­schaft. Sie muss sich um eine zumut­bare Ersatz­beför­derung kümmern. Haben Sie eine Idee, wie Sie alternativ ans Ziel kommen, schlagen Sie diese vor. Möglich ist etwa auch eine Zugfahrt. Sollten Sie keine Ersatz­beför­derung wollen, fordern Sie den Ticket­preis zurück.

Verpflegung und Hotel. Solange Sie auf eine Ersatz­beför­derung warten, ist die Air­line dazu verpflichtet, sich etwa um Verpflegung und gegebenenfalls auch um ein Hotel­ sowie die Fahrt dorthin zu kümmern. Fordern Sie dies ein.

Frist. Sie haben ab Ende des Jahres, in dem der Flug lag, drei Jahre Zeit, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Bis Ende 2022 können Sie also noch Entschädigung und Erstattung für Flüge aus dem Jahr 2019 verlangen.

Ansprüche bei Air­line stellen. Wenden Sie sich erst an die Air­line. Dabei helfen unsere Musterbriefe. Oft können Sie die Entschädigung aber auch über ein Online-Formular auf der Internetseite der Fluggesell­schaft beantragen (Links zu den Online-Anträgen der Air­lines finden Sie im Unter­artikel So fordern Sie Entschädigung). Alternativ können Sie auch die Smartphone-App „Flug­ärger“ der Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen nutzen. Sie hilft, Ihre Ansprüche gegen die Air­line zu ermitteln und diese am Ende über eine von der App erzeugte E-Mail bei der Fluggesell­schaft geltend zu machen (die App gibts im App Store und bei Google Play).

Schlichtung. Blockt die Air­line Ihre Forderungen ab, können Sie sich an einen Schlichter wenden. Ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) nicht zuständig, leitet sie Ihre Beschwerde an die Schlichter beim Bundesjustizamt weiter. Verläuft die Schlichtung erfolg­los, kann Ihnen ein Anwalt oder ein Inkasso­dienst helfen.

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263 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 02.02.2023 um 15:04 Uhr
Fluggastrechte gegenüber ausländischer Airline

@Herbstblues: Wer Verträge mit Händlern oder Dienstleistern mit Sitz in Lettland einen Vertrag abschließt, hat immer das Problem, dass der Sitz im Ausland eine beträchtliche Hürde zur Geltendmachung der Verbraucherrechte darstellt. Verbraucher können sich der Hilfe der europäischen Verbraucherzentrale bedienen, die berät und hilft bei der Geltendmachung Ihrer Rechte:
www.evz.de

www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/flugzeug/entschaedigung-nach-flugverspaetung-oder-flugausfall-wer-hilft-wirklich-wer-zockt-ab.html

Bitte berichten Sie uns, wenn Sie über die evz eine Klärung hinbekommen haben.

Herbstblues am 27.01.2023 um 18:29 Uhr
Fluggastrechte durchsetzbar ?

Das ist ja alles theoretisch schön und gut,was ihr schreibt, problematisch wird`s , wenn die Fluglinie im Ausland ansässig ist und nicht zahlt.
So geschehen im September 2022 auf dem Flug mit smartlynx, einer lettischen Linie. 12 Stunden Verspätung bei Abflug stellen Ansprüche auf Entschädigung nach EU-Recht.
Meine Anträge wurden sämtlich abgewimmelt, mit anderen Worten cool ausgesessen.
Nach anwaltlicher Beratung wurde deutlich gemacht. dass ein Anspruchstitel im Ausland nicht so vollstreckbar sei.
800,-€ kann ich in den Wind schreiben, trotz klarer Rechtsgrundlage,
Warentest, vielleicht mal eine Umfrage zur Durchsetzbarkeit von Fluggastrechten starten.
Mit besten Grüßen
W. Tauch

Nieda1 am 17.01.2023 um 19:07 Uhr

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Nieda1 am 17.01.2023 um 13:29 Uhr

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Nieda1 am 17.01.2023 um 13:27 Uhr

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