
Alles cancelled? Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Passagierrechte bei Flugausfall, Verspätung und Überbuchung. © Getty Images / Image Source
Betroffene eines Flugausfalls können einen zeitnahen Ersatzflug oder Erstattung des Ticketpreises fordern. In bestimmten Fällen haben sie Anspruch auf Entschädigung.
Flugpassagiere haben in Europa umfassende Rechte, wenn ihre Flugverbindung nicht klappt oder sich verspätet. Haben sie ihren Zielflughafen erst mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreicht, wurde ihr Flug annulliert oder wurden Passagiere wegen Überbuchung nicht mitgenommen, können ihnen je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zustehen. Voraussetzung: Der Startflughafen oder der Hauptsitz der Airline müssen in der EU liegen. Manche Fluggesellschaften führen Annullierungen oder Verspätungen einfach auf „außergewöhnliche Umstände“ zurück und zahlen nicht. Damit kommen die Airlines aber nicht immer durch. Auch bei Streiks wirkt diese gern verwendete Generalausrede, um Entschädigungsansprüche abzuwehren, keinesfalls immer (Bis zu 600 Euro bei Streik?).
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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Der hatte wohl schon mal Ärger mit Flugverspätungen, so wie ich auch im März mit der Fluglinie TAP (gute 4h Verspätung). Bisher habe ich das entweder mit der Airline direkt, mit Anwalt oder Online-Portal wie flightright geklärt. Dieses Mal versuchte ich es nach erfolgloser Kontaktaufnahme bei der TAP (die nur mit einem Standardschreiben, dass die Verspätung ja unter 3h gewesen sei, geantwortet hatte) mit der SÖP. Nach Antragstellung und Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, man möge sich "bis zu 3 Monate" gedulden und von Nachfragen absehen, warte ich nun seit 4 Monaten. Nach 3 Monaten kam eine Mail, das man sich mit "ungewöhnlich hohem Aufkommen" befassen müsse und es deswegen länger dauere. Andere Mitreisende haben mittlerweile ihr Geld via Anwalt bzw. flightright erhalten, ich warte immer noch... Und es ist immer noch ungewiss, ob ich letztlich nicht doch klagen muss, weil keine Schlichtung klappt. Wer es also eilig hat, ist bei der SÖP nicht so gut aufgehoben...
@OnniK12345. Machen Sie einfach Ihren Entschädigungsanspruch geltend. Wird die Entschädigung abgelehnt, können Sie sich nach einer erfolglosen Beschwerde an die Schlichtungsstelle wenden.
Hat jemand Erfahrung mit Entschädigung bei folgendem Sachverhalt:
Die Fluggäste waren nachweislich rechtzeitig - vier Stunden vor Abflug - am Check-In. Es gab ein organisatorisches Problem beim Check-In (vermutlich Einsatz von zu wenig Personal, zwischenzeitlich Schließung des Schalters wegen Überforderung) und eine insgesamt schlechte Organisation. Es wurde seitens der Fluggäste versucht aktiv Kontakt mit dem Flughafenpersonal aufzunehmen: Es wurde keine alternative Möglichkeit für einen Check-In an einem anderen Schalter ermöglicht. Der Flug konnte nicht angetreten werden. Es gab nac weiten Stunden Wartezeit einen Eratzflug der 15 Stunden später als der ursprüngliche Flug am Zielflughafen eingetroffen ist.
@Herbstblues: Wer Verträge mit Händlern oder Dienstleistern mit Sitz in Lettland einen Vertrag abschließt, hat immer das Problem, dass der Sitz im Ausland eine beträchtliche Hürde zur Geltendmachung der Verbraucherrechte darstellt. Verbraucher können sich der Hilfe der europäischen Verbraucherzentrale bedienen, die berät und hilft bei der Geltendmachung Ihrer Rechte:
www.evz.de
www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/flugzeug/entschaedigung-nach-flugverspaetung-oder-flugausfall-wer-hilft-wirklich-wer-zockt-ab.html
Bitte berichten Sie uns, wenn Sie über die evz eine Klärung hinbekommen haben.
Das ist ja alles theoretisch schön und gut,was ihr schreibt, problematisch wird`s , wenn die Fluglinie im Ausland ansässig ist und nicht zahlt.
So geschehen im September 2022 auf dem Flug mit smartlynx, einer lettischen Linie. 12 Stunden Verspätung bei Abflug stellen Ansprüche auf Entschädigung nach EU-Recht.
Meine Anträge wurden sämtlich abgewimmelt, mit anderen Worten cool ausgesessen.
Nach anwaltlicher Beratung wurde deutlich gemacht. dass ein Anspruchstitel im Ausland nicht so vollstreckbar sei.
800,-€ kann ich in den Wind schreiben, trotz klarer Rechtsgrundlage,
Warentest, vielleicht mal eine Umfrage zur Durchsetzbarkeit von Fluggastrechten starten.
Mit besten Grüßen
W. Tauch