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Testergebnisse für 13 Vermögenswirksame LeistungenIm Test
VL-Fondssparpläne bei Filialbanken, Direktbanken, Fondsbanken und Robo-Advisors sowie Banksparpläne und Sparpläne bei Wohnungsbaugenossenschaften.
VL mit Banksparplan
Wir haben mehrere Banken und Sparkassen angeschrieben und nach VL-Banksparplänen gefragt. Nur wenige bieten einen an. Wir nennen die lukrativsten Angebote. Für Sparpläne mit variablem oder festem Basiszins und Schlussbonus haben wir die Renditeerwartung nach sieben Jahren berechnet. Es ist berücksichtigt, dass nach sechs Jahren keine weiteren Einzahlungen mehr stattfinden.
VL bei Wohnungsbaugenossenschaften
Wir haben 13 Wohnungsbaugenossenschaften mit Spareinrichtung angeschrieben und nach VL-Verträgen gefragt, die lukrativsten nennen wir im Text. Wir haben die jährliche Rendite aus festem Basiszins und Schlussbonus berechnet.
VL mit ETF und Fonds
Wir haben Angebote von Filialbanken, Direktbanken, Fondsbanken und Robo-Advisors untersucht, den Vertriebsweg dargestellt und die Vertragskosten, Mindestraten sowie die Kosten für die Sparplanausführung verglichen. Außerdem zeigen wir, welche empfehlenswerten Welt-ETF oder akzeptablen aktiv gemanagten Welt-Aktienfonds für VL angeboten werden.
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Testergebnisse für 13 Vermögenswirksame Leistungen-
- Wie geht es weiter mit der Riester-Rente? Die Pläne der neuen Bundesregierung sind noch vage. Bestandskunden sollten sich aber nicht verunsichern lassen.
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- Mit ETF für die Rente sparen? Das geht mit Fondspolicen. Der Vergleich fondsgebundener Rentenversicherungen zeigt: Die ETF-Auswahl ist gut, die Kosten sind oft zu hoch.
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- Was lohnt sich nach Steuern mehr: Die direkte Anlage in Fonds oder eine fondsgebundene Rentenversicherung? Wir haben es durchgerechnet und sagen, was sich für wen eignet.
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Sie haben am 23.09.2024 geschrieben: "Für die VL-Sparpläne der Degussa-Kunden ändert sich nichts."
In einem Telefonat mit der Hotline der OLB habe ich in der letzten Woche erfahren, dass zum VL-Sparplan ein Girokonto zur Verrechnung gehört. Dieses Konto war bisher kostenfrei. Mit der Einführung neuer Kontomodelle ist das Girokonto jetzt nur noch unentgeltlich, wenn durchschnittlich 1.000 € auf dem Girokonto sind. Ansonsten sind monatlich 5 € Kontoführungsgebühren zu zahlen.
Frage: Kann man sich dagegen wehren oder bleibt mir und den anderen VL-Sparern nur die Kündigung?
@vormtor: Bekommen Sie über die Service-Hotline (069 50509069 nicht die notwendige Bescheinigung fürs Finanzamt, fordern Sie diese schriftlich ein, nebst Fristsetzung:
www.ing.de/hilfe/beschwerden
Passiert nichts und bleibt auch die Beschwerde bei der Bank erfolglos, ist der Weg zur Schlichtung offen:
https://bankenombudsmann.de
Meine Frau und ich nutzen die VL für die Tilgung eines Immobilienkredits. Laut Vermögensbildungsgesetz gibt es für diese Anlageform Arbeitnehmersparzulage (neun Prozent auf max. 940 Euro, d.h. 86 Euro p.a.), sofern die Einkommensgrenzen (80 Td. Euro zu versteuerndes Einkommen) nicht überschritten werden. Problem: Die ING nimmt die VL an und bucht sie auf das Darlehnskonto, aber sie meldet das nicht an das Finanzamt. Ohne die vom Vermögensbildungsgesetz vorgeschriebene elektronische Meldung der VL kann das Finanzamt den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage nicht bearbeiten. Hat jemand ebenfalls dieses Problem mit der ING? Und wie gehen andere Banken mit solchen Fällen um? Dass VL für die Tilgung von Immobilienkrediten genutzt werden, ist eher selten. Durch die deutlich erhöhten Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage sollte das aber kein Einzelfall sein.
Einen Rechtsanspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht. Welche Möglichkeiten Sie haben, können Sie Ihrem Arbeitsvertrag bzw. dem Tarifvertrag entnehmen. Manche Branchen bieten spezielle Lösungen dazu an, Stichwort Metallrente. Gibt es keine solche Vereinbarung, trägt der Arbeitgeber allein die Entscheidungsgewalt ob und in welche Verträge er vermögenswirksame Leistungen zahlt. Wenn Arbeitgeber zwei VL-Verträge anbieten, können Sie beide Prämien beanspruchen, wenn Sie die Verdienstgrenzen nicht überschreiten.
Ich habe zwei Fragen:
1. Gibt es ein Recht darauf 2 Verträge zu besparen? Also einen Bausparvertrag und einen ETF-VL-Vertrag um die Arbeitnehmersparzulage voll auszuschöpfen? Mein Arbeitgeber will nur einen Vertrag für mich besparen.
2. Könnte ich den ETF-VL-Vertrag auch mit 50 oder 100€ pro Monat besparen oder verliere ich dadurch das Anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage, weil ich dann mehr als die 400€/Jahr anlege?