Wie Sie Ihre VL am besten anlegen
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@TheBiostarfly: Nein, wenn Sie prämienberechtigt sind bekommen Sie die staatliche Förderung.
Guten Tag,
ich habe leider zu spät die Zahlungen durch meinen Arbeitgeber in meinen Bausparvertrag gestoppt, so dass jetzt noch im Ruhejahr zwei Einzahlungen vorgenommen wurden. Gibt es dadurch Probleme mit meinen Ansprüchen auf staatliche Förderung?
Vielen Dank
@Rudi: Bausparverträge lohnen sich derzeit nur für Sparer, die ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Sollten Sie dennoch diese Variante wählen, können Sie das Bausparguthaben auch auszahlen lassen, wenn noch keine Zuteilungsreife vorliegt.
Hallo,
meine Bausparkasse hat meinen bisher mit VL besparten Vertrag gekündigt. Ich habe seit längerem einen zweiten, bisher nicht besparten (aufgeschwatzten), Bausparvertrag mit einem Guthabenzins von 1%, den ich künftig mit den VL besparen könnte. Halten Sie es für sinnvoll diesen Vertrag zu "aktivieren" oder würden Sie ein VL-Depot bevorzugen? Der Bausparvertrag würde das Kapital bei der Nennsparrate wohl deutlich länger als 7 Jahre zu 1% binden, allerdings sind dafür bereits Abschlusskosten gezahlt worden und laufende Kosten fallen nicht an...
Eine Baufinanzierung ist nicht geplant. Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie besteht nicht.
Über eine kurze Einschätzung würde ich mich freuen.
@Börsenspecht: Die Übertragung der Depotkontenführung auf die Online- Plattform MorganFund allein ist kein Grund für die Kündigung eines VL-Sparplanes.
Stimmen Sie den neuen Bedingungen / der Übertragung des Depots nicht zu, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen der VL-Vertrag von der DWS gekündigt wird. Dann können Sie diesen nicht mehr weiter besparen. Wie bei anderen Kontomodellen auch, können Banken und Fondsgesellschaften auch für die Führung von VL-Anlagen die Bedingungen ändern und / oder eine Kontoführungsgebühr einführen. Die Konditionen der Anbieter können sich während der Vertragslaufzeit ändern, zwar nicht rückwirkend, aber für die Zukunft. Über diese Änderungen muss der Kunde im Voraus in Kenntnis gesetzt werden und für relevante Änderungen ist seine Zustimmung einzuholen.