In der Regel können sich Arbeitnehmer ihren VL-Vertrag frei aussuchen. Ob Banksparplan, Fondssparplan oder Bausparvertrag – wir beantworten die häufigsten Fragen.
Vermögenswirksame Leistungen
Wie Sie Ihre VL am besten anlegen
Muss ich dem Finanzamt Belege schicken, um die Sparzulage zu bekommen?
Nein, Sie beantragen die Sparzulage über Ihre Steuererklärung, aber Belege müssen Sie nicht beifügen. Der VL-Anbieter übermittelt die Daten direkt.
Lohnt sich ein VL-Vertrag bei den kleinen Summen überhaupt?
Klar. Wenn Sie Ihre VL-Verträge als zusätzliche Altersvorsorge betrachten, dann können Sie einige Tausend Euro ansammeln. Ein Beispiel: Sie schließen einen VL-Sparplan mit ETF auf den Weltaktienindex MSCI World ab und sparen 40 Euro monatlich. Entwickelt der Index sich weiter mit 7,7 Prozent pro Jahr wie im Schnitt der vergangenen 30 Jahre, dann können nach Abzug von Kosten nach 30 Jahren rund 44 000 Euro herauskommen. Auch wenn Sie statt 7,7 Prozent nur 2 Prozent Zinsen pro Jahr bekommen würden, etwa bei einem Banksparplan, hätten Sie nach 30 Jahren knapp 20 000 Euro.
Ich möchte aus meinem Vertrag aussteigen, obwohl die sieben Jahre noch nicht vorbei sind. Geht das?
Das kommt darauf an. Wenn Sie Sparzulage erhalten haben, dürfen Sie nur aus einem wichtigen Grund aussteigen, sonst verlieren Sie den Anspruch auf die Förderung (Glossar). Einige Banken erlauben bei Banksparplänen einen vorzeitigen Ausstieg ebenfalls nur aus wichtigen Gründen. Es kann sein, dass Sie dann den Schlussbonus nicht erhalten. Es können zudem zusätzliche Kosten anfallen, etwa bei der Degussa Bank. Beim Fondssparen ist eine vorzeitige Verfügung in der Regel möglich. Vorsicht: Die Fondsdepotbank kassiert auch dann das volle Depotentgelt von 84 Euro. Auch beim Bausparen kommen Sie vorzeitig an Ihr Geld, die Abschlussgebühr wird aber nicht erstattet.
Was passiert, wenn ich vor Ablauf der sieben Jahre in Rente gehe?
Wenn Sie das Geld brauchen, können Sie den Vertrag auflösen. Der Rentenbeginn ist allerdings kein Grund für eine vorzeitige Verfügung. Den Anspruch auf Sparzulage würden Sie verlieren.
Sie können den Vertrag aber auch bis zum Ende laufen lassen. Fragen Sie, ob Sie eventuell auch selbst weiterzahlen können. Auch Bausparverträge und viele Fondssparpläne können Sie noch weiterbesparen.
Brauche ich nach der Babypause einen neuen Vertrag?
Das kommt darauf an. Manche Anbieter erlauben es, den Vertrag nach der Babypause wieder aufleben zu lassen, bei anderen geht das nicht. Teilweise können Sie die Babypause mit eigenen Einzahlungen überbrücken. Ob das möglich ist, hängt vom Anbieter und der Vertragsart ab. Betroffene sollten sich beim Sparplananbieter rechtzeitig nach der genauen Regelung erkundigen.
Wichtig zu wissen: Solange kein Arbeitgeberzuschuss in den Vertrag fließt, entfällt die staatliche Förderung. Fragen Sie Ihren Anbieter nach seinen Regelungen.
Kann ich meine VL aufstocken? Mein Arbeitgeber zahlt nur 6,65 Euro.
Klar, das geht. Sie können zum Beispiel auf 33,33 Euro aufstocken, wenn Sie einen Aktienfonds besparen und die volle Zulage bekommen wollen. Zwölf mal 33,33 Euro ergeben den maximal geförderten Betrag von 400 Euro. Wenn Sie den VL-Sparplan der Degussa abschließen, können Sie sogar bis zu 100 Euro pro Monat einzahlen. Das Geld muss der Arbeitgeber überweisen.
Kann ich auch einen VL-Vertrag abschließen, wenn ich von meiner Firma gar keine VL kriege?
Ja, das geht. Sie geben eine Vertragsdurchschrift in der Personalstelle ab. Ihr Arbeitgeber überweist den von Ihnen gewünschten Betrag. Das ist interessant, wenn Sie Zulagen erhalten oder einen gut verzinsten Vertrag abschließen wollen, den Sie ohne VL nicht bekommen.
Kann ich Arbeitnehmersparzulage für zwei Verträge bekommen?
Ja, Sie können sowohl einen Aktienfondssparplan als auch einen Bausparvertrag abschließen und jeweils bis zur Höchstgrenze Förderung dafür bekommen.
Beispiel: Sie sparen jährlich 400 Euro in einen Aktienfonds und 470 Euro in einen Bausparvertrag. Dafür bekommen Sie 123 Euro Sparzulage, vorausgesetzt, Sie liegen unter den Einkommensgrenzen. Wenn Sie zusätzlich 512 Euro in den Bausparvertrag zahlen, erhalten Sie 45 Euro Wohnungsbauprämie dazu.
Mein VL-Fondssparplan wird fällig – muss ich ihn jetzt auszahlen lassen? Ich würde lieber warten, bis die Kurse an der Börse wieder steigen.
Kein Problem. Nach Ablauf der Siebenjahresfrist können Sie über Ihr Geld verfügen, müssen es aber nicht. Sie können die Fondsanteile auch für Ihren langfristigen Vermögensaufbau nutzen und im Depot lassen. Man sollte sich aber informieren, ob die Verwahrung dieser sogenannten freien Anteile zusätzliche Kosten verursacht. Dann ist es oft sinnvoll, sie in ein anderes Wertpapierdepot zu übertragen.
Meine Frau und ich würden gerne ein gemeinsames Depot eröffnen. Geht das?
Das handhaben die Anbieter unterschiedlich. Bei Deka geht das, viele andere Fondsgesellschaften bieten das nicht an.
Welche Bausparsumme soll ich wählen?
Es kommt darauf an, ob Sie später ein Darlehen aufnehmen oder den Bausparvertrag nur zum Sparen nutzen wollen. Wenn Sie den Renditebausparer der Bausparkasse Mainz wählen (Tarif „maxSparplus“) und monatlich 40 Euro einzahlen, dann passt eine Bausparsumme von 9 000 Euro.
Wenn Sie einen Vertrag abschließen, den Sie später zur Finanzierung verwenden wollen, ist die Sache nicht so einfach. Die passende Bausparsumme hängt nicht nur vom Bauspartarif ab, sondern auch davon, wie viel Sie monatlich sparen wollen und wann Sie das Geld voraussichtlich für Ihre Finanzierung benötigen.
- Ohne es zu wissen, verschenken viele Arbeitnehmer regelmäßig Geld: Sie lassen ihren Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) verfallen. Dabei ist es einfach,...
- Die Rechenprogramme der Stiftung Warentest helfen Ihnen, bei Ihren Kapitalanlagen den Überblick zu behalten. Mit ihnen berechnen Sie die Rendite Ihres Fondssparplans...
Guten Tag, ich habe leider zu spät die Zahlungen durch meinen Arbeitgeber in meinen Bausparvertrag gestoppt, so dass jetzt noch im Ruhejahr zwei Einzahlungen vorgenommen wurden. Gibt es dadurch Probleme mit meinen Ansprüchen auf staatliche Förderung? Vielen Dank
@Rudi: Bausparverträge lohnen sich derzeit nur für Sparer, die ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Sollten Sie dennoch diese Variante wählen, können Sie das Bausparguthaben auch auszahlen lassen, wenn noch keine Zuteilungsreife vorliegt.
Hallo, meine Bausparkasse hat meinen bisher mit VL besparten Vertrag gekündigt. Ich habe seit längerem einen zweiten, bisher nicht besparten (aufgeschwatzten), Bausparvertrag mit einem Guthabenzins von 1%, den ich künftig mit den VL besparen könnte. Halten Sie es für sinnvoll diesen Vertrag zu "aktivieren" oder würden Sie ein VL-Depot bevorzugen? Der Bausparvertrag würde das Kapital bei der Nennsparrate wohl deutlich länger als 7 Jahre zu 1% binden, allerdings sind dafür bereits Abschlusskosten gezahlt worden und laufende Kosten fallen nicht an... Eine Baufinanzierung ist nicht geplant. Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie besteht nicht. Über eine kurze Einschätzung würde ich mich freuen.
@Börsenspecht: Die Übertragung der Depotkontenführung auf die Online- Plattform MorganFund allein ist kein Grund für die Kündigung eines VL-Sparplanes. Stimmen Sie den neuen Bedingungen / der Übertragung des Depots nicht zu, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen der VL-Vertrag von der DWS gekündigt wird. Dann können Sie diesen nicht mehr weiter besparen. Wie bei anderen Kontomodellen auch, können Banken und Fondsgesellschaften auch für die Führung von VL-Anlagen die Bedingungen ändern und / oder eine Kontoführungsgebühr einführen. Die Konditionen der Anbieter können sich während der Vertragslaufzeit ändern, zwar nicht rückwirkend, aber für die Zukunft. Über diese Änderungen muss der Kunde im Voraus in Kenntnis gesetzt werden und für relevante Änderungen ist seine Zustimmung einzuholen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@TheBiostarfly: Nein, wenn Sie prämienberechtigt sind bekommen Sie die staatliche Förderung.
Guten Tag,
ich habe leider zu spät die Zahlungen durch meinen Arbeitgeber in meinen Bausparvertrag gestoppt, so dass jetzt noch im Ruhejahr zwei Einzahlungen vorgenommen wurden. Gibt es dadurch Probleme mit meinen Ansprüchen auf staatliche Förderung?
Vielen Dank
@Rudi: Bausparverträge lohnen sich derzeit nur für Sparer, die ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Sollten Sie dennoch diese Variante wählen, können Sie das Bausparguthaben auch auszahlen lassen, wenn noch keine Zuteilungsreife vorliegt.
Hallo,
meine Bausparkasse hat meinen bisher mit VL besparten Vertrag gekündigt. Ich habe seit längerem einen zweiten, bisher nicht besparten (aufgeschwatzten), Bausparvertrag mit einem Guthabenzins von 1%, den ich künftig mit den VL besparen könnte. Halten Sie es für sinnvoll diesen Vertrag zu "aktivieren" oder würden Sie ein VL-Depot bevorzugen? Der Bausparvertrag würde das Kapital bei der Nennsparrate wohl deutlich länger als 7 Jahre zu 1% binden, allerdings sind dafür bereits Abschlusskosten gezahlt worden und laufende Kosten fallen nicht an...
Eine Baufinanzierung ist nicht geplant. Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie besteht nicht.
Über eine kurze Einschätzung würde ich mich freuen.
@Börsenspecht: Die Übertragung der Depotkontenführung auf die Online- Plattform MorganFund allein ist kein Grund für die Kündigung eines VL-Sparplanes.
Stimmen Sie den neuen Bedingungen / der Übertragung des Depots nicht zu, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen der VL-Vertrag von der DWS gekündigt wird. Dann können Sie diesen nicht mehr weiter besparen. Wie bei anderen Kontomodellen auch, können Banken und Fondsgesellschaften auch für die Führung von VL-Anlagen die Bedingungen ändern und / oder eine Kontoführungsgebühr einführen. Die Konditionen der Anbieter können sich während der Vertragslaufzeit ändern, zwar nicht rückwirkend, aber für die Zukunft. Über diese Änderungen muss der Kunde im Voraus in Kenntnis gesetzt werden und für relevante Änderungen ist seine Zustimmung einzuholen.