Vermögens­wirk­same Leistungen

Von Abschluss bis Zulage – Fakten zum VL-Sparen

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Vermögens­wirk­same Leistungen - Wie Sie den Zuschuss von der Firma am besten vermehren

Nichts verschenken. Manche Arbeit­geber unterstützen den Vermögens­aufbau mit bis zu 40 Euro. © Getty Images / Westend61

In der Regel können sich Angestellte ihren VL-Vertrag frei aussuchen. Ob Bank­sparplan, Fonds­sparplan oder Bauspar­vertrag – wir beant­worten die häufigsten Fragen.

Vermögens­wirk­same Leistungen Testergebnisse für 13 Ver­mögens­wirk­same Leis­tungen

Ihre Fragen, unsere Antworten

Läuft ein Vertrag eigentlich immer genau sieben Jahre?

Das ist selten der Fall, nämlich nur, wenn Sie am 1. Januar mit den Einzahlungen beginnen. Wenn der Vertrag zu einem anderen Datum gestartet wird, läuft er weniger als sieben Jahre. Beispiel: Wer am 1. Mai 2023 mit dem VL-Sparen begonnen hat, zahlt die letzte Rate im April 2029 ein. Danach ruht der Vertrag bis Ende des Jahres 2029.

Kann ich notfalls vor Ablauf der sieben Jahre aussteigen?

Wenn Sie keine staatliche Förderung erhalten, ist das in der Regel möglich. Wer die Arbeitnehmer­spar­zulage bekommen hat, muss sie beim vorzeitigen Ausstieg zurück­zahlen. Bei Bank­sparplänen ist der vorzeitige Ausstieg mit dem Verzicht auf einen möglichen Schluss­bonus verbunden. Bei Bauspar­verträgen kommen Sparer zwar vorzeitig an ihr Geld, aber die anfangs gezahlte Abschluss­gebühr wirkt sich dann besonders negativ aus. Ratsam ist der Abbruch eines VL-Vertrages nicht. Unpro­blematisch ist es dagegen, bei einem Fonds­sparplan zwischen­zeitlich den besparten Fonds zu wechseln.

Was wird mit meinem VL-Vertrag, wenn ich in Eltern­zeit gehe?

In der Eltern­zeit fließen zwar keine Leistungen des Arbeit­gebers mehr, die Vertrags­lauf­zeit bleibt aber unver­ändert. Ob weiter einge­zahlt werden kann, hängt vom Anbieter und der Vertrags­art ab. Eine Einzahlung durch den Sparer während der Eltern­zeit oder bei Kurz­arbeit ist meist möglich. Betroffene sollten sich beim Sparplananbieter recht­zeitig nach der genauen Regelung erkundigen. Wichtig: Solange kein Arbeit­geber­zuschuss in den Vertrag fließt, entfällt die staatliche Förderung.

Kann ich meinen VL-Vertrag aufstocken? Mein Arbeit­geber zahlt weniger als 10 Euro.

Ja, in der Regel ist das auch sinn­voll, um am Ende eine nennens­werte Summe anzu­sparen. Das Geld muss allerdings in jedem Fall der Arbeit­geber über­weisen. Beim Bank­sparplan der Degussa Bank, dessen Rendite sich auch am herkömm­lichen Zins­markt sehen lassen kann, sind sogar Einzahlungen von bis zu 100 Euro pro Monat möglich.

Was passiert, wenn ich vor Ablauf der sieben Jahre in Rente gehe?

Wenn Sie das Geld brauchen, können Sie den Vertrag auflösen. Der Renten­beginn führt nicht zu einer vorzeitigen Auszahlung. Sie können den Vertrag auch bis zum Ende laufen lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem VL-Anbieter, ob es möglich ist, ihn auf eigene Rechnung zu besparen.

Muss ich meinen VL-Fonds­sparplan am Vertrags­ende auszahlen lassen – selbst unmittel­bar nach einem Börsencrash?

Nein, und es wäre auch eine sehr schlechte Idee, so zu verfahren. Fonds­sparer haben die Wahl, ob sie nach Ablauf des Sparplans über ihr Geld verfügen oder die Fonds­anteile behalten wollen. Wenn die Aktien­kurse zu diesem Zeit­punkt sehr ungünstig sind, sollten Sie mit dem Verkauf auf jeden Fall warten. Viele Sparer nutzen das VL- Fonds­sparen ohnehin für ihren lang­fristigen Vermögens­aufbau, indem sie nach Ablauf eines Vertrages sofort den nächsten folgen lassen. Das ist dann fast wie ein normaler ETF-Sparplan. Nachdem der Sparplan beendet ist, lassen sich die Fonds­anteile auch auf ein anderes Wert­papierdepot über­tragen. Das kann sinn­voll sein, wenn die Verwahrung dort kostenlos ist.

Muss ich dem Finanz­amt Belege schi­cken, um die Spar­zulage zu bekommen?

Nein, die Spar­zulage wird zwar über die Steuererklärung beantragt, aber Belege müssen Sie nicht beifügen. Der VL-Anbieter über­mittelt die Daten direkt an das Finanz­amt.

Lohnt sich ein VL-Vertrag angesichts der recht kleinen Summen über­haupt?

Klar. Wenn Sie Ihre VL-Verträge als zusätzliche Alters­vorsorge betrachten, dann können Sie einige Tausend Euro ansammeln. Ein Beispiel: Sie schließen einen VL-Sparplan mit ETF auf den Welt­aktien­index MSCI World ab und sparen 40 Euro monatlich. Entwickelt der Index sich weiter mit 7,7 Prozent pro Jahr wie im Schnitt der vergangenen 30 Jahre, dann können nach Abzug von Kosten nach 30 Jahren rund 44 000 Euro heraus­kommen.

Kann ich auch einen VL-Vertrag abschließen, wenn ich von meiner Firma gar keine VL kriege?

Ja, das geht. Sie geben eine Vertrags­durch­schrift in der Personal­stelle ab. Ihr Arbeit­geber über­weist den von Ihnen gewünschten Betrag. Das ist interes­sant, wenn Sie Zulagen erhalten oder einen gut verzinsten Vertrag abschließen wollen, den Sie ohne VL nicht bekommen.

Kann ich Arbeitnehmer­spar­zulage für zwei Verträge bekommen?

Ja, Sie können sowohl einen Aktienfonds­sparplan als auch einen Bauspar­vertrag abschließen und jeweils bis zur Höchst­grenze Förderung dafür bekommen.

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143 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 19.09.2023 um 11:28 Uhr
Vermögenswirksame Leistungen

@Cayman: Einen Rechtsanspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht. Welche Möglichkeiten Sie haben, können Sie Ihrem Arbeitsvertrag bzw. dem Tarifvertrag entnehmen. Manche Branchen bieten spezielle Lösungen dazu an, Stichwort Metallrente.

satgar am 19.09.2023 um 10:06 Uhr
@Cayman VL ist nicht gleich Betriebsrente

@Cayman Wenn es eine Betriebsrente ist, kann der Chef bestimmen, welcher Anbieter gemacht wird. Er hat bei der bAV das letzte Wort. Nur wenn es eine reine VL Anlage ist, kann man als Arbeitnehmer völlig frei entscheiden, wie man anlegen will. Wenn vorgegeben ist (z.B. auch durch einen Tarifvertrag), dass die VL in einer Betriebsrente einzusetzen sind, hat man als Arbeitnehmer da keine Handhabe.

Cayman am 19.09.2023 um 09:49 Uhr
VL: Vorgabe durch Betrieb rechtens?

Guten Morgen Liebes FT-Team!
Danke für viele tolle und wirksame Tipps, Berichte und (v.a. Fonds-) Tests!
Zur VL: dürfte der Arbeitgeber einen Vertragspartner/Sparform fest vorgeben? Im konkreten Fall ein Sparvertrag mit 2,5% Garantiezins. Ich fände einen ETF-Sparplan deutlich attraktiver, weiß aber nicht, wie ich ihn überzeugen könnte.
Dieser Sparvertrag ist auch eigentlich eher eine bAV/Entgeltumwandlung, die der Arbeitgeber mit bis zu 30€ unterstützt und keine reine VL, die ohne Eigenleistung funktioniert... Ist der Verweis auf diese Lösung ausreichend/rechtens, wenn konkret VL angefragt wird?
Besten Dank und viele Grüße

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.07.2023 um 12:53 Uhr
Degussa Banksparplan

@Schneiper: In der Ausgabe Finanztest August 2023 werden wir nicht über vermögenswirksame Leistungen berichten, Angaben darüber hinaus können wir leider nicht geben. Wir nehmen Ihre Anregung gern entgegen.

Schneiper am 11.07.2023 um 11:34 Uhr
Aktualisierte Informationen?

Guten Tag,
sind hier in nächster Zeit aktualisierte Informationen geplant? Die Degussa Bank bietet offenbar "nur" noch 6,5% Abschluss-Bonus. Durch denk Krieg wurden sicher einige Angebote angepasst.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!