Häufige Fragen zu VL: Von Abschluss bis Zulage
Stell Dir vor, Dein Arbeitgeber verschenkt Geld und Du nimmst es nicht an. Das ist kein Witz, viele Arbeitnehmer lassen tatsächlich Leistungen einfach liegen, die ihnen zustehen. Eine Patentlösung, die für jeden gleich günstig ist, gibt es nicht. In der Regel macht der Chef keine Vorgaben für die Art des VL-Vertrags. Ob Banksparplan, Fondssparplan, Bausparvertrag oder Baukredittilgung – hier beantworten wir die häufigsten Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Muss ich dem Finanzamt Belege schicken, um die Sparzulage zu bekommen?
Nein, Sie beantragen die Sparzulage über Ihre Steuererklärung, aber Belege müssen Sie nicht beifügen. Der VL-Anbieter übermittelt die Daten direkt.
Lohnt sich ein VL-Vertrag bei den kleinen Summen überhaupt?
Klar. Wenn Sie Ihre VL-Verträge als zusätzliche Altersvorsorge betrachten, dann können Sie einige Tausend Euro ansammeln. Ein Beispiel: Sie schließen einen VL-Sparplan mit ETF auf den Weltaktienindex MSCI World ab und sparen 40 Euro monatlich. Entwickelt der Index sich weiter mit 7,7 Prozent pro Jahr wie im Schnitt der vergangenen 30 Jahre, dann können nach Abzug von Kosten nach 30 Jahren rund 44 000 Euro herauskommen. Auch wenn Sie statt 7,7 Prozent nur 2 Prozent Zinsen pro Jahr bekommen würden, etwa bei einem Banksparplan, hätten Sie nach 30 Jahren knapp 20 000 Euro.
Läuft ein Vertrag immer genau sieben Jahre?
Nein. Bei einem Bank- oder Fondssparplan sparen Sie sechs Jahre und dann ruht der Vertrag bis zum Ende des Jahres. Beispiel: Wenn Sie am 1. April 2019 mit dem Sparen beginnen, zahlen Sie Ihre letzte Rate am 1. März 2025 ein. Der Vertrag ruht dann bis 31. Dezember 2025. Die vollen sieben Jahre läuft ein VL-Vertrag nur, wenn Sie am 1. Januar mit den Einzahlungen beginnen.
Ich möchte aus meinem Vertrag aussteigen, obwohl die sieben Jahre noch nicht vorbei sind. Geht das?
Das kommt darauf an. Wenn Sie Sparzulage erhalten haben, dürfen Sie nur aus einem wichtigen Grund aussteigen, sonst verlieren Sie den Anspruch auf die Förderung (Glossar). Einige Banken erlauben bei Banksparplänen einen vorzeitigen Ausstieg ebenfalls nur aus wichtigen Gründen. Es kann sein, dass Sie dann den Schlussbonus nicht erhalten. Es können zudem zusätzliche Kosten anfallen, etwa bei der Degussa Bank. Beim Fondssparen ist eine vorzeitige Verfügung in der Regel möglich. Vorsicht: Die Fondsdepotbank kassiert auch dann das volle Depotentgelt von 84 Euro. Auch beim Bausparen kommen Sie vorzeitig an Ihr Geld, die Abschlussgebühr wird aber nicht erstattet.
Was passiert, wenn ich vor Ablauf der sieben Jahre in Rente gehe?
Wenn Sie das Geld brauchen, können Sie den Vertrag auflösen. Der Rentenbeginn ist allerdings kein Grund für eine vorzeitige Verfügung. Den Anspruch auf Sparzulage würden Sie verlieren.
Sie können den Vertrag aber auch bis zum Ende laufen lassen. Fragen Sie, ob Sie eventuell auch selbst weiterzahlen können. Bei der ING zum Beispiel ist das möglich. Auch Bausparverträge und viele Fondssparpläne können Sie noch weiterbesparen. Mehr dazu lesen Sie in der Meldung Regeln für Elternzeit und Rente.
Brauche ich nach der Babypause einen neuen Vertrag?
Das kommt darauf an. Manche Anbieter erlauben es, den Vertrag nach der Babypause wieder aufleben zu lassen, bei anderen geht das nicht. Teilweise können Sie die Babypause mit eigenen Einzahlungen überbrücken. Wie die einzelnen Anbieter verfahren, lesen Sie in der Meldung Regeln für Elternzeit und Rente.
Kann ich meine VL aufstocken? Mein Arbeitgeber zahlt nur 6,65 Euro.
Klar, das geht. Sie können zum Beispiel auf 33,33 Euro aufstocken, wenn Sie einen Aktienfonds besparen und die volle Zulage bekommen wollen. Zwölf mal 33,33 Euro ergeben den maximal geförderten Betrag von 400 Euro. Wenn Sie den VL-Sparplan der Degussa abschließen, können Sie sogar bis zu 100 Euro pro Monat einzahlen. Das Geld muss der Arbeitgeber überweisen.
Kann ich auch einen VL-Vertrag abschließen, wenn ich von meiner Firma gar keine VL kriege?
Ja, das geht. Sie geben eine Vertragsdurchschrift in der Personalstelle ab. Ihr Arbeitgeber überweist den von Ihnen gewünschten Betrag. Das ist interessant, wenn Sie Zulagen erhalten oder einen gut verzinsten Vertrag abschließen wollen, den Sie ohne VL nicht bekommen.
Kann ich Arbeitnehmersparzulage für zwei Verträge bekommen?
Ja, Sie können sowohl einen Aktienfondssparplan als auch einen Bausparvertrag abschließen und jeweils bis zur Höchstgrenze Förderung dafür bekommen.
Beispiel: Sie sparen jährlich 400 Euro in einen Aktienfonds und 470 Euro in einen Bausparvertrag. Dafür bekommen Sie 123 Euro Sparzulage, vorausgesetzt, Sie liegen unter den Einkommensgrenzen. Wenn Sie zusätzlich 512 Euro in den Bausparvertrag zahlen, erhalten Sie 45 Euro Wohnungsbauprämie dazu.
Mein VL-Fondssparplan wird fällig – muss ich ihn jetzt auszahlen lassen? Ich würde lieber warten, bis die Kurse an der Börse wieder steigen.
Kein Problem. Nach Ablauf der Siebenjahresfrist können Sie über Ihr Geld verfügen, müssen es aber nicht.
Meine Frau und ich würden gerne ein gemeinsames Depot eröffnen. Geht das?
Das handhaben die Anbieter unterschiedlich. Bei Deka geht das, viele andere Fondsgesellschaften bieten das nicht an.
Welche Bausparsumme soll ich wählen?
Es kommt darauf an, ob Sie später ein Darlehen aufnehmen oder den Bausparvertrag nur zum Sparen nutzen wollen. Wenn Sie den Renditebausparer der Bausparkasse Mainz wählen (Tarif „maxSparplus“) und monatlich 40 Euro einzahlen, dann passt eine Bausparsumme von 9 000 Euro.
Wenn Sie einen Vertrag abschließen, den Sie später zur Finanzierung verwenden wollen, ist die Sache nicht so einfach. Die passende Bausparsumme hängt nicht nur vom Bauspartarif ab, sondern auch davon, wie viel Sie monatlich sparen wollen und wann Sie das Geld voraussichtlich für Ihre Finanzierung benötigen. Details finden Sie in unserem Bausparrechner. Dort können Sie auch unseren kostenpflichtigen Bausparrechner freischalten, der dann nach Ihren Vorgaben den günstigsten Tarif ermittelt.
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