
Walter Riester. Er war Arbeits- und Sozialminister unter Bundeskanzler Gerhard Schröder. In seiner Amtszeit wurde die Riester-Rente 2002 eingeführt. © picture-alliance / dpa
Wie geht es weiter mit der Riester-Rente? Die Pläne der neuen Bundesregierung sind noch vage. Bestandskunden sollten sich aber nicht verunsichern lassen.
Riester ist im Koalitionsvertrag nur eine Randnotiz
Das Wort „Riester“ kommt auf den 177 Seiten des Koalitionsvertrags zweimal vor: Die Regierungskoalition werde „die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen“. Und: „Es gilt ein Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge.“ Das sind vorerst nur Absichtserklärungen – ob sie Gesetz werden, ist ungewiss. Laufende Verträge können nach den bisherigen Plänen der Koalition auch nach einer Reform gefördert werden. Ob sich dann aber noch Neuverträge abschließen lassen, steht in den Sternen.
Schon jetzt kaum noch Angebote für Neukunden
Es gibt derzeit für Neukunden nur noch einen Fondssparplan-Anbieter, keinen Anbieter für einen Banksparplan, 6 Anbieter für Wohn-Riester und 35 Versicherer, die Riester-Tarife anbieten. 17 dieser Versicherer haben einen Tarif mit Garantiezins. 15 solcher Anbieter hatten wir in unserem jüngsten Test dieser Tarife im Dezember 2018. Wir fragten sie, wie sie heute die Zukunft von Riester sehen. 13 haben uns geantwortet. Die meisten interpretieren den im Koalitionsvertrag erwähnten „Bestandsschutz“ so, dass sich für laufende Verträge nichts ändert. Das müsse sich „auf die staatliche Förderung beziehen“, so eine Sprecherin der LVM. Für Riester-Bestandskunden seien „keine Einschränkungen zu erwarten“, sagt eine Sprecherin der DEVK. Als „sehr knapp, vage und auslegungsfähig“ bezeichnet eine Sprecherin der HanseMerkur die Koalitionspläne. „Nicht kommentieren“ will sie ein Allianz-Sprecher, denn „tatsächliche ... Regelungen sind derzeit nicht bekannt“.
Riester hat Licht und Schatten
Die Riester-Rente steht unter Druck. Auch Finanztest hat viel zu kritisieren. Riester-Verträge bieten aber auch Positives. Das zeigt sich bei den beiden wichtigsten Formen, Fondssparplänen und Rentenversicherungen (Riester-Rente im Überblick). Wir haben mehr als 300 Verläufe von Fondssparplänen unserer Leser ausgewertet. Bei Rentenversicherungen ist das aktuelle Bild zwar trüb, dennoch kann es sich lohnen, einen Vertrag weiterzuführen.
Es gibt auch noch Optionen für Menschen, die einen Vertrag neu abschließen wollen und noch viel Zeit bis zum Ruhestand haben.
Tipps für alte und neue Verträge
- Riester-Fondsparpläne.
- Wir haben uns die Verläufe der Fondssparpläne von rund 300 Lesern genau angeschaut. Je mehr Aktien im Fondssparplan, desto besser. Das ist bei lang laufenden Verträgen die beste Voraussetzung für ein gutes Sparergebnis – somit auch für eine schöne Zusatzrente.
- Riester-Rentenversicherungen.
- 2022 ist der Garantiezins für Neuverträge von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesunken. Einige Versicherer bieten diese maximal zulässige Garantie schon jetzt nicht mehr. Neue Verträge sind also wenig attraktiv. Alte Verträge sind aber oft noch gut verzinst. Hier lohnt es sich, die Förderung weiterhin mitzunehmen.
- Heft-Artikel.
- Alle Informationen im Printlayout finden Sie im kostenlosen PDF zum Testbericht aus Finanztest 8/2021.
Das Konzept der Riester-Rente hat Mängel
Die Riester-Rente hat eine Reihe von Konstruktionsmängeln. Sie ist
- sehr bürokratisch und wenig transparent,
- nicht sehr effizient, weil ein erheblicher Teil der Sparbeiträge und Zulagen an die Anbieter statt in die Altersvorsorge fließt,
- unflexibel in der Rentenphase, weil bei Fonds- und Banksparplänen ein erheblicher Teil des angesparten Vermögens für die Rente ab 85 Jahren zurückgehalten wird,
- unausgewogen, weil manche Bevölkerungsgruppen, etwa viele kleine Selbstständige, keinen Anspruch auf Förderung haben.
Viele Sparer profitieren dennoch
Für Menschen mit Anspruch auf die staatliche Förderung sieht das Ganze nicht so negativ aus. Im Gegenteil: Dank der Zulagen lohnt sich die Riester-Rente für Familien mit Kindern ebenso wie für Gutverdiener, weil sich die Beiträge von der Steuer absetzen lassen.
Die persönliche Rendite, die sich auf die selbst eingezahlten Beiträge ergibt, liegt meist höher als bei jeder anderen sicheren Sparmöglichkeit für die Altersvorsorge. Und beim Riestern sind alle Einzahlungen und Zulagen zum Beginn der Auszahlphase garantiert.
Das kann auch die zurzeit aussichtsreichste und von uns empfohlene Option zur privaten Altersvorsorge, ein langjähriger Sparplan mit ETF (Exchange Traded Funds), also börsengehandelten Indexfonds, nicht leisten.
Zukunft der Angebote ist ungewiss
Ob die Riester-Rente so bleibt wie jetzt, ist ungewiss. Auch viele Politiker würden sie lieber heute als morgen zu Grabe tragen. Wer einen Riester-Vertrag hat, kann aber fest davon ausgehen, dass der Besitzstand bleibt. Es kann sein, dass das Angesparte irgendwann in eine andere Altersvorsorgevariante überführt werden muss, aber das wäre nicht tragisch.
Bis dahin raten wir, Verträge fortzuführen. Das gilt insbesondere für Rentenversicherungen, die vor vielen Jahren abgeschlossen wurden, denn sie bieten in der Regel sehr attraktive Konditionen. Sie haben oft noch eine garantierte Verzinsung weit über dem, was andere Anlageformen derzeit bieten können.
Wer dennoch die Nase voll hat, kann den Vertrag jederzeit förderschädlich kündigen. Dann sind zwar Zulagen und Steuerersparnisse zurückzuzahlen. Die in der Zwischenzeit erzielten Erträge aber nicht.
DWS und Deka machen Schluss, Debeka muss höheren Garantiezins zahlen
Die Fondsgesellschaft DWS bietet seit 1. Juli 2021 keine Riester-Produkte für Neukunden mehr an. Bestehende Verträge werden aber unverändert weitergeführt. Die DWS begründet ihren Ausstieg so: „Die vollständige Beitragsgarantie der Riester-Produkte erweist sich im Umfeld anhaltender Niedrigzinsen zunehmend als Bürde.“ Da fast ausschließlich in konservative und negativ rentierende Anleihen investiert werden müsse, bleibe „kein Spielraum für chancenreiche Aktienanlagen“.
Auch die Fondsgesellschaft Deka, die mit den Sparkassen zusammenarbeitet, wird bald keine Riester-Fondssparpläne mehr anbieten. Wie es in einer Pressemeldung heißt, wird sie ihr Riester-Neugeschäft zum 1. Juni 2022 vollständig einstellen. Die bestehenden Sparpläne bleiben von der Entscheidung unberührt.
Die Debeka muss in einem Riester-Vertrag den bei Vertragsabschluss zugesagten Garantiezins auch für die eigenen Erhöhungsbeiträge von Kunden gewähren. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz, nachdem sich die Debeka und der klagende Kunde auf einen Vergleich geeinigt hatten (Az. 10 U 1500/20). Die Debeka hatte die Erhöhungsbeiträge des von Rechtsanwalt Udo Ostermann vertretenen Kunden nur noch mit dem Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent verzinst – obwohl sie bei Vertragsschluss 2,25 Prozent garantiert hatte. Bei anderen Kunden werden die Erhöhungsbeiträge auch schon vor 2022 sogar nur mit 0,25 Prozent verzinst, wie wir aus Leserzuschriften wissen.
Eine Erhöhung des eigenen Beitrags ist für die volle Förderung absolut notwendig, wenn das Einkommen gestiegen ist. Wenn Kinderzulagen wegfallen, weil die Kinder erwachsen geworden sind, gilt dies, um die volle Grundzulage zu bekommen. Die Lücke muss dann mit eigenen Beiträgen gefüllt werden. Betroffene Debeka-Kunden sollten sich auf die Koblenzer Entscheidung berufen und den bei Vertragsschluss garantierten Zins einfordern. Womöglich lohnt es sich auch, einen Anwalt einzuschalten. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss hier jedoch Kosten und Nutzen abwägen.
Wenig Auswahl für Neuabschlüsse
Riestern ist mit einer Versicherung, einem Sparplan oder im Rahmen einer Baufinanzierung möglich. In unserem großen Riester-Vergleich geben wir einen ausführlichen Überblick und sagen, für wen sich welche Variante eignet. Es gibt, wie gesagt, aber nur noch wenige interessante Angebote für Neuabschlüsse. Banksparpläne haben sich wegen des aktuellen Zinsniveaus so gut wie erledigt, auch bei Versicherungen ist die Luft inzwischen extrem dünn. Es bleiben vor allem die Fondssparpläne.
Wann Bausparen für Riester-Sparer interessant ist
Bausparverträge können für Riester-Sparer, die eine eigene Immobilie bewohnen oder kaufen wollen, attraktiv sein. Mit Abstrichen gilt das auch für das Tilgen eines Baudarlehens. Das geht aber fast nur noch bei Bausparkassen und nur selten bei Banken, die oft günstigere Kreditkonditionen haben.
Am Ende des Sparens steht die Entscheidung an, wie das Kapital ausgezahlt werden soll (Test Riester-Auszahlungen). Eine klassische Rente ist nicht immer am besten. Sie ist eine Wette auf ein langes Leben. Wer früh stirbt, hat mehr eingezahlt, als ausgezahlt wird. Ab einem Lebensalter über 90 Jahren erweist sie sich als gute Wahl. Wenn der Versicherer die Beiträge gut für den Kunden angelegt hat und kostengünstig wirtschaftet, kommt der Rentner auch eher ins Plus.
Leserzuschriften: Kunden ärgern sich über hohe Kosten
Zu diesem Artikel über die Riester-Rente haben wir mehr als E-Mails von Leserinnen und Lesern erhalten. Die meisten klagen über die hohen und oft nicht nachvollziehbaren Kosten ihrer Riester-Rentenversicherung.
- Hohe Kosten.
- So schreibt uns Dr. Maria Dobner, es sei „besonders enttäuschend“, dass der Gesetzgeber „nicht dafür Sorge getragen hat, den Anbietern einen fairen Kostenrahmen abzuverlangen“. Viele Riester-Sparer sind unschlüssig, ob sie ihren Vertrag bis zur Rente durchhalten sollen. „Lohnt es sich grundsätzlich, in diesen Vertrag weiter einzuzahlen?“, fragt Silke Gerlach.
- Rendite vom Staat.
- Auch wenn viele Sparer unzufrieden mit ihren Verträgen sind: Die Riester-Rente lohnt sich meistens weiterhin aufgrund der staatlichen Förderung – selbst bei Verträgen, die nur noch wenig Verzinsung bringen. Eine Riester-Sparerin bekommt 175 Euro Grundzulage im Jahr. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es 300 Euro im Jahr (für davor geborene Kinder 185 Euro). Obendrauf kommen je nach Einkommen auch Steuervorteile. Faustregel: Je geringer der Eigenbeitrag und je höher die Förderung, desto eher lohnt sich ein Vertrag.
- Üppige Förderung.
- So hat eine Leserin, die über ihren ebenfalls riesternden Ehemann mittelbar förderberechtigt ist, ab 2012 jährlich nur den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro eingezahlt. In den sieben Jahren davor war gar kein eigener Beitrag notwendig, bis der Mindesteigenbeitrag dann verpflichtend wurde. Insgesamt zahlte sie 540 Euro Eigenbeitrag und erhielt mehr als 4 700 Euro Grund- und Kinderzulagen. Hier lohnt sich die Riester-Rente – allein schon wegen der Zulagen.
- Aufgefressene Förderung.
- Leserin Katja Benkler bekommt 175 Euro Grundzulage. Die jährlichen Abschluss- und Verwaltungskosten betragen knapp 209 Euro, übersteigen also die Zulage. Allerdings bekommt Benkler für ihren 2007 abgeschlossenen Vertrag noch einen vergleichsweise guten Garantiezins von 2,25 Prozent. Weil die Zulage für die Kosten draufgeht, greift dieser Zins aber nur bei den Eigenbeiträgen – und auch davon sind noch 35 Euro im Jahr für Kosten fällig.
- Maue Witwenrente.
- Hinterbliebene ärgern sich oft über die schmale Rente aus einem Riester-Vertrag des verstorbenen Ehepartners. „Warum bekomme ich nicht seine volle Rente, obwohl eine Rentengarantiezeit vereinbart ist?“, fragt eine Leserin. Weil die Rente hier nach dem Tod nur noch eine vorher vereinbarte Zeit und nicht lebenslang fließt, muss die Förderung zurückgezahlt werden. Besser wäre es, das Restkapital auf einen eigenen Riester-Vertrag zu übertragen. So bleibt die Förderung erhalten.
- Kündigen möglich.
- Unzufriedene Riester-Kunden sollten eine Vertragskündigung gut überlegen. Denn die staatliche Förderung muss nach einer Kündigung zurückgezahlt werden. Hilfestellung für diese wichtige Entscheidung bietet unser Special zur Riester-Auszahlphase
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- Trotz hoher staatlicher Förderung sorgt Riester bei vielen Sparenden für Frust. Die Stiftung Warentest erklärt, ob ein Abschluss jetzt überhaupt noch sinnvoll ist.
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- Sparen hilft, wenn man im Alter nicht arm sein will. Nur reicht das bei Frauen meist nicht. Sie müssen sich breiter aufstellen. Unsere Vorschläge für eine bessere Rente.
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- Große Freude lösen die Nachrichten der Lebensversicherer nicht mehr aus. Bei vielen privaten Kapitallebens- und Rentenversicherungen zeichnet sich ab, dass die in...
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Das primäre Ziel der Riester-Rente bestand doch niemals darin, den Versicherten, die jahrzehntelang hart gearbeitet haben, im Alter eine gute Rente zu sichern. Das primäre Ziel der Rentenreform der Jahre 2000/2001 unter der rot-grünen Bundesregierung von Kanzler Schröder und der Mithilfe der Herren Riester, Rürup und Raffelhüschen bestand darin, die Löhne der Beschäftigten zu senken und die Unternehmen von Personal(neben)kosten zu entlasten.
Auch die Erträge der Riester-Rente müssen schließlich von der Volkswirtschaft erwirtschaftet werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung wollen die Aktionäre und Manager der Banken und die sogenannten Finanzdienstleister aber bei der Riester-Rente mitverdienen und auch ein Stück vom Kuchen haben. Das ist das Gegenteil von Sozialer Marktwirtschaft im Sinne eines Ludwig Erhard, denn die Krönung dieser asozialen Umverteilung besteht darin, dass die Riester-Rente auch noch auf Kosten der Allgemeinheit subventioniert wird.
Nie mehr Riester!
Mein Mann und ich (als Hausfrau mittelbar gefördert) haben in etwa die gleiche Dauer und immer Höchstbeiträge eingezahlt. Während bei meinem Mann seit ca 3 Jahren eine monatliche Rente gezahlt wird, wurde mir diese nun verweigert. Der Kooperationspartner meiner Sparkasse hat bei meinem Mann für die Rentenhöhe - noch - das komplette Kapital (gefördert und ungefördert) herangezogen. Laut Sparkasse wird vom gleichen Kooperationspartner nunmehr für ein Rentenangebot nur noch das geförderte Kapital herangezogen. Dies ist so gering, dass die Voraussetzungen einer Kleinbetragsrente vorliegen. Also keine mtl. Rente sondern förderunschädliche Einmalzahlung mit entsprechender Steuerpflicht. Musterberechnungen aus dem Jahr 2006 mit mtl. Rentenzahlung sind für die Tonne.
der Riester-Hype lief auf vollen Touren, als mich ein Bekannter, von Beruf Versicherungsvertreter, von den Vorteilen der Riester-Rent zu überzeugen versuchte.
Ich griff zum Taschenrechner, hatte schnell heraus, wieviel ich im Laufe des Berufslebens einzahlen müsste und wie viele Jahre ich alt werden müsste, um nach dem Ende der Einzahlungen lediglich das eingezahlte Geld wieder heraus zu bekommen.
Wohlgemerkt ohne auf irgendwelche Verzinsung oder Gewinn zu spekulieren.
Antwort: 86 Jahre.
Nun, ich bin Realist und habe ihn mitsamt seinem Angebot zum Teufel gejagt...
Ein Sparprodukt sollte einfach und kostengünstig aufgebaut sein, bei langfristiger Anlagezeit eine gute Rendite erzielen und sich auch ohne Steuervorteile rechnen. Deshalb empfehlen Sie zu Recht ETF-Sparpläne. Daher kann ich Ihren Standpunkt bzgl. der Riesterrente nicht nachvollziehen.
Manche Versicherer bieten Konstrukte an, die so komplex sind, dass diese keiner versteht (z.B. Indexpolicen). Die hohen Kosten haben Sie in dem Artikel immerhin erwähnt.
Die Beitragsgarantie tötet jede Rendite. Wenn ich heute 100 Euro einzahle, muss der Anbieter mit Stand heute nachweisen, dass das Geld in bspw. 30 Jahren garantiert zur Verfügung steht, trotz Verwaltungskosten, Risikokosten, Abschlusskosten (in den ersten Jahren). Die Anbieter können so nur sehr konservativ investieren.
Die ausgezahlte Rente ist steuerpflichtig. Wenn das Einkommen als Renter niedriger ist als im Arbeitsleben kann das rechnerisch ein Vorteil sein. Allerdings frage ich mich, ob man das anstreben sollte.
@peterw24: An der Förderung ändert sich aktuell nichts. Um die volle Förderung zu bekommen, müssen Sie nach wie vor 4% Ihres letztjährigen Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in den Vertrag einzahlen. Der Stichtag für den Vertragsabschluss spielt keine Rolle.