Wie Sie Ihre VL am besten anlegen
Fondssparpläne
Im Test. 13 VL-Fondssparpläne bei Banken, Direktbanken, Fondsbanken und Fondsgesellschaften.
Von Finanztest empfohlene ETF oder aktive Fonds
Hier führen wir jeweils die von Finanztest als „1. Wahl“ bewerteten ETF aus der Fondsgruppe Aktien Welt auf, für die ein VL-Sparplan angeboten wird. Bei Anbietern, die keine VL-Sparpläne mit ETF anbieten, nennen wir bis zu drei aktiv gemanagte Fonds mit einer Finanztest-Bewertung von mindestens vier Punkten.
Von Finanztest auf Nachhaltigkeit bewertete ETF oder aktive Fonds
Wir zeigen als VL-Sparplan angebotene ETF und aktive Fonds aus der Gruppe Aktien Welt, die von Finanztest auf ethisch-ökologische Kriterien geprüft wurden. Bei den Banken, die auch VL-Sparpläne auf nachhaltige ETF anbieten, haben wir nur diejenigen aktiven Fonds aufgeführt, die eine bessere Nachhaltigkeitsbewertung als die betreffenden ETF aufweisen. Die Tabelle unten zeigt alle angebotenen nachhaltigen ETF sowie aktiv gemanagte Fonds mit einer Nachhaltigkeitsbewertung von mindestens drei Punkten.
Nachhaltigkeitsbewertung
Die Finanztest-Nachhaltigkeitsbewertung bezieht sich auf den gesamten Auswahlprozess der Fonds. Die Bewertung der Ausschlusskriterien fließt zur Hälfte in die Gesamtnote ein. Wir bewerten 29 Ausschlusskriterien, die wichtigsten sind in der Tabelle aufgeführt. Nähere Informationen zu den Bewertungskriterien finden Sie in unserem ausführlichen Test von ethisch-ökologischen Fonds.
Banksparpläne
Im Test. Sechs VL-Banksparpläne, angeboten von drei Privatbanken, zwei PSD-Banken und einer Sparkasse. Angebote, bei denen Kosten die Zinserträge übersteigen, haben wir nicht berücksichtigt.
Renditeerwartung. Die Renditeerwartung nach sieben Jahren berechnen wir auf Basis aktueller Zinssätze und Boni. Wir nehmen an, dass der VL-Sparer sechs Jahre monatlich 40 Euro einzahlt und der Vertrag dann ein Jahr ruht. Bei Angeboten mit variablem Basiszins können sich Zins und Rendite während der Laufzeit ändern. Der feste Basiszins gilt für die ganze Laufzeit. Der Schlussbonus wird auf die Summe aller Einzahlungen am Laufzeitende gezahlt. Er ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Sparer den Vertrag bis zum Ende durchhalten.
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@TheBiostarfly: Nein, wenn Sie prämienberechtigt sind bekommen Sie die staatliche Förderung.
Guten Tag,
ich habe leider zu spät die Zahlungen durch meinen Arbeitgeber in meinen Bausparvertrag gestoppt, so dass jetzt noch im Ruhejahr zwei Einzahlungen vorgenommen wurden. Gibt es dadurch Probleme mit meinen Ansprüchen auf staatliche Förderung?
Vielen Dank
@Rudi: Bausparverträge lohnen sich derzeit nur für Sparer, die ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Sollten Sie dennoch diese Variante wählen, können Sie das Bausparguthaben auch auszahlen lassen, wenn noch keine Zuteilungsreife vorliegt.
Hallo,
meine Bausparkasse hat meinen bisher mit VL besparten Vertrag gekündigt. Ich habe seit längerem einen zweiten, bisher nicht besparten (aufgeschwatzten), Bausparvertrag mit einem Guthabenzins von 1%, den ich künftig mit den VL besparen könnte. Halten Sie es für sinnvoll diesen Vertrag zu "aktivieren" oder würden Sie ein VL-Depot bevorzugen? Der Bausparvertrag würde das Kapital bei der Nennsparrate wohl deutlich länger als 7 Jahre zu 1% binden, allerdings sind dafür bereits Abschlusskosten gezahlt worden und laufende Kosten fallen nicht an...
Eine Baufinanzierung ist nicht geplant. Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie besteht nicht.
Über eine kurze Einschätzung würde ich mich freuen.
@Börsenspecht: Die Übertragung der Depotkontenführung auf die Online- Plattform MorganFund allein ist kein Grund für die Kündigung eines VL-Sparplanes.
Stimmen Sie den neuen Bedingungen / der Übertragung des Depots nicht zu, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen der VL-Vertrag von der DWS gekündigt wird. Dann können Sie diesen nicht mehr weiter besparen. Wie bei anderen Kontomodellen auch, können Banken und Fondsgesellschaften auch für die Führung von VL-Anlagen die Bedingungen ändern und / oder eine Kontoführungsgebühr einführen. Die Konditionen der Anbieter können sich während der Vertragslaufzeit ändern, zwar nicht rückwirkend, aber für die Zukunft. Über diese Änderungen muss der Kunde im Voraus in Kenntnis gesetzt werden und für relevante Änderungen ist seine Zustimmung einzuholen.