
Unterhaltsvorschuss. Für viele Alleinerziehende ist diese staatliche Leistung sehr wichtig, wenn sie vom anderen Elternteil kein Geld bekommen. © Getty Images / Heide Benser
Taucht ein Elternteil ab, ist unbekannt oder zahlungsunfähig, streckt der Staat Kindesunterhalt vor – seit 2017 bis zum 18. Geburtstag. Auch Halbwaisen kann das helfen.
Seit Mitte 2017 zahlt der Staat für Kinder eines säumigen Elternteils bis zum 18. Geburtstag auf Antrag einen Unterhaltsvorschuss. Alleinerziehende müssen den Unterhaltsvorschuss schriftlich beim Jugendamt ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Rückwirkend wird der Vorschuss bis einen Monat vor Antragstellung gezahlt. Auch vorher hatte es schon Unterhaltsvorschuss gegeben, aber höchstens 72 Monate lang und nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes.
Eigentlich ist der Elternteil, der nicht bei den Kindern lebt, in der Pflicht, Unterhalt zu zahlen. „Das hat der Vater aber seit der Geburt meines Sohnes nicht getan“, berichtet zum Beispiel die alleinerziehende Mutter Sandra Becker. Wie ihr geht es vielen Alleinerziehenden, vor allem Müttern. Becker hatte sich den 1. Juli 2017, an dem sich das Unterhaltsvorschussgesetz änderte, dick im Kalender angestrichen. Springt der Staat mit Unterhaltsvorschuss ein, wird das ausgezahlte Geld vom Unterhaltspflichtigen zurückgefordert.
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