Impfungen Wann Kinder mitreden dürfen

0
Impfungen - Wann Kinder mitreden dürfen

Jane Buch­holz arbeitet als Fach­anwältin für Familien­recht in Berlin. Im Gespräch mit test.de erklärt sie, was passiert, wenn sich Eltern uneins übers Impfen sind. © privat

Die Ständige Impf­kommis­sion empfiehlt Covid-19-Impfungen für Kinder ab 12 Jahren. Rechts­anwältin Jane Buch­holz erklärt, welche Mitspracherechte Jugend­liche haben.

Keine starre Alters­grenze

Entscheiden Eltern allein, ob ihr minderjäh­riges Kind geimpft werden soll?

Ja, grund­sätzlich entscheiden Eltern im Rahmen der sogenannten elterlichen Sorge allein. Allerdings haben Minderjäh­rige ab einem bestimmten Alter ein Mitspracherecht. Auch in familien­recht­lichen Verfahren spielt das eine Rolle. Kinder und Jugend­liche werden angehört, wenn es in den Verfahren um ihre Belange geht. Eine juristische Alters­grenze im Hinblick darauf, über eine Impfung mitzuent­scheiden, gibt es nicht. Oft sieht man sie bei etwa 14 bis 16 Jahren – abhängig vom Entwick­lungs­stand. Entscheidend ist, ob das Kind oder der Jugend­liche einwilligungs­fähig ist.

Was bedeutet das?

Um die Einwilligungs­fähig­keit zu beur­teilen, wird die Frage gestellt, ob der oder die Minderjäh­rige die Bedeutung der Impfung sowie deren Folgen versteht – intellektuell sowie emotional.

Wenn es Meinungs­verschiedenheiten gibt

Kann sich ein einwilligungs­fähiger Minderjäh­riger gegen den Willen der Eltern impfen lassen?

Einem Arzt würde ich davon abraten. Über die Einwilligung in den körperlichen Eingriff hinaus bedarf es eines Behand­lungs­vertrags mit den Sorgeberechtigten.

Welche Möglich­keiten hat der Minderjäh­rige, seine Eltern zur Einwilligung zu bewegen? Kann er sich selbst ans Familien­gericht wenden und auf Einwilligung klagen?

Das ist recht­lich problematisch. Kinder können ausnahms­weise verfahrens­fähig sein, wenn sie das 14. Lebens­jahr voll­endet haben und ein Recht geltend machen, das ihnen nach dem Bürgerlichen Gesetz­buch (BGB) zusteht.

Die Impfung ist eine medizi­nische Behand­lung durch einen Arzt. Das Kind hat darauf aber keinen direkten Anspruch, den es mithilfe des BGB gericht­lich gegen die eigenen Eltern durch­setzen könnte. Daher kann es sich die Impfung auch nicht per Klage erstreiten.

Nur wenn eine unterbleibende Impfung eine Gefähr­dung des Kindes­wohls darstellen würde, kann das Kind sie gericht­lich durch­setzen – und zwar über das Jugend­amt, das für den Staat sein Wächter­amt ausübt und die verfassungs­recht­liche Position des betroffenen Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern schützen soll. Der Antrag beim Familien­gericht muss dann vom Jugend­amt gegen die Eltern gestellt werden.

Und anders­herum: Was passiert, wenn die Eltern für die Impfung sind, der Minderjäh­rige aber dagegen?

Aus recht­licher Sicht dürfte wohl auch gegen den Willen eines minderjäh­rigen Kindes geimpft werden, wenn beide sorgeberechtigten Eltern­teile dies so wollen. Wenn das Kind einsichts­fähig ist, wäre dies allerdings aus ethischer Sicht nach meiner Auffassung fragwürdig.

Zu diskutieren ist, ob dem Kind in diesem Fall ein eigener Anspruch aus Paragraf 1631 Absatz 2 BGB gegen die Eltern zusteht, den das Kind ab dem 14. Lebens­jahr selbst beim Familien­gericht einklagen kann. In Paragraf 1631 Absatz 2 heißt es, dass Kinder ein Recht auf gewalt­freie Erziehung haben und körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen unzu­lässig sind.

Was passiert, wenn ein Eltern­teil fürs Impfen ist, der andere aber dagegen?

Bei gemein­samer elterlicher Sorge müssen beide Eltern­teile entscheiden und sich einig sein. Ein Arzt muss diesen Umstand nicht über­prüfen, wenn ein Eltern­teil mit dem Kind in die Praxis kommt. Das Einverständnis des anderen kann zunächst unterstellt werden. Geht es um besonders schwerwiegende Eingriffe, müssen sich Ärzte aber davon über­zeugen, dass beide Eltern­teile einverstanden sind. Sind sie sich uneins und kommt es zum Streit, entscheidet letzt­lich das Familien­gericht. In intakten Familien kommt das eher nicht vor.

Manchmal entscheiden Gerichte

Wie sieht es bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern aus?

Hier kommt es tatsäch­lich häufiger zum Streit ums Impfen. Haben die Eltern das gemein­same Sorgerecht, müssen beide einer Impfung zustimmen. Tun sie das nicht und wenden sich an einen Rechts­anwalt, wird bei vermittelnder Beratung zunächst versucht, Einig­keit zu erzielen. Helfen kann dabei eine Erziehungs- und Familien­beratungs­stelle. Führt das nicht weiter, landet der Streit vor Gericht. Im Verfahren beantragt ein Eltern­teil dann, zum Wohle des Kindes allein entscheiden zu dürfen.

Und wie entscheiden Familien­gerichte?

Gerichte beziehen sich in solchen Fällen oft auf Sach­verständigen­gut­achten. Die Empfehlung der Ständigen Impf­kommis­sion wirkt wie ein antizipiertes Sach­verständigen­gut­achten. Das heißt im Hinblick auf die Covid-Impfung: Die Entscheidungs­befugnis würde auf den Eltern­teil über­tragen, der für die Impfung ist.

Tipps und Infos zum Thema Impfen

Egal, ob Corona, Pneumokokken oder Gürtelrose, ob Impfungen für Erwachsene oder Kinder – die Stiftung Warentest liefert zu allen wichtigen Impf­themen Einschät­zungen und Bewertungen. Einen Über­blick bietet unsere Themenseite Impfen.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.