
Sozialhilfe. Um sie zu erhalten, muss ein Antrag beim Sozialamt am Wohnort gestellt werden. © picture alliance / Zoonar
Wer zeitweise nicht arbeiten kann und ohne Anspruch auf andere staatliche Hilfen ist, kann Sozialhilfe bekommen. Wie man sie beantragt, welche Voraussetzungen es gibt.
Menschen können Anspruch auf Sozialhilfe haben, wenn ihnen weder Arbeitslosengeld 1 noch Bürgergeld zusteht. Der Umfang der Sozialhilfe orientiert sich bei der Hilfe zum Lebensunterhalt genauso wie das Bürgergeld an sogenannten Regelbedarfen. Dabei handelt es sich um einen pauschalierten Geldbetrag, der der Sicherung des Lebensunterhalts dienen und die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens und für eine Teilnahme am kulturellen Leben abdecken soll. Dieser Geldbetrag wird Regelsatz genannt.
So hoch ist der Regelsatz
Stand Anfang 2023 beträgt der Regelsatz für eine alleinstehende Person 502 Euro im Monat. Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen erhalten beide aktuell jeweils 451 Euro. Für Kinder bis sechs Jahre beträgt der Regelsatz 318 Euro. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beträgt er je nach Alter maximal 420 Euro. Hilfsbedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer Personen leben, erhalten 402 Euro. Unabhängig von den pauschalierten Beträgen können Sozialämter im Einzelfall individuell für Leistungsberechtigte Regelsätze erhöhen oder auch kürzen.
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- Das Bürgergeld hat 2023 Hartz 4 abgelöst. Neben der Erhöhung der Regelsätze gibt es weitere wichtige Änderungen. Unser Rechner ermittelt Ihren individuellen Anspruch.
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- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
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- Ob nach Kündigung oder Vertragsende – Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wie viel es gibt, lässt sich mit unserem Rechner unten schätzen.
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Leider hat die Praxis mit der Theorie wenig gemein !!! Ich schied altersbedingt aus dem Bürgergeld aus und beantragte einen Monat vor dem Ausscheiden Grundsicherung um einen laufenden Übergang zu bekommen.
Den bekam ich nicht denn das Sozialamt Stendal bearbeitete meinen Eilantrag erst nach vier Wochen , was bedeutet, das es statt der ersten Zahlung Grundsicherung nur einen Fragebogen gab. Obwohl umgehend beantwortet gab es nur neue Fragen. Ich stellte einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei Sozialgericht( wichtig !!!).
Beim Sozialamt Stendal braucht man nicht auf Hilfe hoffen.
Mittlerweile stehen zwei Monatsgehälter aus und ich warte auf die Justiz. Viele klagen über diese Verzögerungstaktik die sich bei einigen über Monate hinzieht.
Ein echter Skandal auf Kosten der Ärmsten........