Test Buchungs­portale Hier buchen Sie am besten Hotel und Ferien­wohnung

Test Buchungs­portale - Hier buchen Sie am besten Hotel und Ferien­wohnung

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Hotel oder Ferien­wohnung buchen: Auf den meisten Portalen klappt das gut. Manche geben Rätsel auf oder machen Stress. Wie Sie entspannt zum Ziel kommen.

Test Buchungs­portale Testergebnisse für 15 Portale für Ferien­unterkünfte 01/2020 freischalten

Rätselhafte Treffer­liste

Mehr als jede zweite Urlaubs­reise wird heute übers Internet gebucht, schätzt der Verband Internet Reise­vertrieb. Der Besuch auf dem Online-Buchungs­portal erspart den Gang ins Reisebüro. Kundenbe­wertungen ersetzen die Empfehlungen des Beraters.

Aus Kundensicht klappt das gut bis befriedigend. So lauten die Urteile für die 15 Portale im Test. Es ging um diese Fragen: Sind die Treffer­listen informativ? Lassen sich Kundenbe­wertungen nach­voll­ziehen? Wie viel Druck üben die Portale auf die Nutzer aus, klappen Buchen und auch Stornieren reibungs­los? Können Kunden bei Problemen leicht Kontakt zu den Portalen aufnehmen? Doch der Reihe nach.

Unser Rat

Testsieger der Portale mit Schwer­punkt Hotels ist Expedia, knapp gefolgt von Booking.com und Hotels.com. Auch die drei weiteren Hotelportale schneiden gut ab. Bei den Portalen mit Schwer­punkt Ferien­wohnungen gilt das nur für Airbnb und FeWo-direkt.

Rätselhafte Treffer­liste

Reiseziel und -zeitraum eingeben: Schon spucken die Portale Dutzende Unterkünfte aus. Die informativste Treffer­liste lieferte Expedia − von der Preis­auszeichnung bis zu Sehens­würdig­keiten in der Nähe. Doch Nutzer erkennen nicht immer, warum eine Unterkunft oben steht. Die vorderen Plätze heißen auf manchen Portalen „Top-Empfehlung“ oder „Der beste Deal des Tages“. Sind das die güns­tigsten oder die am besten bewerteten Unterkünfte?

Sortieren Sie um

Es kann auch vorkommen, dass Hotels für ihre Platzierung bezahlt haben. Expedia schreibt „Gesponsert“ auf solche Einträge, außerdem steht da: Die gezahlte Kommis­sion beein­flusse „möglicher­weise unsere Sortier­folge“. Bei Booking.com weist nur ein Daumen auf Sponsoring hin – die Erklärung erscheint erst, wenn die Maus drüberfährt. Andere erklären ihre Listen gar nicht.

Nicht alle Kunden erhalten dieselben Sucher­gebnisse. Denn die Portale werten die digitalen Spuren der Nutzer aus − vom Cookie bis zum Browser­verlauf. Die Kunden sollen so am besten gleich die Unterkünfte sehen, die ihren Geschmack treffen.

Tipp: Buchen Sie nicht einfach, was ein Portal Ihnen als bestes Angebot vorsetzt. Sortieren Sie neu − zum Beispiel nach Preis oder Kundenbe­wertung.

Ausgebucht?

87 Leute sehen sich gerade Ihr Hotel an! Nur noch ein Zimmer übrig! Mit dieser Masche drängen vor allem Portale mit Hotel­schwer­punkt zu einer schnellen Buchung. Agoda setzt rote Banner über Treffer­listen: „Beeilung! 73 % aller Unterkünfte auf unserer Seite sind ausgebucht!“

Fragen Sie beim Hotel direkt

Booking.com listet auch bei ihm ausgebuchte Hotels und schreibt: „Sie haben es verpasst!“ Bei Airbnb steht über manchen Treffer­listen „Wir empfehlen dir, bald zu buchen“. Einzelne Unterkünfte seien ein „seltenes Fund­stück“ und „normaler­weise ausgebucht“. Solche „Knapp­heits­indikatoren“ führten zu Abzügen bei unserer Bewertung der Treffer­liste und der Buchung.

Tipp: Ist Ihr Traumhotel auf einem Portal ausgebucht, versuchen Sie es auf einem anderen – die Angabe „kein Zimmer mehr verfügbar“ darf sich nämlich nur auf das eigene Portal beziehen. Oft lohnt es sich auch, Hotels oder Gast­geber direkt zu kontaktieren (Preisvergleich: Direkt beim Hotel buchen, kann Geld sparen).

Kundenbe­wertungen

Was frühere Besucher über eine Unterkunft geschrieben haben, gibt oft den Ausschlag für oder gegen eine Buchung: Schimmelte die Dusche, lag der Strand wirk­lich vor der Tür? Worauf sollte man achten, was fehlte, was über­raschte?

Alle Hotelportale im Test versuchen, gekaufte Lobhudeleien zu verhindern: Wer eine Unterkunft bewerten will, muss selbst dort gewesen sein. Bei den Portalen für Ferien­wohnungen gilt das nur für fünf von neun: Airbnb, Atraveo, BestFewo, E-Domizil und FeWo-direkt. Auch Gerichte urteilen gegen Unternehmen, die den Portalen manipulierte Bewertungen unterjubeln.

Lesen Sie zuerst die Schlechten

Wie ein Portal eine Gesamt­note für eine Unterkunft berechnet, können Nutzer nicht immer nach­voll­ziehen. Ist eine 8,9 ein Durch­schnitts­wert? Wie fließen Einzelnoten ein, etwa für Sauber­keit oder Ausstattung? Fallen Anzahl und Aktualität der Bewertungen ins Gewicht? Casamundo, FeWo-direkt und Tourist-online sind in diesem Punkt sehr intrans­parent. Unsere Note: mangelhaft.

Tipp: Prüfen Sie, auf wie vielen Bewertungen das Gesamt­urteil beruht, wann die Unterkunft zuletzt bewertet wurde und wer sie bewertet hat. Auf einigen Portalen können Sie die Bewertungen danach filtern, ob sie von Allein- oder Geschäfts­reisenden, Paaren oder Familien stammen sollen.

Lesen Sie zuerst die schlechten Bewertungen. Beschreiben die Nutzer einen touristischen Albtraum? Oder bemängeln sie Kleinig­keiten, die Ihnen nichts ausmachen würden? Es ist ein Unterschied, ob Kakerlaken unterm Bett raschelten oder der Champagnerkühler fehlte.

Buchen und stornieren

Die Portale sollten Anfrage, Buchung und Stornierung schnell und eindeutig bestätigen. Unter den Hotelportalen klappte das am besten bei Booking.com, von den Portalen für Ferien­wohnungen bei Airbnb.

Über­prüfen Sie die Bestätigung

BestFewo bestätigte weniger als die Hälfte der Stornierungen am selben Tag. Das Portal hatte zudem – wie HRS Holidays – eine unver­bindliche Anfrage für eine Storno­versicherung voreinge­stellt. Kunden müssen diese Option aktiv abwählen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass ein Portal genau bestätigt, was Sie storniert haben. Falls Sie mehrere Zimmer gebucht haben, müssen Sie sie manchmal einzeln stornieren.

Fragen und reklamieren

Auf fast allen Portalen finden Nutzer für Rück­fragen oder Reklamationen schnell Kontakt­möglich­keiten. FeWo-direkt und HRS bieten auch Hilfe per Chat an.

Wer suchet, der findet − meist

Bei Agoda oder Booking.com kann nur individuelle Fragen stellen, wer registriert ist oder bereits gebucht hat. Airbnb und Expedia zwingen Ratsuchende erst durch ein Labyrinth aus Text­bausteinen.

Tipp: Werfen Sie einen Blick ins Impressum und in die AGB. Ein Gerichts­stand außer­halb Deutsch­lands kann bedeuten, dass Kunden einen Rechts­streit im Ausland führen müssten. Gerichts­stand von Booking.com etwa sind die Nieder­lande.

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86 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Ralf_Ha am 11.08.2024 um 14:24 Uhr
    Buchen über Novasol

    Wir hatten für 7 Tage eine Ferienwohnung in Medulin gebucht. Die verbindliche Bestätigung der Buchung wurde uns 2 Tage vor Reiseantritt per E-Mail mitgeteilt. Das Geld wurde einen Tag vor Reiseantritt vom Veranstalter abgebucht. Der Checkin wäre dann am 09.08. um 16 Uhr am Objekt laut Veranstalter. Wir sind dann am Tag des Reiseantrittes um 5 Uhr am Morgen losgefahren und waren pünktlich um 16 Uhr vor Ort.Dort wusste niemand etwas von unserer Buchung und wir würden mit den Worten "Problem, anrufen beim Veranstalter" abgewiesen. Beim öffnen meines E-Mail Postfaches fand ich dann folgende E-Mail vor:
    Guten Tag RALF,
    wir konnten Sie telefonisch nicht erreichen.
    Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, nachdem uns vom Eigentümer des Objektes CIM690 mitgeteilt wurde, dass dieser die von Ihnen gebuchte Unterkunft für diese Daten aus dem Verkauf nimmt. Leider bedeutet dies, dass Ihr Aufenthalt in dieser Unterkunft nicht stattfinden kann
    Am Anreisetag mittags um 12.27 Uhr!!!
    Glückwunsch:(

  • sisiphos am 12.03.2024 um 22:07 Uhr
    AIRBNB-Verifizierungsanforderungen

    sind lt. Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen nach deutschem Datenschutzrecht zumindest fragwürdig! - Und wer unter diesem Gesichtspunkt alle empfohlenen Sicherheitsempfehlungen der VSZ Niedersachsen bei einer Airbnb-Buchung berücksichtigt, dem wird an der schnellen Buchung in diesem Portal die Lust noch schneller vergehen - wie mir.

  • danzio am 10.03.2024 um 16:09 Uhr
    günstigste Möglichkeit zu buchen nicht enthalten

    In dem Test werden nur Portale auf Provisionsbasis untersucht.
    Die günstigste Möglichkeit Ferienobjekt zu buchen ist nicht enthalten.
    Das sind neben der direkten Buchung beim Eigentümer die Listingportale.
    Hier fallen keine Provisionen an und die Preise entsprechen meist denen, die man auch direkt beim Vermieter erhält.
    Bekannte Portale wären ferienhausmiete.de, traum-ferienwohnungen und ferienwohnungen.de.
    Immerhin geht es um Ersparnisse von 16 - 25 % der Miete.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.06.2023 um 15:30 Uhr
    Booking.com

    @a_steininger: Sie könnten sich an die Rechtsabteilung Ihrer Verbraucherzentrale wenden. Die Anschriften und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.com

  • a_steininger am 14.06.2023 um 14:57 Uhr
    Booking.com und der nicht vorhandene Kundenservice

    Am 25.04. habe ich bei booking.com eine Abbuchung von 64,80 reklamiert, zu der es meinerseits keine Bestellung bzw. Buchung gibt. Es ist vielmehr so, dass ich noch nie in Geschäftsbeziehungen mit booking.com stand und dort auch keinen Kundenaccount besitze. Was folgte war ein lange E-Mail Kommunikation, wo immer wieder dieselben Informationen (Screenshot der Details der Abbuchung) erbeten und von mir gesendet worden sind. Es wurde zu keinem Zeitpunkt der Eindruck vermittelt, dass man mein Anliegen ernst genommen hatte. Man hatte vielmehr den Eindruck, als würde man mit einer Art E-Mail Bot kommunizieren. Man konnte auch keine Angaben machen, welche Buchung oder Reservierung meinerseits hinter der Abbuchung steht. Die Reklamation der Abbuchung über meine Online Bank verlief bisher ebenfalls ergebnislos.
    Frustrierend sowas!