
Stecker raus, lohnt sich dank der Preisbremse. Denn jede eingesparte Kilowattstunde wird mit dem - meist teureren Preis - des Tarif vergütet. © Getty Images / Sean Gladwell
Bis Ende 2023 federt die seit 1. März 2023 geltende Strompreisbremse hohe Marktpreise noch ab. Mit unserem Rechner lässt sich ermitteln, in welchem Umfang.
Preisbremse startete rückwirkend
Private Haushalte und kleine sowie mittelgroße Unternehmen zahlen für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs seit März 2023 nur maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Die Differenz zum tatsächlich mit dem Versorger vereinbarten Preis übernimmt der Staat in diesem Jahr über eine Strompreisbremse. Die Entlastung wird automatisch von den Versorgern mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Für Januar und Februar 2023 erfolgte sie rückwirkend und sollte mit dem Märzabschlag verrechnet worden sein.
Die Strompreisbremse gilt noch bis Ende 2023. Dann läuft sie aus
Im Preisdeckel von 40 Cent sind Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen enthalten. Für den monatlichen Grundpreis gilt aber weiterhin der Preis des aktuellen Tarifs.
Energiesparen lohnt sich
Je höher der Verbrauch eines Haushalts und je teurer der aktuelle Tarif, desto höher ist die Entlastung durch die Strompreisbremse. Welche Ersparnis die Preisbremse Ihnen persönlich bringt, können Sie mit unserem Rechner ermitteln. Dafür müssen Sie Ihren Jahresverbrauch von 2022 kennen und den Kilowattstundenpreis Ihres aktuellen Tarifs.
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Der Rechner zeigt auch, dass sich Energiesparen lohnt. Denn jede eingesparte Kilowattstunde wird mit dem Preis des aktuellen Tarif vergütet. Die eingesparten Kilowattstunden können aber erst in der Jahresrechnung gut geschrieben werden.
Tipp: Informationen und Tipps zum Energiesparen finden Sie in unserem Special zum Energiesparen.
Ein Versorgerwechsel ist trotz Strompreisbremse sinnvoll
Viele Haushalte fragen sich gerade, ob sie trotz Preisbremse den Anbieter wechseln sollen. Der Tipp lautet: Das sollten sie. Denn inzwischen sinken die Preise vielerorts wieder, unterschreiten häufig sogar die Preisbremse. Wer aktuell in seinem Tarif mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, sollte mithilfe von Vergleichsportalen checken, ob es für sein Postleitzahlengebiet günstigere Angebote gibt. Inzwischen lassen sich Neukundentarife mit einem Kilowattstundenpreis um die 30 Cent finden (Stand: 8. November 2023). Tipps zum Wechseln und zur Nutzung der Vergleichsportale finden Sie in unserem kostenlosen Special Stromanbieter wechseln und sparen und in dieser Schritt für Schritt Anleitung.
Tipp: Wenn Sie Ihren Stromtarif vor dem 1. März 2022 abgeschlossen haben, darf er sich noch automatisch um weitere 12 Monate verlängern. Ist Ihr Preis derzeit sehr hoch, müssten Sie ihn womöglich nach Ende der Preisbremse noch mehrere Monate aus eigener Tasche zahlen. Checken Sie deswegen Ihre Kündigungsfrist und wechseln Sie rechtzeitig. Die Frist steht im Begrüßungsschreiben Ihres Vertrags oder im Onlinekonto bei Ihrem Versorger.
Wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 1. März 2022 abgeschlossen haben, kommen Sie schneller raus: Er ist nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit – oft ein Jahr – mit einer Frist von vier Wochen kündbar.
Tipp: Lesen Sie auch, wie Sie mit unserem Rechner die Wirkung der Gaspreisbremse prüfen können.
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Ich habe meinem diesjährigen Lieferanten meine Jahresrechnung von 2022 zugeschickt und die Antwort war, er müsse mit der Prognose des Netzbetreibers rechnen.
Beim Netzbetreiber habe ich erfahren, die Prognose beruht auf einem Zählerstand vom September 2022.
Jetzt hatte ich das Pech im Jahr 2022, in den Tagen nach dem Ablesen im September 2022 bis zum Jahresende, im Durchschnitt pro Tag mehr kWh verbraucht zu haben wie zuvor und weder der jetzige Lieferant noch der Netzbetreiber ändern an der für mich ungünstigen Prognose etwas weil der Gesetzgeber diese Berechnungsmethode so vorgegeben habe.
Es geht für mich zwar "nur" um ca. 30 € bei der Jahresrechnung für 2023 aber auch das ist Geld.
Leider habe ich im Netz nichts gefunden wo die Prognoseberechnungsmethode erklärt. wird.
(Teil II)
Nur: muss der Versorger als Vertragspartner diesen Widerspruch selbst an den Netzbetreiber vermitteln, oder muss das der Kunde mit einer unbekannten Partei selbst regeln?
Mainova ist zwar der Versorger und sogar auch Netzbetreiber (ihre Tochtergesellschaft), trotzdem reagiert sie nicht auf die Korrekturaufforderung und schickt weiterhin Rechnungen basierend auf falschem Preis (netto) und falscher Prognose. Dabei wurde ich als Kunde bereits aktiv, viele werden es nicht mal und werden dann mit den dreist falschen Jahresprognosen massenweise abgezockt.
Was kann da ein Einzelkunde machen, dessen Widerspruch einfach ignoriert wird? Wie kann man die Massenabzocke mit irrational heruntergesetzten Prognosen als "default" Ansatz bei passiven Kunden stoppen?
(Teil I)
Die Empfehlung "wenden Sie sich an Ihren Versorger, wenn die Jahresverbrauchsprognose zu niedrig angesetzt ist" ist absolut richtig, hilft trotzdem nicht. Man könnte es als inkompetent (unwahrscheinlich) oder böswillig (wahrscheinlich) sehen, wenn dem Kunden der Jahresverbrauch von 3100 kWh in Rechnung gestellt und gleichzeitig ein Jahresentlastungskontingent nur von 800 kWh (also Prognose 66% unter dem Vorjahresverbrauch!) kommuniziert wird.
Bei der Reklamation teilt Mainova als Versorger nur kurz mit: nicht unser Problem, wenden Sie sich an den Netzbetreiber, von dem die Prognose stammt. Dabei wird von Mainova nicht nur §5 Abs. 2 StromPBG ignoriert (Arbeitspreis max. 40 Cent Brutto; für Mainova ist es netto, Umsatzsteuer kommt obendrauf) sondern auch § 13 StromNZV, in dem klar geregelt wird, dass der Kunde bei unplausiblen Prognosen widersprechen kann und dann muss der Netzbetreiber den Vorjahresverbrauch als Prognose aufsetzen und der Versorger so abrechnen.