Strom­preisbremse-Rechner Was Ihnen die Strom­preisbremse bringt

Strom­preisbremse-Rechner - Was Ihnen die Strom­preisbremse bringt

Stecker raus, lohnt sich dank der Preisbremse. Denn jede einge­sparte Kilowatt­stunde wird mit dem - meist teureren Preis - des Tarif vergütet. © Getty Images / Sean Gladwell

Bis Ende 2023 federt die seit 1. März 2023 geltende Strom­preisbremse hohe Markt­preise noch ab. Mit unserem Rechner lässt sich ermitteln, in welchem Umfang.

Preisbremse startete rück­wirkend

Private Haushalte und kleine sowie mittel­große Unternehmen zahlen für ein Grund­kontingent von 80 Prozent des Vorjahres­verbrauchs seit März 2023 nur maximal 40 Cent pro Kilowatt­stunde. Die Differenz zum tatsäch­lich mit dem Versorger vereinbarten Preis über­nimmt der Staat in diesem Jahr über eine Strom­preisbremse. Die Entlastung wird auto­matisch von den Versorgern mit dem monatlichen Abschlag verrechnet. Für Januar und Februar 2023 erfolgte sie rück­wirkend und sollte mit dem März­abschlag verrechnet worden sein.

Die Strom­preisbremse gilt noch bis Ende 2023. Dann läuft sie aus

Im Preis­deckel von 40 Cent sind Netz­entgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen enthalten. Für den monatlichen Grund­preis gilt aber weiterhin der Preis des aktuellen Tarifs.

Energiesparen lohnt sich

Je höher der Verbrauch eines Haus­halts und je teurer der aktuelle Tarif, desto höher ist die Entlastung durch die Strom­preisbremse. Welche Ersparnis die Preisbremse Ihnen persönlich bringt, können Sie mit unserem Rechner ermitteln. Dafür müssen Sie Ihren Jahres­verbrauch von 2022 kennen und den Kilowatt­stunden­preis Ihres aktuellen Tarifs.

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Der Rechner zeigt auch, dass sich Energiesparen lohnt. Denn jede einge­sparte Kilowatt­stunde wird mit dem Preis des aktuellen Tarif vergütet. Die einge­sparten Kilowatt­stunden können aber erst in der Jahres­rechnung gut geschrieben werden.

Tipp: Informationen und Tipps zum Energiesparen finden Sie in unserem Special zum Energiesparen.

Ein Versorgerwechsel ist trotz Strom­preisbremse sinn­voll

Viele Haushalte fragen sich gerade, ob sie trotz Preisbremse den Anbieter wechseln sollen. Der Tipp lautet: Das sollten sie. Denn inzwischen sinken die Preise vieler­orts wieder, unter­schreiten häufig sogar die Preisbremse. Wer aktuell in seinem Tarif mehr als 40 Cent pro Kilowatt­stunde bezahlt, sollte mithilfe von Vergleichsportalen checken, ob es für sein Post­leitzahlen­gebiet güns­tigere Angebote gibt. Inzwischen lassen sich Neukunden­tarife mit einem Kilowatt­stunden­preis um die 30 Cent finden (Stand: 8. November 2023). Tipps zum Wechseln und zur Nutzung der Vergleichs­portale finden Sie in unserem kostenlosen Special Stromanbieter wechseln und sparen und in dieser Schritt für Schritt Anleitung.

Tipp: Wenn Sie ­Ihren Strom­tarif vor dem 1. März 2022 abge­schlossen haben, darf er sich noch auto­matisch um weitere 12 Monate verlängern. Ist Ihr Preis derzeit sehr hoch, müssten Sie ihn womöglich nach Ende der Preisbremse noch mehrere Monate aus eigener Tasche zahlen. Checken Sie deswegen Ihre Kündigungs­frist und wechseln Sie recht­zeitig. Die Frist steht im Begrüßungs­schreiben Ihres Vertrags oder im Online­konto bei Ihrem Versorger.

Wenn Sie Ihren Vertrag nach dem 1. März 2022 abge­schlossen haben, kommen Sie schneller raus: Er ist nach Ablauf der Erst­vertrags­lauf­zeit – oft ein Jahr – mit einer Frist von vier Wochen künd­bar.
Tipp: Lesen Sie auch, wie Sie mit unserem Rechner die Wirkung der Gaspreisbremse prüfen können.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • scheksbier am 06.10.2023 um 15:55 Uhr
    Unrichtige Verbrauchs-Prognose

    Ich habe meinem diesjährigen Lieferanten meine Jahresrechnung von 2022 zugeschickt und die Antwort war, er müsse mit der Prognose des Netzbetreibers rechnen.
    Beim Netzbetreiber habe ich erfahren, die Prognose beruht auf einem Zählerstand vom September 2022.
    Jetzt hatte ich das Pech im Jahr 2022, in den Tagen nach dem Ablesen im September 2022 bis zum Jahresende, im Durchschnitt pro Tag mehr kWh verbraucht zu haben wie zuvor und weder der jetzige Lieferant noch der Netzbetreiber ändern an der für mich ungünstigen Prognose etwas weil der Gesetzgeber diese Berechnungsmethode so vorgegeben habe.
    Es geht für mich zwar "nur" um ca. 30 € bei der Jahresrechnung für 2023 aber auch das ist Geld.
    Leider habe ich im Netz nichts gefunden wo die Prognoseberechnungsmethode erklärt. wird.

  • eslovaco am 18.06.2023 um 22:33 Uhr
    Was tun wenn dem Versorger das Gesetz egal ist? II

    (Teil II)
    Nur: muss der Versorger als Vertragspartner diesen Widerspruch selbst an den Netzbetreiber vermitteln, oder muss das der Kunde mit einer unbekannten Partei selbst regeln?
    Mainova ist zwar der Versorger und sogar auch Netzbetreiber (ihre Tochtergesellschaft), trotzdem reagiert sie nicht auf die Korrekturaufforderung und schickt weiterhin Rechnungen basierend auf falschem Preis (netto) und falscher Prognose. Dabei wurde ich als Kunde bereits aktiv, viele werden es nicht mal und werden dann mit den dreist falschen Jahresprognosen massenweise abgezockt.
    Was kann da ein Einzelkunde machen, dessen Widerspruch einfach ignoriert wird? Wie kann man die Massenabzocke mit irrational heruntergesetzten Prognosen als "default" Ansatz bei passiven Kunden stoppen?

  • eslovaco am 18.06.2023 um 22:31 Uhr
    Was tun wenn dem Versorger das Gesetz egal ist? I.

    (Teil I)
    Die Empfehlung "wenden Sie sich an Ihren Versorger, wenn die Jahresverbrauchsprognose zu niedrig angesetzt ist" ist absolut richtig, hilft trotzdem nicht. Man könnte es als inkompetent (unwahrscheinlich) oder böswillig (wahrscheinlich) sehen, wenn dem Kunden der Jahresverbrauch von 3100 kWh in Rechnung gestellt und gleichzeitig ein Jahresentlastungskontingent nur von 800 kWh (also Prognose 66% unter dem Vorjahresverbrauch!) kommuniziert wird.
    Bei der Reklamation teilt Mainova als Versorger nur kurz mit: nicht unser Problem, wenden Sie sich an den Netzbetreiber, von dem die Prognose stammt. Dabei wird von Mainova nicht nur §5 Abs. 2 StromPBG ignoriert (Arbeitspreis max. 40 Cent Brutto; für Mainova ist es netto, Umsatzsteuer kommt obendrauf) sondern auch § 13 StromNZV, in dem klar geregelt wird, dass der Kunde bei unplausiblen Prognosen widersprechen kann und dann muss der Netzbetreiber den Vorjahresverbrauch als Prognose aufsetzen und der Versorger so abrechnen.