Verträge sichten. Stirbt ein Mensch, müssen Angehörige Dokumente und Ordner des oder der Verstorbenen durchsehen und viele Verträge beenden. © Getty Images / adventtr
Erben treten mit dem Tod eines Angehörigen auch in dessen Verträge ein. Manche enden automatisch. Die meisten müssen gekündigt werden.
Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen als Ganzes sofort auf seine Erben über. Diese werden Rechtsnachfolger des oder der Verstorbenen, ohne dass sie etwas dafür tun müssen. Was Juristen Gesamtrechtsnachfolge nennen, hat weitreichende Konsequenzen. Wer erbt, übernimmt alles: Immobilien, Barvermögen, Verträge und Schulden.
Der Erbe oder die Erbin tritt in die rechtlichen Fußstapfen des oder der Verstorbenen. Zum Nachlass gehören auch Versicherungen, Energieverträge, Internetanschluss und Zeitungsabos. Anders als vielleicht gedacht, endet nicht jeder Vertrag automatisch. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest sagen, was zu tun ist und welchen Vertrag Angehörige wie beenden.
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