
Unterlagen sichten. Einige Verträge müssen Erben selbst kündigen. © Getty Images
Auch Versicherungen, Internetanschluss und Zeitungsabos gehen auf Erben über. Nicht jeder Vertrag endet automatisch. Welche Verträge müssen Angehörige kündigen und wann?
Bei Lebensversicherung und Unfallversicherung ist Eile geboten
Hinterbliebene haben viel zu bedenken: Hatte der Verstorbene zum Beispiel eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung, haben Angehörige nur 24 bis 72 Stunden Zeit, den Tod des Versicherungsnehmers zu melden, nachdem sie davon erfahren haben. Sogar nur 48 Stunden lassen Unfallversicherer den Hinterbliebenen Zeit. Ist der Verstorbene bei einem Unfall ums Leben gekommen, wird das Unternehmen die Umstände des Unfalls untersuchen. Halten sich Hinterbliebene nicht an die engen Fristen, kann es passieren, dass die Versicherung die Todesfallsumme nicht zahlt.
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Nur höchstpersönliche Verträge enden
Dem Erben stehen zwei Wege offen, mit den Verträgen des Verstorbenen umzugehen: Entweder er übernimmt sie oder er kündigt sie. Es gibt aber eine Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtrechtsfolge. „Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte“ erlöschen mit dem Tod. Eine Mitgliedschaft im Verein etwa endet, wenn das Mitglied stirbt.
Unternehmen brauchen Nachweise

Nachweis. Lebensversicherer wollen eine Sterbeurkunde sehen, bevor sie auszahlen. © Stiftung Warentest
Ob Hausratversicherung oder Stromvertrag – oft ist es ausreichend, dem Vertragspartner den Todesfall schriftlich anzuzeigen und eine Kopie der Sterbeurkunde beizulegen. Gleichzeitig sollte der Erbe erklären, dass er Erbe ist und die Rechtsnachfolge angetreten hat. Manchmal ist ein Erbschein notwendig, etwa wenn sich der Erbe des hinterlassenen Grundstücks im Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen lassen möchte.
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