Verjährung. Beachten Sie, dass die meisten Altfälle Ende 2004 verjähren.
Beratung. Wenn Sie rechtliche Schritte ergreifen wollen, sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt aufsuchen, um Ihre Chancen zu klären. Anwälte für Bankrecht finden Sie zum Beispiel über den Deutschen Anwaltverein (Tel. 0 180 5/18 18 05).
Vergleich. Fragen Sie Ihren Anwalt nach Möglichkeiten für einen Vergleich mit der Bank. Inzwischen gibt es umfangreiche Vergleichs- und Mediationsrunden, an denen Anlegeranwälte und Banken teilnehmen. Hier können Betroffene zumindest einen Teil ihres Geldes zurückerhalten.
Staatshaftung. Verfolgen Sie das beantragte EU-Vertragsverletzungsverfahren. Vielleicht muss die Bundesrepublik den Opfern, die bereits beim BGH abgewiesen wurden, Schadenersatz leisten.
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- Der Insolvenzverwalter einer Gesellschaft aus der UDI-Gruppe hat laut Bundesgerichtshof pflichtwidrig versucht, die Besetzung des Gläubigerausschusses zu beeinflussen.
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- Makler sind teuer. Längst nicht immer müssen Kunden zahlen. Oft können sie den Vertrag widerrufen. test.de erklärt die Rechtslage.
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- Immer mehr Gerichte urteilen: Wegen Fehlern im Kreditvertrag steht Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung zu, wenn Kunden ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen.
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