Medikamente. Rentner zahlen für Arzneimittel nichts.
Zahnbehandlung/-ersatz. Zahnersatz bezahlt die Kasse nicht, Zahnbehandlungen fast nie – nur wenn sie „berufsbedingt“ nötig sind. Das nützt den meisten Rentnern nichts. Zähne ziehen kostet nichts.
Hilfsmittel. Seh-, Hör- und Gehhilfen sind keine Regelleistungen der Kasse. Die Patienten müssen sie oft selbst bezahlen. Orthopädische Prothesen können bezuschusst werden.
Arztbesuch. Zuzahlungsfrei.
Krankenhaus. Der Aufenthalt im Krankenhaus und die Behandlung sind kostenfrei.
Pflege. Die Versicherten aus Deutschland können wie in den anderen Ländern auch das Pflegegeld aus Deutschland bekommen. Weitere Pflegeleistungen in Spanien müssen sie in den regionalen Einrichtungen der Einheitskasse Seguridad Social erfragen. Das staatliche Pflegesystem ist erst im Aufbau.
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- Im Jahr 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen kräftig. Auch die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben.
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- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
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- Eine medizinische Reha soll die Menschen fit für den Beruf machen. Die Stiftung Warentest erklärt, wann die Rentenversicherung zahlt und was beim Antrag zu beachten ist.
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