
Kinderwunschbehandlung. Betroffene Paare können Zuschüsse zu den Kosten einer künstlichen Befruchtung bekommen. © Your Photo Today / Voisin / Phanie
Kinderwunschbehandlungen sind teuer. Viele Krankenkassen zahlen mehr als sie müssen. Mehrere Bundesländer bieten zusätzliche Finanzhilfe. Wir geben einen Überblick.
Sie wünschen sich ein Baby, aber auf natürlichem Weg klappt es mit einer Schwangerschaft nicht? Mit diesem Schicksal sind Sie nicht allein. Etwa jedes sechste Paar in Deutschland hat einen unerfüllten Kinderwunsch. Mit medizinischer Hilfe kann es möglich sein, doch Eltern zu werden. Eine solche Kinderwunschbehandlung geht leider neben psychischen und körperlichen auch mit großen finanziellen Belastungen einher. Die Stiftung Warentest hat geprüft, welche Zuschüsse es von gesetzlichen Krankenkassen und anderen Stellen für eine künstliche Befruchtung gibt. Erfreulich: Die meisten Paare erhalten zumindest anteilig finanzielle Hilfe von verschiedenen Stellen, um die Kosten von oft mehreren Tausend Euro für eine Kinderwunschbehandlung zu senken. Auch lesbischen Paaren greifen inzwischen mehr Bundesländer unter die Arme, und auch eine Krankenkasse gibt hier Zuschüsse. Bei uns finden Sie alle Details.
Gesetzlicher Zuschuss für Ehepaare
Verheirateten Ehepaaren, die gesetzlich krankenversichert sind, wird generell bei jeder Kasse die Hälfte der genehmigten Behandlungskosten einer künstlichen Befruchtung erstattet. Voraussetzung: Frauen und Männer dürfen nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 39 Jahre beziehungsweise 49 Jahre alt sein.
Alle gesetzlichen Kassen müssen für eine festgelegte Anzahl von Behandlungen zahlen, etwa für die ersten drei Versuche der In-vitro-Fertilisation, bei der die Eizelle im Reagenzglas befruchtet und dann in die Gebärmutter eingebracht wird. Zuschüsse bekommen nur verschiedengeschlechtliche Ehepaare, homosexuelle gehen leer aus.
Ob private Krankenversicherer für eine Kinderwunschbehandlung zahlen, hängt unter anderem vom jeweiligen Tarif ab. Oft tragen sie jedoch die vollen Kosten.
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Meint ihr nicht, dass das Verbot schon von Eizellspende heuchlerisch ist, geschweige denn von Leihmutterschaft? Es ist allen bekannt, dass die Paare dann in die Ukraine hinfahren, wo es sogar Mitochondrien-Spende erlaubt ist. Warum soll eine Frau etwas dafür können, wenn sie z.B. als Kind Krebs hatte und als Folge der Chemotherapie unfruchtbar wurde? Oder wenn sie an vorzeitige Wechseljahre leidet?
Das Verbot wurde damals damit begründet, dass die Eizellenentnahme für die Spenderin gefährlich sei. Ist es nicht. Mittlerweile ist es Routine. Selber mehrmals erlebt. Sie kann nur gefährlich werden, wenn der Arzt nicht sorgfältig arbeitet. Ein Grund mehr, um das Verfahren in Deutschland zu genehmigen, um Qualität zu gewährleisten.
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