Standort. Pluspunkte sind eine Lage innerhalb oder in der Nähe einer Großstadt und eine gute Verkehrsanbindung – auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Betreiber. Er sollte viele Jahre Erfahrung haben und mehrere Pflegeheime an unterschiedlichen Standorten betreiben.
Gebäude. Wichtig sind eine hohe energetische Qualität (bei Neubauten KfW-Standard 55) und ein hoher Anteil von Einzelzimmern, am besten 100 Prozent.
Mietanpassung. Die Mieten sollten laut Pachtvertrag möglichst in Höhe der Inflationsrate steigen.
Instandhaltung. Die Instandhaltungspflicht der Eigentümer sollte auf „Dach und Fach“ beschränkt sein. Der Pachtvertrag sollte klar beschreiben, was dazu gehört.
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- Die Mieten sind vielerorts stärker gestiegen als die Immobilienpreise. Unsere Analyse zeigt, wo Eigentum sich wieder lohnt. Unsere Rechner helfen beim Entscheiden.
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- Lohnt es sich, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung zu kaufen und zu vermieten? Unser Praxistest zeigt: Rendite gibt es nur, wenn die Kalkulation stimmt.
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- Immer mehr Gerichte urteilen: Wegen Fehlern im Kreditvertrag steht Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung zu, wenn Kunden ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen.
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Ich komme zurück auf das mehrfach beschriebene Verhältnis Eigentümer/Betreiber bei Pflegeimmobilien. Wie sonst auch versprechen ausgewogene Regelungen im Vertragswerk langfristig mehr Erfolg. So kann für den besprochenen Fall einer Betreiberinsolvenz zum Beispiel die (stille) Abtretung der i-Kosten vom Betreiber an den Vermieter bereits im Mietvertrag den Eigentümer schützen. Über eine ebenfalls zu vereinbarende Übernahme des Betriebes kann dieser nahtlos weitergeführt werden, bis ein alternativer Betreiber übernimmt. So in etwa wäre der Kommentar von Nutzer gäbelahm und die Antwort von Test.de von Januar 2020 zu kommentieren.
@erHeinze: Vielen Dank für den Hinweis, die Online-Redaktion wird sich darum kümmern. (PH)
Die Website scheint veraltet, bzw. geschlossen zu sein. Letzte Beiträge aus 2019, die Hauptseite ist gesperrt.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Werbung
Das „Dreiecksverhältnis“ (Betreiber, Verwalter und Eigentümer) bei vielen Pflege-apartments ist jedoch etwas zu kurz gekommen. Denn viele Verwalter halten gesetzliche Vorgaben (WEG) nicht ein z.B. „drei Alternativangebote als Entscheidungsgrundlage“ für Sanierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen / Umwidmung der Instandhaltungs-rücklagen in eine Liquiditätsreserve). Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft werden durch die Verwalter nicht eingehalten. Tagesordnungspunkte zur Eigentümer-versammlung, die rechtzeitig eingereicht wurden, kommen nicht auf die Tagesordnung. Die Eigentümer sind hauptsächlich Bewohner der Seniorenwohnzentren ( Durch-schnittsalter >80 Jahre) und die sind froh wenn die Betreiber den Laden einigermaßen am Laufen halten. Und die Politik schaut tatenlos diesem Treiben zu.