Organe spenden Früh­zeitig über Organspende sprechen

Organe spenden - Früh­zeitig über Organspende sprechen

Organspende. Viele haben eine Meinung zur Organspende. Doch nur wenige legen sich schriftlich fest. © Adobe Stock / Siberian Art

Zu Lebzeiten eine Erklärung per Organspende­ausweis, Online-Register oder Patienten­verfügung: Das hilft Ärzten, Angehörigen und Patienten, die auf ein Organ warten.

953 Menschen spendeten im Jahr 2024 nach ihrem Tod Organe. Doch der Bedarf ist wesentlich höher. Auf der Warteliste stehen rund 8 500 Patienten, für die ein Organ lebens­rettend ist oder einen Gewinn an Lebens­qualität bedeutet. Die meisten warten auf eine Spenderniere.

Dank der Organe einer toten Spenderin oder eines Spenders können bis zu sieben Menschen über­leben. Sind alle Organe gesund, können die Trans­plantations­mediziner Herz, Leber, beide Nieren, Lunge, Bauch­speicheldrüse und Dünn­darm trans­plantieren. Zu den Gewe­bespenden gehören etwa Augen­hornhaut, Herz­klappen, Blutgefäße, Haut – daneben auch Knochen. Im Jahr 2024 wurden im Schnitt pro Spenderin und Spender drei Organe entnommen.

Ab 16 Jahren ist eine Entscheidung für eine Organ­entnahme möglich. Ein Höchst­alter gibt es nicht. Ausschlag­gebend sind der Gesund­heits­zustand der verstorbenen Person und der Zustand ihrer Organe. Ärzte entscheiden nach medizi­nischer Prüfung, ob sich Organe und Gewebe für eine Trans­plantation eignen.

Unser Rat

Fest­legen. Ärzte benötigen Ihr schriftliches Einverständnis für eine Organspende. Sie haben verschiedene Möglich­keiten, sich fest­zulegen: Ein Ja oder Nein in einem Organspende­ausweis, einer Patientenverfügung , auf einem Blatt Papier, oder online im Organspende-Register. Wichtig ist, dass Ärzte im Kranken­haus Zugriff auf Ihre Entscheidung haben.

Mit Angehörigen sprechen. Liegt nichts Schriftliches vor, befragen Ärzte im Todes­fall die in einer Vorsorgevollmacht Bevoll­mächtigten und nahe­stehende Angehörige. Diese dürfen dann die Meinung der oder des Verstorbenen zur Organspende gegen­über Ärzten vertreten. Reden Sie mit ihren Bevoll­mächtigten, Nahe­stehenden und Angehörigen darüber, wie Sie zur Organspende stehen.

Beratung ist Kassen­leistung. Sprechen Sie Ihre Haus­ärztin oder Ihren Haus­arzt auf eine Beratung zur Organ- und Gewe­bespende an. Ein ergebnis­offenes Beratungs­gespräch ist für Versicherte ab 14 Jahren eine Kassenleistung und alle zwei Jahre möglich.

In Deutsch­land gilt die Entscheidungs­lösung

Wer in Deutsch­land nach dem Tod die eigenen Organe spenden möchte, muss sich zu Lebzeiten dafür entscheiden, am besten schriftlich. Liegt von potenziellen Organspendern keine Zustimmung vor, befragen Ärzte im Kranken­haus deren Bevollmächtigte und Angehörige, sofern es welche gibt und diese zur Stelle sind. Sie dürfen dann nach dem Tod stell­vertretend für den Verstorbenen einer Organ­entnahme zustimmen, oder diese ablehnen. Das ist gesetzlich geregelt, so genannte Entscheidungs­lösung. Wie Ärzte solche Gespräche mit Angehörigen führen, erklärt Ober­arzt Dr. Farid Salih von der Charité Berlin im Interview mit der Stiftung Warentest.

Hoher Bedarf – wenig Spende­rinnen und Spender

Deutsch­land gehört bei Organspenden zu den Schluss­lichtern in Europa. In Deutsch­land gibt es 11,4 Organspende­rinnen und -spender je eine Million Einwohner. An der Spitze der Statistiken zur Organspende steht regel­mäßig Spanien, gefolgt von Österreich und Kroatien. In Spanien kommen auf eine Million Einwohner 43,1 Organspende­rinnen und -spender.

Über die Gründe für den Organ­mangel in Deutsch­land wird seit Jahren diskutiert. „Der häufigste Grund, warum mögliche Organspenden nicht durch­führ­bar sind, ist eine fehlende Zustimmung,“ sagt Dr. Axel Rahmel, Medizi­nischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organ­trans­plantation (DSO). „In Umfragen geben etwa 40 Prozent der Befragten an, dass sie eine Entscheidung zur Organspende getroffen haben. In den Fällen, in denen in einer Klinik die Möglich­keit zu einer Organspende besteht, liegt aber nur in etwa 15 Prozent aller Fälle eine dokumentierte Entscheidung des Verstorbenen vor.“

Analysen der DSO ergaben für das Jahr 2024: Liegt ein schriftlicher Wille des möglichen Organspenders vor, erreicht die Zustimmungs­rate zur Organspende zirka 75 Prozent. Sie befindet sich damit ungefähr auf dem Niveau von Umfragen, in denen Menschen nach ihrer Einstellung zur Organspende gefragt werden. Viele haben eine bejahende Einstellung. In weiteren 18 Prozent der Fälle ist zumindest der mündliche Wille der verstorbenen Person bekannt. Hier liegt die Zustimmungs­rate immerhin noch bei über 60 Prozent. „Müssen aber die Angehörigen entscheiden, entweder nach dem mutmaß­lichen Willen des Verstorbenen oder gar nach eigenen Wert­vorstel­lungen, sinkt die Zustimmungs­rate dramatisch, im letzt­genannten Fall sogar auf weniger als 25 Prozent,“ sagt Axel Rahmen von der DSO.

Angehörigen fällt eine Entscheidung zur Organspende oft schwer

Für Ärzte und Angehörige ist es hilf­reich, wenn eine Entscheidung schriftlich dokumentiert ist, ob Ja oder Nein. „Angehörigen fällt eine Entscheidung zur Organspende oft schwer. Wenn sie nicht wissen, was die oder der Verstorbene gewollt hätte, tendieren sie offensicht­lich eher dazu, keine Zustimmung zu einer Organspende zu geben,“ so Rahmel. Und dies mit weitreichenden Konsequenzen: „Ein Teil der Entscheidungen entspricht möglicher­weise nicht dem eigentlichen Willen des Verstorbenen. Daher appellieren wir an die Bevölkerung eine Entscheidung zur Organspende zu treffen, diese zu dokumentieren und in der Familie darüber zu sprechen.“

Erklärung per Organspende-Register

Es ist möglich, ein Ja oder Nein zur Organspende in einem Online-Register digital zu dokumentieren. Der Vorteil: Die online hinterlegte Entscheidung kann niemand verlieren oder vergessen wie einen Organspende-Ausweis. Die Registrierung ist freiwil­lig und kostenlos, eine Entscheidung können Nutze­rinnen und Nutzer jeder­zeit ändern oder widerrufen. Krankenhäuser, die Organ­entnahmen vornehmen, können im Register hinterlegte Erklärungen abrufen. Das Organspende-Register verwaltet das Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM). Es gehört zum Geschäfts­bereich des Bundes­gesund­heits­ministeriums.

Rund 335 000 Eintragungen online

Das Organspende-Register gibt es seit März 2024. Bis Anfang Juli 2025 haben rund 335 000 Menschen dort eine Erklärung abge­geben, über 90 Prozent befür­worten eine Organ­entnahme. Wie die Registrierung funk­tioniert, ist auf der Internetseite (organspende-register.de) Schritt-für-Schritt erklärt. Wichtig: Für eine Eintragung müssen aus daten­schutz­recht­lichen Gründen ein elektronischer Personalausweis oder ein vergleich­bares eID-Dokument vorliegen (siehe unten), sowie weitere Daten:

  • Ausweisdokument mit eID-Funkion, zum Beispiel Personal­ausweis mit Online-Ausweisfunktion (Bürgerinnen und Bürger der EU und des Europäischen Wirt­schafts­raums benötigen einen elektronischen Aufenthalts­titel). Die Erklärung kann dann entweder über das Smartphone oder den Computer mit der Ausweis­App abge­geben werden.
  • Sechs­stel­lige PIN für die Online-Ausweis­funk­tion
  • NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp des Bundes
  • Kranken­versicherten­nummer
  • E-Mail-Adresse

Erklärung über die Krankenkassen-App

Eine Erklärung können gesetzlich Krankenversicherte auch online über ihre Krankenkassen-App abgeben. Bei privat Krankenversicherten kommt es darauf an, ob der private Kranken­versicherer eine App anbietet. So funk­tioniert`s:

  • App der Kranken­versicherung herunter­laden und eine GesundheitsID einrichten. Die Gesund­heitsID kann auch genutzt werden, um sich zum Beispiel in der ePA-App oder der E-Rezept-App anzu­melden. Die gesetzlichen Krankenkassen sich verpflichtet, auf Wunsch eine Gesund­heitsID auszustellen.
  • In der App „Organspende-Erklärung abgeben“ starten
  • Persönliche Daten eingeben
  • Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewe­bespende abgeben und absenden
  • Erklärungs-ID zur Änderung oder Löschung der Erklärung aufbewahren

Erklärung per Organspende­ausweis

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Die Plastikkarte in Kreditkartengröße gibt es kostenlos bei der Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Sie haben Fragen? Infotelefon: 0 800/9 04 04 00 oder unter: organspende-info.de © Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Auf einem Organspende­ausweis kann die Zustimmung mit einem „Ja“ dokumentiert werden. Ebenso kann dort ein „Nein“ ange­kreuzt werden. Mit Datum und Unter­schrift ist die Entscheidung für Ärzte bindend. Den fest­gelegten Willen des Verstorbenen oder der Verstorbenen müssen Ärzte beachten. Wichtig ist, den Organspende­ausweis immer mit sich zu führen, zum Beispiel im Geldbeutel. Der Ausweis ist im Ernst­fall möglicher­weise der einzige schriftliche Beleg für die Spende­bereitschaft des Verstorbenen.

Erklärung per Patienten­verfügung

In vielen Patientenverfügungen können Menschen fest­legen, ob sie bereit sind, Organe zu spenden oder nicht. Eine Patienten­verfügung schließt eine Organspende nicht auto­matisch aus. Oft legen Menschen in einer Patienten­verfügung fest, in bestimmten Krank­heits­situationen am Lebens­ende auf intensivmedizi­nische Maßnahmen zu verzichten. Jedoch können Ärzte bei einer eindeutigen Zustimmung zur Organspende ausnahms­weise für den Fall, dass eine Organspende medizi­nisch in Frage kommt, kurz­fristig (Stunden bis höchs­tens wenige Tage) intensivmedizi­nische Maßnahmen durch­führen, um den Hirn­tod zu bestimmen und Organe entnehmen zu können. Wichtig ist auch, mit Angehörigen und derjenigen Person über die eigene Einstellung zur Organspende zu sprechen, die in einer Vorsorgevollmacht für die Gesund­heits­sorge bestimmt ist.

Organ­entnahme nur nach der Diagnose „Hirn­tod“ erlaubt

Der medizi­nisch-recht­liche Rahmen für eine post­mortale Organspende ist in Deutsch­land klar geregelt. Der unumkehr­bare Ausfall der gesamten Hirn­funk­tionen muss eindeutig nachgewiesen sein, so genannter Hirn­tod. Gleich­zeitig muss für eine Organ­entnahme das Herz-Kreis­lauf-System der verstorbenen Person künst­lich aufrecht­erhalten werden, damit die Organe mit Sauer­stoff und Nähr­stoffen versorgt sind. Beide Bedingungen, die Fest­stellung des Hirn­tods und das künst­liche Aufrecht­erhalten des Herz-Kreis­lauf-Systems sind nur auf der Intensiv­station eines Kranken­hauses zu erfüllen. Im Interview erklärt der Experte für Hirn­tod-Diagnostik Priv.-Doz. Dr. Farid Salih, wie der Klinikall­tag auf einer Neuro-Intensiv­station aussieht und wie Gespräche mit Angehörigen geführt werden.

Organe spenden - Früh­zeitig über Organspende sprechen

Die Hirn­toddiagnostik erfolgt in drei Schritten. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Liegt eine Zustimmung vor, vermittelt Euro­trans­plant Patienten

Gibt es eine Zustimmung zu einer Organ­entnahme, liegt die weitere Koor­dination in der Hand der Deutschen Stiftung Organ­trans­plantation (DSO). Sie ist bundes­weit für die Zusammen­arbeit aller beteiligten Partner bei einer Organspende zuständig. Die Patienten­daten der Spenderin oder des Spenders über­mittelt die DSO an die Stiftung Euro­trans­plant mit Sitz im nieder­ländischen Leiden. Zum Verbund gehören acht europäische Länder: Deutsch­land, Belgien, Kroatien, Luxemburg, Nieder­lande, Österreich, Slowenien und Ungarn. Euro­trans­plant verwaltet die Patienten­daten der Menschen, die in diesen Ländern auf Wartelisten für ein Spender­organ stehen. Die Vermitt­lung in Deutsch­land erfolgt nach den Richt­linien der Bundes­ärztekammer. Meldet die DSO eine Organspenderin oder -spender, wird geprüft, zu welcher Person auf der Warteliste das Spender­organ passt.

Vorbereitung für die Trans­plantation

Bei einer Über­einstimmung, wird der Trans­plantations­prozess einge­leitet. Der passende Empfänger auf der Warteliste erhält von seinem Trans­plantations­zentrum das Organ­angebot. In Deutsch­land haben 46 Kliniken die medizi­nisch-tech­nischen Voraus­setzungen für eine Trans­plantation. Nach der Organ­entnahme in der Entnahme­klinik werden die Organe des verstorbenen Spenders oder der Spenderin für den Trans­port vorbereitet. Hierfür werden die Organe in einer konservierenden Lösung auf Eis gelagert und in speziellen Trans­portboxen trans­portiert.

Eine Heraus­forderung bei einer Trans­plantation ist, die Abstoßung des Spender­organs zu verhindern. Das Immun­system des Empfängers erkennt das Organ als körperfremd, es kommt zu Abwehr­reaktionen. Bestimmte Medikamente, sogenannte Immun­suppressiva, helfen, solche Abstoßungs­reaktionen zu unterdrücken. Die Überlebens­chancen mit einem neuen Organ hängen bei jedem Patienten von vielen Faktoren ab. Alter, Art, Schwere und Dauer der Erkrankung spielen dabei eine Rolle. Manche Patienten können zwischen 15 und 20 Jahre und sogar länger mit einem funk­tionierenden Spender­organ leben.

Wider­spruchs­lösung statt Entscheidungs­lösung?

Über die in Deutsch­land geltende Entscheidungs­lösung wird seit Jahren diskutiert. In vielen europäischen Ländern gilt die Wider­spruchs­lösung: Jeder Mensch ab einem bestimmten Alter ist auto­matisch Organspenderin oder -spender, es sei denn, er oder sie hat aktiv verneint, also wider­sprochen. Die Wider­spruchs­lösung wird etwa in Spanien, Österreich, Kroatien, Frank­reich, Groß­britannien, Italien oder Nieder­lande angewendet. Manche Experten halten die Wider­spruchs­lösung für einen wichtigen Baustein, um den Zustimmungs­prozess für eine Organspende unbürokratischer zu gestalten. Die Spenderzahlen könnten sich dadurch erhöhen, so die Erwartung. Länder mit Wider­spruchs­lösung haben im Schnitt höhere Spenderzahlen als Deutsch­land. Zuletzt stimmte der Deutsche Bundes­tag im Januar 2020 über eine Einführung der Wider­spruchs­lösung ab. Die Mehr­heit sprach sich dagegen aus. 379 Bundes­tags­abge­ordnete stimmten mit Nein, 292 mit Ja. Ein neuer Gesetzes­vorschlag zwecks Einführung der Wider­spruchs­lösung in Deutsch­land ist angekündigt.

Verbesserung durch mehr Aufklärung

Um die Organspendesituation zu verbessern, wurden in den vergangenen Jahren einige Maßnahmen auf den Weg gebracht:

  • Aufklärung. Krankenkassen und private Kranken­versicherer sind verpflichtet, Versicherte ab einem Alter von 16 Jahren regel­mäßig anzu­schreiben und über Organspenden zu informieren.
  • Beratung bei Haus­ärzten. Eine ergebnis­offene Beratung zur Organspende bei Haus­ärzten ist für Versicherte ab 14 Jahren eine Kassen­leistung.
  • Trans­plantations­beauftragte. In den rund 1  200 für Organspenden vorgesehenen Entnahme­kliniken, das sind Unikliniken und Krankenhäuser mit Intensiv­stationen, gibt es Trans­plantations­beauftragte. Sie arbeiten mit Ärzten zusammen, um mögliche Organspender zu erkennen und koor­dinieren die Zusammen­arbeit mit der Deutschen Stiftung Organ­trans­plantation.

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Kommentarliste

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  • TestUN am 20.05.2024 um 12:16 Uhr
    warum kompliziert, wenn es einfacher gehen müsste

    Hallo, ich würde meine Spendenbereitschaft gern auch online abgeben. Leider finde ich das Verfahren derart umständlich, dass ich mich damit nicht beschäftigen will. Und ich bin noch jung und halbwegs IT-versiert. Warum kann die Registrierung nicht wie bei einem Bankkonto zusätzlich per PostIdent-Verfahren angeboten werden und zwar für all die Menschen, die so eingeschränkt sind, dass sie ohne Hilfe diese Aufgabe nicht lösen könnten, aber noch zur Post gehen können? Warum wird die Teilhabe einer großen Gruppe von Menschen bei IT-gestützten Verfahren immer wieder missbeachtet? Und sicher denkt niemand der heute AppPhone-nutzenden-Menschen, insbesondere der Programmier und Auftraggeber, dass sie morgen durch Krankheit oder Unfall auch zu denen gehören könnten, die solcher Art nicht mehr selbst können und Hilfe brauchen.

  • j-m.s am 19.03.2024 um 16:24 Uhr
    Organspende versus Patientenverfügung

    @Bankbuster: das ist korrekt. Wenn jemand z.B. im Koma liegt und es besteht keine Aussicht darauf, dass er je wieder aufwacht, dann möchte er vielleicht keine lebensverlängernden Maßnahmen wie künstliche Beatmung. Eine Organspende ist in diesem Fall nicht möglich, da ja kein "Hirntod" eintreten kann.

  • j-m.s am 19.03.2024 um 16:19 Uhr
    Das Hirn ist nicht tot....

    Der Hirntod ist - anders als immer behauptet - in Deutschland nicht das Kriterium für eine Organentnahme. In Deutschland reicht es, wenn wichtige Teile des Gehirns ausgefallen sind. Und das wird im Wesentlichen festgestellt, indem ein paar Stammhirn-Reflexe getestet werden.
    Diese Tests sind so primitiv, dass sie schon versagen, wenn z.b. jemand einen Selbstmordversuch mit Schlafmitteln gemacht hat. Dann würde er schon als hirntot gelten.
    Mit einem Hirntod hat das also überhaupt nichts zu tun.
    https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/IHA_Anlage_1.pdf

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.03.2024 um 08:34 Uhr
    Organspende in der Patientenverfügung ansprechen

    @Bankbuster: Eine Patientenverfügung schließt eine Organspende nicht automatisch aus. In aktuellen Formularen / Vordrucken für eine Patientenverfügung kann die Bereitschaft für eine Organentnahme erklärt werden, etwa im Vordruck der Stiftung Warentest dass Sie über den Kauf des Vorsorge-Sets erhalten:
    www.test.de/Vorsorge-Set
    Dann wird ausnahmsweise für den Fall, dass eine Organspende medizinisch infrage kommt, der kurzfristigen Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntods bis zur anschließenden Organentnahme zugestimmt.

  • Bankbuster am 18.03.2024 um 17:58 Uhr
    Organspende versus Patientenverfügung

    Spender sollten beachten, dass sich ihre Organspendewille und ihre Patientenverfügung gegenseitig ausschließen können. Bei einem Freund mussten die Ärzte die Angehörigen fragen, was denn nun gelten soll: die Organspende oder der Ausschluß intensivmedizinischer Behandlung, denn der Körper muss bis zur Organentnahme für Stunden oder auch einmal Tage maschinell am Laufen gehalten werden.
    Eine Widerspruchslösung für die Organspende halte ich für einen Verstoß gegen Grundgesetz Artikel 1.