Vorsorgeregister So melden Sie Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung

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Vorsorgeregister - So melden Sie Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung

Wichtiges Dokument. Wenn Sie eine Vorsorgevoll­macht erstellen, ist es auch wichtig, dass das im Notfall bekannt ist. Mit dem Vorsorgeregister funk­tioniert das gut. © Getty Images / Klaus Vedfelt

Oft liegen Dokumente zu Hause in der Schublade, im Ordner oder bei Angehörigen. Wer eine Vorsorgevoll­macht hat, sollte sie beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren.

Wichtige Dokumente in der Schublade

Plötzlich auf der Intensiv­station und nicht mehr ansprech­bar – das Problem in der Praxis: Kaum jemand hat im Alltag seine Dokumente für die recht­liche Vorsorge dabei. Vorsorgevoll­macht, Patienten­verfügung oder Betreuungs­verfügung liegen vielleicht zu Hause in der Schublade, im Ordner oder bei Angehörigen. Im Notfall wissen die Ärzte im Kranken­haus davon nichts und haben auch keinen Zugriff.

In Vorsorgevoll­macht Ansprech­person für Ärzte benennen

Ärzte benötigen eine Ansprech­person, die die Interessen der Patientin oder des Patienten vertritt. In der Regel ist das ein in einer Vorsorgevoll­macht Bevoll­mächtigter, der für die Gesund­heits­sorge zuständig ist. Auch ein Betreuer, den der Patient zuvor einge­setzt hat, kommt infrage. Geht es um die Sterbephase und um Entscheidungen über lebens­verlängernde – oder verkürzende Maßnahmen, hilft eine Patienten­verfügung. Sie verschafft Bevoll­mächtigten und Ärzten Klarheit und Rechts­sicherheit für die Behand­lung.

Ratgeber mit allen Formularen

Viele Menschen möchten für den Fall vorsorgen, dass sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest hilft dabei.

Recht­zeitig regeln. Patienten­verfügung, Vorsorgevoll­macht, Betreuungs­verfügung: Das Vorsorge-Set informiert, welche Verfügung was leistet und wo die Fall­stricke liegen. Außerdem erklären wir, was beim Verfassen eines Testaments zu beachten ist und wie man den digitalen Nach­lass regelt. Der Ratgeber der Stiftung Warentest enthält die wichtigsten Formulare zum Heraus­trennen und Abheften. Die Formulare sind aktuell und entsprechen den Anforderungen der Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs. Zu allen Formularen gibt es Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die in verständlichem Deutsch abge­fasst sind. Das Buch hat 144 Seiten und ist im test.de-Shop für 16,90 Euro erhältlich (PDF/E-Book: 13,99 Euro).

Betreuungs­gericht hat Zugriff auf registrierte Daten

Haben Ärzte keine Informationen über Kontakte des Patienten und ist niemand zu ermitteln, rufen sie das Betreuungs­gericht an, eine spezielle Abteilung des Amts­gerichts. Es hat Zugriff auf das Zentrale Vorsorgeregister der Bundes­notarkammer (ZVR). Bei diesem Register können alle, die ihre recht­liche Vorsorge regeln, melden, wer ihr Bevoll­mächtigter oder vorgeschlagener Betreuer ist. Auch geben sie den Umfang der Vorsorgevoll­macht an, die im Amts­deutsch „Vorsorgeur­kunde“ heißt. Vermerkt ist auch, ob es zusätzlich eine Betreuungs- oder Patienten­verfügung gibt. Ab Januar 2023 haben auch Ärzte in Kliniken Zugriff auf das Register.

Über 5 Millionen Einträge

Seit Gründung des Registers im Jahr 2005 haben 5,6 Millionen Menschen ihre Daten hinterlegt. Privatpersonen und Notare nutzen die Möglich­keit der Registrierung. Wichtig: Die Registrierung ist kein Ersatz für die Dokumente. „Viele schi­cken ihre komplette Vorsorgemappe an das Vorsorgeregister“, sagt Dominik Hüren, Presse­sprecher der Bundes­notarkammer. Das ist falsch. „Die Dokumente schi­cken wir ungeprüft wieder zurück.“

Wer darf für den Patienten handeln?

Wer im Register seine Daten hinterlegt hat, kann damit rechnen, dass das Betreuungs­gericht in einem Notfall schnell ermittelt, wer für den Patienten handeln kann. Im Ideal­fall weiß der Bevoll­mächtigte dann, wo die Originaldokumente, also Vorsorgevoll­macht und Patienten­verfügung, liegen und kann sie im Kranken­haus übergeben. Ab Januar 2023 haben auch Ärzte in der Klinik Zugriff auf das Register. Im Notfall könnten sie schnell und sicher Informationen darüber erhalten, ob eine Patienten­verfügung existiert und wer berechtigt ist, für die Patientin oder den Patienten zu entscheiden.

Rund 20 000 Abfragen pro Monat

Rund 20 000 Mal im Monat fragen Gerichte aus dem ganzen Bundes­gebiet beim Register nach, ob ein Patient Daten gemeldet hat. Ergibt die Abfrage beim Vorsorgeregister, dass keine Daten hinterlegt sind, und ist kein Bevoll­mächtigter oder Betreuer auffind­bar, beauftragt das Betreuungs­gericht eine „fremde“ Person als Betreuer. Er entscheidet im Notfall mit den Ärzten im Interesse des Patienten.

Unser Rat

Vorsorgeregister. Haben Sie bereits eine Vorsorgevoll­macht, eine Patienten- oder Betreuungs­verfügung (im Amts­deutsch Vorsorgeur­kunden)? Dann sollten Sie die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundes­notarkammer melden. Im Notfall fragen Gerichte beim Register nach, ob Sie Daten hinterlegt haben. Das Gericht erfährt so den Namen und die Anschrift Ihres Bevoll­mächtigten oder des vorgeschlagenen Betreuers. Haben Sie Ihre Vorsorge mithilfe eines Notars geregelt, über­nimmt dieser – sofern gewünscht – die Registrierung.

Änderung. Einen Eintrag können Sie jeder­zeit ändern oder löschen lassen, teils gebühren­pflichtig.

Kosten. Die dauer­hafte Registrierung der Daten kostet einmalig – je nach Umfang – ab 20,50 Euro.

Kontakt. Das Register erreichen Sie online (vorsorgeregister.de) oder per Post: Bundes­notarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Post­fach 08 01 51, 10001 Berlin. Tel.: 0 800/3 55 05 00 (kostenlos).

Als Bevoll­mächtigter registriert

Niemand muss befürchten, ohne sein Wissen als Bevoll­mächtigter oder vorgeschlagener Betreuer registriert zu sein: Zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbst­bestimmung informiert das Vorsorgeregister jede im Formular genannte Person über die Eintragung und das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen.

Infokarte oder Zettel im Geldbeutel

Ob mit oder ohne Vorsorgeregister: Eine kleine Infokarte oder ein Zettel in der Brieftasche kann im Notfall Ärzten schon weiterhelfen. Das ZVR und oft auch Sozial- oder Betreuungs­ver­eine bieten „Notfall­karten“ im Scheck­kartenformat an. Vermerkt sollte sein: „Ich habe eine Vorsorgevoll­macht. Im Notfall Person xx, Rufnummer xx informieren.“

Vorhandene Vorsorgedokumente melden

So können Sie vorgehen, wenn Sie Ihre Dokumente im Register anmelden:

  • Datum der Urkunde: Tragen Sie das Datum Ihrer Vorsorgevoll­macht ein. Haben Sie nur eine Betreuungs­verfügung, tragen Sie das Datum dieser Verfügung ein.
  • Die Angaben zum Umfang Ihrer Vorsorgevoll­macht sind freiwil­lig, erleichtern dem Betreuungs­gericht jedoch, den Inhalt Ihrer Voll­macht früh­zeitig zu beur­teilen. Wenn Sie die Informationen hinterlegen wollen, über­tragen Sie die Daten aus Ihrer Vorsorgevoll­macht und kreuzen Sie an, für welche Bereiche der Bevoll­mächtigte zuständig ist. Es geht vor allem um Vermögens­fragen, die Gesund­heits­sorge und das Aufenthalts­bestimmungs­recht.
  • Sie können auch ankreuzen, ob Sie eine Betreuungs­verfügung haben, in der Sie eine Person als Betreuer vorschlagen. Das Gericht prüft dann, sollte der Fall eintreten, ob diese Person als Betreuer geeignet ist. Falls nicht, darf es auch eine andere Person benennen. Kreuzen Sie ebenfalls an, ob Sie eine Patienten­verfügung haben.
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7 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 18.11.2022 um 17:04 Uhr
Kosten

@perle09: Vielen Dank für den Hinweis. Der Preis wurde angehoben auf 20,50 Euro. Wir werden das korrigieren.

perle09 am 17.11.2022 um 21:11 Uhr
Kosten

Sie geben die Mindestkosten beim "Zentralen Vorsorgeregister" mit 13,00 Euro an. Tatsächlich belaufen sich die Kosten aber aktuell (Stand 17.11.2022) auf 20,50 Euro.

Profilbild Stiftung_Warentest am 12.11.2020 um 22:18 Uhr
Layout

@R.Landwehr: Vielen Dank für Ihre Kritik. Die Käufer unseres Vorsorge-Sets finden im Heft auch eine Anleitung dazu, wie sie den den Zugriff auf eine ausfüllbare PDF erhalten. (maa)

R.Landwehr am 11.11.2020 um 19:53 Uhr
Layout nervt

Ich besitze ein älteres Vorsorgeset und wg. eines online Abos drucke ich mir Artikel aus. Dazu: Große Fotos von irgendwelchen Personen nerven, da sie Platz und Druckmaterial verschwenden und informativ fast nichts zur Sache beitragen. Das muss ich mal loswerden.
Frage: Online ausfüllbare Vordrucke werden von Finanztest immer noch nicht zur Verfügung gestellt? Oder habe ich das übersehen?
(Es gibt wenigstens diverse Organisationen, bei denen derartige Formulare online zum download angeboten werden. Dies als Hinweis für andere Leser.)

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.10.2017 um 10:33 Uhr
Kosten

@mayermarl: Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kostet 13 Euro oder mehr, ja nachdem, wie viele Bevollmächtigte einzutragen sind, auf welchem Weg die Registrierung erfolgt und auf welchem Weg bezahlt wird. Kostenbeispiele finden Sie auf der Seite des Vorsorgeregisters hier: /www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Kosten/Beispiele.php (maa)