
Wichtiges Dokument. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, ist es wichtig, dass das im Notfall bekannt ist. Mit dem Zentralen Vorsorgeregister funktioniert das gut. © Getty Images / Klaus Vedfelt
Oft liegen Dokumente zu Hause in der Schublade, im Ordner oder bei Angehörigen. Zusätzlich sollte eine Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister registriert sein.
Wichtige Dokumente in der Schublade
Plötzlich auf der Intensivstation und nicht mehr ansprechbar – das Problem in der Praxis: Kaum jemand hat im Alltag seine Dokumente für die rechtliche Vorsorge dabei. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung liegen vielleicht zu Hause in der Schublade, sind in einem Ordner im Regal oder bei Angehörigen. In einem Notfall wissen die Ärzte im Krankenhaus nichts davon. Das passiert, wenn keine Angehörigen oder Ansprechpersonen vor Ort sind.
Wichtige Dokumente selbst registrieren
Sinnvoll ist, Vorsorgevollmacht und Verfügungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) zu registrieren. Das kann jede Privatperson selbst tun. Das Zentrale Vorsorgeregister wird im gesetzlichen Auftrag von der Bundesnotarkammer geführt und ist die offizielle Meldestelle für Vorsorgeverfügungen. Registriert werden können folgende Dokumente:
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht
- Kontaktdaten von Personen, die im Notfall benachrichtigt werden können
Ärzte und Richter haben Zugriff auf die Daten
Sind in einem medizinischen Notfall keine Angehörigen vor Ort und haben behandelnde Ärzte in einer Klinik keine Informationen über Kontakte des Patienten oder der Patientin, dürfen sie auf das Zentrale Vorsorgeregister zugreifen. Ebenso haben Richterinnen und Richter eines Betreuungsgerichts, eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts, rund um die Uhr Zugriff auf die Daten. Sie dürfen ermitteln, ob es zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht gibt und können die Vertrauensperson benachrichtigen.
Einmalige Kosten für die Registrierung
Eine Registrierung kostet einmalig eine Gebühr von 20,50 Euro (Zahlung per Lastschrift) bei einer Onlineregistrierung, je zusätzlicher Vertrauensperson 3,50 Euro mehr. Auch eine postalische Registrierung ist möglich. Die Formulare können entweder aus dem Internet heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden (Telefon kostenfrei: 0 800/3 55 05 00). Die Registrierung per Post ist 3 Euro teurer.
Wichtig: Die Registrierung ist kein Ersatz für die Dokumente. „Viele schicken ihre komplette Vorsorgemappe an das Vorsorgeregister“, sagt Dominik Hüren, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. Das ist falsch. „Die Dokumente schicken wir ungeprüft wieder zurück.“
Ratgeber mit allen Formularen
Viele Menschen möchten für den Fall vorsorgen, dass sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest hilft dabei.
Rechtzeitig regeln. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: Das Vorsorge-Set informiert, welche Verfügung was leistet und wo die Fallstricke liegen. Außerdem erklären wir, was beim Verfassen eines Testaments zu beachten ist und wie man den digitalen Nachlass regelt. Der Ratgeber der Stiftung Warentest enthält die wichtigsten Formulare zum Heraustrennen und Abheften. Die Formulare sind aktuell und entsprechen den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Zu allen Formularen gibt es Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die in verständlichem Deutsch abgefasst sind. Das Buch hat 144 Seiten und ist im test.de-Shop für 16,90 Euro erhältlich (PDF/E-Book: 13,99 Euro).
Knapp 6 Millionen Einträge
Seit dem Jahr 2004 hat das Zentrale Vorsorgeregister den gesetzlichen Auftrag für die Registrierung von Vorsorgeverfügungen. Mittlerweile haben 5,89 Millionen Menschen ihre Daten hinterlegt. Privatpersonen und Notare nutzen die Möglichkeit.
Vertrauensperson wird benachrichtigt
Wer im Register seine Daten hinterlegt hat, kann damit rechnen, dass das Betreuungsgericht in einem Notfall schnell ermittelt, wer für den Patienten handeln kann. Im Idealfall weiß der oder die Bevollmächtigte dann, wo die Originaldokumente, also Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung liegen und kann sie in der Klinik vorlegen.
In Vorsorgevollmacht Ansprechperson benennen
Ärzte benötigen eine Ansprechperson, die die Interessen der Patientin oder des Patienten vertritt. In einer Vorsorgevollmacht ist die Ansprechperson in der Regel genannt. Sie ist die rechtliche Vertretung, auch Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter genannt. Nicht alle haben eine Vorsorgevollmacht. Möglich ist auch, in einer Betreuungsverfügung eine Person zu bestimmen, die als Betreuerin oder Betreuer infrage kommt und gleichfalls im Interesse des Patienten mit Ärzten spricht.
Widerspruch gegen das Ehegatten-Notvertretungsrecht
Seit Januar 2023 ist es möglich, dass Verheiratete und eingetragene Lebenspartner automatisch die rechtliche Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten für den anderen übernehmen dürfen – sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das gilt aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen: In einer akuten Krankheitssituation, in der die verheiratete Patientin oder Patient nicht mehr einwilligungs- und handlungsfähig ist, darf maximal sechs Monate lang die Ehepartnerin oder der Partner medizinische Entscheidungen mit Ärzten treffen. Danach endet das so genannte Ehegatten-Notvertretungsrecht automatisch.
Wünscht ein Ehepartner oder -partnerin kein Notvertretungsrecht, kann beim Zentralen Vorsorgeregister ein Widerspruch eingelegt werden. Die Registrierungsgebühr kostet einmalig 17 EUR. Behandelnde Ärzte prüfen im Notfall, ob ein Widerspruch gegen das gesetzliche Notvertretungsrecht registriert ist.
Vorsorgevollmacht auch für Ehepaare
Besser ist es, wenn Ehepaare in einer Vorsorgevollmacht festlegen, wer im Ernstfall Vertrauensperson sein soll. Viele Ehepaare bevollmächtigen sich gegenseitig. Doch nicht alle trauen ihrem Partner oder Partnerin die rechtliche Vertretung zu. Wer das nicht möchte, kann eine andere Vertrauensperson bestimmen.
Rund 52 000 Abfragen in sechs Monaten
In den Monaten Januar bis Ende Juni 2023 fragten Gerichte aus dem ganzen Bundesgebiet rund 52 000 Mal beim Zentralen Vorsorgeregister nach, ob eine Patientin oder ein Patient Daten gemeldet hatte. Ergibt die Abfrage beim Vorsorgeregister, dass keine Daten hinterlegt sind, und ist kein Bevollmächtigter oder Betreuer auffindbar, beauftragt das Betreuungsgericht eine „fremde“ Person als Betreuer. Er entscheidet im Notfall mit den Ärzten im Interesse des Patienten.
Unser Rat
Vorsorgeregister. Haben Sie bereits eine Vorsorgevollmacht, eine Patienten- oder Betreuungsverfügung (im Amtsdeutsch Vorsorgeurkunden)? Dann sollten Sie die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer melden. Im Notfall fragen Gerichte beim Register nach, ob Sie Daten hinterlegt haben. Das Gericht erfährt so den Namen und die Anschrift Ihres Bevollmächtigten oder des vorgeschlagenen Betreuers. Haben Sie Ihre Vorsorge mithilfe eines Notars geregelt, übernimmt dieser – sofern gewünscht – die Registrierung.
Änderung. Einen Eintrag können Sie jederzeit ändern oder löschen lassen, teils gebührenpflichtig.
Kosten. Die dauerhafte Registrierung der Daten kostet einmalig – je nach Umfang – ab 20,50 Euro.
Kontakt. Das Register erreichen Sie online (vorsorgeregister.de) oder per Post: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin. Tel.: 0 800/3 55 05 00 (kostenlos).
Als Bevollmächtigter registriert
Niemand muss befürchten, ohne sein Wissen als Bevollmächtigter oder vorgeschlagener Betreuer registriert zu sein: Zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung informiert das Vorsorgeregister jede im Formular genannte Person über die Eintragung und das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen.
Infokarte oder Zettel im Geldbeutel
Mit oder ohne Vorsorgeregister: Eine kleine Infokarte oder ein Zettel in der Brieftasche kann im Notfall Ärzten schon weiterhelfen. Das ZVR und oft auch Sozial- oder Betreuungsvereine bieten „Notfallkarten“ im Scheckkartenformat an. Vermerkt sollte sein: „Ich habe eine Vorsorgevollmacht. Im Notfall Person xx, Rufnummer xx informieren.“
Vorhandene Vorsorgedokumente melden
So können Sie vorgehen, wenn Sie Ihre Dokumente im Register anmelden:
- Datum der Urkunde: Tragen Sie das Datum Ihrer Vorsorgevollmacht ein. Haben Sie nur eine Betreuungsverfügung, tragen Sie das Datum dieser Verfügung ein.
- Die Angaben zum Umfang Ihrer Vorsorgevollmacht sind freiwillig, erleichtern dem Betreuungsgericht jedoch, den Inhalt Ihrer Vollmacht frühzeitig zu beurteilen. Wenn Sie die Informationen hinterlegen wollen, übertragen Sie die Daten aus Ihrer Vorsorgevollmacht und kreuzen Sie an, für welche Bereiche der Bevollmächtigte zuständig ist. Es geht vor allem um Vermögensfragen, die Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
- Sie können auch ankreuzen, ob Sie eine Betreuungsverfügung haben, in der Sie eine Person als Betreuer vorschlagen. Das Gericht prüft dann, sollte der Fall eintreten, ob diese Person als Betreuer geeignet ist. Falls nicht, darf es auch eine andere Person benennen. Kreuzen Sie ebenfalls an, ob Sie eine Patientenverfügung haben.
-
- Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung geben Angehörigen Sicherheit, wenn sie die Wünsche und Interessen einer anderen Person vertreten sollen.
-
- Verheiratete dürfen in einem medizinischen Notfall per Gesetz für ihre Ehepartnerin oder Ehepartner entscheiden. Besser ist eine Vorsorgevollmacht.
-
- Die Hürden für Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie sind gestiegen. Experten mit Praxiserfahrung berichten, dass nun viel kritischer geprüft werde, ob es auch anders geht.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Hallo Warentest,
ich hätte einen Vorschlag für einen Test. Könnten Sie Anbieter von Notfallkarten für den Geldbeutel testen, va was den Funktionsumfang und insbesondere den Umgang mit den höchstsensiblen Gesundheitsdaten angeht, auch von juristischer Seite. Es gibt nämlich eine große Reihe an Anbietern.
Danke und VG
@perle09: Vielen Dank für den Hinweis. Der Preis wurde angehoben auf 20,50 Euro. Wir werden das korrigieren.
Sie geben die Mindestkosten beim "Zentralen Vorsorgeregister" mit 13,00 Euro an. Tatsächlich belaufen sich die Kosten aber aktuell (Stand 17.11.2022) auf 20,50 Euro.
@R.Landwehr: Vielen Dank für Ihre Kritik. Die Käufer unseres Vorsorge-Sets finden im Heft auch eine Anleitung dazu, wie sie den den Zugriff auf eine ausfüllbare PDF erhalten. (maa)
Ich besitze ein älteres Vorsorgeset und wg. eines online Abos drucke ich mir Artikel aus. Dazu: Große Fotos von irgendwelchen Personen nerven, da sie Platz und Druckmaterial verschwenden und informativ fast nichts zur Sache beitragen. Das muss ich mal loswerden.
Frage: Online ausfüllbare Vordrucke werden von Finanztest immer noch nicht zur Verfügung gestellt? Oder habe ich das übersehen?
(Es gibt wenigstens diverse Organisationen, bei denen derartige Formulare online zum download angeboten werden. Dies als Hinweis für andere Leser.)