
Wichtiges Dokument. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, ist es auch wichtig, dass das im Notfall bekannt ist. Mit dem Vorsorgeregister funktioniert das gut. © Getty Images / Klaus Vedfelt
Oft liegen Dokumente zu Hause in der Schublade, im Ordner oder bei Angehörigen. Wer eine Vorsorgevollmacht hat, sollte sie beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren.
Wichtige Dokumente in der Schublade
Plötzlich auf der Intensivstation und nicht mehr ansprechbar – das Problem in der Praxis: Kaum jemand hat im Alltag seine Dokumente für die rechtliche Vorsorge dabei. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung liegen vielleicht zu Hause in der Schublade, im Ordner oder bei Angehörigen. Im Notfall wissen die Ärzte im Krankenhaus davon nichts und haben auch keinen Zugriff.
In Vorsorgevollmacht Ansprechperson für Ärzte benennen
Ärzte benötigen eine Ansprechperson, die die Interessen der Patientin oder des Patienten vertritt. In der Regel ist das ein in einer Vorsorgevollmacht Bevollmächtigter, der für die Gesundheitssorge zuständig ist. Auch ein Betreuer, den der Patient zuvor eingesetzt hat, kommt infrage. Geht es um die Sterbephase und um Entscheidungen über lebensverlängernde – oder verkürzende Maßnahmen, hilft eine Patientenverfügung. Sie verschafft Bevollmächtigten und Ärzten Klarheit und Rechtssicherheit für die Behandlung.
Ratgeber mit allen Formularen
Viele Menschen möchten für den Fall vorsorgen, dass sie nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest hilft dabei.
Rechtzeitig regeln. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung: Das Vorsorge-Set informiert, welche Verfügung was leistet und wo die Fallstricke liegen. Außerdem erklären wir, was beim Verfassen eines Testaments zu beachten ist und wie man den digitalen Nachlass regelt. Der Ratgeber der Stiftung Warentest enthält die wichtigsten Formulare zum Heraustrennen und Abheften. Die Formulare sind aktuell und entsprechen den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Zu allen Formularen gibt es Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die in verständlichem Deutsch abgefasst sind. Das Buch hat 144 Seiten und ist im test.de-Shop für 16,90 Euro erhältlich (PDF/E-Book: 13,99 Euro).
Betreuungsgericht hat Zugriff auf registrierte Daten
Haben Ärzte keine Informationen über Kontakte des Patienten und ist niemand zu ermitteln, rufen sie das Betreuungsgericht an, eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts. Es hat Zugriff auf das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR). Bei diesem Register können alle, die ihre rechtliche Vorsorge regeln, melden, wer ihr Bevollmächtigter oder vorgeschlagener Betreuer ist. Auch geben sie den Umfang der Vorsorgevollmacht an, die im Amtsdeutsch „Vorsorgeurkunde“ heißt. Vermerkt ist auch, ob es zusätzlich eine Betreuungs- oder Patientenverfügung gibt. Ab Januar 2023 haben auch Ärzte in Kliniken Zugriff auf das Register.
Über 5 Millionen Einträge
Seit Gründung des Registers im Jahr 2005 haben 5,6 Millionen Menschen ihre Daten hinterlegt. Privatpersonen und Notare nutzen die Möglichkeit der Registrierung. Wichtig: Die Registrierung ist kein Ersatz für die Dokumente. „Viele schicken ihre komplette Vorsorgemappe an das Vorsorgeregister“, sagt Dominik Hüren, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. Das ist falsch. „Die Dokumente schicken wir ungeprüft wieder zurück.“
Wer darf für den Patienten handeln?
Wer im Register seine Daten hinterlegt hat, kann damit rechnen, dass das Betreuungsgericht in einem Notfall schnell ermittelt, wer für den Patienten handeln kann. Im Idealfall weiß der Bevollmächtigte dann, wo die Originaldokumente, also Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, liegen und kann sie im Krankenhaus übergeben. Ab Januar 2023 haben auch Ärzte in der Klinik Zugriff auf das Register. Im Notfall könnten sie schnell und sicher Informationen darüber erhalten, ob eine Patientenverfügung existiert und wer berechtigt ist, für die Patientin oder den Patienten zu entscheiden.
Rund 20 000 Abfragen pro Monat
Rund 20 000 Mal im Monat fragen Gerichte aus dem ganzen Bundesgebiet beim Register nach, ob ein Patient Daten gemeldet hat. Ergibt die Abfrage beim Vorsorgeregister, dass keine Daten hinterlegt sind, und ist kein Bevollmächtigter oder Betreuer auffindbar, beauftragt das Betreuungsgericht eine „fremde“ Person als Betreuer. Er entscheidet im Notfall mit den Ärzten im Interesse des Patienten.
Unser Rat
Vorsorgeregister. Haben Sie bereits eine Vorsorgevollmacht, eine Patienten- oder Betreuungsverfügung (im Amtsdeutsch Vorsorgeurkunden)? Dann sollten Sie die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer melden. Im Notfall fragen Gerichte beim Register nach, ob Sie Daten hinterlegt haben. Das Gericht erfährt so den Namen und die Anschrift Ihres Bevollmächtigten oder des vorgeschlagenen Betreuers. Haben Sie Ihre Vorsorge mithilfe eines Notars geregelt, übernimmt dieser – sofern gewünscht – die Registrierung.
Änderung. Einen Eintrag können Sie jederzeit ändern oder löschen lassen, teils gebührenpflichtig.
Kosten. Die dauerhafte Registrierung der Daten kostet einmalig – je nach Umfang – ab 20,50 Euro.
Kontakt. Das Register erreichen Sie online (vorsorgeregister.de) oder per Post: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin. Tel.: 0 800/3 55 05 00 (kostenlos).
Als Bevollmächtigter registriert
Niemand muss befürchten, ohne sein Wissen als Bevollmächtigter oder vorgeschlagener Betreuer registriert zu sein: Zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung informiert das Vorsorgeregister jede im Formular genannte Person über die Eintragung und das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen.
Infokarte oder Zettel im Geldbeutel
Ob mit oder ohne Vorsorgeregister: Eine kleine Infokarte oder ein Zettel in der Brieftasche kann im Notfall Ärzten schon weiterhelfen. Das ZVR und oft auch Sozial- oder Betreuungsvereine bieten „Notfallkarten“ im Scheckkartenformat an. Vermerkt sollte sein: „Ich habe eine Vorsorgevollmacht. Im Notfall Person xx, Rufnummer xx informieren.“
Vorhandene Vorsorgedokumente melden
So können Sie vorgehen, wenn Sie Ihre Dokumente im Register anmelden:
- Datum der Urkunde: Tragen Sie das Datum Ihrer Vorsorgevollmacht ein. Haben Sie nur eine Betreuungsverfügung, tragen Sie das Datum dieser Verfügung ein.
- Die Angaben zum Umfang Ihrer Vorsorgevollmacht sind freiwillig, erleichtern dem Betreuungsgericht jedoch, den Inhalt Ihrer Vollmacht frühzeitig zu beurteilen. Wenn Sie die Informationen hinterlegen wollen, übertragen Sie die Daten aus Ihrer Vorsorgevollmacht und kreuzen Sie an, für welche Bereiche der Bevollmächtigte zuständig ist. Es geht vor allem um Vermögensfragen, die Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
- Sie können auch ankreuzen, ob Sie eine Betreuungsverfügung haben, in der Sie eine Person als Betreuer vorschlagen. Das Gericht prüft dann, sollte der Fall eintreten, ob diese Person als Betreuer geeignet ist. Falls nicht, darf es auch eine andere Person benennen. Kreuzen Sie ebenfalls an, ob Sie eine Patientenverfügung haben.
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@perle09: Vielen Dank für den Hinweis. Der Preis wurde angehoben auf 20,50 Euro. Wir werden das korrigieren.
Sie geben die Mindestkosten beim "Zentralen Vorsorgeregister" mit 13,00 Euro an. Tatsächlich belaufen sich die Kosten aber aktuell (Stand 17.11.2022) auf 20,50 Euro.
@R.Landwehr: Vielen Dank für Ihre Kritik. Die Käufer unseres Vorsorge-Sets finden im Heft auch eine Anleitung dazu, wie sie den den Zugriff auf eine ausfüllbare PDF erhalten. (maa)
Ich besitze ein älteres Vorsorgeset und wg. eines online Abos drucke ich mir Artikel aus. Dazu: Große Fotos von irgendwelchen Personen nerven, da sie Platz und Druckmaterial verschwenden und informativ fast nichts zur Sache beitragen. Das muss ich mal loswerden.
Frage: Online ausfüllbare Vordrucke werden von Finanztest immer noch nicht zur Verfügung gestellt? Oder habe ich das übersehen?
(Es gibt wenigstens diverse Organisationen, bei denen derartige Formulare online zum download angeboten werden. Dies als Hinweis für andere Leser.)
@mayermarl: Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kostet 13 Euro oder mehr, ja nachdem, wie viele Bevollmächtigte einzutragen sind, auf welchem Weg die Registrierung erfolgt und auf welchem Weg bezahlt wird. Kostenbeispiele finden Sie auf der Seite des Vorsorgeregisters hier: /www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Kosten/Beispiele.php (maa)