In Corona-Zeiten stellen sich manche die Frage, ob sie ihre Patientenverfügung aktualisieren sollten. Die Überlegung dahinter: Eine künstliche Beatmung am Lebensende lehnen Menschen in vielen Patientenverfügungen ab. Doch im Notfall möchten sie bei einem schweren Covid-19-Verlauf vielleicht doch beatmet werden. Sie können beruhigt sein: Eine Behandlung wegen Covid-19 ist kein klassischer Anwendungsfall für eine Patientenverfügung.
Künstliche Beatmung bei Covid-19
In der aktuellen Corona-Pandemie sind die Möglichkeiten der künstlichen Beatmung besonders wichtig. In Deutschland wurden zu Beginn der Pandemie zusätzliche Beatmungsgeräte angeschafft und Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern ausgebaut, um Menschen bei einem schweren Krankheitsverlauf retten zu können. Die durch das Coronavirus Sars-CoV-2 ausgelöste Lungenkrankheit Covid-19 kann bei einem schweren Verlauf eine künstliche Beatmung notwendig machen, für die ein Patient vorher in ein künstliches Koma versetzt wird.
„Die Beatmung in schweren Fällen ist nahezu die einzige Möglichkeit, einen Patienten zu behandeln und zu retten, solange keine Medikamente gegen das Coronavirus verfügbar sind“, sagt Dr. Christian Hermanns, Anästhesist und Notfallarzt, von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. „In einem Großteil der Fälle trägt die Beatmung dazu bei, dass sich die Lunge erholen kann und der Patient gesund wird.“
Künstliches Koma und Patientenverfügung
Petra Vetter, Fachanwältin für Medizinrecht aus Stuttgart erklärt: „Mit der dauerhaften Entscheidungsunfähigkeit, die Voraussetzung dafür ist, dass eine Patientenverfügung überhaupt zu beachten ist, hat das ,künstliche Koma‘ nichts zu tun“. In die Beatmung samt Komazustand hat der Patient nach Aufklärung vorher eingewilligt. Die Behandlung ist darauf ausgerichtet, dass der Patient wieder erwacht und entscheidungsfähig wird.
Wenn sich das Therapieziel ändert
Stellt sich im Verlauf einer künstlichen Beatmung wegen Covid-19 allerdings heraus, dass diese Therapie nicht mehr indiziert – also angebracht – ist, müssen Ärzte ein neues Therapieziel festlegen. „Gibt es für den Patienten aller Wahrscheinlichkeit nach keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins, können Ärzte dann auf Grundlage einer Patientenverfügung über einen Therapieverzicht entscheiden,“ sagt Petra Vetter. Hat ein Patient in gesunden Tagen in einer Patientenverfügung festgelegt, in solch einer Situation auf lebensverlängernde intensivmedizinische Maßnahmen zu verzichten, können Ärzte gemeinsam mit seinem Bevollmächtigten oder Betreuer den Patientenwunsch umsetzen.
Rechtlich vorsorgen mit der Stiftung Warentest
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Jeder vierte Erwachsene hat eine Patientenverfügung
Das Vorsorge-Set der Stiftung Warentest.
In Deutschland hat nach eigenen Angaben jeder vierte Erwachsene eine Patientenverfügung. Darin ist schriftlich festgelegt, welche medizinischen Behandlungen ein Patient wünscht oder auf welche er verzichtet, wenn es nicht mehr möglich ist, den eigenen Willen zu äußern. Es geht um Festlegungen für eine – aller Wahrscheinlichkeit nach – dauerhafte Entscheidungs- und Einsichtsunfähigkeit am Lebensende, zum Beispiel bei einer unheilbaren Krankheit im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit. Infolge Unfall oder Krankheit kann jeder in eine Situation kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können.
Patientenverfügung mit Unterschrift und Datum gültig
Eine Patientenverfügung, mit Unterschrift und Datum, ist für Ärzte seit dem Jahr 2009 verbindlich. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden, solange jemand noch selbst entscheiden kann. Sinnvoll ist, eine Patientenverfügung mit einem Hausarzt oder Facharzt zu besprechen und regelmäßig zu überprüfen:
Entsprechen die Festlegungen noch dem tatsächlichen Willen?
Hat sich am Gesundheitszustand etwas Grundlegendes geändert?
Viele wünschen keine lebensverlängernden Maßnahmen
Viele Menschen wünschen sich für das Lebensende, dass ein Sterbeprozess seinen natürlichen Lauf nehmen kann. Das Leben soll in der letzten Phase nicht unnötig verlängert werden. Wer sich mit den Möglichkeiten der Intensivmedizin beschäftigt, weiß, dass Maßnahmen wie künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebung mithilfe eines Defibrillators in vielen Fällen Leben retten und erhalten. Die technischen Möglichkeiten können jedoch manchmal auch einen Sterbeprozess hinauszögern und Leben unnötig verlängern. Wer sich hierzu eine Meinung gebildet hat, kann in einer Patientenverfügung festlegen, in welchen Krankheitssituationen er auf intensivmedizinische Maßnahmen verzichtet – oder nicht.
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Patientenverfügung und Covid-19 – unser Rat
Patientenverfügung. In dem Dokument legen Sie für Krankheitssituationen am Lebensende – wenn Sie sich dauerhaft nicht mehr äußern können – schriftlich fest, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Ihre Wünsche sind für Ärzte verbindlich. Können Sie sich äußern, zählt der aktuelle Wille.
Covid-19. Eine Behandlung wegen Covid-19 ist kein klassischer Anwendungsfall für eine Patientenverfügung. Versetzen Ärzte Patienten in ein vorübergehendes künstliches Koma, um künstlich beatmen zu können, ist die Therapie darauf ausgerichtet, dass ein Patient das Bewusstsein wiedererlangt.
Aktualisieren. Prüfen Sie ab und zu, ob Ihre Patientenverfügung noch aktuell ist.
Lungenfacharzt Thomas Voshaar erklärt, welche Behandlungsmöglichkeiten es bei Luftnot und Infektion der Atemwege bei einer schweren Covid-19-Erkrankung gibt.
Herr Voshaar, zu Beginn der Corona-Epidemie hat der Bund zusätzlich 10 000 Beatmungsgeräte angeschafft, um auf Intensivstationen Covid-19-Patienten medizinisch ausreichend versorgen zu können. Ist eine künstliche Beatmung bei dieser Erkrankung das Mittel der Wahl?
Nein, so kann man das sicher nicht sagen. Eine künstliche Beatmung ist in der Regel eine Maßnahme, die am Ende steht, wenn Leben nicht anders gerettet werden kann. In der modernen Beatmungsmedizin gibt es seit Jahren erfolgreich angewandte schonende Verfahren, um bei einer beidseitigen Lungenentzündung, wie sie charakteristisch bei einem schweren Covid-19-Verlauf ist, den Sauerstoffmangel und die Atemanstrengung zu reduzieren.
Wie behandeln Sie Covid- 19-Patienten, wenn sie Luftnot und Erstickungsangst haben?
Ein Patient sollte so lange selbst atmen, wie es geht. Dabei unterstützen wir ihn. Wir wenden in der Regel ein Stufenschema an, wie es auch bei anderen Lungenerkrankungen üblich ist. Auch wenn es bei der Covid-19-Lungenentzündung viele Besonderheiten gibt.
Was heißt das konkret?
Vielen Patienten mit typischer beidseitiger viraler Lungenentzündung hilft schon eine Sauerstofftherapie, also eine Sauerstoffgabe über einen Schlauch in der Nase oder über eine Sauerstoffmaske.
Reicht das nicht aus, therapieren wir mit einer Atemmaske, der sogenannten CPAP-Atmung (Englisch für continous positive airway pressure). Bei diesem Verfahren wird ein kontinuierlicher Luftdruck aufgebaut, der während der Ein- und Ausatmung bestehen bleibt. Der Patient trägt bei diesem Verfahren eine Maske über Mund und Nase. Sauerstoff kann zusätzlich über die Maske gegeben werden. Entscheidend aber ist der kontinuierliche Luftdruck. Die positiven Auswirkungen spüren Patienten relativ schnell. Der Effekt wird kontinuierlich überwacht, also letztlich, wie es dem Patienten darunter geht. Wichtige Kriterien sind die Sauerstoffsättigung im Blut, die Atemfrequenz und die Anstrengung des Patienten.
Und wenn sich der Zustand eines Patienten weiter verschlechtert?
Wir besprechen die Chancen und Risiken einer künstlichen Beatmung – vorausgesetzt, der Patient ist ansprechbar. Willigt der Patient ein, versetzen wir ihn in ein künstliches Koma und intubieren. Das heißt, wir führen in die Luftröhre einen Schlauch ein, der mit einem Beatmungsgerät verbunden ist. Kontrolliert wird mit einem gewissen Überdruck Luft in die Lunge gepumpt, was allerdings der natürlichen Atmung entgegengesetzt ist. Bei unserer Spontanatmung entsteht in der Lunge ein Unterdruck und die Luft strömt passiv ein. Bei der künstlichen Beatmung muss das ideale Verhältnis zwischen Druck und Sauerstoff für jeden Patienten austariert werden. Die Gefahr einer Lungenschädigung durch Überdruck ist groß, ebenso besteht die Gefahr von Sekundärinfektionen. Wie gut ein Patient eine künstliche Beatmung über einen längeren Zeitraum verkraftet, hängt auch vom Allgemeinzustand und Vorerkrankungen ab. Im Schnitt überleben 20 Prozent der Covid-19-Patienten mit Vorerkrankungen eine künstliche Beatmung, wobei dieser Wert auf Zahlen aus dem Ausland beruht. Verlässliche Zahlen aus Deutschland sind noch nicht bekannt.
Was empfehlen Sie im Hinblick auf eine Patientenverfügung?
Ich empfehle, in einer Patientenverfügung klar zu formulieren, was gewünscht wird – insbesondere, ob künstlich beatmet werden soll, wenn andere Maßnahmen versagen.
Diese Dokumente sind für die rechtliche Vorsorge wichtig
Wer rechtlich vorsorgen will, muss das rechtssicher tun. Wie das geht, erklären wir ausführlich im Special Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und in unserem Ratgeber Vorsorge-Set. Im Folgenden stellen wir kurz die wichtigsten Dokumente vor, mit denen Sie eine rechtliche Vorsorge treffen können.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung gilt bei medizinischen Entscheidungen, wenn sich ein Patient dauerhaft nicht mehr äußern kann, also nicht mehr entscheidungsfähig ist. In solchen Fällen helfen Ärzten schriftliche, im Voraus festgelegte Behandlungswünsche. Der Verfügende legt fest, für welche Krankheitssituation er in medizinische Behandlungen einwilligt oder welche er ablehnt. Die Verfügung muss schriftlich vorliegen – als Formular oder in Textform – und sie muss unterschrieben sein.
Vorsorge- und Bankvollmacht
Jeder ab dem 18. Lebensjahr sollte sich um eine Vorsorgevollmacht kümmern. Darin legt er fest, wer für ihn im Fall einer Krankheit, nach einem Unfall oder im Alter handelt. Der Vertraute ist auch Ansprechpartner der Ärzte für das Umsetzen seiner Patientenverfügung. Die Vollmacht sollte als Formular oder handschriftlich vorliegen, mit Datum und Unterschrift. Soll der Bevollmächtigte auch auf das Konto zugreifen, ist eine Bankvollmacht notwendig. Die Formulare gibt es bei der Bank.
Betreuungsverfügung
Alternativ oder ergänzend zur Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll. Ein Verfügender kann darin festlegen, wer im Notfall für ihn handeln soll. Kommt es zum Betreuungsverfahren, prüft das Betreuungsgericht, ob die vorgeschlagene Person als Betreuer geeignet ist. Sinnvoll ist es, weitere Wünsche aufzulisten, etwa welches Pflegeheim erste Wahl ist, ob Religion eine Rolle spielt oder wer sich um das Haustier kümmern soll. Die Verfügung sollte schriftlich vorliegen.
- Eine Pandemie kann zu Versorgungsengpässen in Kliniken führen. Das so genannte Triage-Gesetz regelt, wie Ärzte bei zu wenig Betten oder Beatmungsgeräten entscheiden.
- Eine Umfrage in elf Ländern zeigt, dass viele Menschen aus Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus Busse und Bahnen meiden. Dafür fahren deutlich mehr Menschen...
- Die Filterwirkung der geprüften FFP2-Masken ist meist hoch. Manche beeinträchtigen aber das Atmen oder sitzen nicht optimal. Erstmals im Test: wiederverwendbare Masken.
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Stiftung_Warentest am 04.06.2021 um 12:40 Uhr
Verfügungen doppelt aufbewahren?
sunshine2021: Für die Aufbewahrung der Originaldokumente gibt es kein Patentrezept. Auf die Original-Dokumente sollte ein Bevollmächtigter im Ernstfall schnell und unkompliziert zugreifen können. Manche händigen ihrem Bevollmächtigten die Dokumente im Original aus, andere übergeben eine Kopie und lagern die Originale an einem Ort, auf den der Bevollmächtigte im Ernstfall leicht Zugang hat. Achtung: Je mehr Originale im Umlauf sind, umso höher die Missbrauchsgefahr. Wer Missbrauch durch einen Bevollmächtigten fürchtet, sollte überlegen, ob die privatschriftliche Vorsorgevollmacht das richtige Mittel ist. Als Alternative bietet sich eine Betreuungsverfügung an oder eine von einem Notar beurkundete Vorsorgevollmacht. Möglich ist auch, einen Kontrollbevollmächtigten zu benennen. Tipp: Registrieren Sie die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das kostet einmalig ab 13 Euro für eine Online-Registrierung (www.vorsorgeregister.de). (TK)
Hallo, wir haben in der Familie nun über alle generationen alle Verfügungen ausgefüllt und unterschreiben. Also alles unter Dach und Fach. Da wir unterschiedliche Wohnorte haben stellt sich die Frage ob es Sinn macht, alle Dokumente für den Fall der Fälle doppelt an verschiedenen Orten zu haben falls z.B. mal ein Haus abbrennt. Dann liegen die Bewohner u.U. auf der Intensivstation und ich benötige Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die dann durch das Feuer nicht mehr existieren. Ist das sinnvoll oder ist es nachteilig wenn es mehrere Original gibt oder sogar bedenklich, weil der Vertreter auf die Vorsorgevollmacht erst räumlich zugreifen sollte wenn der Fall eintritt um Mißbrauch zu vermeiden? Was also tun?
@andchrisTHOM: Ob eine Beatmung und wenn ja, welche Form der Beatmung für die Behandlung in Betracht kommt, wird auch mit 95-Jährigen im Rahmen des Aufklärungsgespräches individuell besprochen. (maa)
@halander: Es fehlt in Deutschland noch an verlässlichen Daten, um das Risiko der Spätfolgen beurteilen zu können. Den aktuellen Forschungsstand und Informationen über die Spätfolgen einer Behandlung von Covid-19, wenn Patientinnen und Patienten auf einer Intensivstation behandelt und künstlich beatmet werden, finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (www.pneumologie.de). (maa)
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sunshine2021: Für die Aufbewahrung der Originaldokumente gibt es kein Patentrezept. Auf die Original-Dokumente sollte ein Bevollmächtigter im Ernstfall schnell und unkompliziert zugreifen können. Manche händigen ihrem Bevollmächtigten die Dokumente im Original aus, andere übergeben eine Kopie und lagern die Originale an einem Ort, auf den der Bevollmächtigte im Ernstfall leicht Zugang hat. Achtung: Je mehr Originale im Umlauf sind, umso höher die Missbrauchsgefahr. Wer Missbrauch durch einen Bevollmächtigten fürchtet, sollte überlegen, ob die privatschriftliche Vorsorgevollmacht das richtige Mittel ist. Als Alternative bietet sich eine Betreuungsverfügung an oder eine von einem Notar beurkundete Vorsorgevollmacht. Möglich ist auch, einen Kontrollbevollmächtigten zu benennen. Tipp: Registrieren Sie die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das kostet einmalig ab 13 Euro für eine Online-Registrierung (www.vorsorgeregister.de).
(TK)
Hallo,
wir haben in der Familie nun über alle generationen alle Verfügungen ausgefüllt und unterschreiben. Also alles unter Dach und Fach.
Da wir unterschiedliche Wohnorte haben stellt sich die Frage ob es Sinn macht, alle Dokumente für den Fall der Fälle doppelt an verschiedenen Orten zu haben falls z.B. mal ein Haus abbrennt. Dann liegen die Bewohner u.U. auf der Intensivstation und ich benötige Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die dann durch das Feuer nicht mehr existieren.
Ist das sinnvoll oder ist es nachteilig wenn es mehrere Original gibt oder sogar bedenklich, weil der Vertreter auf die Vorsorgevollmacht erst räumlich zugreifen sollte wenn der Fall eintritt um Mißbrauch zu vermeiden?
Was also tun?
@andchrisTHOM: Ob eine Beatmung und wenn ja, welche Form der Beatmung für die Behandlung in Betracht kommt, wird auch mit 95-Jährigen im Rahmen des Aufklärungsgespräches individuell besprochen. (maa)
Wird auch im hohen Alter noch eine Beatmung im Fall des Falles durchgeführt ?
@halander: Es fehlt in Deutschland noch an verlässlichen Daten, um das Risiko der Spätfolgen beurteilen zu können. Den aktuellen Forschungsstand und Informationen über die Spätfolgen einer Behandlung von Covid-19, wenn Patientinnen und Patienten auf einer Intensivstation behandelt und künstlich beatmet werden, finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (www.pneumologie.de). (maa)