Online-Apotheken im Vergleich

So haben wir getestet

Online-Apotheken im Vergleich Testergebnisse für 11 Ver­sand­apo­theken 04/2022 freischalten

Im Test: Elf umsatz­starke Versand­apotheken, davon vier aus dem EU-Ausland. Alle Prüfungen fanden von August bis November 2021 statt, die Anbieterbefragung im Januar und Februar 2022.

Preis­vergleich: Wir ermittelten über drei Monate hinweg (Oktober bis Dezember 2021) zu einem bestimmten Stichtag bei jedem Versender den Preis von vier Produkten und erfassten, was die Gesamt­bestellung inklusive Versand kosten würde. Zudem erfassten wir an den drei Stich­tagen, welcher Anbieter für die Wirk­stoffe Cetirizin (100 Stück) und Paracetamol (20 Stück) das güns­tigste Präparat anbot. Die Ergeb­nisse haben wir nicht bewertet.

Unter­suchungen: Wir testeten die fachliche Qualität der Versender und weitere relevante Punkte. Unter anderem prüften wir, ob sie die Anforderungen einhalten, die das Apothekengesetz und die Apotheken­betriebs­ordnung an sie stellen.

Fachliche Qualität: 55 %

Sieben geschulte Test­personen nahmen jede der elf geprüften Versand­apotheken verdeckt in Anspruch. Sie protokollierten alle Beratungs­abläufe und Dienst­leistungen in stan­dardisierten Erhebungs­bögen, über­mittelten uns etwaige schriftliche Infos der Anbieter und dokumentierten Angaben im Warenkorb­bereich per Screen­shot. Jeder Versender bekam sieben Aufgaben (siehe Unsere Testfälle). Zwei pharmazeutische Experten entwickelten die Test­szenarien und prüften, ob Anbieter fachliche Probleme erkennen sowie entsprechende Hinweise geben und wie sie bei telefo­nischen Beratungen vorgehen, um eine sichere Arznei­mittel­therapie zu gewähr­leisten.

Service: 25 %

Wir bestellten pro Anbieter drei rezept­pflichtige und drei rezept­freie Medikamente. Zudem flossen in die Note Angaben von der jeweiligen Website und Aspekte bei telefo­nischen Beratungen ein.

Erreich­barkeit und Beratungs­angebote: Wir prüften unter anderem, ob die Versender auf der Website explizit eine Telefon­nummer für pharmazeutische Beratung anbieten und zu welchen Zeiten diese zu erreichen ist.

Liefer­zeiten: Wir bewerteten die Anzahl der Werk­tage von der Bestellung bis zur Zustellung.

Voll­ständig­keit und Richtig­keit der Lieferung: Wir prüften, ob alle Bestel­lungen korrekt ausgeliefert wurden, ob deutsche Beipack­zettel vorlagen und welches Verfalls­datum die Medikamente hatten.

Päck­chen­aufschriften und Aushändigung: Wir bewerteten, wie Anbieter sicher­stellen, dass das Paket nur an Bestellende oder von ihnen benannte Personen geliefert wird – und nicht an Minderjäh­rige.

Bestell- und Zahlungs­service: Wir prüften etwa Bestell- und Zahlungs­möglich­keiten für Neukunden sowie Rechnungs- und Zahlungs­abwick­lung.

Mobile Website: 15 %

Zwei Expertinnen prüften die mobilen Websites auf einem Android-Smartphone.

Medikamenten­suche und -informationen: Wir begut­achteten unter anderem die Qualität der Such­funk­tion und der pharmazeutischen Informationen zu den Medikamenten.

Bestell­vorgang: Wir bewerteten etwa, wie gut sich die Warenkorb-Funk­tion nutzen ließ.

Bestell- und Kontakt­informationen: Wir prüften unter anderem, ob alle relevanten Informationen, etwa zu Versand­kosten und Zahlungs­formen, gebündelt an gut positionierter Stelle stehen.

Navigation: Wir prüften etwa, wie gut sich Navigations­elemente erkennen lassen, wie die Cookie-Banner gestaltet sind und ob die Website-Nutzung durch Werbung beein­trächtigt wird.

Online-Apotheken im Vergleich Testergebnisse für 11 Ver­sand­apo­theken 04/2022 freischalten

Basis­schutz persönlicher Daten: 5 %

Spar­sames Erheben von Nutzer­daten: Wir prüften unter anderem, welche Daten für die Erstellung eines Nutzer­kontos verpflichtend erfasst werden – und ob sensible Daten, etwa bei Nutzung eines Kontaktformulars für eine pharmazeutische Beratung, über die Trans­port­verschlüsselung hinaus geschützt werden.

Schutz von Nutzer­konto und Daten­über­tragung: Unter anderem prüften wir, ob moderne Stan­dards der Trans­port­verschlüsselung bei der Daten­über­mitt­lung einge­setzt werden.

Mängel in der Daten­schutz­erklärung: Auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung prüfte ein Jurist, ob die Daten­schutz­erklärung Mängel enthielt.

Mängel in den AGB: 0 %

Eine Juristin prüfte, ob die allgemeinen Geschäfts­bedingungen unzu­lässige Klauseln enthielten und die Widerrufs­belehrungen den Vorschriften entsprachen.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit einem *) gekenn­zeichnet: War die fachliche Qualität ausreichend, konnte das test-Qualitäts­urteil maximal eine halbe Note besser sein. War sie mangelhaft, lautete das test-Qualitäts­urteil ebenfalls mangelhaft. Bei deutlichen Mängeln in der Daten­schutz­erklärung konnte die Note im Prüf­punkt Basis­schutz persönlicher Daten nicht besser als befriedigend (3,5) sein.

Online-Apotheken im Vergleich Testergebnisse für 11 Ver­sand­apo­theken 04/2022 freischalten

Mehr zum Thema

74 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • HeSl3 am 01.05.2025 um 17:54 Uhr
    Abzocke auf Rezept

    Ich habe kürzlich über medizinfuchs bei der Shop-Apotheke Blutzuckerteststreifen (rezeptfrei, aber vorliegendes Rezept) bestellt: Angezeigter Gesamtpreis für 4 Packungen 75,08€. Nach Einreichen des Rezeptes wurde eine Rechnung über 101,04 € erstellt. Nach telefon. Reklamation wurde auf "gesetzl. Bestimmungen" hingewiesen. Bei deutsche Internet-Apotheken gibt es so was nicht (bei docMorris übrigens schon). Da muss wohl die teure Fernseh-Werbung refinanziert werden. Künftig keine entsprechenden Bestellungen mehr.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.05.2024 um 10:27 Uhr
    Preisvergleich

    @siriustag21: Hauptprüfpunkt unserer Untersuchung war die fachliche Qualität der untersuchten Onlineapotheken. Preise können täglich variieren, so dass wir für die erhobenen Präparaten neben dem Listenpreis nur eine Preisspanne angeben haben. Dabei nennen wir die zum Zeitpunkt der Erhebung günstigste und teuerste Apotheke.

  • siriustag21 am 22.05.2024 um 09:59 Uhr
    Nicht gleich lieferbare Arzneimttel verzögern alle

    Wenn ich z.B. auf Amazon ein Produkt bestellen möchte und es derzeit nicht lieferbar ist, dann steht bei dem Produkt "derzeit nicht lieferbar". Manche Internetapotheken kennzeichnen die nicht sofort für sie lieferbaren Arzneimittel nicht, so dass erst nach Bestellung mitgeteilt wird, dass einzelne Arzneimittel momentan nicht lieferbar sind und sich die gesamte Lieferung weiter verzögert. Für die Internetapotheke nicht lieferbare Arzneimittel sollten bereits auf der Angebotsseite als solche gekennzeichnet werden, damit man zu einer andere Apotheke wechseln kann.

  • siriustag21 am 22.05.2024 um 09:40 Uhr
    Darstellung Preisvergleich minimal

    StWa hat zwar die Preise der Internetapotheken verglichen, aber diesen für viele Verbraucher wichtigsten Punkt nur minimal dargestellt. StWa sollte alle Ergebnisse des durchgeführten Preisvergleiches nachträglich veröffentlichen.

  • HeikeJanssenGorontzy am 20.03.2024 um 16:37 Uhr
    Rechtliche Probleme mit Sanicare

    Sie haben bei der Sanicare-Apotheke nur „sehr geringe“ Mängel in den AGB entdeckt. Das liest sich so, als werde man dort rechtlich fair behandelt. Die Realität ist leider eine andere, die Apotheke versucht nämlich, das Versandrisiko dem Kunden aufzubürden und macht sogar von widerrufenen Einzugsermächtigungen Gebrauch: Bei mir kam nur die Hälfte der bestellten Artikel an, Sanicare verwies mich wegen des Transportschadens an DHL und zog den Rechnungsbetrag für die vollständige Bestellung ein, obwohl ich meine Einzugsermächtigung widerrufen hatte. Die gelieferten Artikel habe ich bezahlt, wegen der nicht-gelieferten Artikel hat Sanicare mir mittlerweile Mahnungen geschickt.
    Auf meine Reklamation wurde mit einer Standardantwort reagiert, die Sanicare sogar nach meiner Ein-Sterne-Bewertung und etwas genaueren Fallschilderung bei trustpilot dort wörtlich wiederholt hat. Offenbar werden Reklamationen überhaupt nicht gelesen, sondern einfach nach Schema F abgewürgt.