DocMorris unterliegt vor Gericht Video-Apotheke bleibt verboten

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DocMorris unterliegt vor Gericht - Video-Apotheke bleibt verboten

In Hüffenhardt bei Heilbronn hat DocMorris bis vor Kurzem eine auto­matisierte Apotheke betrieben. © imago/masterpress

Der Bundes­gerichts­hof hat DocMorris endgültig den Betrieb von video­unterstützten Abgabe­terminals für Medikamente verboten und damit die Urteile beider Vorinstanzen bestätigt. Demnach erfüllt das Vertriebs­modell der Versand­apotheke nicht die gesetzlichen Vorschriften der Medikamenten­abgabe.

Verschreibungs­pflichtige Medikamente ohne Apotheke

Das Unternehmen DocMorris darf in Deutsch­land weiterhin keine Schalter für die auto­matisierte Abgabe von Arznei­mitteln betreiben. Die Versand­apotheke hatte im April 2017 im baden-württem­bergischen Hüffenhardt apotheken­pflichtige und verschreibungs­pflichtige Medikamente zum Kauf angeboten. Für die Geschäfts­räume hatte DocMorris keine Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke. Zuvor war darin eine klassische Apotheke unterge­bracht, deren Inhaber in den Ruhe­stand ging und für den es keinen Nach­folger gab. Die Apotheke war die einzige am Ort.

Video­gespräch mit Apotheker reicht nicht

In den umge­stalteten Räumen befanden sich ein Bezahl­terminal, ein Ausgabeschacht für die Arznei­mittel sowie ein Bild­schirm mit Mikrofon und Kamera, worüber die Kunden mit einem Apotheker in den Nieder­landen sprechen konnten. Zudem war ein DocMorris-Mitarbeiter vor Ort, um Fragen zur Technik zu beant­worten. Die Produkte wurden im Neben­raum gelagert und auto­matisiert per Förderband zu den Kunden trans­portiert, wenn der Apotheker dies aus der Ferne auslöste. Besonders viele Kunden können es aber nicht gewesen sein, denn bereits am dritten Tag untersagte das Regierungs­präsidium Karls­ruhe den Betrieb.

Apotheken­automat stellt keinen Versand dar

Die nieder­ländische Firma, die auch einen – legalen – Versand­handel für Medikamente betreibt, hat sich bis zum Bundes­gerichts­hof gegen dieses Verbot gewehrt. Mehrere Apotheker und der Landes­apotheker­verband hatten gegen DocMorris geklagt. Die Karls­ruher Richter bestätigten nun die Urteile der beiden Vorinstanzen. Demnach habe das Ober­landes­gericht Karls­ruhe fehler­frei fest­gestellt, dass der Trans­port von Arznei­mitteln zu einem Lager für den zukünftigen Verkauf kein „Versand an den Endverbraucher von einer Apotheke“ ist. Das hatte DocMorris immer wieder behauptet.

Sicherheit der Medikamente nicht gewähr­leistet

Das Vertriebs­modell genüge unter anderem deshalb nicht den nationalen Anforderungen, weil es die Arznei­mittel­sicherheit nicht im gleichen Maße gewähr­leiste wie der Versand aus einer Apotheke. Ziel der Gesetz­gebung sei es, Gesund­heits­schäden zu verhindern, die beispiels­weise durch Verwechs­lung der Medikamente oder durch den Zugriff von unbe­fugten Personen geschehen könnten. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichts­hof, wie von DocMorris gefordert, lehnten die Richter ab (Az. I ZR 123/19).

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halsbandschnaepper am 18.09.2020 um 16:23 Uhr
Das Gesetz sollte geändert werden

Hat jemand die Leute aus dem Ort gefragt? Klar sollte so etwas keine richtigen Apotheken verdrängen können, aber gerade für Orte die sonst gar keine Apotheke hätten, wäre das eine gute Lösung. Jeder kann sich im Internet rezeptfreie Medikamente bestellen, aber über so eine Video-Apotheke soll es nicht gehen? Lächerlich.