Online-Apotheken im Vergleich

So haben wir getestet

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Online-Apotheken im Vergleich Testergebnisse für 11 Ver­sand­apo­theken 04/2022

Im Test: Elf umsatz­starke Versand­apotheken, davon vier aus dem EU-Ausland. Alle Prüfungen fanden von August bis November 2021 statt, die Anbieterbefragung im Januar und Februar 2022.

Preis­vergleich: Wir ermittelten über drei Monate hinweg (Oktober bis Dezember 2021) zu einem bestimmten Stichtag bei jedem Versender den Preis von vier Produkten und erfassten, was die Gesamt­bestellung inklusive Versand kosten würde. Zudem erfassten wir an den drei Stich­tagen, welcher Anbieter für die Wirk­stoffe Cetirizin (100 Stück) und Paracetamol (20 Stück) das güns­tigste Präparat anbot. Die Ergeb­nisse haben wir nicht bewertet.

Unter­suchungen: Wir testeten die fachliche Qualität der Versender und weitere relevante Punkte. Unter anderem prüften wir, ob sie die Anforderungen einhalten, die das Apothekengesetz und die Apotheken­betriebs­ordnung an sie stellen.

Fachliche Qualität: 55 %

Sieben geschulte Test­personen nahmen jede der elf geprüften Versand­apotheken verdeckt in Anspruch. Sie protokollierten alle Beratungs­abläufe und Dienst­leistungen in stan­dardisierten Erhebungs­bögen, über­mittelten uns etwaige schriftliche Infos der Anbieter und dokumentierten Angaben im Warenkorb­bereich per Screen­shot. Jeder Versender bekam sieben Aufgaben (siehe Unsere Testfälle). Zwei pharmazeutische Experten entwickelten die Test­szenarien und prüften, ob Anbieter fachliche Probleme erkennen sowie entsprechende Hinweise geben und wie sie bei telefo­nischen Beratungen vorgehen, um eine sichere Arznei­mittel­therapie zu gewähr­leisten.

Service: 25 %

Wir bestellten pro Anbieter drei rezept­pflichtige und drei rezept­freie Medikamente. Zudem flossen in die Note Angaben von der jeweiligen Website und Aspekte bei telefo­nischen Beratungen ein.

Erreich­barkeit und Beratungs­angebote: Wir prüften unter anderem, ob die Versender auf der Website explizit eine Telefon­nummer für pharmazeutische Beratung anbieten und zu welchen Zeiten diese zu erreichen ist.

Liefer­zeiten: Wir bewerteten die Anzahl der Werk­tage von der Bestellung bis zur Zustellung.

Voll­ständig­keit und Richtig­keit der Lieferung: Wir prüften, ob alle Bestel­lungen korrekt ausgeliefert wurden, ob deutsche Beipack­zettel vorlagen und welches Verfalls­datum die Medikamente hatten.

Päck­chen­aufschriften und Aushändigung: Wir bewerteten, wie Anbieter sicher­stellen, dass das Paket nur an Bestellende oder von ihnen benannte Personen geliefert wird – und nicht an Minderjäh­rige.

Bestell- und Zahlungs­service: Wir prüften etwa Bestell- und Zahlungs­möglich­keiten für Neukunden sowie Rechnungs- und Zahlungs­abwick­lung.

Mobile Website: 15 %

Zwei Expertinnen prüften die mobilen Websites auf einem Android-Smartphone.

Medikamenten­suche und -informationen: Wir begut­achteten unter anderem die Qualität der Such­funk­tion und der pharmazeutischen Informationen zu den Medikamenten.

Bestell­vorgang: Wir bewerteten etwa, wie gut sich die Warenkorb-Funk­tion nutzen ließ.

Bestell- und Kontakt­informationen: Wir prüften unter anderem, ob alle relevanten Informationen, etwa zu Versand­kosten und Zahlungs­formen, gebündelt an gut positionierter Stelle stehen.

Navigation: Wir prüften etwa, wie gut sich Navigations­elemente erkennen lassen, wie die Cookie-Banner gestaltet sind und ob die Website-Nutzung durch Werbung beein­trächtigt wird.

Online-Apotheken im Vergleich Testergebnisse für 11 Ver­sand­apo­theken 04/2022

Basis­schutz persönlicher Daten: 5 %

Spar­sames Erheben von Nutzer­daten: Wir prüften unter anderem, welche Daten für die Erstellung eines Nutzer­kontos verpflichtend erfasst werden – und ob sensible Daten, etwa bei Nutzung eines Kontaktformulars für eine pharmazeutische Beratung, über die Trans­port­verschlüsselung hinaus geschützt werden.

Schutz von Nutzer­konto und Daten­über­tragung: Unter anderem prüften wir, ob moderne Stan­dards der Trans­port­verschlüsselung bei der Daten­über­mitt­lung einge­setzt werden.

Mängel in der Daten­schutz­erklärung: Auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung prüfte ein Jurist, ob die Daten­schutz­erklärung Mängel enthielt.

Mängel in den AGB: 0 %

Eine Juristin prüfte, ob die allgemeinen Geschäfts­bedingungen unzu­lässige Klauseln enthielten und die Widerrufs­belehrungen den Vorschriften entsprachen.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit einem *) gekenn­zeichnet: War die fachliche Qualität ausreichend, konnte das test-Qualitäts­urteil maximal eine halbe Note besser sein. War sie mangelhaft, lautete das test-Qualitäts­urteil ebenfalls mangelhaft. Bei deutlichen Mängeln in der Daten­schutz­erklärung konnte die Note im Prüf­punkt Basis­schutz persönlicher Daten nicht besser als befriedigend (3,5) sein.

Online-Apotheken im Vergleich Testergebnisse für 11 Ver­sand­apo­theken 04/2022

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67 Kommentare Diskutieren Sie mit

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do_not_believe_everything am 17.07.2023 um 16:03 Uhr
Hitze

Also die Antwort der Stiftung Warentest direkt unter meinem Kommentar finde ich absolut nicht hilfreich. Es werden rechtliche Bestimmungen zitiert aber nicht die Frage des Lesers beantwortet. In einem Gesetz kann stehen, was immer will. Tatsache ist, dass Versandapotheken nicht kühlpflichtige Medikamente mit normaler Logistik wie DHL oder Hermes versenden. Hier gibt es keinerlei Kontrolle über die Temperaturen auf dem Versandweg. Lediglich kühlpflichtige Artikel, die meist bei Kühlschranktemperaturen gelagert werden müssen, werden auch gekühlt versendet. Der gesunde Menschenverstand sagt einem dann natürlich, dass man im Hochsommer bei sehr heißer Witterung vielleicht nur Medikamente online bestellt, die temperaturunkritisch sind. Wenn man dies im Einzelfall nicht weiß, sollte man bei solchen Seiten dann vielleicht auf die vor Ort Apotheke ausweichen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 18.04.2023 um 12:34 Uhr
Pharmazeutische Qualität - Lagerbedingungen

@NaWInteressierter: Auf der Grundlage verschiedener rechtlicher Regelungen (Arzneimittelgesetz, Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, Apothekenbetriebsordnung, Apothekengesetz) müssen in- und ausländische EU-Versandhändler, die für den Versand von Arzneimitteln nach Deutschland berechtigt sind, dafür Sorge tragen, dass kühlkettenpflichtige Arzneimittel bis zur Übergabe an den Patienten ohne Unterbrechung im vorgeschriebenen Temperaturbereich gehalten werden. Konkret heißt es etwa nach §17 2a der Apothekenbetriebsordnung:
„Bei dem nach § 11a des Apothekengesetzes erlaubten Versand hat der Apothekenleiter sicherzustellen, dass 1. das Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt; insbesondere müssen die für das Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden; die Einhaltung muss bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln, soweit erforderlich, durch mitgeführte Temperaturkontrollen valide nachgewiesen werden,…“

NaWInteressierter am 14.04.2023 um 07:58 Uhr
Pharmazeutische Qualität

Hallo,
für viele Arzneimittel gelten Lagerbedingungen von 15-25 Grad Celsius. Wie wird das eigentlich auf dem Versandweg, der ja wohl 3-4 Tage in Anspruch nimmt und bei z.B. sommerlichen Temperaturen erfolgt, sicher gestellt, das die Qualität erhalten bleibt? Sind das temperaturgeführte Versandwege?

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.04.2022 um 14:50 Uhr
Versandapotheken und fachliche Qualität

@verena155: Es freut uns sehr, dass Sie mit Ihrer Versand-Apotheke so gut zufrieden sind. Und ja, wir haben die fachliche Qualität von Online-Apotheken unter die Lupe genommen und leider war keine gut. Unter: „So haben wir getestet“ www.test.de/Online-Apotheke-Versandapotheke-Test-4695736-4695739/ finden Sie Hintergrundinformationen zu unseren Testmethoden.

verena155 am 26.04.2022 um 23:32 Uhr
Vorurteil Online Apotheken

Sie behaupten dass Online Apotheken fachlich nicht überzeugen. Das ist falsch. Meine Online Apotheke wird von einer Apothekerin betrieben und ist somit fachlich ausgebildet. Wenn Medikamente nicht zusammenpassen kommt ein Hinweis bereits bei der Bestellung und es wird eine Alternative angegeben. In der Apotheke am Ort wurde ich nie auf eine Wechselwirkung hingewiesen. Da hatte ich zuletzt das Gefühl das es denen nur um den höchstmöglichen Gewinn geht und der Patient nicht wichtig ist. Da bekam ich ein Medikament das ich als Asthmapatient gar nicht nehmen darf, steht im Beipackzettel. Ich hatte ein Arzt Rezept und nachdem ich darauf bestand dass diese Apotheke meinen Hausarzt anrief, ruderten sie dann zurück. Hätte ich nicht darauf bestanden, wer weiß was ich für Nebenwirkungen bekommen hätte. Fachliche Kompetenz hatte diese Apotheke am Ort nicht.