Testergebnisse für 11 Versandapotheken 04/2022
Im Test: Elf umsatzstarke Versandapotheken, davon vier aus dem EU-Ausland. Alle Prüfungen fanden von August bis November 2021 statt, die Anbieterbefragung im Januar und Februar 2022.
Preisvergleich: Wir ermittelten über drei Monate hinweg (Oktober bis Dezember 2021) zu einem bestimmten Stichtag bei jedem Versender den Preis von vier Produkten und erfassten, was die Gesamtbestellung inklusive Versand kosten würde. Zudem erfassten wir an den drei Stichtagen, welcher Anbieter für die Wirkstoffe Cetirizin (100 Stück) und Paracetamol (20 Stück) das günstigste Präparat anbot. Die Ergebnisse haben wir nicht bewertet.
Untersuchungen: Wir testeten die fachliche Qualität der Versender und weitere relevante Punkte. Unter anderem prüften wir, ob sie die Anforderungen einhalten, die das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung an sie stellen.
Fachliche Qualität: 55 %
Sieben geschulte Testpersonen nahmen jede der elf geprüften Versandapotheken verdeckt in Anspruch. Sie protokollierten alle Beratungsabläufe und Dienstleistungen in standardisierten Erhebungsbögen, übermittelten uns etwaige schriftliche Infos der Anbieter und dokumentierten Angaben im Warenkorbbereich per Screenshot. Jeder Versender bekam sieben Aufgaben (siehe Unsere Testfälle). Zwei pharmazeutische Experten entwickelten die Testszenarien und prüften, ob Anbieter fachliche Probleme erkennen sowie entsprechende Hinweise geben und wie sie bei telefonischen Beratungen vorgehen, um eine sichere Arzneimitteltherapie zu gewährleisten.
Service: 25 %
Wir bestellten pro Anbieter drei rezeptpflichtige und drei rezeptfreie Medikamente. Zudem flossen in die Note Angaben von der jeweiligen Website und Aspekte bei telefonischen Beratungen ein.
Erreichbarkeit und Beratungsangebote: Wir prüften unter anderem, ob die Versender auf der Website explizit eine Telefonnummer für pharmazeutische Beratung anbieten und zu welchen Zeiten diese zu erreichen ist.
Lieferzeiten: Wir bewerteten die Anzahl der Werktage von der Bestellung bis zur Zustellung.
Vollständigkeit und Richtigkeit der Lieferung: Wir prüften, ob alle Bestellungen korrekt ausgeliefert wurden, ob deutsche Beipackzettel vorlagen und welches Verfallsdatum die Medikamente hatten.
Päckchenaufschriften und Aushändigung: Wir bewerteten, wie Anbieter sicherstellen, dass das Paket nur an Bestellende oder von ihnen benannte Personen geliefert wird – und nicht an Minderjährige.
Bestell- und Zahlungsservice: Wir prüften etwa Bestell- und Zahlungsmöglichkeiten für Neukunden sowie Rechnungs- und Zahlungsabwicklung.
Mobile Website: 15 %
Zwei Expertinnen prüften die mobilen Websites auf einem Android-Smartphone.
Medikamentensuche und -informationen: Wir begutachteten unter anderem die Qualität der Suchfunktion und der pharmazeutischen Informationen zu den Medikamenten.
Bestellvorgang: Wir bewerteten etwa, wie gut sich die Warenkorb-Funktion nutzen ließ.
Bestell- und Kontaktinformationen: Wir prüften unter anderem, ob alle relevanten Informationen, etwa zu Versandkosten und Zahlungsformen, gebündelt an gut positionierter Stelle stehen.
Navigation: Wir prüften etwa, wie gut sich Navigationselemente erkennen lassen, wie die Cookie-Banner gestaltet sind und ob die Website-Nutzung durch Werbung beeinträchtigt wird.
Testergebnisse für 11 Versandapotheken 04/2022
Basisschutz persönlicher Daten: 5 %
Sparsames Erheben von Nutzerdaten: Wir prüften unter anderem, welche Daten für die Erstellung eines Nutzerkontos verpflichtend erfasst werden – und ob sensible Daten, etwa bei Nutzung eines Kontaktformulars für eine pharmazeutische Beratung, über die Transportverschlüsselung hinaus geschützt werden.
Schutz von Nutzerkonto und Datenübertragung: Unter anderem prüften wir, ob moderne Standards der Transportverschlüsselung bei der Datenübermittlung eingesetzt werden.
Mängel in der Datenschutzerklärung: Auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung prüfte ein Jurist, ob die Datenschutzerklärung Mängel enthielt.
Mängel in den AGB: 0 %
Eine Juristin prüfte, ob die allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässige Klauseln enthielten und die Widerrufsbelehrungen den Vorschriften entsprachen.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit einem *) gekennzeichnet: War die fachliche Qualität ausreichend, konnte das test-Qualitätsurteil maximal eine halbe Note besser sein. War sie mangelhaft, lautete das test-Qualitätsurteil ebenfalls mangelhaft. Bei deutlichen Mängeln in der Datenschutzerklärung konnte die Note im Prüfpunkt Basisschutz persönlicher Daten nicht besser als befriedigend (3,5) sein.
Testergebnisse für 11 Versandapotheken 04/2022
-
- Der Bundesgerichtshof hat DocMorris endgültig den Betrieb von videounterstützten Abgabeterminals für Medikamente verboten und damit die Urteile beider Vorinstanzen...
-
- Rezeptpflichtige Arzneimittel müssen neuerdings mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und Erstöffnungsschutz versehen sein. Das System heißt SecurPharm und dient...
-
- Helfen pflanzlichen Beruhigungsmittel bei Stress und Unruhe? Wir haben 25 rezeptfreie Präparate geprüft – viele können nicht überzeugen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Also die Antwort der Stiftung Warentest direkt unter meinem Kommentar finde ich absolut nicht hilfreich. Es werden rechtliche Bestimmungen zitiert aber nicht die Frage des Lesers beantwortet. In einem Gesetz kann stehen, was immer will. Tatsache ist, dass Versandapotheken nicht kühlpflichtige Medikamente mit normaler Logistik wie DHL oder Hermes versenden. Hier gibt es keinerlei Kontrolle über die Temperaturen auf dem Versandweg. Lediglich kühlpflichtige Artikel, die meist bei Kühlschranktemperaturen gelagert werden müssen, werden auch gekühlt versendet. Der gesunde Menschenverstand sagt einem dann natürlich, dass man im Hochsommer bei sehr heißer Witterung vielleicht nur Medikamente online bestellt, die temperaturunkritisch sind. Wenn man dies im Einzelfall nicht weiß, sollte man bei solchen Seiten dann vielleicht auf die vor Ort Apotheke ausweichen.
@NaWInteressierter: Auf der Grundlage verschiedener rechtlicher Regelungen (Arzneimittelgesetz, Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz, Apothekenbetriebsordnung, Apothekengesetz) müssen in- und ausländische EU-Versandhändler, die für den Versand von Arzneimitteln nach Deutschland berechtigt sind, dafür Sorge tragen, dass kühlkettenpflichtige Arzneimittel bis zur Übergabe an den Patienten ohne Unterbrechung im vorgeschriebenen Temperaturbereich gehalten werden. Konkret heißt es etwa nach §17 2a der Apothekenbetriebsordnung:
„Bei dem nach § 11a des Apothekengesetzes erlaubten Versand hat der Apothekenleiter sicherzustellen, dass 1. das Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert wird, dass seine Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt; insbesondere müssen die für das Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden; die Einhaltung muss bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln, soweit erforderlich, durch mitgeführte Temperaturkontrollen valide nachgewiesen werden,…“
Hallo,
für viele Arzneimittel gelten Lagerbedingungen von 15-25 Grad Celsius. Wie wird das eigentlich auf dem Versandweg, der ja wohl 3-4 Tage in Anspruch nimmt und bei z.B. sommerlichen Temperaturen erfolgt, sicher gestellt, das die Qualität erhalten bleibt? Sind das temperaturgeführte Versandwege?
@verena155: Es freut uns sehr, dass Sie mit Ihrer Versand-Apotheke so gut zufrieden sind. Und ja, wir haben die fachliche Qualität von Online-Apotheken unter die Lupe genommen und leider war keine gut. Unter: „So haben wir getestet“ www.test.de/Online-Apotheke-Versandapotheke-Test-4695736-4695739/ finden Sie Hintergrundinformationen zu unseren Testmethoden.
Sie behaupten dass Online Apotheken fachlich nicht überzeugen. Das ist falsch. Meine Online Apotheke wird von einer Apothekerin betrieben und ist somit fachlich ausgebildet. Wenn Medikamente nicht zusammenpassen kommt ein Hinweis bereits bei der Bestellung und es wird eine Alternative angegeben. In der Apotheke am Ort wurde ich nie auf eine Wechselwirkung hingewiesen. Da hatte ich zuletzt das Gefühl das es denen nur um den höchstmöglichen Gewinn geht und der Patient nicht wichtig ist. Da bekam ich ein Medikament das ich als Asthmapatient gar nicht nehmen darf, steht im Beipackzettel. Ich hatte ein Arzt Rezept und nachdem ich darauf bestand dass diese Apotheke meinen Hausarzt anrief, ruderten sie dann zurück. Hätte ich nicht darauf bestanden, wer weiß was ich für Nebenwirkungen bekommen hätte. Fachliche Kompetenz hatte diese Apotheke am Ort nicht.