Online-Apotheken im Vergleich

So haben wir getestet

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Online-Apotheken im Vergleich Testergebnisse für 11 Ver­sand­apo­theken 04/2022

Im Test: Elf umsatz­starke Versand­apotheken, davon vier aus dem EU-Ausland. Alle Prüfungen fanden von August bis November 2021 statt, die Anbieterbefragung im Januar und Februar 2022.

Preis­vergleich: Wir ermittelten über drei Monate hinweg (Oktober bis Dezember 2021) zu einem bestimmten Stichtag bei jedem Versender den Preis von vier Produkten und erfassten, was die Gesamt­bestellung inklusive Versand kosten würde. Zudem erfassten wir an den drei Stich­tagen, welcher Anbieter für die Wirk­stoffe Cetirizin (100 Stück) und Paracetamol (20 Stück) das güns­tigste Präparat anbot. Die Ergeb­nisse haben wir nicht bewertet.

Unter­suchungen: Wir testeten die fachliche Qualität der Versender und weitere relevante Punkte. Unter anderem prüften wir, ob sie die Anforderungen einhalten, die das Apothekengesetz und die Apotheken­betriebs­ordnung an sie stellen.

Fachliche Qualität: 55 %

Sieben geschulte Test­personen nahmen jede der elf geprüften Versand­apotheken verdeckt in Anspruch. Sie protokollierten alle Beratungs­abläufe und Dienst­leistungen in stan­dardisierten Erhebungs­bögen, über­mittelten uns etwaige schriftliche Infos der Anbieter und dokumentierten Angaben im Warenkorb­bereich per Screen­shot. Jeder Versender bekam sieben Aufgaben (siehe Unsere Testfälle). Zwei pharmazeutische Experten entwickelten die Test­szenarien und prüften, ob Anbieter fachliche Probleme erkennen sowie entsprechende Hinweise geben und wie sie bei telefo­nischen Beratungen vorgehen, um eine sichere Arznei­mittel­therapie zu gewähr­leisten.

Service: 25 %

Wir bestellten pro Anbieter drei rezept­pflichtige und drei rezept­freie Medikamente. Zudem flossen in die Note Angaben von der jeweiligen Website und Aspekte bei telefo­nischen Beratungen ein.

Erreich­barkeit und Beratungs­angebote: Wir prüften unter anderem, ob die Versender auf der Website explizit eine Telefon­nummer für pharmazeutische Beratung anbieten und zu welchen Zeiten diese zu erreichen ist.

Liefer­zeiten: Wir bewerteten die Anzahl der Werk­tage von der Bestellung bis zur Zustellung.

Voll­ständig­keit und Richtig­keit der Lieferung: Wir prüften, ob alle Bestel­lungen korrekt ausgeliefert wurden, ob deutsche Beipack­zettel vorlagen und welches Verfalls­datum die Medikamente hatten.

Päck­chen­aufschriften und Aushändigung: Wir bewerteten, wie Anbieter sicher­stellen, dass das Paket nur an Bestellende oder von ihnen benannte Personen geliefert wird – und nicht an Minderjäh­rige.

Bestell- und Zahlungs­service: Wir prüften etwa Bestell- und Zahlungs­möglich­keiten für Neukunden sowie Rechnungs- und Zahlungs­abwick­lung.

Mobile Website: 15 %

Zwei Expertinnen prüften die mobilen Websites auf einem Android-Smartphone.

Medikamenten­suche und -informationen: Wir begut­achteten unter anderem die Qualität der Such­funk­tion und der pharmazeutischen Informationen zu den Medikamenten.

Bestell­vorgang: Wir bewerteten etwa, wie gut sich die Warenkorb-Funk­tion nutzen ließ.

Bestell- und Kontakt­informationen: Wir prüften unter anderem, ob alle relevanten Informationen, etwa zu Versand­kosten und Zahlungs­formen, gebündelt an gut positionierter Stelle stehen.

Navigation: Wir prüften etwa, wie gut sich Navigations­elemente erkennen lassen, wie die Cookie-Banner gestaltet sind und ob die Website-Nutzung durch Werbung beein­trächtigt wird.

Online-Apotheken im Vergleich Testergebnisse für 11 Ver­sand­apo­theken 04/2022

Basis­schutz persönlicher Daten: 5 %

Spar­sames Erheben von Nutzer­daten: Wir prüften unter anderem, welche Daten für die Erstellung eines Nutzer­kontos verpflichtend erfasst werden – und ob sensible Daten, etwa bei Nutzung eines Kontaktformulars für eine pharmazeutische Beratung, über die Trans­port­verschlüsselung hinaus geschützt werden.

Schutz von Nutzer­konto und Daten­über­tragung: Unter anderem prüften wir, ob moderne Stan­dards der Trans­port­verschlüsselung bei der Daten­über­mitt­lung einge­setzt werden.

Mängel in der Daten­schutz­erklärung: Auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung prüfte ein Jurist, ob die Daten­schutz­erklärung Mängel enthielt.

Mängel in den AGB: 0 %

Eine Juristin prüfte, ob die allgemeinen Geschäfts­bedingungen unzu­lässige Klauseln enthielten und die Widerrufs­belehrungen den Vorschriften entsprachen.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit einem *) gekenn­zeichnet: War die fachliche Qualität ausreichend, konnte das test-Qualitäts­urteil maximal eine halbe Note besser sein. War sie mangelhaft, lautete das test-Qualitäts­urteil ebenfalls mangelhaft. Bei deutlichen Mängeln in der Daten­schutz­erklärung konnte die Note im Prüf­punkt Basis­schutz persönlicher Daten nicht besser als befriedigend (3,5) sein.

Online-Apotheken im Vergleich Testergebnisse für 11 Ver­sand­apo­theken 04/2022

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.04.2022 um 14:50 Uhr
Versandapotheken und fachliche Qualität

@verena155: Es freut uns sehr, dass Sie mit Ihrer Versand-Apotheke so gut zufrieden sind. Und ja, wir haben die fachliche Qualität von Online-Apotheken unter die Lupe genommen und leider war keine gut. Unter: „So haben wir getestet“ www.test.de/Online-Apotheke-Versandapotheke-Test-4695736-4695739/ finden Sie Hintergrundinformationen zu unseren Testmethoden.

verena155 am 26.04.2022 um 23:32 Uhr
Vorurteil Online Apotheken

Sie behaupten dass Online Apotheken fachlich nicht überzeugen. Das ist falsch. Meine Online Apotheke wird von einer Apothekerin betrieben und ist somit fachlich ausgebildet. Wenn Medikamente nicht zusammenpassen kommt ein Hinweis bereits bei der Bestellung und es wird eine Alternative angegeben. In der Apotheke am Ort wurde ich nie auf eine Wechselwirkung hingewiesen. Da hatte ich zuletzt das Gefühl das es denen nur um den höchstmöglichen Gewinn geht und der Patient nicht wichtig ist. Da bekam ich ein Medikament das ich als Asthmapatient gar nicht nehmen darf, steht im Beipackzettel. Ich hatte ein Arzt Rezept und nachdem ich darauf bestand dass diese Apotheke meinen Hausarzt anrief, ruderten sie dann zurück. Hätte ich nicht darauf bestanden, wer weiß was ich für Nebenwirkungen bekommen hätte. Fachliche Kompetenz hatte diese Apotheke am Ort nicht.

verena155 am 26.04.2022 um 22:46 Uhr
Herzmedikament für Athmapatienten

Mittlerweile arbeiten die meisten Apotheken mit einem festen Großhändler zusammen und werden von diesem beliefert. Bestimmte Medikamente liefert der Großhändler nicht. Bei mir ist es ein Herzmittel das Asthmapatienten unbedingt nehmen sollen und kein anderes wird vom Kardiologen empfohlen. Unsere Apotheke am Ort war nicht in der Lage dieses Medikament zu liefern weil ihr Großhändler das nicht führt. Zu teuer wurde mir gesagt. Sie würden die Medikamente dort günstiger bekommen. Seltsam das ich es in der Online Apotheke auf Arztrezept dann aber bekam. Und mittlerweile beziehe ich von dort noch mehr Medikamente. Die Lieferung erfolgt in 3-4 Tagen. Sie sind schnell, viel günstiger bei den frei verkäuflichen Medikamenten und zuverlässig. Mittlerweile bestelle ich schon seit etlichen Jahren dort und bin sehr zufrieden.

Profilbild Stiftung_Warentest am 19.04.2022 um 12:25 Uhr
Sammelbestellung

@dikreu: Es ist in Deutschland nicht verboten, Medikamente für andere Menschen zu kaufen oder Rezepte einzulösen – etwa für Angehörige, unabhängig davon, ob die Medikamente in einer Vor-Ort-Apotheke oder in einer Versandapotheke erworben werden. Die Beratungspflicht der Apothekerinnen und Apotheker besteht gegenüber den Menschen, die die Medikamente erwerben – und der Wunsch nach größeren Mengen sollte hinterfragt werden. Für bestimmte Medikamente ist aus pharmazeutischer Sicht auch eine Mengenbegrenzung im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit sinnvoll. So haben wir z.B. in unserem Test von den Versandapotheken eine Mengenbegrenzung bei der Bestellung des Migränemittels Sumatriptan erwartet, das mit 2 Tabletten pro Packung rezeptfrei erhältlich ist – denn bei mehr als 2 Tabletten pro Packung ist das Mittel dann rezeptpflichtig.

Profilbild Stiftung_Warentest am 19.04.2022 um 10:23 Uhr
Test nichtssagend und überflüssig

@bullester: In unserem Artikel erwähnen wir, wie Verbraucher bei Arzneimitteln sparen können und weisen dabei u.a. auf die Suchmaschine Medizinfuchs.de hin. „Tipp: Sie können Preise von Versandapotheken mit Suchmaschinen wie Medipreis.de oder Medizinfuchs.de vergleichen. Rechnen Sie immer die Versand-kosten mit ein. Die entfallen allerdings oft ab einem bestimmten Bestellwert oder wenn Sie ein Rezept einreichen.“ Auch die Qualität der Websites der Versandapotheken haben wir bewertet – mit Ergebnissen von gut bis befriedigend. www.test.de/Online-Apotheke-Versandapotheke-Test-4695736-4695744/